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 Deutsche-Politik-News.de ! Weitere News: Visumsarten der USA - USAG24,Inc

Veröffentlicht am Montag, dem 24. Mai 2010 @ 14:49:03 auf Freie-Pressemitteilungen.de

(368 Leser, 0 Kommentare, 0 Bewertungen, Durchschnittsbewertung: 0,00)



Wenn Sie in den USA arbeiten möchten, brauchen Sie grundsätzlich ein Arbeitsvisum, außer Sie besitzen eine Green Card, die permanente Arbeitserlaubnis. Für einige Geschäfte in den USA reicht ein Touristenvisum oder ein Visum für einen befristeten Geschäftsbesuch. Für langjährige Geschäfte, Investitionen oder wenn Sie planen in den USA zu leben, müssen Sie aber andere Visa beantragen. Auch ihre Mitarbeiter müssen ein gültiges Visum besitzen um in den USA zu leben und zu arbeiten.

Visumsarten der USA

Visa Waiver Programm
Wenn ihr Aufenthalt, ob geschäftlich oder privat, weniger als 90 Tage dauert, besteht keine Visumpflicht. Sie müssen aber ein gültiges Rückflugticket vorweisen können und über genügend finanzielle Mittel für ihren Aufenthalt verfügen. Vor der Einreise muß das Formblatt I-94W ausgefüllt werden, welches Sie an Bord jedes Flugzeuges oder Schiffes erhalten.

B-1/B-2 - Temporary Visitor for Business

- Befristeter Geschäftsbesuch
Sollte ihr Aufenthalt länger als 90 Tage dauern, benötigen Sie ein Besuchervisum. Mit diesem Visum können Sie nicht in den USA studieren, leben oder arbeiten, aber ihren Geschäften nachkommen. Besitzer eines B-1/B-2 Visums dürfen in den USA nicht angestellt werden. In Deutschland stellen die US-Botschaft und das US-Konsulat das B-1 Visum aus. Ein mehrteiliges B-I/B-2 Visum erlaubt zeitlich begrenzte Aufenthalte in den Vereinigten Staaten für geschäftliche und private Zwecke.

Die von einem B-1 Visum erlaubten Geschäftsaktivitäten umfassen geschäftliche Tätigkeiten ohne bezahlte Anstellung in den USA, Vertragsverhandlungen, Beratungen und Gespräche mit Geschäftspartnern, Messen, Konferenzen oder Seminarenbesuche.

E-1/E-2 - Treaty Trader and Treaty
Investor Visa - Vertragsvisa für Händler und Investoren

Das E-2 Visum gestattet Ausländern in den Vereinigten Staaten Tätigkeiten im Zusammenhang mit einer US-Investition in eine bestehende US Firma auszuüben.
Inhaber eines E-2 Visums können nur für den Arbeitgeber tätig werden, der das Visum beantragt hat. Das Gehalt des Ausländers kann von dem US-Arbeitgeber bezahlt werden.

Diese Art Visum ist kein Einwanderungsvisum und gilt nur um Handels- und Geschäftsbeziehungen zwischen Ihrem Land und den USA aufzubauen oder zu betreiben. Personen, die in den USA ein Geschäft aufbauen und betreiben möchten, können ein Investorenvisum beantragen. Der Antragsteller muß sich in höherer Position befinden bzw. über spezielle Fachkenntnisse verfügen.

Als Investor können Sie unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Green Card und die amerikanische Staatsbürgerschaft beantragen. Als Voraussetzung müssen Sie eine bestimmte Summe (variiert nach Region) in ein real existierendes Geschäft investieren, welches Arbeitsplätze für US-Bürger schafft, egal ob dieses Unternehmen schon existiert oder erst gegründet wird. Sie müssen aktiv an der Geschäftsleitung beteiligt sein, egal welche Unternehmensform das Geschäft besitzt und wie viele Gesellschafter es gibt. Die geschäftlichen Vorgänge müssen den Gesetzen der Vereinigten Staaten folgen und auf Gewinn ausgelegt sein.

H-1B/H-2B - Zeitlich begrenzte Arbeitsvisa

Wenn Sie für einen bestimmten Zeittraum in den USA arbeiten möchten, benötigen Sie ein H-1B oder ein H-2B Visum, abhängig von ihrer beruflichen Stellung. Für Arbeitnehmer in höheren Positionen gilt das H-1B Visum. Das H-2B Visum kommt für Arbeitnehmer aus dem nichtlandwirtschaftlichen Bereich in Frage. Beide Visaarten sind vom INS durch ein jährliches Kontingent begrenzt und müssen beantragt werden. Außerdem muß ein Antrag beim Secretary of State eingereicht werden.

