News zum Deutschen Bundestag ! Bundestag News & Infos zu EU (Europäische Union) / Europa! Europa / EU News & Infos zu Großbritannien ! GB News & Infos zu Frankreich ! Frankreich News & Infos zu Russland ! Russland News zur Ukraine ! Ukraine News & Infos zu den USA ! USA News & Infos zu China ! China News & Infos zu Korea ! Korea News & Infos zum Iran ! Iran Alle News bei Deutsche Politik News ! Alle News

 Aktuell Informativ Unabhängig: Deutsche-Politik-News.de 

Suche auf D-P-N.de:  
   
  Schlagzeilen, News, Hintergründe & Fakten - nicht nur im Mainstream / Infos & Meinungen zu Politik, Wirtschaft & Kultur!
 Home  Anmelden/Einloggen  DPN-Aktuell DPN-Exklusiv Kolumne Fakten Themen Skandale Top-News Neueste Videos

Deutsche Politik News und Infos: Nachrichten @ Deutsche-Politik-News.de !

 Deutsche-Politik-News.de ! Weitere News: Bundesarbeitsgericht bestätigt bisherige Leistungsbewertung in Arbeitszeugnissen

Veröffentlicht am Dienstag, dem 18. November 2014 @ 15:33:17 auf Freie-PresseMitteilungen.de

(355 Leser, 0 Kommentare, 0 Bewertungen, Durchschnittsbewertung: 0,00)



Arbeitnehmer muss weiterhin für eine gute Bewertung im Arbeitszeugnis eine überdurchschnittliche Leistung beweisen

Essen, 18. November 2014******Der Neunte Senat des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) hat mit Urteil vom 18. November 2014 (9 AZR 584/13 ) über die Gesamtbewertung der Leistung in einem Arbeitszeugnis entschieden. Danach muss der Arbeitnehmer weiterhin beweisen, dass er im Arbeitsverhältnis tatsächlich überdurchschnittlich gewesen ist, wenn er in seinem Arbeitszeugnis die Formulierung "stets zu unserer vollen Zufriedenheit" haben will, was auf der Bewertungsskala einem "gut" entspricht. Rechtsanwalt Dr. Oliver K.-F. Klug, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Hauptgeschäftsführer des AGAD Arbeitgeberverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. in Essen, begrüßt dieses Urteil, da weiterhin die Durchschnittsbewertung durch die Formulierung "zur vollen Zufriedenheit" vom Arbeitgeber zum Ausdruck gebracht werden kann und aus einer "durchschnittlichen" Leistung nicht automatisch eine "gute" Leistung werde.

"Dieses Urteil trägt dazu bei, dass die allgemeine Leistungsbewertung in einem Zeugnis nicht weiter verwässert wird. Einer Studie des Lehrstuhls für Wirtschafts- und Sozialpsychologie der Universität Erlangen zufolge sind schon heute knapp 90 Prozent der Zeugnisse der Leistungsbewertung "sehr gut" und "gut" zuzuordnen. Hätte das BAG die Durchschnittsnote von befriedigend auf gut angehoben, würde die Zahl der mit "sehr gut" und "gut" bewerteten Zeugnisse gegen 100 Prozent tendieren. In dem Fall könnte keiner mehr mit einem guten Zeugnis aus der Masse hervorstechen, da alle Arbeitnehmer ein gutes Zeugnis vorlegen würden,. Die Aussagekraft eines Zeugnisses würde damit gegen Null tendieren. Schon heute schauen viele Arbeitgeber sich die Zeugnisse gar nicht mehr an, sondern lassen sich vom Arbeitnehmer im Bewerbungsgespräch von ihren Qualitäten überzeugen", erklärt Rechtsanwalt Dr. Oliver K.-F. Klug.

Der Arbeitsrechtler rät deshalb: "Wenn ein Zeugnis noch einen Wert für den Arbeitnehmer im Rahmen seiner Bewerbung um einen neuen Job haben soll, sollte das Zeugnis die individuellen Leistungen des Arbeitnehmers beschreiben, etwa dass der Arbeitnehmer während seiner Zeit in der Firma ein Projekt erfolgreich nach vorne gebracht hat oder sich erfolgreich in einen ganz neuen Aufgabenbereich eingearbeitet hat".

In dem jetzt entschiedenen Fall war die Klägerin in der Zahnarztpraxis der Beklagten vom 1. Juli 2010 bis 30. Juni 2011 als Empfangsmitarbeiterin/Rezeptionsmitarbeiterin/Bürofachkraft beschäftigt. Die Beklagte erteilte der Klägerin nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Arbeitszeugnis. Nach dem Hinweis der Klägerin, dass dieses den Anforderungen an ein Zeugnis nicht genüge, erhielt sie ein geändertes Zeugnis. Dieses enthielt als Gesamtbewertung der Leistung der Klägerin die Beurteilung "zu unserer vollen Zufriedenheit".

