News zum Deutschen Bundestag ! Bundestag News & Infos zu EU (Europäische Union) / Europa! Europa / EU News & Infos zu Großbritannien ! GB News & Infos zu Frankreich ! Frankreich News & Infos zu Russland ! Russland News zur Ukraine ! Ukraine News & Infos zu den USA ! USA News & Infos zu China ! China News & Infos zu Korea ! Korea News & Infos zum Iran ! Iran Alle News bei Deutsche Politik News ! Alle News

 Aktuell Informativ Unabhängig: Deutsche-Politik-News.de 

Suche auf D-P-N.de:  
   
  Schlagzeilen, News, Hintergründe & Fakten - nicht nur im Mainstream / Infos & Meinungen zu Politik, Wirtschaft & Kultur!
 Home  Anmelden/Einloggen  DPN-Aktuell DPN-Exklusiv Kolumne Fakten Themen Skandale Top-News Neueste Videos

Deutsche Politik News und Infos: Nachrichten @ Deutsche-Politik-News.de !

 Deutsche-Politik-News.de ! Weitere News: BAG erweitert Schutz bei Kündigungen

Veröffentlicht am Freitag, dem 22. August 2014 @ 14:01:52 auf Freie-PresseMitteilungen.de

(379 Leser, 0 Kommentare, 0 Bewertungen, Durchschnittsbewertung: 0,00)



BAG erweitert Schutz bei Kündigungen außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes. Verfasserin: Rechtsanwältin Regine Windirsch, Anwaltsbüro Bell & Windirsch, Düsseldorf

1. Eine ordentliche Kündigung gegenüber einem Arbeitnehmer, auf den das Kündigungsschutzgesetz (noch) keine Anwendung findet, kann wegen Verstoß gegen die Diskriminierungsverbote aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) nichtig sein.
2. Eine symptomlose HIV-Infektion hat eine Behinderung im Sinne des AGG zur Folge. Dies gilt so lange, wie das gegenwärtig auf eine solche Infektion zurückzuführende soziale Vermeidungsverhalten sowie die darauf beruhende Stigmatisierung andauern.
3. Ist eine Kündigung wegen Verstoß gegen ein Diskriminierungsmerkmal nichtig, kann eine Entschädigung gemäß § 15 Abs. 2 AGG gefordert werden.

BAG, Urt. v. 19.12.2013 - 6 AZR 190/12
(Leitsätze der Verfasserin)

Sachverhalt im Rechtsstreit um erweiterten Schutz bei Kündigungen
außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes

Der Arbeitgeber stellt Arzneimittel her. Der Arbeitnehmer wird im "Reinraum" beschäftigt, für den nach einem auf EU-Recht basierendem Leitfaden sichergestellt werden soll, dass niemand beschäftigt wird, der an einer ansteckenden Krankheit leidet. Der Arbeitgeber kündigte das Arbeitsverhältnis innerhalb der ersten 6 Monate, als er von der symptomlosen HIV-Infektion des Arbeitnehmers erfuhr.

Dieser hält die Kündigung für nichtig, da alleiniger Grund für die Kündigung seine als Behinderung anzuerkennende HIV-Infektion sei. Eine Übertragung des Virus auf die herzustellenden Medikamente sei ausgeschlossen. Es beantragt neben der Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung die Zahlung einer Entschädigung.

Nachdem das Arbeitsgericht und das Landesarbeitsgericht (LAG) die Klage abgewiesen haben, hebt das BAG diese Entscheidung auf und verweist den Rechtsstreit zurück. Es ist zu klären, ob für die Kündigung die vom Arbeitgeber behauptete Rechtfertigung aus § 8 Abs. 1 AGG gegeben ist.

Das BAG gibt dem Arbeitgeber auf, im Einzelnen vorzutragen, welche Vorkehrungen er getroffen hat, den Kläger trotz der HIV-Infektion zu beschäftigen und weist darauf hin, dass ein Arbeitgeber, der keine ausreichende Vorkehrungen trifft, um Menschen mit Behinderungen zu beschäftigen, sich nicht auf den Rechtfertigungsgrund des § 8 Abs. 1 AGG berufen kann.

