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Was wäre eigentlich ungewöhnlich bei vorläufigen Vornamen?

Datum: Montag, der 15. November 2010 @ 22:42:09 Thema: Deutsche Politik Infos

Expertise des Quantinstituts stärkt Rechte der Kinder auf mehr Selbstbestimmung

Die Zeiten, dass Eltern für ihre Kinder deren Vornamen nach ihrem Gutdünken einfach lebenslang festlegen können, könnten vielleicht bald zu Ende gehen.
Aufgrund zahlreicher Anfragen von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, machte das Quantinstitut (Institut für angewandte Quantenphysik) kürzlich eine Umfrage und erhielt ein erstaunliches Ergebnis: Nur knapp 20 % aller Befragten waren mit ihrem für sie festgelegten Vornamen wirklich zufrieden.

Die meisten Bürger würden sich eigentlich lieber einen anderen Vornamen gewählt haben, aber sie konnten nicht wählen!

Warum dies bisher offensichtlich kein Thema war, geht ebenfalls recht gut aus der Umfrage hervor: Man habe dies irgendwie einfach so hingenommen, aber wenn man die Möglichkeit hätte …

Überraschende Einsichten ergab die Umfrage auch bei Erwachsenen, die teilweise den Vornamen als eine "gewisse Behinderung" im Zeitalter der Freizügigkeit beurteilten.

Auf die Frage: "Welchen Vornamen würden Sie gern haben, wenn Sie im Ausland leben würden?" - antworteten die meisten Befragten (über 70%) mit: "Einen Vornamen, der mir die bestmögliche Eingliederung ermöglicht".

In der folgenden Expertise des Quantinstituts wurde - unter Mitwirkung von Fach-Anwälten - Gründe beurteilt, die für oder gegen eine entsprechende Liberalisierung des Rechtes der Kinder sprechen.

Eigentlich gibt es k e i n e nachvollziehbaren Gründe, dieses Recht den Kindern zu verweigern, so Gerd K. Schaumann (Vorstandsmitglied im Quantinstitut), weder ein Kostenargument, noch so etwas wie Sicherheitsaspekte lassen sich wirklich dagegen finden.
Auch den jetzigen Erwachsenen sollte man (nachträglich) möglichst ein solches Recht einräumen, zumindest, sofern dafür plausible Gründen sprächen.

Die derzeitige Rechtslage wird von den Juristen des Quantinstituts eher als "Selbstverwirklichung der Eltern für ihre Vorzugsnamen" eingestuft. Die Kinder müssen lebenslang mit einer (manchmal sogar spontanen) Anschauung ihrer Eltern klarkommen, wie diese zur Geburt bestand..
Das besonders Pikante: Auch Eltern würden heute ihren Kindern eigentlich ganz andere Namen gegeben haben, als zum damaligen Zeitpunkt, als sie sich zu einem hohen Anteil offensichtlich an dem orientierten, was gerade "in" war, z.B. der Name des entsprechenden Idols von kurzlebigen Hits oder im Sport… Diese Anschauung wandelt sich stark mit dem "Verblühen" der Idole, die kaum mehr kennt, die aber für die Kinder ganz und gar keine Bedeutung haben - aber sie tragen diesen Namen dann lebenslang...

Die vom Quantinstitut vorgeschlagene Lösung: Es sollten zur Geburt eines Kindes ledig v o r l ä u f i g e Vornamen eingetragen werden. Mit Eintritt in die Volljährigkeit, sollte dann (zeitlich befristet) jede/r Jugendliche die Möglichkeit haben, ihren/seinen endgültigen Vornamen festzulegen.

Auch zu den Kosten hat das Quantinstitut Stellung genommen. Im Zweifel wäre eine entsprechende Änderungsgebühr vorstellbar, wie diese auch anfällt, wenn jemand heiratet und den Nachnamen wechselt.