Die Klägerin begehrt die Erteilung eines Zeugnisses mit der Bewertung "stets zu unserer vollen Zufriedenheit". Ihr stünde ein Zeugnis mit einer guten Gesamtbewertung zu, weil ihre Arbeit überdurchschnittlich gewesen sei und die von der Beklagten angeführten Mängel nicht zuträfen. Die Beklagte meint, der Klägerin sei als Gesamtbewertung allenfalls eine durchschnittliche Leistung zu attestieren, weil diese wegen zahlreicher Fehlleistungen keine überdurchschnittliche Leistung im Arbeitsverhältnis erbracht habe. Die Klägerin sei der ihr obliegenden Darlegungs- und Beweislast dafür, dass ihre Leistungen im Arbeitsverhältnis überdurchschnittlich gewesen seien, nicht nachgekommen. Es sei auch nicht zutreffend, dass mit der Gesamtbewertung "stets zu unserer vollen Zufriedenheit" aufgrund veränderter Umstände im Wirtschaftsleben keine überdurchschnittliche Beurteilung mehr begehrt werde, sondern eine durchschnittliche Beurteilung und dass die Beklagte daher die Darlegungs- und Beweislast dafür treffe, dass die Klägerin keine durchschnittlichen Leistungen erbracht habe.
Über den AGAD
Mit über 600 Mitgliedsunternehmen, die rund 40.000 Mitarbeiter beschäftigen, ist der AGAD Arbeitgeberverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. der größte Arbeitgeberverband der Branche im Ruhrgebiet. Der Verbandsbereich erstreckt sich von Duisburg über Mülheim, Essen, Oberhausen, Bochum, Dortmund, Hagen und Hamm bis ins Sauerland.

Durch den hohen Spezialisierungsgrad seiner fünf Juristen auf dem Gebiet des Arbeits- und Sozialrechts verfügt der AGAD über eine sehr hohe Beratungskompetenz in allen arbeits- und sozialrechtlichen Fragen. Als Tarifpartner für den Groß- und Außenhandel und die Dienstleister im Verbandsgebiet führt der AGAD Tarifverhandlungen für die Mitglieder der Tariffachgruppe und unterstützt seine Mitglieder beim Abschluss von Firmentarifverträgen. Das Service-Angebot reicht von Beratungsleistungen im Bereich des Beauftragtenwesens und des Datenschutzes über Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen bis hin zu aktuellen Umfragen, mit denen der AGAD interessante Standpunkte, Tendenzen und Stimmungen zu politischen und wirtschaftlichen Themen ermittelt. Darüber hinaus vertritt der AGAD die Mitgliederinteressen in der Öffentlichkeit und in der politischen Diskussion, sei es in den Kommunen, in Düsseldorf oder Berlin.
AGAD Arbeitgeberverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V.
Dr. Oliver K.-F. Klug
Rolandstr. 9
45128 Essen
02 01 - 8 20 25 - 0

http://www.agad.de

Pressekontakt:
GBS-Die PublicityExperten
Alfried Große
Am Ruhrstein 37c
45133 Essen
ag@publicity-experte.de
0201-8419594
http://www.publicity-experte.de



Arbeitnehmer muss weiterhin für eine gute Bewertung im Arbeitszeugnis eine überdurchschnittliche Leistung beweisen

Essen, 18. November 2014******Der Neunte Senat des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) hat mit Urteil vom 18. November 2014 (9 AZR 584/13 ) über die Gesamtbewertung der Leistung in einem Arbeitszeugnis entschieden. Danach muss der Arbeitnehmer weiterhin beweisen, dass er im Arbeitsverhältnis tatsächlich überdurchschnittlich gewesen ist, wenn er in seinem Arbeitszeugnis die Formulierung "stets zu unserer vollen Zufriedenheit" haben will, was auf der Bewertungsskala einem "gut" entspricht. Rechtsanwalt Dr. Oliver K.-F. Klug, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Hauptgeschäftsführer des AGAD Arbeitgeberverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. in Essen, begrüßt dieses Urteil, da weiterhin die Durchschnittsbewertung durch die Formulierung "zur vollen Zufriedenheit" vom Arbeitgeber zum Ausdruck gebracht werden kann und aus einer "durchschnittlichen" Leistung nicht automatisch eine "gute" Leistung werde.

"Dieses Urteil trägt dazu bei, dass die allgemeine Leistungsbewertung in einem Zeugnis nicht weiter verwässert wird. Einer Studie des Lehrstuhls für Wirtschafts- und Sozialpsychologie der Universität Erlangen zufolge sind schon heute knapp 90 Prozent der Zeugnisse der Leistungsbewertung "sehr gut" und "gut" zuzuordnen. Hätte das BAG die Durchschnittsnote von befriedigend auf gut angehoben, würde die Zahl der mit "sehr gut" und "gut" bewerteten Zeugnisse gegen 100 Prozent tendieren. In dem Fall könnte keiner mehr mit einem guten Zeugnis aus der Masse hervorstechen, da alle Arbeitnehmer ein gutes Zeugnis vorlegen würden,. Die Aussagekraft eines Zeugnisses würde damit gegen Null tendieren. Schon heute schauen viele Arbeitgeber sich die Zeugnisse gar nicht mehr an, sondern lassen sich vom Arbeitnehmer im Bewerbungsgespräch von ihren Qualitäten überzeugen", erklärt Rechtsanwalt Dr. Oliver K.-F. Klug.

