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Eine gute Nachricht für alle, die wenig Geld bei sich haben und es sofort erledigen wollen:
Besserer Service bei der Polizei: Bis zum Jahresende sollen Bußgelder per EC-Karte auf der Stelle beglichen werden können!

Datum: Sonntag, der 06. Mai 2018 @ 10:01:36 Thema: Deutsche Politik News

Gudrun Mallwitz zu besserem Service bei der Polizei:

Berlin (ots) - Kurzform: Bis zum Jahresende will die Polizei ermöglichen, dass Bußgelder per EC-Karte auf der Stelle beglichen werden können.

Das ist eine gute Nachricht für alle, die in der Regel wenig Geld bei sich haben und die Sache sofort erledigen wollen. Erscheint ein Widerspruch zwecklos, zahlen viele vermutlich lieber gleich, als auf die Rechnung zu warten. Das spart Zeit für die Überweisung und nicht selten auch Geld.

Man umgeht damit die Gefahr, die Zahlungsaufforderung zu vergessen und Mahngebühren aufgebrummt zu bekommen.

Der vollständige Kommentar:

Ärgerlich genug, wenn man beim Zu-schnell-Fahren ertappt wird. Nicht immer sind es nur die Raser, die zur Kasse gebeten werden, sondern auch umsichtige Autofahrer, die mit dem Blick auf die ständig abwechselnden Tempo-30- und Tempo-50-Hinweisschilder in der Hauptstadt schon mal durcheinanderkommen können.

Dennoch gilt: Wer gegen die Verkehrsregeln verstößt, muss mit einer Strafe rechnen.

Bis zum Jahresende will die Polizei ermöglichen, dass Bußgelder per EC-Karte auf der Stelle beglichen werden können. Das ist eine gute Nachricht für alle, die in der Regel wenig Geld bei sich haben und die Sache sofort erledigen wollen.

Erscheint ein Widerspruch zwecklos, zahlen viele vermutlich lieber gleich, als auf die Rechnung zu warten. Das spart Zeit für die Überweisung und nicht selten auch Geld. Man umgeht damit die Gefahr, die Zahlungsaufforderung zu vergessen und Mahngebühren aufgebrummt zu bekommen.

Die mobilen Lesegeräte sind somit ein weiterer Schritt zu einem besseren Bürgerservice.

In Berliner Ämtern hat sich die bargeldlose Bezahlung bereits bewährt: Wer etwa einen Personalausweis beantragt, kann die Gebühr schon länger direkt mit der EC-Karte bezahlen und muss nicht erst zum Kassenautomaten etwa einen Stock tiefer laufen, um dann an den Schalter zurückzumüssen.

Die Vorteile überwiegen auch für die personell vielfach überforderte Verwaltung. Sie verringert so ihren bürokratischen Aufwand.

Dennoch wird das neue Verfahren nicht jedem gefallen. Wer lieber bar als mit Karte zahlt, der hat zumindest als Bußgeldsünder Pech. Denn kommt das Kartenzahlungsgerät der Polizei zum Einsatz, kann nicht mehr cash bezahlt werden.

Die Einführung aber als Schritt zur Abschaffung des Bargelds zu sehen, das die meisten Deutschen ablehnen, wäre übertrieben.

Kommentar von Gudrun Mallwitz

Pressekontakt:

BERLINER MORGENPOST

Telefon: 030/887277 - 878
bmcvd@morgenpost.de

Original-Content von: BERLINER MORGENPOST, übermittelt durch news aktuell

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(Ein Forum zum Thema "Berlin" gibt es hier.)

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Kanzlei WBS / Verkehrsrecht: Bußgeld wegen Geschwindigkeitsüberschreitung - Was tun? | Kanzlei WBS
(Youtube-Video, Standard-YouTube-Lizenz, 09.11.2013):

Zitat: "Geschwindigkeitsüberschreitungen im Straßenverkehr stellen eine der häufigsten, wenn nicht sogar die häufigste Verkehrsordnungswidrigkeit dar. Sie können für den Betroffenen deshalb von großer Bedeutung sein, da es vergleichsweise schnell zu einem Fahrverbot kommen kann.

Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung wird unterschieden zwischen einem Verstoß gegen die Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaft und außerhalb geschlossener Ortschaft.

Innerhalb geschlossener Ortschaft wird bei einem Verstoß gegen die Höchstgeschwindigkeit um bis zu 30 km/h ein Bußgeld und derzeit bis zu 3 Punkte in Flensburg verhängt.

Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung über 31 km/h drohen derzeit ein sehr hohes Bußgeld, bis zu 4 Punkte in Flensburg und ein bis zu 3 (!!!) Monate andauerndes Fahrverbot.

Gerade wenn Sie auf der Autobahn oder auf einer Landstraße, wo beispielsweise die Höchstgeschwindigkeit auf 70 km/h begrenzt ist, geblitzt worden sind, werden Geschwindigkeitsüberschreitungen in dieser Höhe sehr schnell erreicht."




Wolfgang Rademacher / Blitzerfalle, Polizeikontrolle, Fahrverbot, Bußgeld, Verkehrsgericht
(Youtube-Video, Standard-YouTube-Lizenz, 20.12.2014):

Zitat: "Blitzerfalle, Polizeikontrolle, Fahrverbot, Bußgeld, Verkehrsgericht - »Blitzen ohne Punkte« hilft!

Ein guter Geschäftsfreund von mir ist trotz seines fortgeschrittenen Alters immer noch recht zügig auf Deutschlands Straßen unterwegs. Und natürlich wird er deshalb immer wieder von der Polizei geblitzt.

Dennoch hat er seit vier Jahrzehnten weder ein Bußgeld noch Flensburg-Punkte oder gar ein Fahrverbot bekommen. Wollen Sie wissen, wie dieser alte Haudegen das immer wieder schafft?

Nutzen Sie dieses Wissen, wenn Sie in eine Blitzerfalle oder Polizeikontrolle geraten und ein saftiges Bußgeld droht."




Artikel zitiert aus https://www.presseportal.de/pm/53614/3935450, Autor siehe obiger Artikel. Ein etwaiges Youtube-Video ist ein geframtes ("eingebettes") Video von Youtube.com, Autor siehe das Video.

Veröffentlicht / Zitiert von » PressePortal.de « auf / über http://www.deutsche-politik-news.de - aktuelle News, Infos, PresseMitteilungen & Artikel!


Gudrun Mallwitz zu besserem Service bei der Polizei:

Berlin (ots) - Kurzform: Bis zum Jahresende will die Polizei ermöglichen, dass Bußgelder per EC-Karte auf der Stelle beglichen werden können.

Das ist eine gute Nachricht für alle, die in der Regel wenig Geld bei sich haben und die Sache sofort erledigen wollen. Erscheint ein Widerspruch zwecklos, zahlen viele vermutlich lieber gleich, als auf die Rechnung zu warten. Das spart Zeit für die Überweisung und nicht selten auch Geld.

Man umgeht damit die Gefahr, die Zahlungsaufforderung zu vergessen und Mahngebühren aufgebrummt zu bekommen.

Der vollständige Kommentar:

Ärgerlich genug, wenn man beim Zu-schnell-Fahren ertappt wird. Nicht immer sind es nur die Raser, die zur Kasse gebeten werden, sondern auch umsichtige Autofahrer, die mit dem Blick auf die ständig abwechselnden Tempo-30- und Tempo-50-Hinweisschilder in der Hauptstadt schon mal durcheinanderkommen können.

Dennoch gilt: Wer gegen die Verkehrsregeln verstößt, muss mit einer Strafe rechnen.

Bis zum Jahresende will die Polizei ermöglichen, dass Bußgelder per EC-Karte auf der Stelle beglichen werden können. Das ist eine gute Nachricht für alle, die in der Regel wenig Geld bei sich haben und die Sache sofort erledigen wollen.

