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Negative Auswirkungen auf die Umwelt sind nachgewiesen, auf die Gesundheit umstritten:
Leif Miller, NABU-Bundesgeschäftsführer: Der Vorschlag der EU-Kommission zur Glyphosat-Wiederzulassung missachtet die schädlichen Folgen für die Natur!

Datum: Mittwoch, der 12. Juli 2017 @ 13:01:36 Thema: Deutsche Politik News

Leif Miller zum Vorschlag der EU-Kommission zur Wiederzulassung von Glyphosat:

Berlin (ots) - Der NABU kritisiert den am gestrigen Dienstag bekannt gewordenen Vorschlag der EU-Kommission zur Wiederzulassung von Glyphosat. Er missachtet die negativen Auswirkungen des Pflanzenschutzmittels auf Tiere und Pflanzen.

Auch sieht der Entwurf weder eine Beschränkung der Privat-Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich vor noch ein Verbot des Abspritzen von reifem Getreide zur erleichterten Ernte.

Bei Anwendung von Glyphosat auf städtischem Grün, wie Parkflächen und Kinderspielplätzen, wird lediglich empfohlen, die Anwendung zu reduzieren - anstatt sie zu verbieten. Am kommenden Mittwoch soll der Vorschlag dem EU-Agrarausschuss zur Abstimmung vorgelegt werden.

"Inzwischen besteht kein Zweifel mehr daran, dass Glyphosat eine ganze Reihe schädlicher Auswirkungen auf die Natur hat. Der jetzige Vorschlag ist eine Enttäuschung für den Umwelt- und Naturschutz in Europa. Außerdem wird der falschen Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich weiter Tür und Tor geöffnet", kritisierte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.

Der NABU appellierte an die Bundesregierung, die Vermeidung negativer Folgen für die biologische Vielfalt zur Bedingung einer Wiederzulassung zu machen. Die Anwendung im Privatbereich muss nach Ansicht der Naturschützer gänzlich verboten werden.

Jährlich werden allein in Deutschland bis zu 8.000 Tonnen Glyphosat ausgebracht. Auf fast der Hälfte aller landwirtschaftlichen Flächen findet das Breitbandherbizid Anwendung. Dabei schädigt es auch seltene Ackerwildkräuter und Insekten, die wiederum Nahrungsquelle zahlreicher, teils gefährdeter Feldvögel sind.

"Glyphosat zerstört ganze Nahrungsnetze. Das Pflanzengift heizt damit auch massiv dem Verlust der biologischen Vielfalt in der Landwirtschaft ein", so Miller.

Tierarten wie Goldammer, Vierfarbige Kuckuckshummel oder Großer Abendsegler, aber auch Ackerwildkräuter wie das Rundblättrige Hasenohr, die Gewöhnliche Kornrade oder der Lämmersalat stünden stellvertretend für alle Arten, an deren Rückgang Glyphosat Anteil habe.

Zudem sieht der jetzige Entwurf keinen Ausgleich zur Kompensation des Glyphosat-Einsatzes vor, wie etwa Blühstreifen oder Brachflächen. Eine Verlängerung der Zulassung widerspräche darüber hinaus der EU-Pestizid-Verordnung. In ihr ist die biologische Vielfalt als eigenständiges Schutzgut im Pflanzenschutzrecht festgeschrieben.

Der NABU ruft aktuell in einer Online-Meldeaktion dazu auf, Händler zu melden, die Glyphosat oder ähnliche Mittel verkaufen, etwa lokale Bau- oder Gartenmärkte oder Online-Händler. Ziel ist es, nach zahlreichen Baumärkten, nun auch die Online-Händler dazu zu bewegen, glyphosathaltige Mittel aus ihrem Sortiment zu nehmen: www.NABU.de/glyphosat-melden

Kostenfreie Pressefotos zu Glyphosat: www.NABU.de/presse/pressebilder

Pressekontakt:

Für Rückfragen:
Till-David Schade, NABU-Experte für biologische Vielfalt,
mobil: 0172-5254436, E-Mail: till-david.schade@NABU.de

NABU-Pressestelle
Kathrin Klinkusch | Iris Barthel | Britta Hennigs | Nicole Flöper
Tel. +49 (0)30.28 49 84-1510 | -1952 | -1722 | -1958
Fax: +49 (0)30.28 49 84-2000 | E-Mail: presse@NABU.de

Original-Content von: NABU, übermittelt durch news aktuell

(Eine Themenseite Glyphosat gibt es hier.)

Statement von Barbara Hendricks zur Debatte um die Wiederzulassung von Glyphosat
(Youtube-Video, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), Standard-YouTube-Lizenz, 12.05.2016):

"Dass Glyphosat negative Auswirkungen auf die Umwelt hat, ist nachgewiesen. Das muss bei der Zulassung umfassend berücksichtigt werden.

Ob gegen Glyphosat auch gesundheitliche Bedenken zu recht bestehen oder nicht, ist derzeit umstritten.

Aus guten Gründen folgen wir in Deutschland und Europa dem Vorsorgeprinzip. Das heißt, solange wir nicht zweifelsfrei wissen, ob Glyphosat für die Gesundheit unbedenklich ist, sollten wir diese Chemikalie auch nicht zulassen.

