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Deutschland hinkt aber beim Mindestlohn immer noch vielen anderen EU-Staaten hinterher:
Die Anzahl der Jobs mit Mindestlohn ist von 2015 bis 2018 kontinuierlich gesunken: Es gab 930 000 Mindestlohn-Jobs im April 2018!

Datum: Donnerstag, der 27. Februar 2020 @ 19:29:54 Thema: Deutsche Politik Fakten

Zu Jobs mit Mindestlohn:

Wiesbaden (ots) - Im April 2018 wurden in Deutschland 930 000 Jobs mit dem gesetzlichen Mindestlohn von 8,84 Euro brutto je Arbeitsstunde bezahlt.

Damit hat sich die Zahl der Jobs mit Mindestlohn von 2015 bis 2018 mehr als halbiert (2015: 1,91 Millionen Jobs).

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, wurde im April 2018 in 2,4 % aller Beschäftigungsverhältnisse der Mindestlohn gezahlt. In Ostdeutschland lag der Anteil mit 4,6 % noch deutlich höher, allerdings nicht einmal halb so hoch wie 2015. Eine Tendenz zur Angleichung an das Westniveau ist damit deutlich erkennbar.

Weitere 509 000 Beschäftigungsverhältnisse beziehungsweise 1,3 % aller Jobs hatten im April 2018 einen rechnerischen Stundenverdienst unterhalb des Mindestlohns. Dies ist jedoch nicht zwingend auf Verstöße gegen das Mindestlohngesetz zurückzuführen. Nicht alle Regelungen des Gesetzes können trennscharf in der Statistik abgegrenzt werden (zum Beispiel spezifische Mindestlohnregelungen für Praktikantinnen und Praktikanten)

Die Zahl der Jobs mit einem rechnerischen Stundenverdienst unterhalb des Mindestlohns war ebenfalls rückläufig, sie hat sich seit 2015 (1,01 Millionen Jobs) etwa halbiert.

Mit diesen ersten vorläufigen Ergebnissen der Verdienststrukturerhebung 2018 (VSE 2018) liegen Informationen aus der amtlichen Statistik zur Entwicklung der Beschäftigung mit und unter dem gesetzlichen Mindestlohn seit dessen Einführung im Jahr 2015 bis einschließlich 2018 vor. Die Ergebnisse basieren auf Meldungen von Betrieben zu Verdiensten und Arbeitsstunden ihrer im April des jeweiligen Jahres beschäftigten Personen.

Grundlage bilden Daten der betrieblichen Lohnbuchhaltung. Die Betriebe werden anhand einer geschichteten Zufallsstichprobe ausgewählt. Im Gegensatz zu den Verdiensterhebungen (VE) 2015 bis einschließlich 2017 bestand für die VSE 2018 Auskunftspflicht.

Am 1. Januar 2019 stieg der gesetzliche Mindestlohn von 8,84 Euro auf 9,19 Euro. Mögliche Effekte dieser Erhöhung wird die VE 2019 aufzeigen. Eine Veröffentlichung der Ergebnisse ist für die nächsten Wochen vorgesehen.

Methodische Hinweise:

Die Angaben für 2018 sind erste vorläufige Ergebnisse der Verdienststrukturerhebung 2018 (VSE 2018). Bei der VSE handelt es sich um eine Erhebung auf Basis einer geschichteten Zufallsstichprobe bei 60 000 Betrieben mit Auskunftspflicht zu Verdiensten und Arbeitszeiten.

Zum Zeitpunkt der Erstellung des vorläufigen Ergebnisses lagen rund 88 % der Meldungen der Betriebe vor. Auf dieser Basis wurde mithilfe mathematisch-statistischer Verfahren ein vorläufiges und zugleich repräsentatives Ergebnis ermittelt.

Verdiensterhebung (VE) 2015 bis 2017: Diese Sondererhebungen wurden von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durchgeführt, um Daten zur Wirkung des Mindestlohns zu gewinnen. Auf freiwilliger Basis berichteten dazu repräsentativ ausgewählte Betriebe über Bruttoverdienste und Arbeitszeiten im April der Berichtsjahre.