Wenn die Kündigung auch nach weiterer Aufklärung nichtig ist, steht dem Kläger eine Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG wegen Verletzung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts zu, über die das LAG dann zu befinden hat.

Die Entscheidung des BAG ist unter mehreren Aspekten bedeutsam.
Zum einen wird geklärt, dass die Diskriminierungsverbote und Regelungen des AGG, für Kündigungen, die dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) nicht unterliegen, unmittelbare Anwendung finden. Es ist also auch bei einer Beschäftigungsdauer von unter 6 Monaten und in Kleinbetrieben unter 10 regelmäßig Beschäftigten zu prüfen, ob durch eine Kündigung Diskriminierungsmerkmale des § 1 AGG verwirklicht werden. In diesem Fall ist die Zahlung einer Entschädigung nach § 15 AGG möglich und es gelten die Beweiserleichterungen des § 22 AGG.

Zum anderen findet das BAG klare Worte für die immer noch bestehende Stigmatisierung von HIV-Infizierten und stellt diese unter den ausdrücklichen Schutz des AGG, indem es auch die symptomfreie HIV-Infektion als Behinderung anerkennt. Dies gilt zumindest so lange die Umwelt so mit Vorurteilen auf HIV-Infizierte reagiert, dass Infizierte dadurch in der Teilhabe am Leben beeinträchtigt sind.

Schließlich gibt das Gericht Hinweise für die Anwendung der Rechtfertigungsvorschrift des § 8 AGG.

Fazit im Rechtsstreit um erweiterten Schutz bei Kündigungen
außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes

Die Entscheidung hat große Praxisrelevanz. Die Betriebs- und Personalräte sollten bei der Formulierung von Bedenken/Einwendungen gegen beabsichtigte Kündigungen auch schon vor Vollendung der 6-monatigen Wartezeit des § 1 KSchG daran denken, einen Verstoß gegen die Diskriminierungsmerkmale des § 1 AGG aufzunehmen, wenn es im Sachverhalt entsprechende Anhaltpunkte gibt.

Darüber hinaus ist zu beachten, dass alle Kündigungen außerhalb der Wartezeit und/oder in Kleinbetrieben unter Diskriminierungsmerkmalen überprüft werden müssen. Auch der Kündigung älterer Arbeitnehmer in Kleinbetrieben kann mit den Entscheidungsgrundsätzen entgegen gewirkt werden.

Alle Kündigungen, auch diejenigen außerhalb des Geltungsbereichs des KSchG, die wegen Verstoßes gegen ein Diskriminierungsmerkmal nach der oben dargestellten Rechtsprechung nichtig sind, müssen innerhalb der 3-Wochenfrist mit einer Kündigungsschutzklage angegriffen werden, um ihr Wirksamwerden (§ 7 KSchG) zu vermeiden.

Gleichzeitig mit Einreichung der Kündigungsschutzklage sollte der Anspruch auf Entschädigung gemäß § 15 Abs. 2 AGG eingeklagt werden, um die Fristen des §§ 15 Abs. 4 Satz 1 AGG und 61b Abs.1 Arbeitsgerichtgesetz (ArbGG) für die Durchsetzung des Entschädigungsanspruchs einzuhalten. § 15 Abs. 4 Satz 1 AGG beinhaltet die schriftliche Geltendmachung der Entschädigung innerhalb von 2 Monate nach dem Verstoß, hier also der Kündigung; die Klagefrist des § 61 ArbGG beläuft sich auf 3 Monate nach der Geltendmachung.

Es bedarf im Fall der gleichzeitigen Kündigungsschutz- und Entschädigungsklage keiner vorherigen außergerichtlichen Geltendmachung, da das BAG in seiner Entscheidung vom 22.05.2014 - 8 AZR 662/13 festgestellt hat, dass die Frist des § 5 Abs. 4 Satz 1 AGG auch durch die Klage auf Entschädigung gewahrt werden kann.

Zuständig für Rückfragen: Regina Windirsch, Fachanwältin Arbeits- und Sozialrecht
windirsch@fachanwaeltinnen.de, Anwaltsbüro Bell&Windirsch Bell&Windirsch (http://www.fachanwaeltinnen.de) in Düsseldorf.
Die Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen von Bell & Windirsch in der Marktstr. 16 in 40213 Düsseldorf sind auf Arbeitsrecht & Sozialrecht spezialisiert und legen zudem Wert auf ihr soziales Engagement.

