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Erfolgsunabhängig übernimmt Geblitzt.de alle Kosten im Rahmen der Prozessfinanzierung:
Die Innenminister von Bund und Ländern wollen die Bußgelder für Verkehrssünder drastisch erhöhen: Staffelung der genauen Höhe des Bußgeldes zukünftig nach der Höhe des Einko

Datum: Samstag, der 26. November 2016 @ 15:01:11 Thema: Deutsche Politik News

Zur geplanten Erhöhung der Bußgelder für Verkehrssünder:

Berlin (ots) - Einem Bericht des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" zufolge, wollen die Innenminister von Bund und Ländern die Bußgelder für Verkehrssünder drastisch erhöhen.

Nach dem Willen der SPD-Innenminister soll sich die genaue Höhe des Bußgeldes zudem künftig nach der Höhe des Einkommens staffeln.

Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Lorenz Caffier, Sprecher der unionsgeführten Innenressorts der Bundesländer, lehnte diese SPD-Forderung ab. Sie bedeute eine erhebliche Mehr- und Überbelastung für Behörden und entsprechende Mehrkosten.

Ähnlich kritisch äußerte sich auch Jan Ginhold, Geschäftsführer des Portals Geblitzt.de. Eine Überbelastung würde laut Ginhold zu einer Erhöhung der Fehlerquote in Bußgeldverfahren führen.

"Unsere Prüfung von Bußgeldverfahren in den letzten 3 Jahren belegt, über ein Drittel der Verfahren wurden entweder fälschlich eingeleitet oder waren zumindest fehlerhaft. Diese Zahl würde durch eine Mehrbelastung der Behörden deutlich ansteigen."

Er mahnt in diesem Zusammenhang erneut mehr Sorgfalt bei der Prüfung und Beweisführung in Bußgeldverfahren an. "Zu Unrecht beschuldigte Verkehrsteilnehmer müssten sonst falsche Vorwürfe und unter Umständen zu hohe Bußgelder hinnehmen." Ohne den Service von Geblitzt.de ist es den meisten Betroffenen finanziell nicht möglich, gegen Bußgeldverfahren vorzugehen.

"Wenn die Strafen für Verkehrsverstöße erhöht und an das Einkommen angepasst werden sollten, müssten die Bußgeldstellen deutlich sorgfältiger arbeiten", findet Ginhold.

Über Geblitzt.de:

Geblitzt.de ist ein Service der CODUKA UG (haftungsbeschränkt). Seit Mai 2013 ermöglicht Geblitzt.de Betroffenen ihre Bußgeldverfahren prüfen zu lassen und gegen diese vorzugehen. Darunter fallen Rotlicht-Vergehen, Geschwindigkeits-Überschreitungen, Abstands- und Mobiltelefon-Verstöße.

Geblitzt.de vermittelt hierfür eigene Verkehrsrechtsanwälte, die den gesamten Vorgang für die Betroffenen, mit Hilfe einer Legaltech Anwendung, bearbeiten. Zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen.

Betroffene registrieren sich auf der Webseite www.geblitzt.de und reichen ihre Bußgeldbescheide oder Anhörungsbögen ein. Anschließend überprüfen die Vertragsanwälte die erhobenen Vorwürfe.

Sind die Bußgeldbescheide oder Anhörungsbögen rechtlich anfechtbar, versuchen sie, eine Verfahrenseinstellung zu erwirken.

Die Bußgeldbescheide werden mit Einstellung der Verfahren unwirksam. Betroffene müssen somit keine Bußgelder zahlen sowie eventuelle weitere Sanktionen (z.B. Fahrverbot oder Punkte im Fahreignungsregister) hinnehmen.

Sollten Verfahren nicht eingestellt werden, behalten die Bußgeldbescheide ihre Gültigkeit. Erfolgsunabhängig übernimmt Geblitzt.de alle entstandenen Kosten im Rahmen der Prozessfinanzierung.

Die gesamte Serviceleistung von Geblitzt.de ist für die Betroffenen kostenlos.

Pressekontakt:

CODUKA UG (haftungsbeschränkt)
Jan Ginhold
Telefon: 030 / 22 90 88 180
E-Mail: presse@coduka.de

(Weitere interessante News zum Thema Verkehrsrecht gibt es hier.)

Anwaltstag 2016, Jan Ginhold von Geblitzt.de, über Legaltech
(Youtube-Video, Geblitzt.de, Standard-YouTube-Lizenz, 08.06.2016):

"Vortrag des Geschäftsführers Jan Ginhold über Geblitzt.de und die Werkzeuge des Legaltech. Anwaltstag 2016 in Berlin."