I - Journalistenvisum
Das I-Visa wird für Journalisten und Medienvertreter erteilt, die im Auftrag dieser Medien in die USA geschickt werden. Es kann auch für freischaffende Journalisten ausgestellt werden. I-Visa-Inhaber müssen mit dem Zusammentragen von Informationsmaterial beschäftigt sein und dieses außerhalb der USA verbreiten. Die Finanzierung muß ebenso außerhalb der USA erfolgen.

Personen, die ein Filmprojekt aus kommerziellen Zwecken planen, müssen nach Einreichen einer Arbeitserlaubnis ein spezielles Arbeitsvisum der Kategorie H,

O oder P beantragen.

J-1 Austauschvisum
Praktikanten, Trainees, Austauschschüler, Gastlehrer und -professoren sowie jeder, der einen Ferienjob in den USA ausführen will, benötigen ein J-1 Visum. Bei Beantragung des Visums muß man ausreichende Sprachkenntnisse sowie genügend finanzielle Mittel für die Dauer des Aufenthaltes vorweisen. In jedem Fall muß das Visum über eine Organisation beantragt werden, die beim INS als sponsoring organization registriert ist.

L-1 - Intra-Company Transfer - Versetzung innerhalb eines Unternehmens
Wenn Sie eine US-Niederlassung ihrer Firma gründen und deutsche Mitarbeiter entsenden wollen, brauchen diese ein L-1 Visum. Diese Personen müssen während der letzten drei Jahre für einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten in ihrer Firma beschäftigt gewesen sein und werden jetzt innerhalb der Firma bzw. in eine Tochtergesellschaft versetzt. Die Antragsteller müssen sich in leitender Position befinden oder über
Fachkenntnisse verfügen. Mit einem L-Visum können Führungskräfte bis zu 7 Jahre und Spezialisten bis zu 5 Jahre lang in den Vereinigten Staaten arbeiten. Der Antragsteller in den USA muss dem Mitarbeiter ein Gehalt bezahlen.

www.usag24-group.com
www.usag24.com
Die USAG24 Inc. ist ein international tätiger Dienstleister, der im Bereich Business Consulting und speziell im Bereich Unternehmensgründung
in den USA tätig ist. Hinter der US AG 24 Inc. steht ein Verbund aus Rechtsanwälten, Notaren, Steuer- und Unternehmensberatern, die Sie vor, während und auch nach der Gründung umfassend beraten und betreuen.
Dieser Zusammenschluss kompetenter Fachkräfte garantiert Ihnen, die
vielen Vorteile, die eine US Corporation bietet, zu 100% zu nutzen.
USAG24 Group
MIchael Schmidt
Freidrichstr 50
10117
Berlin
pr@usag24.com
+49 30 80932893
http://usag24.com



Wenn Sie in den USA arbeiten möchten, brauchen Sie grundsätzlich ein Arbeitsvisum, außer Sie besitzen eine Green Card, die permanente Arbeitserlaubnis. Für einige Geschäfte in den USA reicht ein Touristenvisum oder ein Visum für einen befristeten Geschäftsbesuch. Für langjährige Geschäfte, Investitionen oder wenn Sie planen in den USA zu leben, müssen Sie aber andere Visa beantragen. Auch ihre Mitarbeiter müssen ein gültiges Visum besitzen um in den USA zu leben und zu arbeiten.

Visumsarten der USA

Visa Waiver Programm
Wenn ihr Aufenthalt, ob geschäftlich oder privat, weniger als 90 Tage dauert, besteht keine Visumpflicht. Sie müssen aber ein gültiges Rückflugticket vorweisen können und über genügend finanzielle Mittel für ihren Aufenthalt verfügen. Vor der Einreise muß das Formblatt I-94W ausgefüllt werden, welches Sie an Bord jedes Flugzeuges oder Schiffes erhalten.

B-1/B-2 - Temporary Visitor for Business

- Befristeter Geschäftsbesuch
Sollte ihr Aufenthalt länger als 90 Tage dauern, benötigen Sie ein Besuchervisum. Mit diesem Visum können Sie nicht in den USA studieren, leben oder arbeiten, aber ihren Geschäften nachkommen. Besitzer eines B-1/B-2 Visums dürfen in den USA nicht angestellt werden. In Deutschland stellen die US-Botschaft und das US-Konsulat das B-1 Visum aus. Ein mehrteiliges B-I/B-2 Visum erlaubt zeitlich begrenzte Aufenthalte in den Vereinigten Staaten für geschäftliche und private Zwecke.

Die von einem B-1 Visum erlaubten Geschäftsaktivitäten umfassen geschäftliche Tätigkeiten ohne bezahlte Anstellung in den USA, Vertragsverhandlungen, Beratungen und Gespräche mit Geschäftspartnern, Messen, Konferenzen oder Seminarenbesuche.