Seit 1983 setzt sich unsere Kanzlei ausschließlich für die Belange von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein. Wir betreuen insbesondere Betriebsräte, Personalräte, Schwerbehindertenvertretungen und Mitarbeitervertretungen.

Die jahrzehntelange Qualifizierung unserer Fachanwälte und Fachanwältinnen garantiert unseren Mandanten die bestmögliche Beratung und Vertretung im Arbeitsrecht & Sozialrecht.

Betriebsräte, Personalräte, Schwerbehindertenvertretungen und Mitarbeitervertretungen finden Unterstützung beim Verhandeln von Betriebsvereinbarungen, Dienstvereinbarungen und Sozialplänen oder bei der Einleitung gerichtlicher Beschlussverfahren und Einigungsstellenverfahren.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden von unseren Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen umfassend beraten und vertreten. Dies gilt z.B., wenn diese eine Kündigung erhalten haben, eine Abfindung aushandeln möchten oder sich gegen Abmahnungen und ungerechtfertigte Versetzungen zur Wehr setzen wollen.
Kanzlei Bell & Windirsch (GBR)
Regine Windirsch
Marktstraße 16
40213 Düsseldorf
0211 8632020

http://www.fachanwaeltinnen.de

Pressekontakt:
Leyhausen Werbeberatung, Werbegestaltung, PR
Manfred Leyhausen
Am Weberholz 12
40213 Neuss
1a@werbegestaltung-neuss.de
02137 799120
http://www.werbegestaltung-neuss.de



BAG erweitert Schutz bei Kündigungen außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes. Verfasserin: Rechtsanwältin Regine Windirsch, Anwaltsbüro Bell & Windirsch, Düsseldorf

1. Eine ordentliche Kündigung gegenüber einem Arbeitnehmer, auf den das Kündigungsschutzgesetz (noch) keine Anwendung findet, kann wegen Verstoß gegen die Diskriminierungsverbote aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) nichtig sein.
2. Eine symptomlose HIV-Infektion hat eine Behinderung im Sinne des AGG zur Folge. Dies gilt so lange, wie das gegenwärtig auf eine solche Infektion zurückzuführende soziale Vermeidungsverhalten sowie die darauf beruhende Stigmatisierung andauern.
3. Ist eine Kündigung wegen Verstoß gegen ein Diskriminierungsmerkmal nichtig, kann eine Entschädigung gemäß § 15 Abs. 2 AGG gefordert werden.

BAG, Urt. v. 19.12.2013 - 6 AZR 190/12
(Leitsätze der Verfasserin)

Sachverhalt im Rechtsstreit um erweiterten Schutz bei Kündigungen
außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes

Der Arbeitgeber stellt Arzneimittel her. Der Arbeitnehmer wird im "Reinraum" beschäftigt, für den nach einem auf EU-Recht basierendem Leitfaden sichergestellt werden soll, dass niemand beschäftigt wird, der an einer ansteckenden Krankheit leidet. Der Arbeitgeber kündigte das Arbeitsverhältnis innerhalb der ersten 6 Monate, als er von der symptomlosen HIV-Infektion des Arbeitnehmers erfuhr.

Dieser hält die Kündigung für nichtig, da alleiniger Grund für die Kündigung seine als Behinderung anzuerkennende HIV-Infektion sei. Eine Übertragung des Virus auf die herzustellenden Medikamente sei ausgeschlossen. Es beantragt neben der Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung die Zahlung einer Entschädigung.

Nachdem das Arbeitsgericht und das Landesarbeitsgericht (LAG) die Klage abgewiesen haben, hebt das BAG diese Entscheidung auf und verweist den Rechtsstreit zurück. Es ist zu klären, ob für die Kündigung die vom Arbeitgeber behauptete Rechtfertigung aus § 8 Abs. 1 AGG gegeben ist.

