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Thomas Filor rät zur Vorsicht bei Vermietungen im Familienkreis

Datum: Montag, der 03. Dezember 2018 @ 13:02:16 Thema: Deutsche Politik Infos

Immobilienexperte rät zur verbilligter Vermietung von Immobilien im Familienkreis

Magdeburg, 03.12.2018. „Vermietungen innerhalb des Familienkreises sind ein beliebtes und interessantes Modell, wenn man gerne Steuern sparen will. Fach- und Führungskräfte schwören zurecht darauf, doch in einigen Punkten ist auch Vorsicht geboten“, betont Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg eingehend. „Die Lage auf dem deutschen Wohnungsmarkt ist angespannt. Daher ist es absolut verständlich, dass Immobilienbesitzer ihre Immobilien zu günstigen Preisen an Angehörige vermieten. Beide Seiten profitieren davon. Die Verwandten zahlen weniger Miete, dafür können die Eigentümer Kosten für Instandhaltung und Reparaturen als Werbungskosten deklarieren und hat außerdem automatisch vertrauenswürdige Mieter“, erklärt Thomas Filor weiter. „Nichtdestotrotz ist es ratsam, die Immobilienvermietung im Vorfeld mit Sorgfalt zu planen. Ist der Preisnachlass nämlich zu hoch, drohen Extrakosten, da die steuerliche Anerkennung gefährdet ist. Man muss die steuerrechtlichen Vorgaben immer genau einhalten“, so Immobilienexperte Filor.

Grund dafür ist, dass der Fiskus eine klare Grenze hinsichtlich der Miete festlegt. Das Finanzamt kann sich dagegen wehre, die die Immobilienaufwendungen als Werbungskosten anzuerkennen, wenn das abverlangte Mietentgelt weniger als 66 Prozent der ortsüblichen Monatsmiete beträgt. „Großzügige Preisnachlässe können Eigentümern also auf die Füße fallen. Orientierung für die ortsübliche Miete bietet der Mietspiegel. Dieser bezieht sich auf Faktoren wie Baujahr, Art, Größe, Ausstattung und Lage der zu vermietenden Immobilie“, so Thomas Filor weiter. Manchmal helfen laut Filor auch Online-Immobilienportale oder im Zweifelsfall auch immer ein verlässlicher Sachverständiger, der ein Gutachten ausstellt. Hinzu kommt, dass Immobilien im Familienkreis oft möbliert vermiete werden, sich der Mietpreisspeigel aber ausschließlich auf unmöblierte Immobilien bezieht. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor (Az. IX R 14/17). Ausgenommen davon sind beispielsweise Einbauküchen oder Waschmaschinen. Auch wenn die Möbel sehr alt sind, wird von einer Miteinbeziehung abgesehen. „Das Finanzamt prüft Vermietungen im Familienkreis natürlich besonders genau, da sie wissen, dass viele die Steuerersparnis motiviert. Es soll verhindert werden, dass Verträge nur auf dem Papier bestehen. Daher ist es auch wichtig, dass Eigentümer ihren Aufgaben nachkomme, wie bei einem externen fremden Mieter. Das heißt also auch mal eine Mahnung an die Verwandten zu schicken. All diese Faktoren wertet das Finanzamt als fremdüblich und erkennt schneller Werbungskosten an“, rät Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg abschließend.

Der Immobilienexperte Thomas Filor ist seit rund 20 Jahren in der Immobilienwirtschaft tätig. Schwerpunkt sind denkmalgerechte Sanierungen von Wohnimmobilien. Besonderer Wert wird dabei auf die Erhaltung kulturhistorisch bedeutsamer Immobilien gelegt. Dabei werden bevorzugt Objekte in Magdeburg und Leipzig erworben, die kernsaniert werden müssen.