Mit diesen Angaben wurden durchschnittliche Bruttostundenlöhne für jedes Beschäftigungsverhältnis berechnet und mit dem geltenden Mindestlohn verglichen. Methodische Erläuterungen und weitere Ergebnisse zur Verdiensterhebung 2015, 2016 beziehungsweise 2017 finden sich im jeweiligen Methodenbericht.

Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter http://www.destatis.de zu finden.

Weitere Auskünfte:
Verdienste und Arbeitskosten,
Telefon: +49 (0) 611 / 75 46 93
www.destatis.de/kontakt
Pressekontakt:

Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Statistisches Bundesamt

Pressestelle

Telefon: +49 611-75 34 44
www.destatis.de/kontakt

Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuell

(Eine Themenseite "Mindestlohn" gibt es hier.)

finanzministeriumTV / O-Ton Scholz: Mindestlohn
(Youtube-Video, Standard-YouTube-Lizenz, 03.02.2020):

Zitat: "Vier Millionen Männer und Frauen in Deutschland haben nach der Einführung des Mindestlohns eine Lohnerhöhung bekommen – das zeigt, wie notwendig das Gesetz war und ist.

Aber es gibt auch weiterhin viel zu tun. Der O-Ton von Olaf Scholz."




Minijob - Zentrale / Der Mindestlohn 2020 - mehr Geld für Minijobber
(Youtube-Video, Standard-YouTube-Lizenz, 30.01.2020):

Zitat: "Was bedeutet die Erhöhung des Mindestlohns für Minijobber und Arbeitgeber?

Unsere Kollegin Claudia beantwortet die wichtigsten Fragen rund um den gesetzlichen Mindestlohn."




DIWBerlin / Der Mindestlohn in Deutschland
(Youtube-Video, Standard-YouTube-Lizenz, 12.02.2020):

Zitat: "2015 wurde in Deutschland der Mindestlohn eingeführt und seitdem schrittweise angehoben, seit dem 1. Januar 2020 liegt er bei 9.35 Euro.

Im Video spricht Alexandra Fedorets darüber, inwiefern der Mindestlohn ein Erfolg war und dass die befürchteten Beschäftigungsverluste nicht eingetreten sind. Sie macht deutlich, dass die Durchsetzung des Mindestlohngesetzes nicht einfach ist und dass es darum geht, für die Firmen, die bisher noch keinen Mindestlohn bezahlen, Anreize zu schaffen für die Umsetzung.

Im Wochenbericht "Lohnungleichheit in Deutschland sinkt" beschäftigen sich Alexandra Fedorets, Markus M. Grabka, Casten Schröder und Johannes Seebauer mit der Wirkung des Mindestlohns auf die Lohnungleichheit:https://www.diw.de/de/diw_01.c.725399...

Alexandra Fedorets ist wissenschaftliche Mitarbeiterin in der Infrastruktureinrichtung Sozio-oekonomisches Panel des DIW Berlin. Sie arbeitet zum Thema empirische Arbeitsmärkte, insbesondere zu den Effekten der Mindestlohnreform in Deutschland und zu den Folgen des technologischen Wandels. 2015 promovierte sie an der Humboldt-Universität zu Berlin mit der Arbeit: „Job tasks, wage formation and occupational mobility“."




WELT Nachrichtensender / MINDESTLOHN STUDIE: Deutschland hinkt den anderen EU-Staaten hinterher
(Youtube-Video, Standard-YouTube-Lizenz, 13.02.2020):

Zitat: "Obwohl der Mindestlohn hierzulande zuletzt gestiegen ist, hinkt Deutschland im Vergleich zu anderen EU-Ländern deutlich hinterher. Das ist das Ergebnis des Internationalen Mindestlohnreports, den das gewerkschaftsnahe Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung am Donnerstag veröffentlicht hat. «Deutschland hat den Mindestlohn erst ziemlich spät und auf relativ niedrigem Niveau eingeführt», sagte Tarifexperte Thorsten Schulten, der maßgeblich an der Auswertung beteiligt war, der Deutschen Presse-Agentur. «Das ist immer noch das Ergebnis dieser Entwicklung.»