Das BAG gibt dem Arbeitgeber auf, im Einzelnen vorzutragen, welche Vorkehrungen er getroffen hat, den Kläger trotz der HIV-Infektion zu beschäftigen und weist darauf hin, dass ein Arbeitgeber, der keine ausreichende Vorkehrungen trifft, um Menschen mit Behinderungen zu beschäftigen, sich nicht auf den Rechtfertigungsgrund des § 8 Abs. 1 AGG berufen kann.

Wenn die Kündigung auch nach weiterer Aufklärung nichtig ist, steht dem Kläger eine Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG wegen Verletzung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts zu, über die das LAG dann zu befinden hat.

Die Entscheidung des BAG ist unter mehreren Aspekten bedeutsam.
Zum einen wird geklärt, dass die Diskriminierungsverbote und Regelungen des AGG, für Kündigungen, die dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) nicht unterliegen, unmittelbare Anwendung finden. Es ist also auch bei einer Beschäftigungsdauer von unter 6 Monaten und in Kleinbetrieben unter 10 regelmäßig Beschäftigten zu prüfen, ob durch eine Kündigung Diskriminierungsmerkmale des § 1 AGG verwirklicht werden. In diesem Fall ist die Zahlung einer Entschädigung nach § 15 AGG möglich und es gelten die Beweiserleichterungen des § 22 AGG.

Zum anderen findet das BAG klare Worte für die immer noch bestehende Stigmatisierung von HIV-Infizierten und stellt diese unter den ausdrücklichen Schutz des AGG, indem es auch die symptomfreie HIV-Infektion als Behinderung anerkennt. Dies gilt zumindest so lange die Umwelt so mit Vorurteilen auf HIV-Infizierte reagiert, dass Infizierte dadurch in der Teilhabe am Leben beeinträchtigt sind.

Schließlich gibt das Gericht Hinweise für die Anwendung der Rechtfertigungsvorschrift des § 8 AGG.

Fazit im Rechtsstreit um erweiterten Schutz bei Kündigungen
außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes

Die Entscheidung hat große Praxisrelevanz. Die Betriebs- und Personalräte sollten bei der Formulierung von Bedenken/Einwendungen gegen beabsichtigte Kündigungen auch schon vor Vollendung der 6-monatigen Wartezeit des § 1 KSchG daran denken, einen Verstoß gegen die Diskriminierungsmerkmale des § 1 AGG aufzunehmen, wenn es im Sachverhalt entsprechende Anhaltpunkte gibt.

Darüber hinaus ist zu beachten, dass alle Kündigungen außerhalb der Wartezeit und/oder in Kleinbetrieben unter Diskriminierungsmerkmalen überprüft werden müssen. Auch der Kündigung älterer Arbeitnehmer in Kleinbetrieben kann mit den Entscheidungsgrundsätzen entgegen gewirkt werden.

Alle Kündigungen, auch diejenigen außerhalb des Geltungsbereichs des KSchG, die wegen Verstoßes gegen ein Diskriminierungsmerkmal nach der oben dargestellten Rechtsprechung nichtig sind, müssen innerhalb der 3-Wochenfrist mit einer Kündigungsschutzklage angegriffen werden, um ihr Wirksamwerden (§ 7 KSchG) zu vermeiden.

Gleichzeitig mit Einreichung der Kündigungsschutzklage sollte der Anspruch auf Entschädigung gemäß § 15 Abs. 2 AGG eingeklagt werden, um die Fristen des §§ 15 Abs. 4 Satz 1 AGG und 61b Abs.1 Arbeitsgerichtgesetz (ArbGG) für die Durchsetzung des Entschädigungsanspruchs einzuhalten. § 15 Abs. 4 Satz 1 AGG beinhaltet die schriftliche Geltendmachung der Entschädigung innerhalb von 2 Monate nach dem Verstoß, hier also der Kündigung; die Klagefrist des § 61 ArbGG beläuft sich auf 3 Monate nach der Geltendmachung.

Es bedarf im Fall der gleichzeitigen Kündigungsschutz- und Entschädigungsklage keiner vorherigen außergerichtlichen Geltendmachung, da das BAG in seiner Entscheidung vom 22.05.2014 - 8 AZR 662/13 festgestellt hat, dass die Frist des § 5 Abs. 4 Satz 1 AGG auch durch die Klage auf Entschädigung gewahrt werden kann.