E-1/E-2 - Treaty Trader and Treaty
Investor Visa - Vertragsvisa für Händler und Investoren

Das E-2 Visum gestattet Ausländern in den Vereinigten Staaten Tätigkeiten im Zusammenhang mit einer US-Investition in eine bestehende US Firma auszuüben.
Inhaber eines E-2 Visums können nur für den Arbeitgeber tätig werden, der das Visum beantragt hat. Das Gehalt des Ausländers kann von dem US-Arbeitgeber bezahlt werden.

Diese Art Visum ist kein Einwanderungsvisum und gilt nur um Handels- und Geschäftsbeziehungen zwischen Ihrem Land und den USA aufzubauen oder zu betreiben. Personen, die in den USA ein Geschäft aufbauen und betreiben möchten, können ein Investorenvisum beantragen. Der Antragsteller muß sich in höherer Position befinden bzw. über spezielle Fachkenntnisse verfügen.

Als Investor können Sie unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Green Card und die amerikanische Staatsbürgerschaft beantragen. Als Voraussetzung müssen Sie eine bestimmte Summe (variiert nach Region) in ein real existierendes Geschäft investieren, welches Arbeitsplätze für US-Bürger schafft, egal ob dieses Unternehmen schon existiert oder erst gegründet wird. Sie müssen aktiv an der Geschäftsleitung beteiligt sein, egal welche Unternehmensform das Geschäft besitzt und wie viele Gesellschafter es gibt. Die geschäftlichen Vorgänge müssen den Gesetzen der Vereinigten Staaten folgen und auf Gewinn ausgelegt sein.

H-1B/H-2B - Zeitlich begrenzte Arbeitsvisa

Wenn Sie für einen bestimmten Zeittraum in den USA arbeiten möchten, benötigen Sie ein H-1B oder ein H-2B Visum, abhängig von ihrer beruflichen Stellung. Für Arbeitnehmer in höheren Positionen gilt das H-1B Visum. Das H-2B Visum kommt für Arbeitnehmer aus dem nichtlandwirtschaftlichen Bereich in Frage. Beide Visaarten sind vom INS durch ein jährliches Kontingent begrenzt und müssen beantragt werden. Außerdem muß ein Antrag beim Secretary of State eingereicht werden.

I - Journalistenvisum
Das I-Visa wird für Journalisten und Medienvertreter erteilt, die im Auftrag dieser Medien in die USA geschickt werden. Es kann auch für freischaffende Journalisten ausgestellt werden. I-Visa-Inhaber müssen mit dem Zusammentragen von Informationsmaterial beschäftigt sein und dieses außerhalb der USA verbreiten. Die Finanzierung muß ebenso außerhalb der USA erfolgen.

Personen, die ein Filmprojekt aus kommerziellen Zwecken planen, müssen nach Einreichen einer Arbeitserlaubnis ein spezielles Arbeitsvisum der Kategorie H,

O oder P beantragen.

J-1 Austauschvisum
Praktikanten, Trainees, Austauschschüler, Gastlehrer und -professoren sowie jeder, der einen Ferienjob in den USA ausführen will, benötigen ein J-1 Visum. Bei Beantragung des Visums muß man ausreichende Sprachkenntnisse sowie genügend finanzielle Mittel für die Dauer des Aufenthaltes vorweisen. In jedem Fall muß das Visum über eine Organisation beantragt werden, die beim INS als sponsoring organization registriert ist.

L-1 - Intra-Company Transfer - Versetzung innerhalb eines Unternehmens
Wenn Sie eine US-Niederlassung ihrer Firma gründen und deutsche Mitarbeiter entsenden wollen, brauchen diese ein L-1 Visum. Diese Personen müssen während der letzten drei Jahre für einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten in ihrer Firma beschäftigt gewesen sein und werden jetzt innerhalb der Firma bzw. in eine Tochtergesellschaft versetzt. Die Antragsteller müssen sich in leitender Position befinden oder über
Fachkenntnisse verfügen. Mit einem L-Visum können Führungskräfte bis zu 7 Jahre und Spezialisten bis zu 5 Jahre lang in den Vereinigten Staaten arbeiten. Der Antragsteller in den USA muss dem Mitarbeiter ein Gehalt bezahlen.

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Die USAG24 Inc. ist ein international tätiger Dienstleister, der im Bereich Business Consulting und speziell im Bereich Unternehmensgründung
in den USA tätig ist. Hinter der US AG 24 Inc. steht ein Verbund aus Rechtsanwälten, Notaren, Steuer- und Unternehmensberatern, die Sie vor, während und auch nach der Gründung umfassend beraten und betreuen.
Dieser Zusammenschluss kompetenter Fachkräfte garantiert Ihnen, die
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