News zum Deutschen Bundestag ! Bundestag News & Infos zu EU (Europäische Union) / Europa! Europa / EU News & Infos zu Großbritannien ! GB News & Infos zu Frankreich ! Frankreich News & Infos zu Russland ! Russland News zur Ukraine ! Ukraine News & Infos zu den USA ! USA News & Infos zu China ! China News & Infos zu Korea ! Korea News & Infos zum Iran ! Iran Alle News bei Deutsche Politik News ! Alle News

 Aktuell Informativ Unabhängig: Deutsche-Politik-News.de 

Suche auf D-P-N.de:  
   
  Schlagzeilen, News, Hintergründe & Fakten - nicht nur im Mainstream / Infos & Meinungen zu Politik, Wirtschaft & Kultur!
 Home  Anmelden/Einloggen  DPN-Aktuell DPN-Exklusiv Kolumne Fakten Themen Skandale Top-News Neueste Videos

Deutsche Politik News und Infos: Nachrichten @ Deutsche-Politik-News.de !

 Deutsche-Politik-News.de ! Weitere News: Meinungsfreiheit: Ein Grundrecht mit Grenzen

Veröffentlicht am Donnerstag, dem 18. April 2019 @ 12:31:14 auf Deutsche-Politik-News.de

(405 Leser, 0 Kommentare, 0 Bewertungen, Durchschnittsbewertung: 0,00)



ARAG Experten über die Ausnahmen von der Meinungsäußerungsfreiheit

Die Meinungsfreiheit gilt zumindest in den westlichen Demokratien als sehr hohes Gut. In Deutschland ist sie daher in Artikel 5 des Grundgesetzes (GG) verankert. Dort heißt es: "Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten." Somit sind auch Meinungen geschützt, die von den Vorstellungen der Mehrheit abweichen, egal ob sie geistreich und durchdacht, simpel oder sogar völlig unreflektiert sind. Aber die Meinungsfreiheit hat auch Grenzen. Welche das sind, erläutern ARAG Experten.

Welche Grenzen gibt es für die Meinungsfreiheit?

Ist von Meinungsfreiheit die Rede, ist juristisch korrekt die Meinungsäußerungsfreiheit gemeint. Eine nicht geäußerte Meinung kann selbstredend niemand verbieten. Die Äußerung einer Meinung darf allerdings verboten werden, wenn ansonsten ein Schaden für einen anderen Menschen oder die Gesellschaft entsteht. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn...

-die persönliche Ehre einer Person verletzt wird; z. B. durch Beleidigung oder Verleumdung.

-Gefahr für den öffentlichen Frieden besteht.

-als geheim klassifizierte Informationen weitergegeben werden.

-eigene oder ausländische höchste Staatsvertreter, Gerichte oder manchmal selbst einfache Beamte übermäßig kritisiert werden.

-die Grenzen der Sittlichkeit und des Jugendschutzes überschritten werden.

-die Grenzen der öffentlichen Sicherheit überschritten werden.

-zu einer Straftat aufgerufen wird.

-der Holocaust geleugnet oder verharmlost wird.

Man darf also niemanden beleidigen. Der Schutz der persönlichen Ehre geht dann vor; die Meinungsfreiheit muss dahinter zurückstehen - auch wenn es Ausnahmefälle gibt. Die Gerichte müssen dann im Einzelfall entscheiden, ob der Betroffene die geäußerte Beleidigung aushalten muss. Der Staat darf außerdem Personen verbieten, ihre Meinung zu äußern, wenn dadurch das friedliche Zusammenleben gestört wird. Die Gefahr für den öffentlichen Friedens besteht zum Beispiel, wenn jemand eine Gruppe von Menschen wegen ihrer Religion, ihres Aussehens oder ihrer Herkunft beschimpft und andere zum Hass gegen diese Gruppe aufstachelt. Das ist Volksverhetzung, und darauf stehen bis zu fünf Jahre Gefängnis, so ARAG Experten.