Zuständig für Rückfragen: Regina Windirsch, Fachanwältin Arbeits- und Sozialrecht
windirsch@fachanwaeltinnen.de, Anwaltsbüro Bell&Windirsch Bell&Windirsch (http://www.fachanwaeltinnen.de) in Düsseldorf.
Die Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen von Bell & Windirsch in der Marktstr. 16 in 40213 Düsseldorf sind auf Arbeitsrecht & Sozialrecht spezialisiert und legen zudem Wert auf ihr soziales Engagement.

Seit 1983 setzt sich unsere Kanzlei ausschließlich für die Belange von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein. Wir betreuen insbesondere Betriebsräte, Personalräte, Schwerbehindertenvertretungen und Mitarbeitervertretungen.

Die jahrzehntelange Qualifizierung unserer Fachanwälte und Fachanwältinnen garantiert unseren Mandanten die bestmögliche Beratung und Vertretung im Arbeitsrecht & Sozialrecht.

Betriebsräte, Personalräte, Schwerbehindertenvertretungen und Mitarbeitervertretungen finden Unterstützung beim Verhandeln von Betriebsvereinbarungen, Dienstvereinbarungen und Sozialplänen oder bei der Einleitung gerichtlicher Beschlussverfahren und Einigungsstellenverfahren.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden von unseren Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen umfassend beraten und vertreten. Dies gilt z.B., wenn diese eine Kündigung erhalten haben, eine Abfindung aushandeln möchten oder sich gegen Abmahnungen und ungerechtfertigte Versetzungen zur Wehr setzen wollen.
Kanzlei Bell & Windirsch (GBR)
Regine Windirsch
Marktstraße 16
40213 Düsseldorf
0211 8632020

http://www.fachanwaeltinnen.de

Pressekontakt:
Leyhausen Werbeberatung, Werbegestaltung, PR
Manfred Leyhausen
Am Weberholz 12
40213 Neuss
1a@werbegestaltung-neuss.de
02137 799120
http://www.werbegestaltung-neuss.de


Artikel-Titel: Weitere News: BAG erweitert Schutz bei Kündigungen

Für die Inhalte dieser Veröffentlichung ist nicht Deutsche-Politik-News.de als News-Portal sondern ausschließlich der Autor (PR-Gateway) verantwortlich (siehe AGB). Haftungsausschluss: Deutsche-Politik-News.de distanziert sich von dem Inhalt dieser Veröffentlichung (News / Pressemitteilung inklusive etwaiger Bilder) und macht sich diesen demzufolge auch nicht zu Eigen!

"Weitere News: BAG erweitert Schutz bei Kündigungen" | Anmelden oder Einloggen | 0 Kommentare
Grenze
Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich.

Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst einloggen oder anmelden


Diese Web-Videos bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

Friedrich Merz: Welche Chancen im Kampf um die Merk ...

Friedrich Merz: Welche Chancen im Kampf um die Merk ...
Pressekonferenz mit Friedrich Merz zu seiner Kandid ...

Pressekonferenz mit Friedrich Merz zu seiner Kandid ...
Mitch Lucker (Suicide): You Only Live Once (OFFICIA ...

Mitch Lucker (Suicide): You Only Live Once (OFFICIA ...

Alle Web-Video-Links bei Deutsche-Politik-News.de: Deutsche-Politik-News.de Web-Video-Verzeichnis


Diese Fotos bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

Deutschland-Quedlinburg-Sachsen-Anhalt-20 ...

Hamburg-Chilehaus-2016-160710-DSC_8600.jp ...

Deutschland-Rosarium-Sangerhausen-2012-12 ...


