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Deutsche Kinderhilfe zur Äußerung der Justizministerin gegen die Strafverschärfung für jede Form von sexuellem Missbrauch: Die Einstufung des sexuellen Missbrauchs von Kindern als Verbrechen ist genau

Datum: Mittwoch, der 05. Januar 2011 @ 23:57:56 Thema: Deutsche Politik Infos

Die Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger hat sich heute gegen eine geforderte Verschärfung der Strafen für den sexuellen Missbrauch von Kindern ausgesprochen. Mit der Begründung bei der Forderung handele es sich um "reine Symbolpolitik". Ferner sei nach aktueller Rechtslage bei nicht so schweren Missbrauchsfällen eine Opfer schonende Verfahrensführung möglich.

Der sexuelle Missbrauch von Kindern ist die gesellschaftliche Herausforderung überhaupt. Weder die Gesellschaft noch das deutsche Rechtssystem tragen diesem Umstand Rechnung. Kinder sind Opfer zweiter Klasse: Während der sexuelle Missbrauch eines Erwachsenen stets ein Verbrechen ist, ist der sexuelle Missbrauch von Kindern grundsätzlich nur ein Vergehen. Gerade angesichts der aktuellen Diskussionen zum Thema sexueller Missbrauch ist es an der Zeit, diesen Missstand endlich aufzuheben und den sexuellen Missbrauch von Kindern als Verbrechen zu erklären und so die Mindeststrafe auf ein Jahr zu erhöhen. Genau das ist das Symbol und klare Signal, das die Opfer jetzt brauchen.

Die Deutsche Kinderhilfe fordert ferner eine flächendeckende kindgerechte Videovernehmung der Opfer sexuellen Missbrauchs sowie speziell qualifizierte Richter und Staatsanwälte damit Delikte an Kindern Opfer schonend und Tat angemessen behandelt werden. Wäre dies bereits gewährleistet könnte die Justizministerin eine Opfer schonende Verfahrensführung nicht als Vorwand für die Beibehaltung der aktuellen unzureichenden Rechtslage benutzen. Der Strafbefehl schont Täter, nicht Opfer.

"Den obsoleten Status Quo zu zementieren ist der falsche Weg bei diesem gravierenden Problem. Die Justizministerin ist aufgefordert dafür Sorge zu tragen, dass diese Form von Gewalt gegen Kinder die größtmögliche gesellschaftliche und damit auch strafrechtliche Ächtung erfährt. Frau Leutheusser-Schnarrenberger sollte in ihrer Eigenschaft als Justizministerin nicht als Strafverteidigerin argumentieren. Die Justizpolitik im Bereich der Sexualstraftaten ist derzeit eher täterfreundlich orientiert. Die Belange der Opfer kommen wieder einmal zu kurz", so Georg Ehrmann, Vorsitzender der Deutschen Kinderhilfe.

Weitere Informationen finden Sie auch auf unseren Themenportalen www.kinderschutz-in-deutschland.de und www.deutsche-kinderhilfe.eu
Die Deutsche Kinderhilfe ist die nationale Kinderhilfsorganisation, die bundesweit ohne staatliche Gelder Hilfsprojekte fördert und als unabhängige Lobby für Kinder Stellung bezieht sowie Gesetzgebungsverfahren auf Landes- und Bundesebene begleitet.
Deutsche Kinderhilfe e.V.
Julia Hofmann
Schiffbauerdamm 40
10117
Berlin
presse@kinderhilfe.de
030/24 34 29 40
http://kinderschutz-in-deutschland.de/


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Die Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger hat sich heute gegen eine geforderte Verschärfung der Strafen für den sexuellen Missbrauch von Kindern ausgesprochen. Mit der Begründung bei der Forderung handele es sich um "reine Symbolpolitik". Ferner sei nach aktueller Rechtslage bei nicht so schweren Missbrauchsfällen eine Opfer schonende Verfahrensführung möglich.

Der sexuelle Missbrauch von Kindern ist die gesellschaftliche Herausforderung überhaupt. Weder die Gesellschaft noch das deutsche Rechtssystem tragen diesem Umstand Rechnung. Kinder sind Opfer zweiter Klasse: Während der sexuelle Missbrauch eines Erwachsenen stets ein Verbrechen ist, ist der sexuelle Missbrauch von Kindern grundsätzlich nur ein Vergehen. Gerade angesichts der aktuellen Diskussionen zum Thema sexueller Missbrauch ist es an der Zeit, diesen Missstand endlich aufzuheben und den sexuellen Missbrauch von Kindern als Verbrechen zu erklären und so die Mindeststrafe auf ein Jahr zu erhöhen. Genau das ist das Symbol und klare Signal, das die Opfer jetzt brauchen.

Die Deutsche Kinderhilfe fordert ferner eine flächendeckende kindgerechte Videovernehmung der Opfer sexuellen Missbrauchs sowie speziell qualifizierte Richter und Staatsanwälte damit Delikte an Kindern Opfer schonend und Tat angemessen behandelt werden. Wäre dies bereits gewährleistet könnte die Justizministerin eine Opfer schonende Verfahrensführung nicht als Vorwand für die Beibehaltung der aktuellen unzureichenden Rechtslage benutzen. Der Strafbefehl schont Täter, nicht Opfer.

"Den obsoleten Status Quo zu zementieren ist der falsche Weg bei diesem gravierenden Problem. Die Justizministerin ist aufgefordert dafür Sorge zu tragen, dass diese Form von Gewalt gegen Kinder die größtmögliche gesellschaftliche und damit auch strafrechtliche Ächtung erfährt. Frau Leutheusser-Schnarrenberger sollte in ihrer Eigenschaft als Justizministerin nicht als Strafverteidigerin argumentieren. Die Justizpolitik im Bereich der Sexualstraftaten ist derzeit eher täterfreundlich orientiert. Die Belange der Opfer kommen wieder einmal zu kurz", so Georg Ehrmann, Vorsitzender der Deutschen Kinderhilfe.

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