Holocaustleugnung

Neben den oben genannten Grenzen der Meinungsfreiheit kann es je nach Verfassungstradition Unterschiede in verschiedenen Ländern geben. So steht die Rassendiskriminierung im Gegensatz zu den USA in Europa meist auch unter Privatleuten unter Strafe. In Deutschland ist darüber hinaus die Holocaustleugnung - also das Bestreiten oder weitgehende Verharmlosen des nationalsozialistischen Massenmordes an den europäischen Juden - nicht von der Meinungsfreiheit geschützt. Die Holocaustleugnung steht als Volksverhetzung laut § 130 des Strafgesetzbuches (StGB) sogar unter Strafe. In Absatz 4 des Paragraphen heißt es ausdrücklich: "Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt." Auch § 189 StGB verbietet die Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener und somit auch die Leugnung des Holocaust. Eine Besonderheit: Dieses Vergehen wird nur durch die Staatsanwaltschaft verfolgt, wenn die Hinterbliebenen einen Antrag stellen (§ 194 StGB). Ist die Tat allerdings "durch Verbreiten oder öffentliches Zugänglichmachen einer Schrift, in einer Versammlung oder durch eine Darbietung im Rundfunk begangen, so ist ein Antrag nicht erforderlich, wenn der Verstorbene sein Leben als Opfer der nationalsozialistischen oder einer anderen Gewalt- und Willkürherrschaft verloren hat und die Verunglimpfung damit zusammenhängt."

Meinung vor Gericht

Die Störung des öffentlichen Friedens, der Aufruf zu einer Straftat, Volksverhetzung, Beleidigung, Verunglimpfung und Holocaustleugnung sind also keine Meinungsäußerungen, sondern Straftatbestände. Trotzdem tun sich Gerichte oft schwer, diese zu bestrafen. Woran liegt das? Bevor ein Gericht jemanden wegen einer illegalen Meinungsäußerung verurteilen kann, müssen die Richter prüfen, ob die besagte Äußerung doppeldeutig ist. Es wird also immer erst geklärt, ob die Äußerung auch anders verstanden werden könnte. Dann wird in aller Regel von Gerichtsseite unterstellt, dass die Aussage so gemeint war, dass sie nicht strafbar ist. Durch diese Einschränkung soll verhindert werden, dass Menschen vorschnell wegen Äußerungen, die zum Beispiel scherzhaft gemeint waren, verfolgt werden.

Weitere interessante Informationen unter:

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/
Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern - inklusive den USA und Kanada - nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.000 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 1,6 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf, Aufsichtsratsvorsitzender Gerd Peskes, Vorstand Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender (Vors.), Dr. Renko Dirksen, Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211-963 2560
0211-963 2025
http://www.ARAG.de

Pressekontakt:
redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50764 Köln
thomas@redaktionneunundzwanzig.de
0221 92428-215
http://www.ARAG.de


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


ARAG Experten über die Ausnahmen von der Meinungsäußerungsfreiheit

Die Meinungsfreiheit gilt zumindest in den westlichen Demokratien als sehr hohes Gut. In Deutschland ist sie daher in Artikel 5 des Grundgesetzes (GG) verankert. Dort heißt es: "Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten." Somit sind auch Meinungen geschützt, die von den Vorstellungen der Mehrheit abweichen, egal ob sie geistreich und durchdacht, simpel oder sogar völlig unreflektiert sind. Aber die Meinungsfreiheit hat auch Grenzen. Welche das sind, erläutern ARAG Experten.

Welche Grenzen gibt es für die Meinungsfreiheit?

Ist von Meinungsfreiheit die Rede, ist juristisch korrekt die Meinungsäußerungsfreiheit gemeint. Eine nicht geäußerte Meinung kann selbstredend niemand verbieten. Die Äußerung einer Meinung darf allerdings verboten werden, wenn ansonsten ein Schaden für einen anderen Menschen oder die Gesellschaft entsteht. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn...

-die persönliche Ehre einer Person verletzt wird; z. B. durch Beleidigung oder Verleumdung.

-Gefahr für den öffentlichen Frieden besteht.

-als geheim klassifizierte Informationen weitergegeben werden.