Alle Fotos in der Foto-Galerie von Deutsche-Politik-News.de: Deutsche-Politik-News.de Foto - Galerie


Diese Testberichte bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

 Rotwein Femar Roma Rosso DOC Der Femar Roma Rosso DOC (0,75L) von Femar Vini Sr, IT-Monte Porzio Catone, Roma, ist einer der besten Rotweine, den man zu seinem Preis bekommt - kaum zu toppen! (Weitere Testberichte zu Le ... (Peter, 07.4.2024)

 REEVA Instant-Nudelgericht RIND GESCHMACK Reeva Instant Nudeln mit BBQ-Rindfleischgeschmack (60g): In nur 5 Minuten fertig – mit 300 ml heißem Wasser übergießen, 5 Minuten ziehen lassen und umrühren. Solide kleine Mahlzeit ... (xyz_101, 04.4.2024)

 Saperavi 2018 - Rotwein aus Russland Saperavi ist eine dunkle Rebsorte aus dem Alasani-Tal in der Region Kachetien in Ost-Georgien. Der russische Saperavi 2018 kommt aus Sennoy im Temryuksky District desKrasnodar Kra ... (HildeBL2022, 20.2.2023)

 Japanische Nudelsuppe Ramen von OYAKATA (Sojasoße) Hier in der Variante mit dem Geschmack von Sojasoße und einer Gemüsemischung aus Schnittlauch, Mais, Karotten und Lauch. Mir hat sie nicht zugesagt - ich fand sie geschmacksarm. ( ... (KlausFPM, 20.2.2023)

 Wesenitz-Bitter - schmackhafter sächsischer Magenbitter Der Sächsischer Magenbitter Wesenitz-Bitter (33%) ist mild und schmackhaft. Der Wesenitz-Bitter wird seit 1906 nach einem überlieferten Rezept in Dürrröhrsdorf hergestellt.

 Maggi - Magic Asia - Noodle Cup Chikcen Taste with Black Pepper & Chili Maggi - Magic Asia - Noodle Cup Chikcen Taste with Black Pepper & Chili ist ein einfach und schnell zubereiteter Nudel-Snack. Wenn es mal schnell gehen soll, durchaus schmackhaft ... (Harald, 16.3.2022)

 Badesalz AntiStress 1300g - Meersalz mit 100% natürlichem ätherischem Rosmarin- & Wacholderöl Das Meersalz verbessert die Hautbeschaffenheit und hat auf den Körper eine positive Wirkung, es versorgt ihn mit notwendigen Makro-und Mikroelementen. Das Badesalz ist reich ... (Bernd-Berlin-13189, 05.5.2021)

 Lamm-Hüfte tiefgefroren aus Neuseeland (Metro) Lamm-Hüfte tiefgefroren aus Neuseeland von der Metro 4 Stück á 175 g Stücke, ohne Fettdeckel, ohne Knochen, aeinzeln vak.-verpackt ca. 700 g Qualität und Geschmac ... (Petra-38-Berlin, 05.5.2021)

 Cerveza Palax – einfach ein gutes Bier Ein Vorteil der Globalisierung ist, du kannst dir Essen und Trinken aus aller Welt zu dir nach Hause kommen lassen. Du warst bei deinem letzten Spanienurlaub von eine bestim ... (Udo van der Ahe, 03.5.2021)

 Greywacke Sauvignon Blanc Marlborough NZL trocken 0,75l Ein trockener Weißwein mit kräftiger gelber Farbe aus Neuseeland, würziger Geschmack mit Fruchtaromen. Er passt sehr gut zu Gerichten mit Meeresfrüchten und zu asiatischen G ... (Heinz-integerBLN, 02.5.2021)

Diese News bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

 250 Teilnehmer bei Neuauflage der ImmomioCon (PR-Gateway, 18.04.2024)


Mit rund 250 Entscheidern aus der Wohnungswirtschaft fand am 16. und 17. April 2024 die ImmomioCon 2024 in Hamburg statt. Mit dem Motto "360° WoWi" lag der Fokus des Veranstaltungsformates der Hamburger Immomio GmbH in diesem Jahr auf der Kombination aus Inspiration, Networking und Workshops - sowie auf spannenden Talkrunden und Redebeiträgen mit Experten aus der Branche. Zu den Speakern gehörten unter anderem Ingeborg Esser, Hauptgeschäftsführerin des GdW Bundesverband deutscher Woh ...