Während die Untergrenzen in den 21 EU-Staaten und Großbritannien, in denen Mindestlöhne gelten, zuletzt um 6 Prozent stiegen, liegt Deutschland mit einer Erhöhung von gerade einmal 1,7 Prozent deutlich darunter. Rechnet man den Effekt der Inflation heraus, stiegen die Mindestlöhne EU-weit um 4,4 Prozent und hierzulande um 0,3 Prozent. Der deutsche Mindestlohn wurde Anfang 2015 mit 8,50 Euro pro Stunde eingeführt.

Mit dem seit Jahresbeginn geltenden Mindestlohn von 9,35 Euro steht Deutschland aktuell auf Platz sieben derjenigen EU-Länder, in denen ein Mindestlohn gilt - hinter dem Spitzenreiter Luxemburg (12,36 Euro), aber auch hinter Frankreich, den anderen Benelux-Staaten, Irland und Großbritannien.

Mittlerweile ist das Thema Mindestlohn auch auf der Agenda der EU-Kommission angekommen, die sich für eine EU-weite Regelung einsetzen will. Dabei geht es nicht um einen einheitlichen Lohn, da die Lebenshaltungskosten in den Mitgliedsstaaten sehr unterschiedlich sind. Stattdessen könnte es aber auf verbindliche Standards hinauslaufen.

So sehen Experten einen Mindestlohn, der unter 60 Prozent des mittleren Lohns eines Landes liegt, als armutsgefährdend an. Deutschland liegt nach Berechnung der WSI-Studie mit seinem Mindestlohn dabei zurzeit bei 46 Prozent des mittleren Lohns.

«Eine EU-weite Anpassung könnte zu einer erheblichen Erhöhung der Löhne führen», meint Schulten. Auf Deutschland berechnet würde das etwa zu einem Mindestlohn von 12 Euro führen, wie ihn etwa die SPD und Gewerkschaften fordern."




euronews (deutsch) / EU-Kommission startet Debatte über EU-Mindestlohn
(Youtube-Video, Standard-YouTube-Lizenz, 15.01.2020):

Zitat: "Brüssel will im September einen Vorschlag für einen EU-weiten Mindestlohn vorlegen. Kritik kommt aus Skandinavien, Unterstützung von den Gewerkschaften."




tagesschau / 2 Euro Mindestlohn - Jobkiller oder Rezept gegen Armut? | ARD-Presseclub
(Youtube-Video, Standard-YouTube-Lizenz, 17.11.2019):

Zitat: "Rund eine Million Menschen verdienen in Deutschland so wenig, dass der Staat ihr Einkommen mit Steuergeld aufbessern muss.

Woran liegt das? Am geringen Lohn oder eher an ihren Beschäftigungsverhältnissen? Wie kann man die Situation dieser Menschen, die im Niedriglohnsektor arbeiten, verbessern?

Bisher orientiert sich der Mindestlohn an der allgemeinen Lohnentwicklung. Aus diesem Grund steigt er ab Januar 2020 auf 9,35 Euro pro Stunde. In Großstädten kann man damit aber kaum eine Mietwohnung bezahlen.

Was geschieht, wenn die Bundesregierung die Unternehmen jetzt zwingt, 12 Euro oder mehr zu bezahlen? Ist dies in einer Phase der wirtschaftlichen Abkühlung zu verantworten?"




Artikel zitiert aus https://www.presseportal.de/pm/32102/4531754, Autor siehe obiger Artikel. Ein etwaiges Youtube-Video ist ein geframtes ("eingebettes") Video von Youtube.com, Autor siehe das Video.

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