-eigene oder ausländische höchste Staatsvertreter, Gerichte oder manchmal selbst einfache Beamte übermäßig kritisiert werden.

-die Grenzen der Sittlichkeit und des Jugendschutzes überschritten werden.

-die Grenzen der öffentlichen Sicherheit überschritten werden.

-zu einer Straftat aufgerufen wird.

-der Holocaust geleugnet oder verharmlost wird.

Man darf also niemanden beleidigen. Der Schutz der persönlichen Ehre geht dann vor; die Meinungsfreiheit muss dahinter zurückstehen - auch wenn es Ausnahmefälle gibt. Die Gerichte müssen dann im Einzelfall entscheiden, ob der Betroffene die geäußerte Beleidigung aushalten muss. Der Staat darf außerdem Personen verbieten, ihre Meinung zu äußern, wenn dadurch das friedliche Zusammenleben gestört wird. Die Gefahr für den öffentlichen Friedens besteht zum Beispiel, wenn jemand eine Gruppe von Menschen wegen ihrer Religion, ihres Aussehens oder ihrer Herkunft beschimpft und andere zum Hass gegen diese Gruppe aufstachelt. Das ist Volksverhetzung, und darauf stehen bis zu fünf Jahre Gefängnis, so ARAG Experten.

Holocaustleugnung

Neben den oben genannten Grenzen der Meinungsfreiheit kann es je nach Verfassungstradition Unterschiede in verschiedenen Ländern geben. So steht die Rassendiskriminierung im Gegensatz zu den USA in Europa meist auch unter Privatleuten unter Strafe. In Deutschland ist darüber hinaus die Holocaustleugnung - also das Bestreiten oder weitgehende Verharmlosen des nationalsozialistischen Massenmordes an den europäischen Juden - nicht von der Meinungsfreiheit geschützt. Die Holocaustleugnung steht als Volksverhetzung laut § 130 des Strafgesetzbuches (StGB) sogar unter Strafe. In Absatz 4 des Paragraphen heißt es ausdrücklich: "Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt." Auch § 189 StGB verbietet die Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener und somit auch die Leugnung des Holocaust. Eine Besonderheit: Dieses Vergehen wird nur durch die Staatsanwaltschaft verfolgt, wenn die Hinterbliebenen einen Antrag stellen (§ 194 StGB). Ist die Tat allerdings "durch Verbreiten oder öffentliches Zugänglichmachen einer Schrift, in einer Versammlung oder durch eine Darbietung im Rundfunk begangen, so ist ein Antrag nicht erforderlich, wenn der Verstorbene sein Leben als Opfer der nationalsozialistischen oder einer anderen Gewalt- und Willkürherrschaft verloren hat und die Verunglimpfung damit zusammenhängt."

Meinung vor Gericht

Die Störung des öffentlichen Friedens, der Aufruf zu einer Straftat, Volksverhetzung, Beleidigung, Verunglimpfung und Holocaustleugnung sind also keine Meinungsäußerungen, sondern Straftatbestände. Trotzdem tun sich Gerichte oft schwer, diese zu bestrafen. Woran liegt das? Bevor ein Gericht jemanden wegen einer illegalen Meinungsäußerung verurteilen kann, müssen die Richter prüfen, ob die besagte Äußerung doppeldeutig ist. Es wird also immer erst geklärt, ob die Äußerung auch anders verstanden werden könnte. Dann wird in aller Regel von Gerichtsseite unterstellt, dass die Aussage so gemeint war, dass sie nicht strafbar ist. Durch diese Einschränkung soll verhindert werden, dass Menschen vorschnell wegen Äußerungen, die zum Beispiel scherzhaft gemeint waren, verfolgt werden.

Weitere interessante Informationen unter:

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/
Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern - inklusive den USA und Kanada - nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.000 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 1,6 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf, Aufsichtsratsvorsitzender Gerd Peskes, Vorstand Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender (Vors.), Dr. Renko Dirksen, Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211-963 2560
0211-963 2025
http://www.ARAG.de

Pressekontakt:
redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50764 Köln
thomas@redaktionneunundzwanzig.de
0221 92428-215
http://www.ARAG.de


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!

