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US Corporation gruendung, Teil 1 - USAG24, Inc

Datum: Freitag, der 04. Februar 2011 @ 17:52:22 Thema: Deutsche Politik Infos

Wie auch beim deutschen Recht unterscheidet das US-amerikanische Gesellschaftsrecht zwischen Personen- (Partnerships) und Kapitalgesellschaften (Corporations), wobei beide Rechtsformen in verschiedenen Gestaltungsformen möglich sind. Partnerships sind in ihrem Bestand von den Mitgliedern abhängig.

Wie auch beim deutschen Recht unterscheidet das US-amerikanische Gesellschaftsrecht zwischen Personen- (Partnerships) und Kapitalgesellschaften (Corporations), wobei beide Rechtsformen in verschiedenen Gestaltungsformen möglich sind. Partnerships sind in ihrem Bestand von den Mitgliedern abhängig.

Die Geschäfte werden grundsätzlich von den Mitgliedern selbst geführt. Eine Corporation ist in Ansätzen mit einer deutschen Aktiengesellschaft vergleichbar, ist aber viel einfacher zu gründen und ein Mindestkapital für die Gründung ist nicht vorgeschrieben.
Partnerships unterscheiden sich von Corporations insbesondere in der Art der Haftung und der Art der Besteuerung.

Dem Grundsatz nach haften Partner für die Verbindlichkeiten der Partnership, während die Haftung des Gesellschafters einer Corporation meist auf seine Einlage beschränkt ist. Die Partnership selbst ist kein Steuersubjekt. Die Gewinne der Partnership werden als Einkommen der Partner direkt von diesen versteuert. Die Gewinne von Corporations werden grundsätzlich als Einkommen der Gesellschaft besteuert. Die Dividenden und sonstigen Ausschüttungen werden zusätzlich als Einkommen der Gesellschafter besteuert. Da es kein Anrechungsverfahren gibt, genießt die Partnership in den USA gegenüber der Corporation einen steuerlichen Vorteil. Generell bietet sich für deutsche Unternehmer eine Corporation eher an, weswegen diese Rechtsform ausführlicher präsentiert wird.
Die USAG24 Inc. ist ein international tätiger Dienstleister, der im Bereich Business Consulting und speziell im Bereich Unternehmensgründung
in den USA tätig ist. Hinter der USAG24 Inc. steht ein Verbund aus Rechtsanwälten, Notaren, Steuer- und Unternehmensberatern, die Sie vor, während und auch nach der Gründung umfassend beraten und betreuen.
Dieser Zusammenschluss kompetenter Fachkräfte garantiert Ihnen, die
vielen Vorteile, die eine US Corporation bietet, zu 100% zu nutzen.
US AG 24, Inc
Michael Olaf Schuett
Friedrichstr 50
10117 Berlin
+49 30 9789 5154

www.usag24.com

Pressekontakt:
USAG24, Inc
MIchael Olaf Schuett
Friedrichstr 50
10117
Berlin
info@usag24.com
+49 30 80932893
http://usag24.com


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Wie auch beim deutschen Recht unterscheidet das US-amerikanische Gesellschaftsrecht zwischen Personen- (Partnerships) und Kapitalgesellschaften (Corporations), wobei beide Rechtsformen in verschiedenen Gestaltungsformen möglich sind. Partnerships sind in ihrem Bestand von den Mitgliedern abhängig.

Wie auch beim deutschen Recht unterscheidet das US-amerikanische Gesellschaftsrecht zwischen Personen- (Partnerships) und Kapitalgesellschaften (Corporations), wobei beide Rechtsformen in verschiedenen Gestaltungsformen möglich sind. Partnerships sind in ihrem Bestand von den Mitgliedern abhängig.

Die Geschäfte werden grundsätzlich von den Mitgliedern selbst geführt. Eine Corporation ist in Ansätzen mit einer deutschen Aktiengesellschaft vergleichbar, ist aber viel einfacher zu gründen und ein Mindestkapital für die Gründung ist nicht vorgeschrieben.
Partnerships unterscheiden sich von Corporations insbesondere in der Art der Haftung und der Art der Besteuerung.

Dem Grundsatz nach haften Partner für die Verbindlichkeiten der Partnership, während die Haftung des Gesellschafters einer Corporation meist auf seine Einlage beschränkt ist. Die Partnership selbst ist kein Steuersubjekt. Die Gewinne der Partnership werden als Einkommen der Partner direkt von diesen versteuert. Die Gewinne von Corporations werden grundsätzlich als Einkommen der Gesellschaft besteuert. Die Dividenden und sonstigen Ausschüttungen werden zusätzlich als Einkommen der Gesellschafter besteuert. Da es kein Anrechungsverfahren gibt, genießt die Partnership in den USA gegenüber der Corporation einen steuerlichen Vorteil. Generell bietet sich für deutsche Unternehmer eine Corporation eher an, weswegen diese Rechtsform ausführlicher präsentiert wird.
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