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Regulationsansprüche bieten gute Ansätze, wirken aber unausgereift

Datum: Mittwoch, der 20. Juli 2011 @ 16:14:48 Thema: Deutsche Politik Infos

Vieles spricht für eine Regelung des Bereichs Honorarberatung. Willkürliche Kombinationsmodelle zwischen Honorar- und Provisionsberatung werden verhindert und eine Gebührenordnung erhöht die Transparenz für Kunden. Während Kunden bei der Provisionsberatung häufig blind darauf angewiesen sind, dass ihr Berater ihnen das beste Produkt verkauft, schließt eine regulierte Honorarberatung ein finanzielles Interesse von Seiten des Beraters am Produkt aus. Gleichwohl ist dadurch auch keine Garantie zur Auswahl des für den Kunden besten Produkts gegeben.
Schaut man sich einmal die Begrifflichkeit an, so scheint schon die zukünftige Verwendung des Begriffs „Finanzberater“ allein für diejenigen Honorarberater, die sowohl den Versicherungsbereich als auch den Anlage- und Darlehensbereich abdecken, sehr gewöhnungsbedürftig. Nicht geklärt ist dabei, wie sich Berater nennen sollen, die eine provisionsbasierte Beratung anbieten. Im Allgemeinen bezeichnet man heute gerade diese Anbieter als „Finanzberater“.
Positiv ist dagegen aus unserer Sicht die geplante steuerliche Gleichbehandlung von beiden Vergütungsformen. Aktuell ist eine nur auf Honorarbasis geleistete Beratung durch die steuerliche Benachteiligung sowohl für den Kunden als auch für den Berater unattraktiv. Das würde die Regulierung zwar ändern, gleichzeitig aber durch die hohen Qualifikationsanforderungen dafür sorgen, dass vermutlich wieder nur wenige Berater dieses Geschäftsmodell wählen.
Ein provisionsorientiertes Geschäftsmodell bleibt so auch zukünftig als Alternative unbedingt erforderlich. Nur darüber kann gewährleistet werden, dass auch Kunden mit kleinerem Vermögen eine umfassende und hochqualitative Beratung erhalten. Dafür unerlässlich ist die unbedingte Kostentransparenz. Dann ist es im Gegenzug für Kunden auch akzeptabel, dass bei Beratungsleistungen Vergütungen anfallen, seien es Honorare oder Provisionen. Denn entgegen dem Eindruck, den viele in der Vergangenheit nur zu gern erweckt hätten, kann es sich kein Berater leisten, aus rein sozialem Engagement zu beraten. Und gute Leistung ist dann für beide Seiten lukrativ.

Für weitere Informationen, Bildmaterial und Interviewtermine wenden Sie sich bitte an:

Stubenrauch & Hölscher Fondsberatung GmbH
Büro Hannover
Stefan Hölscher
Hebbelstr. 3H

30177 Hannover
0511-39 47 78 8
stefan.hoelscher@sundh-fonds.de

Stubenrauch & Hölscher Fondsberatung GmbH
Büro Schortens
Wilfried Stubenrauch
Am Park 5
26419 Schortens
04461-9668 30
wilfried.stubenrauch@sundh-fonds.de

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T 040-769 96 97 11
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E e.metz@gemeinsam-werben.de

Die Stubenrauch und Hölscher Fondsberatung GmbH berät den Dachfonds S & H Globale Märkte (WKN A0MYEG). Der Dachfonds wurde am 1.10.2007 von der Fondsgesellschaft FRANKFURT-TRUST aufgelegt. Wilfried Stubenrauch und Stefan Hölscher belegen regelmäßig vordere Plätze beim Wettbewerb zum Finanzberater des Jahres des Wirtschaftsmagazins €uro. Mit einer Investition in den Dachfonds können jetzt alle Anleger von der erfolgreichen Anlagestrategie beider Berater profitieren.


Vieles spricht für eine Regelung des Bereichs Honorarberatung. Willkürliche Kombinationsmodelle zwischen Honorar- und Provisionsberatung werden verhindert und eine Gebührenordnung erhöht die Transparenz für Kunden. Während Kunden bei der Provisionsberatung häufig blind darauf angewiesen sind, dass ihr Berater ihnen das beste Produkt verkauft, schließt eine regulierte Honorarberatung ein finanzielles Interesse von Seiten des Beraters am Produkt aus. Gleichwohl ist dadurch auch keine Garantie zur Auswahl des für den Kunden besten Produkts gegeben.
Schaut man sich einmal die Begrifflichkeit an, so scheint schon die zukünftige Verwendung des Begriffs „Finanzberater“ allein für diejenigen Honorarberater, die sowohl den Versicherungsbereich als auch den Anlage- und Darlehensbereich abdecken, sehr gewöhnungsbedürftig. Nicht geklärt ist dabei, wie sich Berater nennen sollen, die eine provisionsbasierte Beratung anbieten. Im Allgemeinen bezeichnet man heute gerade diese Anbieter als „Finanzberater“.
Positiv ist dagegen aus unserer Sicht die geplante steuerliche Gleichbehandlung von beiden Vergütungsformen. Aktuell ist eine nur auf Honorarbasis geleistete Beratung durch die steuerliche Benachteiligung sowohl für den Kunden als auch für den Berater unattraktiv. Das würde die Regulierung zwar ändern, gleichzeitig aber durch die hohen Qualifikationsanforderungen dafür sorgen, dass vermutlich wieder nur wenige Berater dieses Geschäftsmodell wählen.
Ein provisionsorientiertes Geschäftsmodell bleibt so auch zukünftig als Alternative unbedingt erforderlich. Nur darüber kann gewährleistet werden, dass auch Kunden mit kleinerem Vermögen eine umfassende und hochqualitative Beratung erhalten. Dafür unerlässlich ist die unbedingte Kostentransparenz. Dann ist es im Gegenzug für Kunden auch akzeptabel, dass bei Beratungsleistungen Vergütungen anfallen, seien es Honorare oder Provisionen. Denn entgegen dem Eindruck, den viele in der Vergangenheit nur zu gern erweckt hätten, kann es sich kein Berater leisten, aus rein sozialem Engagement zu beraten. Und gute Leistung ist dann für beide Seiten lukrativ.

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