 Max Bryan und Friends - Gemeinsam für die Obdachlosen (HamburgerObdachlose, 31.12.2022)
Letzten Sonntag wurden am Hamburger Hauptbahnhof fast 200 Präsente an Obdachlose und Bedürftige verteilt. Der Ansturm war riesig! Mit dabei u.a. Yasmina Filali mit Freundin Christine Veit und Franziska Ebertowski, die extra und bis aus Kroatien angereist war, um bei der Verteilung am 25.12. mit dabei sein zu können. Größere Spenden kamen unter anderem von Rewe Stanislawski in Winterhude (via Yasmina), dem Hamburger Weihnachtsmarkt (via Lara) und Hamburg Wasser (via Kristina). Eine Arztpraxis spe ...

 Schmid und Co beim Suren verwischen (fotovymy, 10.05.2021)
Es gibt neue Chats. Sie zeigen ÖBAG-Chef Schmid und seine rechte Hand Melanie Laure beim Handy-Spuren-Verwischen – rechtzeitig vor der Hausdurchsuchung bei Schmid. Inzwischen geht die WKStA davon aus, dass auch die Schmid-Hausdurchsuchung verraten worden ist. Es gibt zwei Verdächtige, berichtete ZackZack.

Am 1. Oktober 2019 herrscht in ÖBAG und Finanzministerium Alarmstufe Rot. Die WKStA kommt Thomas Schmid und seiner rechten Hand Melanie Laure immer näher. Schmid nimmt sein Handy ...

 STRABAG setzt bei neuer WLAN-Welt auf Extreme Networks (PR-Gateway, 22.07.2020)
Von Chile bis Brisbane sicher und zuverlässig vernetzt mit Extreme Networks

FRANKFURT A.M./Wien, 21. Juli 2020 - Die digitale Transformation stellt an die Baubranche immer höhere Ansprüche. Um diesen auch in Zukunft gerecht zu werden, hat sich der Innovationsführer STRABAG SE dazu entschieden, weltweit auf eine neue WLAN-Welt umzusteigen - sowohl in Verwaltungsgebäuden als auch auf Baustellen. Mit den Lösungen von
 
Arbeitsrecht - Anwalt aus Mannheim zu Scheinselbständigkeit (PR-Gateway, 06.06.2020)
Anwalt aus Mannheim: Entscheidung im Arbeitsrecht stärkt Auftraggeber

MANNHEIM. Vor allem in der IT-Branche ist das Thema "Scheinselbstständigkeit" aktuell. Die Fachkräfte dort werden dringend gebraucht, arbeiten jedoch häufig als sogenannte "Freelancer". "Das Arbeitsrecht sieht vor, dass Selbstständige arbeitsgerichtlich feststellen lassen können, ob ein Arbeitsverhältnis und keine Selbstständigkeit besteht. A ...

 Verlegung von Natursteinplatten - mit trockenen Füßen durch den Freizeitpark (PR-Gateway, 31.03.2020)
Gutjahr-Projekt: Freizeitpark Irrland, Kevelaer

Bickenbach/Bergstraße, 31. März 2020. Rund eine Million Besucher zieht es jedes Jahr in den Freizeitpark "Irrland" in Kevelaer. Eine der Attraktionen auf dem weitläufigen Außengelände ist die "Fernweh-Area", wo Wasser eine große Rolle spielt. Seit der Umgestaltung des Bereichs sorgt die Flächendrainage AquaDrain HU-EK von Gutjahr für eine sichere Entwässerung unter den verlegten Natursteinplatten - und für trockene Füße bei den Besuchern.

 Hochwertige Designer-Prints für Fashionistas - jetzt im casecove.net Online-Shop (prmaximus, 08.03.2020)
casecove setzt Accessoires perfekt in Szene
Die Shoppingwelt ist bunt und dank Internet unermesslich groß. Genau diese Vielfalt führt zu einer Uniformierung, denn liegt ein bestimmter Stil im Trend, begegnet Ihnen eine Tasche hundertfach in der City, die Laptophülle ist dutzendfach auf der Konferenz vertreten und der Kaffeebecher mit dem coolen Spruch ziert ebenfalls den Schreibtisch der Kollegin.

Genau diese Lücke will der neue Online-Shop ...