Erscheint ein Widerspruch zwecklos, zahlen viele vermutlich lieber gleich, als auf die Rechnung zu warten. Das spart Zeit für die Überweisung und nicht selten auch Geld. Man umgeht damit die Gefahr, die Zahlungsaufforderung zu vergessen und Mahngebühren aufgebrummt zu bekommen.

Die mobilen Lesegeräte sind somit ein weiterer Schritt zu einem besseren Bürgerservice.

In Berliner Ämtern hat sich die bargeldlose Bezahlung bereits bewährt: Wer etwa einen Personalausweis beantragt, kann die Gebühr schon länger direkt mit der EC-Karte bezahlen und muss nicht erst zum Kassenautomaten etwa einen Stock tiefer laufen, um dann an den Schalter zurückzumüssen.

Die Vorteile überwiegen auch für die personell vielfach überforderte Verwaltung. Sie verringert so ihren bürokratischen Aufwand.

Dennoch wird das neue Verfahren nicht jedem gefallen. Wer lieber bar als mit Karte zahlt, der hat zumindest als Bußgeldsünder Pech. Denn kommt das Kartenzahlungsgerät der Polizei zum Einsatz, kann nicht mehr cash bezahlt werden.

Die Einführung aber als Schritt zur Abschaffung des Bargelds zu sehen, das die meisten Deutschen ablehnen, wäre übertrieben.

Kommentar von Gudrun Mallwitz

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(Youtube-Video, Standard-YouTube-Lizenz, 09.11.2013):

Zitat: "Geschwindigkeitsüberschreitungen im Straßenverkehr stellen eine der häufigsten, wenn nicht sogar die häufigste Verkehrsordnungswidrigkeit dar. Sie können für den Betroffenen deshalb von großer Bedeutung sein, da es vergleichsweise schnell zu einem Fahrverbot kommen kann.

Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung wird unterschieden zwischen einem Verstoß gegen die Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaft und außerhalb geschlossener Ortschaft.

Innerhalb geschlossener Ortschaft wird bei einem Verstoß gegen die Höchstgeschwindigkeit um bis zu 30 km/h ein Bußgeld und derzeit bis zu 3 Punkte in Flensburg verhängt.

Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung über 31 km/h drohen derzeit ein sehr hohes Bußgeld, bis zu 4 Punkte in Flensburg und ein bis zu 3 (!!!) Monate andauerndes Fahrverbot.

Gerade wenn Sie auf der Autobahn oder auf einer Landstraße, wo beispielsweise die Höchstgeschwindigkeit auf 70 km/h begrenzt ist, geblitzt worden sind, werden Geschwindigkeitsüberschreitungen in dieser Höhe sehr schnell erreicht."




Wolfgang Rademacher / Blitzerfalle, Polizeikontrolle, Fahrverbot, Bußgeld, Verkehrsgericht
(Youtube-Video, Standard-YouTube-Lizenz, 20.12.2014):

Zitat: "Blitzerfalle, Polizeikontrolle, Fahrverbot, Bußgeld, Verkehrsgericht - »Blitzen ohne Punkte« hilft!

Ein guter Geschäftsfreund von mir ist trotz seines fortgeschrittenen Alters immer noch recht zügig auf Deutschlands Straßen unterwegs. Und natürlich wird er deshalb immer wieder von der Polizei geblitzt.

Dennoch hat er seit vier Jahrzehnten weder ein Bußgeld noch Flensburg-Punkte oder gar ein Fahrverbot bekommen. Wollen Sie wissen, wie dieser alte Haudegen das immer wieder schafft?

Nutzen Sie dieses Wissen, wenn Sie in eine Blitzerfalle oder Polizeikontrolle geraten und ein saftiges Bußgeld droht."




Artikel zitiert aus https://www.presseportal.de/pm/53614/3935450, Autor siehe obiger Artikel. Ein etwaiges Youtube-Video ist ein geframtes ("eingebettes") Video von Youtube.com, Autor siehe das Video.

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