Artikel zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/113055/3492821, Autor siehe obiger Artikel. Ein etwaiges Youtube-Video ist ein geframtes Video von Youtube.com, Autor siehe das Video.

Veröffentlicht / Zitiert von » PressePortal.de « auf / über http://www.deutsche-politik-news.de - aktuelle News, Infos, PresseMitteilungen & Artikel!


Zur geplanten Erhöhung der Bußgelder für Verkehrssünder:

Berlin (ots) - Einem Bericht des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" zufolge, wollen die Innenminister von Bund und Ländern die Bußgelder für Verkehrssünder drastisch erhöhen.

Nach dem Willen der SPD-Innenminister soll sich die genaue Höhe des Bußgeldes zudem künftig nach der Höhe des Einkommens staffeln.

Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Lorenz Caffier, Sprecher der unionsgeführten Innenressorts der Bundesländer, lehnte diese SPD-Forderung ab. Sie bedeute eine erhebliche Mehr- und Überbelastung für Behörden und entsprechende Mehrkosten.

Ähnlich kritisch äußerte sich auch Jan Ginhold, Geschäftsführer des Portals Geblitzt.de. Eine Überbelastung würde laut Ginhold zu einer Erhöhung der Fehlerquote in Bußgeldverfahren führen.

"Unsere Prüfung von Bußgeldverfahren in den letzten 3 Jahren belegt, über ein Drittel der Verfahren wurden entweder fälschlich eingeleitet oder waren zumindest fehlerhaft. Diese Zahl würde durch eine Mehrbelastung der Behörden deutlich ansteigen."

Er mahnt in diesem Zusammenhang erneut mehr Sorgfalt bei der Prüfung und Beweisführung in Bußgeldverfahren an. "Zu Unrecht beschuldigte Verkehrsteilnehmer müssten sonst falsche Vorwürfe und unter Umständen zu hohe Bußgelder hinnehmen." Ohne den Service von Geblitzt.de ist es den meisten Betroffenen finanziell nicht möglich, gegen Bußgeldverfahren vorzugehen.

"Wenn die Strafen für Verkehrsverstöße erhöht und an das Einkommen angepasst werden sollten, müssten die Bußgeldstellen deutlich sorgfältiger arbeiten", findet Ginhold.

Über Geblitzt.de:

Geblitzt.de ist ein Service der CODUKA UG (haftungsbeschränkt). Seit Mai 2013 ermöglicht Geblitzt.de Betroffenen ihre Bußgeldverfahren prüfen zu lassen und gegen diese vorzugehen. Darunter fallen Rotlicht-Vergehen, Geschwindigkeits-Überschreitungen, Abstands- und Mobiltelefon-Verstöße.

Geblitzt.de vermittelt hierfür eigene Verkehrsrechtsanwälte, die den gesamten Vorgang für die Betroffenen, mit Hilfe einer Legaltech Anwendung, bearbeiten. Zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen.

Betroffene registrieren sich auf der Webseite www.geblitzt.de und reichen ihre Bußgeldbescheide oder Anhörungsbögen ein. Anschließend überprüfen die Vertragsanwälte die erhobenen Vorwürfe.

Sind die Bußgeldbescheide oder Anhörungsbögen rechtlich anfechtbar, versuchen sie, eine Verfahrenseinstellung zu erwirken.

Die Bußgeldbescheide werden mit Einstellung der Verfahren unwirksam. Betroffene müssen somit keine Bußgelder zahlen sowie eventuelle weitere Sanktionen (z.B. Fahrverbot oder Punkte im Fahreignungsregister) hinnehmen.

Sollten Verfahren nicht eingestellt werden, behalten die Bußgeldbescheide ihre Gültigkeit. Erfolgsunabhängig übernimmt Geblitzt.de alle entstandenen Kosten im Rahmen der Prozessfinanzierung.

Die gesamte Serviceleistung von Geblitzt.de ist für die Betroffenen kostenlos.

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Jan Ginhold
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Anwaltstag 2016, Jan Ginhold von Geblitzt.de, über Legaltech
(Youtube-Video, Geblitzt.de, Standard-YouTube-Lizenz, 08.06.2016):

"Vortrag des Geschäftsführers Jan Ginhold über Geblitzt.de und die Werkzeuge des Legaltech. Anwaltstag 2016 in Berlin."



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