Artikel-Titel: Weitere News: Meinungsfreiheit: Ein Grundrecht mit Grenzen

Für die Inhalte dieser Veröffentlichung ist nicht Deutsche-Politik-News.de als News-Portal sondern ausschließlich der Autor (PR-Gateway) verantwortlich (siehe AGB). Haftungsausschluss: Deutsche-Politik-News.de distanziert sich von dem Inhalt dieser Veröffentlichung (News / Pressemitteilung inklusive etwaiger Bilder / sonstiger Content Dritter) und macht sich diesen demzufolge auch nicht zu Eigen!

"Weitere News: Meinungsfreiheit: Ein Grundrecht mit Grenzen" | Anmelden oder Einloggen | 0 Kommentare
Grenze
Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich.

Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst einloggen oder anmelden


Diese DPN - Videos bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

Godspeed You! Black Emperor - Berlin - 03.11.2017 - ...

Godspeed You! Black Emperor - Berlin - 03.11.2017 - ...
Godspeed You! Black Emperor - Berlin - 03.11.2017 - ...

Godspeed You! Black Emperor - Berlin - 03.11.2017 - ...
Godspeed You! Black Emperor - Berlin - 03.11.2017 - ...

Godspeed You! Black Emperor - Berlin - 03.11.2017 - ...


Alle DPN-Video-Links bei Deutsche-Politik-News.de: Deutsche-Politik-News.de DPN-Video-Verzeichnis

Diese Web-Videos bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

Ministerpräsident Kretschmer in der TU Dresden

Ministerpräsident Kretschmer in der TU Dresden
Sportbuzzer-Magazin #9 / Gast: Frank Kühne von BSG ...

Sportbuzzer-Magazin #9 / Gast: Frank Kühne von BSG  ...
JUMP Trampolinpark Halle: Die „größte Trampolin-Hal ...

JUMP Trampolinpark Halle: Die „größte Trampolin-Hal ...

Alle Web-Video-Links bei Deutsche-Politik-News.de: Deutsche-Politik-News.de Web-Video-Verzeichnis

Diese Fotos bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

Deutschland-Botanischer-Garten-Leipzig-20 ...

Berliner-AquaDom-2016-160816-DSC_1542.jpg

Ostpro-Berlin-Ostprodukte-DDR-Produkte-20 ...


Alle Fotos in der Foto-Galerie von Deutsche-Politik-News.de: Deutsche-Politik-News.de Foto - Galerie

Diese News bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

  Michaela Engelmeier, Vorstandsvorsitzende Sozialverband Deutschland (SoVD), übt Kritik: Der Ampel-Haushalt gefährdet den gesellschaftlichen Zusammenhalt! (Deutsche-Politik-News, 02.02.2024)
Nach langen Diskussionen hat heute das Plenum über den Finanzplan der Regierung abgestimmt.

Mit dem Haushalt 2024 stellt der Bundestag die politischen Weichen für dieses Jahr.

Es ist gut, dass nun endlich eine Einigung erzielt wurde. Leider spiegelt diese lediglich den kleinsten gemeinsamen Nenner der Beteiligten wider.

Der Sozialverband Deutschland (SoVD) kritisiert den fehlenden Mut der Regierung, mehr Maßnahmen zur Verringerung sozialer Ungerechtig ...

 Die CDU/CSU-Fraktionsvorsitzendenkonferenz fordert einen Migrationsgipfel mit dem Bundeskanzler - die Ampel muss endlich wirksame Maßnahmen auf den Weg bringen! (Deutsche-Politik-News, 02.02.2024)
Die 16 Unions-Fraktionschefs der Länder fordern in einem gemeinsamen Beschluss zeitnah einen Migrationsgipfel der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit dem Bundeskanzler.

