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CETA beinhaltet, ähnlich wie TTIP, eine Reihe von Punkten, die abzulehnen sind:
Jörg Meuthen, AfD-Bundessprecher, erklärt zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe bezüglich des Handelsabkommens CETA: Karlsruhe knickt ein!

Datum: Samstag, der 15. Oktober 2016 @ 11:01:49 Thema: Deutsche Politik News

Jörg Meuthen zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe bezüglich CETA:

Berlin (ots) - Das Urteil der Karlsruher Verfassungsrichter, die Anträge auf eine einstweilige Anordnung gegen CETA abzulehnen, ist bedauerlich.

CETA beinhaltet, ähnlich wie TTIP, eine Reihe von Punkten, die unter demokratischen und rechtsstaatlichen Prinzipen abzulehnen sind. Vor allem ist die Übertragung von staatlichen Hoheitsrechten auf Sonderschiedsgerichte in einem Rechtsstaat nicht hinnehmbar.

Die AfD lehnt Abkommen, die intransparent und ohne Parlamentsbeteiligung zustande kommen, grundsätzlich ab.

Besonders wenn diese Investitionsschutzregeln und Bestrebungen zur regulatorischen Harmonisierung beinhalten, ist eine Einbeziehung des Bundestags unerlässlich.

Genau diese Beteiligung des höchsten deutschen Gesetzgebungsorgans kann nun durch das Karlsruher Urteil umgangen werden.

Damit wird der Bundestag in einer Frage übergangen, die einen klaren Eingriff in deutsche Souveränitätsrechte beinhaltet. Das hätten die Verfassungsrichter nicht ignorieren dürfen.

Pressekontakt:

Christian Lüth
Pressesprecher der Alternative für Deutschland
christian.lueth@alternativefuer.de

(Weitere interessante Infos & News zum Thema Verfassungsrecht gibt es hier.)

Verhandlung über CETA: Eröffnungsrede vor dem Bundesverfassungsgericht am 12.10.2016
(Youtube-Video, phoenix, Standard-YouTube-Lizenz, 12.10.2016):

"Andreas Voßkuhle (Präsident Bundesverfassungsgericht) hält die Eröffnungsrede bei der Verhandlung über Eilanträge gegen das Freihandelsabkommen CETA."



Urteil zu den Eilanträgen gegen das Freihandelsabkommen CETA am 13.10.2016
(Youtube-Video, phoenix, Standard-YouTube-Lizenz, 13.10.2016):

"Urteil zu den Eilanträgen gegen das Freihandelsabkommen CETA mit Andreas Voßkuhle (Präsident Bundesverfassungsgericht, Vorsitzender des 2. Senats)"



Urteil zu den Eilanträgen gegen CETA: Analyse von u.a. Rechtsexperte Frank Bräutigam am 13.10.2016
(Youtube-Video, phoenix, Standard-YouTube-Lizenz, 13.10.2016):

"Frank Bräutigam (ARD-Rechtsexperte) analysiert gemeinsam mit Ulrich Haltern (Rechtswissenschaftler Universität Freiburg) das Urteil zu den Eilanträgen gegen das Freihandelsabkommen CETA .

Außerdem Schaltgespräche zu Peter Dalheimer (ARD-Hauptstadtstudio Berlin) und Markus Preiß (ARD-Studio Brüssel)"



Artikel zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/110332/3455076, Autor siehe obiger Artikel. Ein etwaiges Youtube-Video ist ein geframtes Video von Youtube.com, Autor siehe das Video.

Veröffentlicht / Zitiert von » PressePortal.de « auf / über http://www.deutsche-politik-news.de - aktuelle News, Infos, PresseMitteilungen & Artikel!


Jörg Meuthen zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe bezüglich CETA:

Berlin (ots) - Das Urteil der Karlsruher Verfassungsrichter, die Anträge auf eine einstweilige Anordnung gegen CETA abzulehnen, ist bedauerlich.

CETA beinhaltet, ähnlich wie TTIP, eine Reihe von Punkten, die unter demokratischen und rechtsstaatlichen Prinzipen abzulehnen sind. Vor allem ist die Übertragung von staatlichen Hoheitsrechten auf Sonderschiedsgerichte in einem Rechtsstaat nicht hinnehmbar.

Die AfD lehnt Abkommen, die intransparent und ohne Parlamentsbeteiligung zustande kommen, grundsätzlich ab.

Besonders wenn diese Investitionsschutzregeln und Bestrebungen zur regulatorischen Harmonisierung beinhalten, ist eine Einbeziehung des Bundestags unerlässlich.

Genau diese Beteiligung des höchsten deutschen Gesetzgebungsorgans kann nun durch das Karlsruher Urteil umgangen werden.

Damit wird der Bundestag in einer Frage übergangen, die einen klaren Eingriff in deutsche Souveränitätsrechte beinhaltet. Das hätten die Verfassungsrichter nicht ignorieren dürfen.

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Christian Lüth
Pressesprecher der Alternative für Deutschland
christian.lueth@alternativefuer.de

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Verhandlung über CETA: Eröffnungsrede vor dem Bundesverfassungsgericht am 12.10.2016
(Youtube-Video, phoenix, Standard-YouTube-Lizenz, 12.10.2016):

"Andreas Voßkuhle (Präsident Bundesverfassungsgericht) hält die Eröffnungsrede bei der Verhandlung über Eilanträge gegen das Freihandelsabkommen CETA."



Urteil zu den Eilanträgen gegen das Freihandelsabkommen CETA am 13.10.2016
(Youtube-Video, phoenix, Standard-YouTube-Lizenz, 13.10.2016):

"Urteil zu den Eilanträgen gegen das Freihandelsabkommen CETA mit Andreas Voßkuhle (Präsident Bundesverfassungsgericht, Vorsitzender des 2. Senats)"



Urteil zu den Eilanträgen gegen CETA: Analyse von u.a. Rechtsexperte Frank Bräutigam am 13.10.2016
(Youtube-Video, phoenix, Standard-YouTube-Lizenz, 13.10.2016):

"Frank Bräutigam (ARD-Rechtsexperte) analysiert gemeinsam mit Ulrich Haltern (Rechtswissenschaftler Universität Freiburg) das Urteil zu den Eilanträgen gegen das Freihandelsabkommen CETA .

Außerdem Schaltgespräche zu Peter Dalheimer (ARD-Hauptstadtstudio Berlin) und Markus Preiß (ARD-Studio Brüssel)"



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