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 Deutsche-Politik-News.de ! Weitere News: Artikelserie Mobbing im Arbeitsrecht - Teil 6

Veröffentlicht am Donnerstag, dem 19. Juli 2012 @ 08:50:12 auf Freie-PresseMitteilungen.de

(358 Leser, 0 Kommentare, 0 Bewertungen, Durchschnittsbewertung: 0,00)



Deutsche-Politik-News.de |
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin beantworten die wichtigsten praxisrelevanten Fragen rund um das Thema Mobbing

Mobbing ist im Arbeitsrecht ein anerkannter Begriff. Wer gemobbt wird, dem sprechen die Arbeitsgerichte bisweilen fünfstellige Summen als Schadensersatz zu. Obwohl Mobbing arbeitsrechtlich eindeutig verboten ist und Schadensersatzansprüche auslöst, gibt es rund ums Mobbing trotzdem viele Fragen. Die Autoren Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor beantworten in einer Artikelserie die wichtigsten Fragen zu den Rechten und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bei Mobbing.

1. Was ist Mobbing?
2. Was ist Bossing? Wo liegt der Unterschied zum Mobbing?
3. Wo liegt der Unterschied zwischen Mobbing und sexueller Belästigung?
4. Welche Ansprüche hat der Arbeitnehmer gegen seinen Arbeitgeber, wenn ihn Kollegen mobben?
5. Welche Ansprüche hat der Arbeitnehmer gegen seine ihn mobbenden Kollegen?
Heute: 6. Wen sollte der gemobbte Arbeitnehmer verklagen?
7. Welche Voraussetzungen hat ein Schadensersatzanspruch wegen Mobbing? Wann sprechen die Gerichte Schmerzensgeld zü
8. Wie viel Schmerzensgeld kann der Arbeitnehmer realistischer Weise vor Gericht durchsetzen?

6. Gegen wen richtet der Arbeitnehmer seinen Anspruch sinnvoller Weise?

Ganz eindeutig ist der Arbeitgeber der Ansprechpartner bei Mobbing. Das Mobbingopfer hat ein Vertragsverhältnis mit seinem Arbeitgeber. Der Arbeitgeber muss das Mobbingproblem aus der Welt schaffen, da er mit dem Mobbingopfer in einem Vertragsverhältnis steht und ihm gegenüber deshalb eine Fürsorgepflicht hat.

Die mobbenden Kollegen sind nicht die Ansprechpartner für die Lösung des Mobbingproblems (siehe Frage 5), sondern der Arbeitgeber. Der Arbeitgeber muss sich mit dem mobbenden Mitarbeiter (dem Störer) auseinandersetzen und diesen zur Räson bringen.

Im Grunde sind Mobbingfälle immer Dreiecksbeziehungen. Der betroffene Arbeitnehmer muss begreifen, dass er eine Lösung der Situation arbeitsrechtlich nur vom Arbeitgeber verlangen kann. Der Arbeitsgeber muss dann die geeigneten Maßnahmen treffen und die Situation lösen, meistens indem er mit dem Störer ein Mitarbeitergespräch führt und ihn auffordert, das Verhalten zu ändern.

Der betroffene Arbeitnehmer sollte begreifen, dass er nicht "petzt" oder ein "Kollegenschwein" ist, wenn der eine Mobbinghandlung dem Arbeitgeber meldet und um Hilfe und Lösung der Situation bittet.

Zur kompletten Serie gehen Sie bitte auf www.arbeitsrechtler-in.de/mobbing-in-berlin.html.

27.10.2011

Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin.

Bredereck Willkomm Rechtsanwälte

Berlin-Charlottenburg: Kurfürstendamm 216 (Ecke Fasanenstraße), 10719 Berlin
(U-Bahnhof Uhlandstraße, S- und U-Bahnhof Zoologischer Garten)
Berlin-Mitte: Palais am Festungsgraben, 10117 Berlin, Zufahrt über Straße Unter den Linden
(S- und U-Bahnhof Friedrichstraße)
Berlin-Marzahn Zweigstelle: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin
(S-Bahnhof Marzahn)

Potsdam: Friedrich-Ebert-Straße 33, 14469 Potsdam

Tel. (030) 4 000 4 999
Mail: Fachanwalt@Arbeitsrechtler-in.de

Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.de

Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Arbeitnehmer:

-Vertretung in Kündigungsschutzprozessen
-Vertretung bei Statusklagen (Feststellung der Arbeitnehmereigenschaft für sogenannte "Scheinselbständige" )
-Vertretung bei Streitigkeiten über Arbeitsentgelt
-Vorbereitung und Beratung bei Aufhebungsverträgen
-Beratung zu Abmahnungen und zum Vorgehen bei Erhalt einer unberechtigten Abmahnung
-Beratung zu Arbeitsverträgen
-Beratung und Vertretung bei innerbetrieblichem Mobbing oder Bossing
-Beratung zu Versetzung und Änderungskündigung
-Beratung und Vertretung in Zeugnisstreitigkeiten
-Vertretung deutschlandweit bei allen Prozessen vor den Arbeitsgerichten, den Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht

Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Arbeitgeber:

-Gestaltung von Arbeitsverträgen
-Überarbeitung von Arbeitsverträgen
-Handlungsanleitungen für den Umgang mit Arbeitsverträgen
-Vorbereitung von Kündigungen, Vertretung im Kündigungsschutzprozess
-Vorbereitung und Beratung von Aufhebungsverträgen
-Beratung zu Abmahnungen und zum gerichtsfesten Verfassen von Abmahnungen
-Beratung des Arbeitgebers bei innerbetrieblichem Mobbing, oder Mobbingvorwürfen des Arbeitnehmers
-Beratung zum Direktionsrecht (Weisungsrecht) und zu Versetzung, Änderungskündigung
-Beratung und Vertragsgestaltung zum Schutz der Betriebsgeheimnisse
-Beratung zu (nachvertraglichen) Wettbewerbsverboten
-Vertretung deutschlandweit bei allen Prozessen vor den Arbeitsgerichten, den Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht
-Beratung bei Verhandlungen mit dem Betriebsrat
-Beratung bei Verhandlungen mit dem Personalrat
-Betriebsverfassungsfragen und Mitbestimmungsrechte
-Beratung und Begleitung bei der Verhandlung von Sozialplänen, Interessenausgleichen, Betriebsvereinbarungen, Dienstvereinbarungen
-Schlichtung
-Vertretung im Verfahren vor den Einigungsstellen
-Begleitung und Beratung bei Betriebsratswahlen im Unternehmen
-Gestaltung und Beratung bei Abschluss von Verträgen mit freiberuflichen Mitarbeitern
-Gestaltung von Handelsvertreterverträgen, Begleitung bei der Verhandlung von Handelsvertreterverträgen
-Kündigung von Handelsvertreterverträgen

Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam

Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
anwalt-marketing@web.de
030 4000 4999
http://www.recht-bw.de



Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin beantworten die wichtigsten praxisrelevanten Fragen rund um das Thema Mobbing

Mobbing ist im Arbeitsrecht ein anerkannter Begriff. Wer gemobbt wird, dem sprechen die Arbeitsgerichte bisweilen fünfstellige Summen als Schadensersatz zu. Obwohl Mobbing arbeitsrechtlich eindeutig verboten ist und Schadensersatzansprüche auslöst, gibt es rund ums Mobbing trotzdem viele Fragen. Die Autoren Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor beantworten in einer Artikelserie die wichtigsten Fragen zu den Rechten und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bei Mobbing.

1. Was ist Mobbing?
2. Was ist Bossing? Wo liegt der Unterschied zum Mobbing?
3. Wo liegt der Unterschied zwischen Mobbing und sexueller Belästigung?
4. Welche Ansprüche hat der Arbeitnehmer gegen seinen Arbeitgeber, wenn ihn Kollegen mobben?
5. Welche Ansprüche hat der Arbeitnehmer gegen seine ihn mobbenden Kollegen?
Heute: 6. Wen sollte der gemobbte Arbeitnehmer verklagen?
7. Welche Voraussetzungen hat ein Schadensersatzanspruch wegen Mobbing? Wann sprechen die Gerichte Schmerzensgeld zü
8. Wie viel Schmerzensgeld kann der Arbeitnehmer realistischer Weise vor Gericht durchsetzen?

6. Gegen wen richtet der Arbeitnehmer seinen Anspruch sinnvoller Weise?

Ganz eindeutig ist der Arbeitgeber der Ansprechpartner bei Mobbing. Das Mobbingopfer hat ein Vertragsverhältnis mit seinem Arbeitgeber. Der Arbeitgeber muss das Mobbingproblem aus der Welt schaffen, da er mit dem Mobbingopfer in einem Vertragsverhältnis steht und ihm gegenüber deshalb eine Fürsorgepflicht hat.

Die mobbenden Kollegen sind nicht die Ansprechpartner für die Lösung des Mobbingproblems (siehe Frage 5), sondern der Arbeitgeber. Der Arbeitgeber muss sich mit dem mobbenden Mitarbeiter (dem Störer) auseinandersetzen und diesen zur Räson bringen.

Im Grunde sind Mobbingfälle immer Dreiecksbeziehungen. Der betroffene Arbeitnehmer muss begreifen, dass er eine Lösung der Situation arbeitsrechtlich nur vom Arbeitgeber verlangen kann. Der Arbeitsgeber muss dann die geeigneten Maßnahmen treffen und die Situation lösen, meistens indem er mit dem Störer ein Mitarbeitergespräch führt und ihn auffordert, das Verhalten zu ändern.

Der betroffene Arbeitnehmer sollte begreifen, dass er nicht "petzt" oder ein "Kollegenschwein" ist, wenn der eine Mobbinghandlung dem Arbeitgeber meldet und um Hilfe und Lösung der Situation bittet.

Zur kompletten Serie gehen Sie bitte auf www.arbeitsrechtler-in.de/mobbing-in-berlin.html.

27.10.2011

Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin.

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Artikel-Titel: Weitere News: Artikelserie Mobbing im Arbeitsrecht - Teil 6

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