Hintergrund sind sie unverändert hohen Zugangszahlen und die Korrektur des von der Berliner Ampel beschlossenen Rückführungsverbesserungsgesetzes. Die Kernpunkte des Beschlusses umfassen:

Reform des Asylrechts
Durchführung der Asylverfahren in Drittstaaten
Zurückweisungen ...

 Marie-Agnes Strack-Zimmermann (FDP, Spitzenkandidatin für die Europa-Wahl): Atomare Abschreckung bleibt hoch relevant! (Deutsche-Politik-News, 02.02.2024)
Die FDP-Spitzenkandidatin für die Europa-Wahl Marie-Agnes Strack-Zimmermann ist überzeugt, dass die Ukraine nicht von Russland angegriffen worden wäre, wenn sie ihre Atomwaffen behalten hätte.

Daraus ergebe sich, dass "atomare Abschreckung hoch relevant" geblieben sei, so die Verteidigungspolitikerin. Unabhängig vom Ausgang der diesjährigen Präsidentschaftswahl in den USA müsste sich Europa somit die Frage stellen ob es sich "in Zukunft [...] auch atomar schützen können" wird.

 Der Gecko wurde als Zootier des Jahres im Aquarium des Kölner Zoos vorgestellt: Kleiner Kletterkünstler mit großer Aufmerksamkeit! (Deutsche-Politik-News, 02.02.2024)
Im Aquarium des Kölner Zoos wurde heute das Zootier des Jahres 2024, der Gecko, vorgestellt.

Das Team des Aquariums trägt mit der Erhaltungszucht verschiedener Geckoarten maßgeblich dazu bei, diese Arten vor dem Aussterben zu bewahren.

Zur Auftaktveranstaltung konnte unter anderem die Schirmherrin der diesjährigen Kampagne, die Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) Sabine Riewenherm, die gefährdeten Geckos bewundern.

Zu Pulver zermahlen, a ...

 Albert Stegemann, agrarpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion: Der Agrarhaushalt ist eine Ohrfeige für Landwirte - er vernachlässigt den ländlichen Raum! (Deutsche-Politik-News, 01.02.2024)
Lose Versprechungen des Ministers schaffen keine Planungssicherheit - Ländliche Räume abgehängt!

Der Bundestag berät am heutigen Donnerstag den Haushalt des Landwirtschaftsministeriums für das laufende Jahr. Dazu erklärt der agrarpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Albert Stegemann:

"Der Haushalt des Landwirtschaftsministeriums ist eine Ohrfeige für die Bäuerinnen und Bauern, und er vernachlässigt den ländlichen Raum. So gibt es weniger Fördergelder, ...

 Oskar Lafontaine (BSW, frühere SPD- und Linken-Vorsitzender sowie Bundesfinanzminister): Eine Partei des Friedens und des Sozialstaats in der Tradition Willy Brandts und dessen Friedenspolitik! (Deutsche-Politik-News, 30.01.2024)
Oskar Lafontaine (BSW) sieht das Bündnis Sahra Wagenknecht in der Tradition der Sozialdemokratie Willy Brandts und dessen Friedenspolitik.

"Die SPD war damals die Friedenspartei Deutschlands, das war die große Zeit ihrer Außenpolitik und der Bundeskanzler hat damals den Friedensnobelpreis erhalten", sagt der frühere SPD- und Linken-Vorsitzende im Interview mit phoenix und ergänzt: "Jetzt haben wir einen Bundeskanzler, der für Aufrüstung und Krieg ist."

Das damalige ...

 Hans-Georg Maaßen, früherer Chef des Bundesamtes für Verfassungsschutz und CDU-Mitglied, will die WerteUnion zur neuen Partei wandeln und zum rechten Königsmacher werden! (Deutsche-Politik-News, 30.01.2024)
Man könnte den Plan von Hans-Georg Maaßen und der Werteunion als Resultat eines übersteigerten Geltungsbedürfnisses älterer Nationalkonservativer abtun.

Und das übergroße Ego des früheren Chefs des Bundesamtes für Verfassungsschutz dürfte tatsächlich eine gewisse Rolle beim Vorhaben einer Parteigründung gespielt haben.