Thomas Filor
Lennéstraße 11
39112 Magdeburg
Telefon: 0391 - 53 64 5-400
E-Mail: presse@eh-filor.de
Internet: http://www.thomas-filor-thomasfilor.blogspot.de

Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> FilorEmissionshaus << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


Immobilienexperte rät zur verbilligter Vermietung von Immobilien im Familienkreis

Magdeburg, 03.12.2018. „Vermietungen innerhalb des Familienkreises sind ein beliebtes und interessantes Modell, wenn man gerne Steuern sparen will. Fach- und Führungskräfte schwören zurecht darauf, doch in einigen Punkten ist auch Vorsicht geboten“, betont Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg eingehend. „Die Lage auf dem deutschen Wohnungsmarkt ist angespannt. Daher ist es absolut verständlich, dass Immobilienbesitzer ihre Immobilien zu günstigen Preisen an Angehörige vermieten. Beide Seiten profitieren davon. Die Verwandten zahlen weniger Miete, dafür können die Eigentümer Kosten für Instandhaltung und Reparaturen als Werbungskosten deklarieren und hat außerdem automatisch vertrauenswürdige Mieter“, erklärt Thomas Filor weiter. „Nichtdestotrotz ist es ratsam, die Immobilienvermietung im Vorfeld mit Sorgfalt zu planen. Ist der Preisnachlass nämlich zu hoch, drohen Extrakosten, da die steuerliche Anerkennung gefährdet ist. Man muss die steuerrechtlichen Vorgaben immer genau einhalten“, so Immobilienexperte Filor.

Grund dafür ist, dass der Fiskus eine klare Grenze hinsichtlich der Miete festlegt. Das Finanzamt kann sich dagegen wehre, die die Immobilienaufwendungen als Werbungskosten anzuerkennen, wenn das abverlangte Mietentgelt weniger als 66 Prozent der ortsüblichen Monatsmiete beträgt. „Großzügige Preisnachlässe können Eigentümern also auf die Füße fallen. Orientierung für die ortsübliche Miete bietet der Mietspiegel. Dieser bezieht sich auf Faktoren wie Baujahr, Art, Größe, Ausstattung und Lage der zu vermietenden Immobilie“, so Thomas Filor weiter. Manchmal helfen laut Filor auch Online-Immobilienportale oder im Zweifelsfall auch immer ein verlässlicher Sachverständiger, der ein Gutachten ausstellt. Hinzu kommt, dass Immobilien im Familienkreis oft möbliert vermiete werden, sich der Mietpreisspeigel aber ausschließlich auf unmöblierte Immobilien bezieht. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor (Az. IX R 14/17). Ausgenommen davon sind beispielsweise Einbauküchen oder Waschmaschinen. Auch wenn die Möbel sehr alt sind, wird von einer Miteinbeziehung abgesehen. „Das Finanzamt prüft Vermietungen im Familienkreis natürlich besonders genau, da sie wissen, dass viele die Steuerersparnis motiviert. Es soll verhindert werden, dass Verträge nur auf dem Papier bestehen. Daher ist es auch wichtig, dass Eigentümer ihren Aufgaben nachkomme, wie bei einem externen fremden Mieter. Das heißt also auch mal eine Mahnung an die Verwandten zu schicken. All diese Faktoren wertet das Finanzamt als fremdüblich und erkennt schneller Werbungskosten an“, rät Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg abschließend.

Der Immobilienexperte Thomas Filor ist seit rund 20 Jahren in der Immobilienwirtschaft tätig. Schwerpunkt sind denkmalgerechte Sanierungen von Wohnimmobilien. Besonderer Wert wird dabei auf die Erhaltung kulturhistorisch bedeutsamer Immobilien gelegt. Dabei werden bevorzugt Objekte in Magdeburg und Leipzig erworben, die kernsaniert werden müssen.

Thomas Filor
Lennéstraße 11
39112 Magdeburg
Telefon: 0391 - 53 64 5-400
E-Mail: presse@eh-filor.de
Internet: http://www.thomas-filor-thomasfilor.blogspot.de

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