 
MABEWO AG: Gute Nachtrichten für das Klima (PR-Gateway, 01.03.2020)
CO2 Emissionen aus der Stromproduktion stark gefallen - erneuerbare Energien auf dem Vormarsch - Zwischenruf von Jörg Trübl, CEO MABEWO AG Schweiz / Küssnacht, Rigi

CO2 gilt als umweltschädlich und dessen Ausstoß durch menschliches Leben als Haupttreiber für den Klimawechsel. CO2 entsteht insbesondere dann, wenn durch Verbrennungsvorgänge wie Kohleverfeuerung gebundener Kohlenstoff, zum Beispiel aus Kohle oder Erdöl, in die Atmosphäre gelangt. Im Energiesektor ist es den Ländern der euro ...

 lesbisch, schwul, trans* - queere vielfalt im sport (PR-Gateway, 11.11.2019)
eine (un-)sportliche Herausforderung?

Darmstadt. Ist queere Vielfalt im Sport eine unsportliche Herausforderung für Vereine? Diese Frage stellt vielbunt e.V. den prominenten Teilnehmenden aus Sport und Wissenschaft im Rahmen einer Podiumsdiskussion am 1. Dezember.

Sport ist traditionell von einer eindeutigen Trennung nach Stereotypen geprägt, wie beispielsweise Mann/Frau oder schwach/stark. Im Training, in den Wettkämpfen, auf Weltranglisten und bei Olympia ist die Aufteilung nach ...

 Fassi hebt die Effizienz (PR-Gateway, 29.10.2019)
Zuverlässigkeit und ein attraktives Preisniveau, sind für die Hamburger Firma Peter Beuck Recycling der Schlüssel für unternehmerischen Erfolg. Das verlangt, alle Effizienzpotenziale zu nutzen. Fahrzeugseitig nutzt man dabei einen Kran des italienischen Spezialisten Fassi

Der im schmucken Schwarz gehaltene Volvo-Dreiachser von Norman Halberstadt gehört zum Fuhrpark der Firma Peter Beuck Recycling. Huckepack mit an Bord ist ein schwarzer 18-Kubikmeter-Abrollbehälter mit der Aufschrift "
Werbung bei Deutsche-Politik-News.de:



BAG erweitert Schutz bei Kündigungen

 
Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Artikel Bewertung
durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht



Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Deutsche-Politik-News.de Spende

Spende für Deutsche-Politik-News.de und weitere Webprojekte von Dr. Harald Hildebrandt

Spende für Deutsche-Politik-News.de und weitere Webprojekte von Dr. Harald Hildebrandt

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung

Werbung

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! 

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung
Geschenk-Rätsel und Geschenk-Sudoku

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! D-P-N News Empfehlungen
· Suchen im Schwerpunkt Deutsche Politik Infos
· Weitere News von Freie-PresseMitteilungen


Die meistgelesenen News in der Rubrik Deutsche Politik Infos:
Griechenland hat sich nicht an die eingegangenen Verpflichtungen gehalten - Merkel und Gabriel wollen abwarten / Die Tür bleibt offen!


Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung

Werbung

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung







Firmen- / Produktnamen, Logos, Handelsmarken sind eingetragene Warenzeichen bzw. Eigentum ihrer Besitzer und werden ohne Gewährleistung einer freien Verwendung benutzt. Artikel, Fotos und Images sowie Kommentare etc. sind Eigentum der jeweiligen Autoren, der Rest © 2014 - 2024 by Deutsche-Politik-News.de.

Wir betonen ausdrücklich, daß wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und/oder auf die Inhalte verlinkter Seiten haben und distanzieren uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinken Seiten und machen uns deren Inhalte auch nicht zu Eigen. Für die Inhalte oder die Richtigkeit von verlinkten Seiten übernehmen wir keine Haftung. Diese Erklärung gilt für alle auf der Homepage angebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Banner, Buttons, Beiträge oder sonstige Verlinkungen führen.

Die Schlagzeilen der neuesten Artikel können Sie mittels der backend.php auf Ihre Homepage übernehmen, diese werden automatisch aktualisiert.

Deutsche-Politik-News.de / Impressum - AGB (inklusive Datenschutzhinweise) - Werbung - Besucherstatistik / Deutsche Politik, Wirtschaft & Kultur - Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie sich weiterhin auf dieser Seite aufhalten, akzeptieren Sie unseren Einsatz von Cookies!

BAG erweitert Schutz bei Kündigungen