Gleichwohl dürften strategische Überlegungen eine wichtige Rolle gespielt haben, denn offenbar sind die Vorbereitungen weit gediehen: Es existieren ...

 Startschuss für ein neues Luftverteidigungssystem für mittlere Distanzen - Beauftragung der Unternehmen Rheinmetall Electronics, Diehl Defence und Hensoldt Sensors! (Deutsche-Politik-News, 28.01.2024)
Um eine Fähigkeitslücke in der bodengebundenen Luftverteidigung zu schließen, beauftragte das Beschaffungsamt der Bundeswehr heute die Arbeitsgemeinschaft Nah- und Nächstbereichsschutz mit einem entsprechenden Entwicklungsauftrag.

Hierbei handelt es sich um einen Zusammenschluss der Unternehmen Rheinmetall Electronics, Diehl Defence und Hensoldt Sensors.

Aufgrund eines Vertragswertes über 25 Millionen Euro wurde das Vorhaben zuvor durch den Haushaltsausschuss des De ...

 Katina Schubert, stellvertretende Linke-Vorsitzende, weist Kritik des scheidenden Wahlkampfchefs Bank zurück: Seine Vorwürfe entbehrten jeder Grundlage! (Deutsche-Politik-News, 27.01.2024)
Die stellvertretende Linke-Vorsitzende Katina Schubert hat die Kritik des scheidenden Bundesgeschäftsführers Tobias Bank zurückgewiesen.

Banks Vorwürfe entbehrten jeder Grundlage, sagte Schubert gegenüber der Tageszeitung "nd.DerTag" (Freitagausgabe).

Bank, der zugleich Wahlkampfchef der Linken war, hatte seinen Rücktritt eingereicht, weil die Partei sich "fast alles auf Bewegungen außerhalb von Parlamenten sowie auf städtische Milieus" konzentriere und Wahlergebnis ...

 RTL/ntv Trendbarometer (Forsa Aktuell): 59 Prozent der Befragten halten derzeit keine Partei für fähig, die Probleme im Land zu lösen! (Deutsche-Politik-News, 27.01.2024)
Laut aktuellem RTL/ntv Trendbarometer verliert die AfD gegenüber der Vorwoche zwei Prozentpunkte und sinkt auf 20 Prozent.

Die SPD und die sonstigen Parteien (darunter nun mit 3 Prozent das "Bündnis Sahra Wagenknecht") gewinnen jeweils einen Prozentpunkt hinzu und erreichen 14 bzw.

10 Prozent. Die Unionsparteien kämen unverändert auf 31 Prozent, die Grünen auf 14 Prozent, die FDP und die Linkspartei auf jeweils 4 Prozent und die Freien Wähler auf 3 Prozent der abgeg ...

Diese Testberichte bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

 Lamm-Hüfte tiefgefroren aus Neuseeland (Metro) Lamm-Hüfte tiefgefroren aus Neuseeland von der Metro 4 Stück á 175 g Stücke, ohne Fettdeckel, ohne Knochen, aeinzeln vak.-verpackt ca. 700 g Qualität und Geschmac ... (Petra-38-Berlin, 05.5.2021)

 Lindeman's Bin 50 Shiraz Es ist und bleibt in meinen Augen der Wein für gewisse Stunden. Kein anderer Wein hat ein so klares und tiefes Fruchtaroma und trotzdem ist er weich und saftig. Ich trinke ja nun mal ... (Werner Feldheimer, 19.4.2021)

 Kimchi der Wunderkohl aus Korea Gelesen und gehört hatte ich ja schon viel von ihm, diesen Wunderkohl aus Korea. Und dann wurde ich mal eingeladen und durfte eine Variante vom selbst gemachten Kimchi probieren ... (Esther Gupta, 25.3.2021)

 Affligem Cuvée Carmin - belgisches Kirschbier Affligem hatte ich ja schon mal getrunken, es ist eine Bier wo du die sofort fragst, wo ist das denn her? Eben aus Belgien. Es stand wieder mal eine Fete an bei der auch zu gleich ... (Gernot Schaller, 23.3.2021)

