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Die Verkehrsbetriebe können sich besser gegen Schwarzfahren schützen:
Jens Gnisa, Vorsitzender des Deutschen Richterbundes (DRB), stellt Schwarzfahren als Straftatbestand in Frage!

Datum: Freitag, der 05. Januar 2018 @ 08:01:43 Thema: Deutsche Politik News

Jens Gnisa zum Schwarzfahren als Straftatbestand:

Berlin (ots) - Der Deutsche Richterbund hat das Schwarzfahren als Straftatbestand in Frage gestellt.

Die Gerichte könnten entlastet werden, sagte der Vorsitzende des Richterbundes, Jens Gnisa, im Inforadio des rbb:

"Natürlich können sich die Verkehrsbetriebe besser gegen Schwarzfahren schützen. Sie tun es nicht, sparen Geld; dann soll es letztendlich der Staat mit seiner Strafjustiz richten."

Er halte das nicht für richtig, betonte Gnisa: "Die Berliner Justiz wird jährlich mit 40.000 Schwarzfahrten befasst, und gleichzeitig gibt es Personalknappheit. Die Dinge passen da nicht zusammen."

Pressekontakt:

Rundfunk Berlin- Brandenburg
Inforadio
Chef / Chefin vom Dienst
Tel.: 030 - 97993 - 37400
Mail: info@inforadio.de

Original-Content von: Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb), übermittelt durch news aktuell

(Weitere interessante News & Infos zum Thema "Strafrecht" können hier nachgelesen werden.)

Kein Ticket, na und! Der Trend zum Schwarzfahren führt in Deutschland nicht selten in den Knast
(Youtube-Video, spiegeltv, Standard-YouTube-Lizenz, 11.11.2016):

Zitat: "Über 270.000 Fälle sogenannter "Beförderungserschleichung" hat die Kriminalstatistik im vergangenen Jahr aufgelistet.

Dahinter verbergen sich Menschen, die aus ganz unterschiedlichen Gründen umsonst unterwegs sind.

Die einen fahren aus Protest schwarz, die anderen haben schlicht keinen Bock und den meisten fehlt einfach das Geld."




Artikel zitiert aus https://www.presseportal.de/pm/51580/3831292, Autor siehe obiger Artikel. Ein etwaiges Youtube-Video ist ein geframtes ("eingebettes") Video von Youtube.com, Autor siehe das Video.

Veröffentlicht / Zitiert von » PressePortal.de « auf / über http://www.deutsche-politik-news.de - aktuelle News, Infos, PresseMitteilungen & Artikel!


Jens Gnisa zum Schwarzfahren als Straftatbestand:

Berlin (ots) - Der Deutsche Richterbund hat das Schwarzfahren als Straftatbestand in Frage gestellt.

Die Gerichte könnten entlastet werden, sagte der Vorsitzende des Richterbundes, Jens Gnisa, im Inforadio des rbb:

"Natürlich können sich die Verkehrsbetriebe besser gegen Schwarzfahren schützen. Sie tun es nicht, sparen Geld; dann soll es letztendlich der Staat mit seiner Strafjustiz richten."

Er halte das nicht für richtig, betonte Gnisa: "Die Berliner Justiz wird jährlich mit 40.000 Schwarzfahrten befasst, und gleichzeitig gibt es Personalknappheit. Die Dinge passen da nicht zusammen."

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Zitat: "Über 270.000 Fälle sogenannter "Beförderungserschleichung" hat die Kriminalstatistik im vergangenen Jahr aufgelistet.

Dahinter verbergen sich Menschen, die aus ganz unterschiedlichen Gründen umsonst unterwegs sind.

Die einen fahren aus Protest schwarz, die anderen haben schlicht keinen Bock und den meisten fehlt einfach das Geld."




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