Deshalb werden die SPD-geführten Ministerien einer Verlängerung der Zulassung von Glyphosat nicht zustimmen."



Artikel zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/6347/3682612, Autor siehe obiger Artikel. Ein etwaiges Youtube-Video ist ein geframtes Video von Youtube.com, Autor siehe das Video.

Veröffentlicht / Zitiert von » PressePortal.de « auf / über http://www.deutsche-politik-news.de - aktuelle News, Infos, PresseMitteilungen & Artikel!


Leif Miller zum Vorschlag der EU-Kommission zur Wiederzulassung von Glyphosat:

Berlin (ots) - Der NABU kritisiert den am gestrigen Dienstag bekannt gewordenen Vorschlag der EU-Kommission zur Wiederzulassung von Glyphosat. Er missachtet die negativen Auswirkungen des Pflanzenschutzmittels auf Tiere und Pflanzen.

Auch sieht der Entwurf weder eine Beschränkung der Privat-Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich vor noch ein Verbot des Abspritzen von reifem Getreide zur erleichterten Ernte.

Bei Anwendung von Glyphosat auf städtischem Grün, wie Parkflächen und Kinderspielplätzen, wird lediglich empfohlen, die Anwendung zu reduzieren - anstatt sie zu verbieten. Am kommenden Mittwoch soll der Vorschlag dem EU-Agrarausschuss zur Abstimmung vorgelegt werden.

"Inzwischen besteht kein Zweifel mehr daran, dass Glyphosat eine ganze Reihe schädlicher Auswirkungen auf die Natur hat. Der jetzige Vorschlag ist eine Enttäuschung für den Umwelt- und Naturschutz in Europa. Außerdem wird der falschen Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich weiter Tür und Tor geöffnet", kritisierte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.

Der NABU appellierte an die Bundesregierung, die Vermeidung negativer Folgen für die biologische Vielfalt zur Bedingung einer Wiederzulassung zu machen. Die Anwendung im Privatbereich muss nach Ansicht der Naturschützer gänzlich verboten werden.

Jährlich werden allein in Deutschland bis zu 8.000 Tonnen Glyphosat ausgebracht. Auf fast der Hälfte aller landwirtschaftlichen Flächen findet das Breitbandherbizid Anwendung. Dabei schädigt es auch seltene Ackerwildkräuter und Insekten, die wiederum Nahrungsquelle zahlreicher, teils gefährdeter Feldvögel sind.

"Glyphosat zerstört ganze Nahrungsnetze. Das Pflanzengift heizt damit auch massiv dem Verlust der biologischen Vielfalt in der Landwirtschaft ein", so Miller.

Tierarten wie Goldammer, Vierfarbige Kuckuckshummel oder Großer Abendsegler, aber auch Ackerwildkräuter wie das Rundblättrige Hasenohr, die Gewöhnliche Kornrade oder der Lämmersalat stünden stellvertretend für alle Arten, an deren Rückgang Glyphosat Anteil habe.

Zudem sieht der jetzige Entwurf keinen Ausgleich zur Kompensation des Glyphosat-Einsatzes vor, wie etwa Blühstreifen oder Brachflächen. Eine Verlängerung der Zulassung widerspräche darüber hinaus der EU-Pestizid-Verordnung. In ihr ist die biologische Vielfalt als eigenständiges Schutzgut im Pflanzenschutzrecht festgeschrieben.

Der NABU ruft aktuell in einer Online-Meldeaktion dazu auf, Händler zu melden, die Glyphosat oder ähnliche Mittel verkaufen, etwa lokale Bau- oder Gartenmärkte oder Online-Händler. Ziel ist es, nach zahlreichen Baumärkten, nun auch die Online-Händler dazu zu bewegen, glyphosathaltige Mittel aus ihrem Sortiment zu nehmen: www.NABU.de/glyphosat-melden

Kostenfreie Pressefotos zu Glyphosat: www.NABU.de/presse/pressebilder

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Für Rückfragen:
Till-David Schade, NABU-Experte für biologische Vielfalt,
mobil: 0172-5254436, E-Mail: till-david.schade@NABU.de

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Fax: +49 (0)30.28 49 84-2000 | E-Mail: presse@NABU.de

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Statement von Barbara Hendricks zur Debatte um die Wiederzulassung von Glyphosat
(Youtube-Video, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), Standard-YouTube-Lizenz, 12.05.2016):

"Dass Glyphosat negative Auswirkungen auf die Umwelt hat, ist nachgewiesen. Das muss bei der Zulassung umfassend berücksichtigt werden.

Ob gegen Glyphosat auch gesundheitliche Bedenken zu recht bestehen oder nicht, ist derzeit umstritten.

Aus guten Gründen folgen wir in Deutschland und Europa dem Vorsorgeprinzip. Das heißt, solange wir nicht zweifelsfrei wissen, ob Glyphosat für die Gesundheit unbedenklich ist, sollten wir diese Chemikalie auch nicht zulassen.

Deshalb werden die SPD-geführten Ministerien einer Verlängerung der Zulassung von Glyphosat nicht zustimmen."



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