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Zahlung der Grundsteuer - Nebenkosten im Mietverhältnis

Datum: Donnerstag, der 03. November 2011 @ 14:41:05 Thema: Deutsche Politik Infos

Beim Abschluss eines Mietvertrages müssen viele Einzelheiten berücksichtigt werden. Trotz aufmerksamer Prüfung kommt es jedoch häufig zu Streitigkeiten, die sich nicht selten auf die Zahlung der Nebenkosten beziehen. Entweder herrscht Uneinigkeit zwischen den Parteien oder die einzelnen Punkte sind nicht klar im Mietvertrag vereinbart. Das Immobilienportal myimmo.de informiert über die rechtlichen Grundlagen bei derartigen Konflikten und geht besonders auf die Handhabung der Grundsteuer ein.

Die Nebenkosten umfassen nicht nur Wasser- oder Heizkosten (also Posten, die den Verbrauch betreffen), sondern auch Faktoren, die sich auf die Grundstücksbewirtschaftung beziehen, zum Beispiel die Grundsteuer. Diese Kosten können unter den Mietparteien aufgeteilt werden, eine entsprechende Regelung muss jedoch im Mietvertrag festgehalten sein.

Oft kommt es gerade beim Wechsel des Eigentümers eines Mietshauses zu Schwierigkeiten in diesem Bereich. Auch wenn der vorherige Vermieter auf eine derartige Forderung verzichtet haben mag, hat der neue Eigentümer unter Umständen das Recht, die Grundsteuer bei der Berechnung der Nebenkosten zu berücksichtigen. Voraussetzung dafür ist eine diesbezügliche Regelung im Mietvertrag, in solchen Fällen ist daher eine eingehende Prüfung angezeigt.

Weitere Informationen:
http://news.myimmo.de/immobilienrecht/streitereien-um-nebenkosten-wer-hat-recht/4160.html

Kontakt:

Unister GmbH
Lisa Neumann
Barfußgässchen 11
04109 Leipzig

Tel.: +49/341/49288-3843
Fax: +49/341/49288-59
lisa.neumann@unister.de

Myimmo.de ist ein junges und dynamisches deutschlandweites Immobilienportal auf Wachstumskurs. Bei myimmo.de können Makler ihre Immobilien via FTP-Schnittstelle komplett kostenfrei, ohne Zeit- und Mengenlimit inserieren. Zusätzlich zu der großen Immobilienbörse liefert das Portal auch passende News und Ratgeberthemen.


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Die Nebenkosten umfassen nicht nur Wasser- oder Heizkosten (also Posten, die den Verbrauch betreffen), sondern auch Faktoren, die sich auf die Grundstücksbewirtschaftung beziehen, zum Beispiel die Grundsteuer. Diese Kosten können unter den Mietparteien aufgeteilt werden, eine entsprechende Regelung muss jedoch im Mietvertrag festgehalten sein.

Oft kommt es gerade beim Wechsel des Eigentümers eines Mietshauses zu Schwierigkeiten in diesem Bereich. Auch wenn der vorherige Vermieter auf eine derartige Forderung verzichtet haben mag, hat der neue Eigentümer unter Umständen das Recht, die Grundsteuer bei der Berechnung der Nebenkosten zu berücksichtigen. Voraussetzung dafür ist eine diesbezügliche Regelung im Mietvertrag, in solchen Fällen ist daher eine eingehende Prüfung angezeigt.

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