Über info@quantinstitut.de können Eltern, Kinder, Jugendliche und natürlich auch andere Interessenten, nach wie vor ihre Meinung kundtun und zugleich Vorschläge zu einer entsprechenden Gesetzesinitiative machen.
-
QuantInstitut
Gerd K. Schaumann
Kapenweg 31
06786
Vockerode
info@quantinstitut.de
0340/2202424
http://quantinstitut.de



Expertise des Quantinstituts stärkt Rechte der Kinder auf mehr Selbstbestimmung

Die Zeiten, dass Eltern für ihre Kinder deren Vornamen nach ihrem Gutdünken einfach lebenslang festlegen können, könnten vielleicht bald zu Ende gehen.
Aufgrund zahlreicher Anfragen von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, machte das Quantinstitut (Institut für angewandte Quantenphysik) kürzlich eine Umfrage und erhielt ein erstaunliches Ergebnis: Nur knapp 20 % aller Befragten waren mit ihrem für sie festgelegten Vornamen wirklich zufrieden.

Die meisten Bürger würden sich eigentlich lieber einen anderen Vornamen gewählt haben, aber sie konnten nicht wählen!

Warum dies bisher offensichtlich kein Thema war, geht ebenfalls recht gut aus der Umfrage hervor: Man habe dies irgendwie einfach so hingenommen, aber wenn man die Möglichkeit hätte …

Überraschende Einsichten ergab die Umfrage auch bei Erwachsenen, die teilweise den Vornamen als eine "gewisse Behinderung" im Zeitalter der Freizügigkeit beurteilten.

Auf die Frage: "Welchen Vornamen würden Sie gern haben, wenn Sie im Ausland leben würden?" - antworteten die meisten Befragten (über 70%) mit: "Einen Vornamen, der mir die bestmögliche Eingliederung ermöglicht".

In der folgenden Expertise des Quantinstituts wurde - unter Mitwirkung von Fach-Anwälten - Gründe beurteilt, die für oder gegen eine entsprechende Liberalisierung des Rechtes der Kinder sprechen.

Eigentlich gibt es k e i n e nachvollziehbaren Gründe, dieses Recht den Kindern zu verweigern, so Gerd K. Schaumann (Vorstandsmitglied im Quantinstitut), weder ein Kostenargument, noch so etwas wie Sicherheitsaspekte lassen sich wirklich dagegen finden.
Auch den jetzigen Erwachsenen sollte man (nachträglich) möglichst ein solches Recht einräumen, zumindest, sofern dafür plausible Gründen sprächen.

Die derzeitige Rechtslage wird von den Juristen des Quantinstituts eher als "Selbstverwirklichung der Eltern für ihre Vorzugsnamen" eingestuft. Die Kinder müssen lebenslang mit einer (manchmal sogar spontanen) Anschauung ihrer Eltern klarkommen, wie diese zur Geburt bestand..
Das besonders Pikante: Auch Eltern würden heute ihren Kindern eigentlich ganz andere Namen gegeben haben, als zum damaligen Zeitpunkt, als sie sich zu einem hohen Anteil offensichtlich an dem orientierten, was gerade "in" war, z.B. der Name des entsprechenden Idols von kurzlebigen Hits oder im Sport… Diese Anschauung wandelt sich stark mit dem "Verblühen" der Idole, die kaum mehr kennt, die aber für die Kinder ganz und gar keine Bedeutung haben - aber sie tragen diesen Namen dann lebenslang...

Die vom Quantinstitut vorgeschlagene Lösung: Es sollten zur Geburt eines Kindes ledig v o r l ä u f i g e Vornamen eingetragen werden. Mit Eintritt in die Volljährigkeit, sollte dann (zeitlich befristet) jede/r Jugendliche die Möglichkeit haben, ihren/seinen endgültigen Vornamen festzulegen.

Auch zu den Kosten hat das Quantinstitut Stellung genommen. Im Zweifel wäre eine entsprechende Änderungsgebühr vorstellbar, wie diese auch anfällt, wenn jemand heiratet und den Nachnamen wechselt.

Über info@quantinstitut.de können Eltern, Kinder, Jugendliche und natürlich auch andere Interessenten, nach wie vor ihre Meinung kundtun und zugleich Vorschläge zu einer entsprechenden Gesetzesinitiative machen.
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