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Bei Dispo-Überziehung neben Zinsen auch eine Pauschalgebühr:
Manche Bank lernt's nie: Der Bundesgerichtshof hat die Gebührenmodelle der Deutschen Bank und der Targobank kassiert!

Datum: Freitag, der 28. Oktober 2016 @ 08:01:26 Thema: Deutsche Politik News

Zu den Gebührenmodellen der Deutschen Bank und der Targobank:

Düsseldorf (ots) - Der Bundesgerichtshof hat die Gebührenmodelle der Deutschen Bank und der Targobank zu Recht kassiert.

Wer pauschal sieben Euro verlangt, wenn das Konto um zehn Cent mehr im Minus ist, als der Dispo erlaubt, ist ein Raffzahn.

Damit wir uns nicht falsch verstehen: Wir diskutieren nicht darüber, ob eine Bank, die Kunden das Überziehen ihrer Konten erlaubt, dafür eine Gebühr erheben darf.

Dispo- und Überziehungskredit sind ein Service, für den Verbraucher zahlen müssen. Und wer als Kunde sogar den Disporahmen sprengt und sich beschwert, sollte über seinen Umgang mit Geld nachdenken.

Das gibt Banken aber nicht das Recht, so unverschämt zuzulangen, wie das die schwarzen Schafe der Branche tun.

Sie haben die Grenzen des Erträglichen überschritten. Und sie schämen sich nicht einmal dafür, sondern argumentieren mit ihren eigenen Kosten, gerade so, als ob damit jede Gebührenhöhe zu rechtfertigen wäre.

So lange der Verbraucher zu bequem ist, sich zu wehren, passiert nichts. Der Kunde hat es also selbst in der Hand, die Banken zu mehr Service zu erziehen.

www.rp-online.de

Pressekontakt:

Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2621

(Weitere interessante News zum Thema Banken & Finanzierung gibt es hier.)

(Ein Forum zum Thema Banken & Finanzierung gibt es hier.)

(Eine Foto-Galerie zum Thema Banken & Finanzierung gibt es hier.)

(Videos zum Thema Banken & Finanzierung finden sich hier.)

BGH kippt Pauschale für Kontoüberziehung - "Unangemessene Benachteiligung der Kunden" 25.10.2016
(Youtube-Video, ZG, Standard-YouTube-Lizenz, 26.10.2016):

"Wer bei der Deutschen Bank oder bei der Targobank seinen Dispokredit überzogen hatte, musste bislang neben Zinsen auch eine Pauschalgebühr zahlen.

Diese Praxis hat der Bundesgerichtshof nun untersagt. "



Artikel zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/30621/3465840, Autor siehe obiger Artikel. Ein etwaiges Youtube-Video ist ein geframtes Video von Youtube.com, Autor siehe das Video.

Veröffentlicht / Zitiert von » PressePortal.de « auf / über http://www.deutsche-politik-news.de - aktuelle News, Infos, PresseMitteilungen & Artikel!


Zu den Gebührenmodellen der Deutschen Bank und der Targobank:

Düsseldorf (ots) - Der Bundesgerichtshof hat die Gebührenmodelle der Deutschen Bank und der Targobank zu Recht kassiert.

Wer pauschal sieben Euro verlangt, wenn das Konto um zehn Cent mehr im Minus ist, als der Dispo erlaubt, ist ein Raffzahn.

Damit wir uns nicht falsch verstehen: Wir diskutieren nicht darüber, ob eine Bank, die Kunden das Überziehen ihrer Konten erlaubt, dafür eine Gebühr erheben darf.

Dispo- und Überziehungskredit sind ein Service, für den Verbraucher zahlen müssen. Und wer als Kunde sogar den Disporahmen sprengt und sich beschwert, sollte über seinen Umgang mit Geld nachdenken.

Das gibt Banken aber nicht das Recht, so unverschämt zuzulangen, wie das die schwarzen Schafe der Branche tun.

Sie haben die Grenzen des Erträglichen überschritten. Und sie schämen sich nicht einmal dafür, sondern argumentieren mit ihren eigenen Kosten, gerade so, als ob damit jede Gebührenhöhe zu rechtfertigen wäre.

So lange der Verbraucher zu bequem ist, sich zu wehren, passiert nichts. Der Kunde hat es also selbst in der Hand, die Banken zu mehr Service zu erziehen.

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"Wer bei der Deutschen Bank oder bei der Targobank seinen Dispokredit überzogen hatte, musste bislang neben Zinsen auch eine Pauschalgebühr zahlen.

Diese Praxis hat der Bundesgerichtshof nun untersagt. "



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