 Schnittwundenset von Cosmoplast War ich neulich bei DM und wollte für meine nächste China-Reise Pflaster kaufen da sehe ich eine kleine Kunststoffbox mit der Aufschrift Schnittwundenset. Denke was ist das denn?< ... (Petra38, 20.3.2021)

 Harry‘s Rasierer Und wieder eine nicht verlangte Werbung mit angeblich schon 20 Millionen Kunden. Und wieder ein neuer Rasierer für die Nassrasur. Zugegeben er sieht gut aus und er lieg ... (Dieter, 20.3.2021)

 Rollmops von Ocean Trader Ab und an gehe ich auch mal bei Lidl einkaufen. Aber jetzt auf die Schnelle, was isst man da. Und da sehe ich im Kühlregal Rollmops im Glas. Also richtig Glas, nicht im Gläschen ... (Jürgen Ebmeyer, 23.2.2021)

 Maccheroni n 44 von Barilla Zu meiner Kinderzeit war Makkaroni mit Tomatensoße das Essen welches man in der Schulspeisung keinesfalls ausgelassen hat. Und auch wenn Muttern das mal gekocht hat war das wie So ... (Ulrike Berger, 22.4.2020)

 Tomatenmark von Delikato Tomatenmark ist Tomatengeschmack pur. Selbst wenn sie Tomatensauce aus pürierten Tomaten machen fehlt irgendwie der Kick. Mit einem Eßlöffel Tomatenmark dazu ist die Sa ... (Martin Teichmann, 30.3.2020)

 ASS+C ratiopharm Reisezeit und was darf in keiner Kosmetiktasche fehlen? Richtig, Kopfschmerztabletten. Es muss nicht immer das Markenprodukt Aspirin sein. ASS+C von Ratiopharm erfüllt den gleiche ... (Sybille Hammerschmid, 24.1.2020)

Werbung bei Deutsche-Politik-News.de:



Meinungsfreiheit: Ein Grundrecht mit Grenzen / Deutsche-Politik-News.de

 
Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Aktuelles Amazon-Schnäppchen

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Video Tipp @ Deutsche-Politik-News.de

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! D-P-N News Empfehlungen
· Suchen im Schwerpunkt Deutsche Politik Infos
· Weitere News von Deutsche-Politik-News


Die meistgelesenen News in der Rubrik Deutsche Politik Infos:
Griechenland hat sich nicht an die eingegangenen Verpflichtungen gehalten - Merkel und Gabriel wollen abwarten / Die Tür bleibt offen!


Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Artikel Bewertung
durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

schlecht
normal
gut
Sehr gut
Exzellent



Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden


Firmen- / Produktnamen, Logos, Handelsmarken sind eingetragene Warenzeichen bzw. Eigentum ihrer Besitzer und werden ohne Gewährleistung einer freien Verwendung benutzt. Artikel, Fotos und Images sowie Kommentare etc. sind Eigentum der jeweiligen Autoren, der Rest © 2014 - 2024 by Deutsche-Politik-News.de.

Wir betonen ausdrücklich, daß wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und/oder auf die Inhalte verlinkter Seiten haben und distanzieren uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinken Seiten und machen uns deren Inhalte auch nicht zu Eigen. Für die Inhalte oder die Richtigkeit von verlinkten Seiten übernehmen wir keine Haftung. Diese Erklärung gilt für alle auf der Homepage angebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Banner, Buttons, Beiträge oder sonstige Verlinkungen führen.

Die Schlagzeilen der neuesten Artikel können Sie mittels der backend.php auf Ihre Homepage übernehmen, diese werden automatisch aktualisiert.

Deutsche-Politik-News.de / Impressum - AGB (inklusive Datenschutzhinweise) - Werbung - Besucherstatistik / Deutsche Politik, Wirtschaft & Kultur - Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie sich weiterhin auf dieser Seite aufhalten, akzeptieren Sie unseren Einsatz von Cookies!

Meinungsfreiheit: Ein Grundrecht mit Grenzen / Deutsche-Politik-News.de