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Kreditwürdigkeit-Kontokorrentkredite und die Kreditfähigkeit von Unternehmen

Datum: Samstag, der 27. November 2010 @ 22:22:44 Thema: Deutsche Politik Infos

Die Kreditfähigkeit von Unternehmen und die Bedeutung der Kreditfähigkeitsprüfung und der Kreditwürdigkeit.

Um die Bonität eines Unternehmens aufrecht zu erhalten, ist es manchmal unabdingbar, einen Kredit zu beantragen. Besonders beliebt ist dabei der Kontokorrentkredit, der es aufgrund seiner hohen Flexibilität ermöglicht, schnell und zeitnah auf aktuelle wirtschaftliche Geschehnisse zu reagieren und so finanziellen Engpässen entgegenzuwirken. Der Kontokorrentkredit stellt einen klassischen Überziehungskredit dar, der es ermöglicht, den Kreditrahmen bis zu einer zuvor festgelegten Grenze auszuschöpfen. Doch zur Gewährung eines Kredits muss ein Unternehmen genau wie Privatpersonen einige Voraussetzungen erfüllen. So spielt die gewählte Rechtsform des Unternehmens eine entscheidende Rolle, denn sie beeinflusst die Kreditfähigkeit von Unternehmen in entscheidendem Maße. Doch was ist eigentlich unter Kreditfähigkeit zu verstehen? Laut Kreditfähigkeit Definition handelt es sich bei der Kreditfähigkeit um die gegebene Möglichkeit, rechtswirksame Kredite bei Banken oder Kreditvermittlern abzuschließen. Daher gilt es vor einer geplanten Existenzgründung, die eigene Kreditwürdigkeit und Kreditfähigkeit zu prüfen. Ob ein Unternehmen als kreditfähig eingestuft wird oder nicht, wird aufgrund der Kreditfähigkeitsprüfung entschieden. Im Rahmen der Bonitätsberechnung wird die finanzielle Situation des Unternehmens beleuchtet. Nur wenn genügend Sicherheiten gegeben sind, wird der Kredit gewährt. Da die gewählte Rechtsform die Kreditfähigkeit erheblich beeinflusst, sollten sich Existenzgründer daher genaue Gedanken über die bevorzugte Struktur machen. Als Rechts- bzw. Gesellschaftsform stehen Strukturen wie GmbH, GbR, KG oder OHG zur Auswahl und nicht immer fällt es leicht, die richtige Variante zu wählen. Fest steht: Eine jede Gesellschaftsform bringt ihre Vor- und Nachteile mit sich. Die klassische Rechtsform, die auch heute noch immer gern gewählt wird, ist die GmbH. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine klassische Kapitalgesellschaft, bei der die Gesellschafter nicht persönlich haften. Vielmehr haftet die GmbH als juristische Person. Aufgrund fehlender privater Sicherheiten ist die Kreditfähigkeit einer GmbH relativ gering. Anders sieht es aus bei der OHG. Die offene Handelsgesellschaft steht seit jeher für eine solide Unternehmensform, die als Personengesellschaft uneingeschränkt haftet. Aufgrund dieser uneingeschränkten Haftung ist die Kreditfähigkeit der OHG als äußerst hoch einzustufen. Eine jede Gesellschafts- bzw. Unternehmensform birgt ihre Vor- und Nachteile, so dass keine eindeutige Empfehlung ausgesprochen werden kann. Im Hinblick auf die Kreditfähigkeit ist die OHG jedoch ganz weit vorne anzusiedeln. Welche Rechtsform man als Existenzgründer auch bevorzugt: Es gilt vor der Entscheidung, die Kreditfähigkeit zu berechnen und so für die nötige Bonität zu sorgen.
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