Der Arbeitsrechtler rät deshalb: "Wenn ein Zeugnis noch einen Wert für den Arbeitnehmer im Rahmen seiner Bewerbung um einen neuen Job haben soll, sollte das Zeugnis die individuellen Leistungen des Arbeitnehmers beschreiben, etwa dass der Arbeitnehmer während seiner Zeit in der Firma ein Projekt erfolgreich nach vorne gebracht hat oder sich erfolgreich in einen ganz neuen Aufgabenbereich eingearbeitet hat".

In dem jetzt entschiedenen Fall war die Klägerin in der Zahnarztpraxis der Beklagten vom 1. Juli 2010 bis 30. Juni 2011 als Empfangsmitarbeiterin/Rezeptionsmitarbeiterin/Bürofachkraft beschäftigt. Die Beklagte erteilte der Klägerin nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Arbeitszeugnis. Nach dem Hinweis der Klägerin, dass dieses den Anforderungen an ein Zeugnis nicht genüge, erhielt sie ein geändertes Zeugnis. Dieses enthielt als Gesamtbewertung der Leistung der Klägerin die Beurteilung "zu unserer vollen Zufriedenheit".

Die Klägerin begehrt die Erteilung eines Zeugnisses mit der Bewertung "stets zu unserer vollen Zufriedenheit". Ihr stünde ein Zeugnis mit einer guten Gesamtbewertung zu, weil ihre Arbeit überdurchschnittlich gewesen sei und die von der Beklagten angeführten Mängel nicht zuträfen. Die Beklagte meint, der Klägerin sei als Gesamtbewertung allenfalls eine durchschnittliche Leistung zu attestieren, weil diese wegen zahlreicher Fehlleistungen keine überdurchschnittliche Leistung im Arbeitsverhältnis erbracht habe. Die Klägerin sei der ihr obliegenden Darlegungs- und Beweislast dafür, dass ihre Leistungen im Arbeitsverhältnis überdurchschnittlich gewesen seien, nicht nachgekommen. Es sei auch nicht zutreffend, dass mit der Gesamtbewertung "stets zu unserer vollen Zufriedenheit" aufgrund veränderter Umstände im Wirtschaftsleben keine überdurchschnittliche Beurteilung mehr begehrt werde, sondern eine durchschnittliche Beurteilung und dass die Beklagte daher die Darlegungs- und Beweislast dafür treffe, dass die Klägerin keine durchschnittlichen Leistungen erbracht habe.
Über den AGAD
Mit über 600 Mitgliedsunternehmen, die rund 40.000 Mitarbeiter beschäftigen, ist der AGAD Arbeitgeberverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. der größte Arbeitgeberverband der Branche im Ruhrgebiet. Der Verbandsbereich erstreckt sich von Duisburg über Mülheim, Essen, Oberhausen, Bochum, Dortmund, Hagen und Hamm bis ins Sauerland.

Durch den hohen Spezialisierungsgrad seiner fünf Juristen auf dem Gebiet des Arbeits- und Sozialrechts verfügt der AGAD über eine sehr hohe Beratungskompetenz in allen arbeits- und sozialrechtlichen Fragen. Als Tarifpartner für den Groß- und Außenhandel und die Dienstleister im Verbandsgebiet führt der AGAD Tarifverhandlungen für die Mitglieder der Tariffachgruppe und unterstützt seine Mitglieder beim Abschluss von Firmentarifverträgen. Das Service-Angebot reicht von Beratungsleistungen im Bereich des Beauftragtenwesens und des Datenschutzes über Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen bis hin zu aktuellen Umfragen, mit denen der AGAD interessante Standpunkte, Tendenzen und Stimmungen zu politischen und wirtschaftlichen Themen ermittelt. Darüber hinaus vertritt der AGAD die Mitgliederinteressen in der Öffentlichkeit und in der politischen Diskussion, sei es in den Kommunen, in Düsseldorf oder Berlin.
AGAD Arbeitgeberverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V.
Dr. Oliver K.-F. Klug
Rolandstr. 9
45128 Essen
02 01 - 8 20 25 - 0

http://www.agad.de

Pressekontakt:
GBS-Die PublicityExperten
Alfried Große
Am Ruhrstein 37c
45133 Essen
ag@publicity-experte.de
0201-8419594
http://www.publicity-experte.de


Artikel-Titel: Weitere News: Bundesarbeitsgericht bestätigt bisherige Leistungsbewertung in Arbeitszeugnissen

Für die Inhalte dieser Veröffentlichung ist nicht Deutsche-Politik-News.de als News-Portal sondern ausschließlich der Autor (PR-Gateway) verantwortlich (siehe AGB). Haftungsausschluss: Deutsche-Politik-News.de distanziert sich von dem Inhalt dieser Veröffentlichung (News / Pressemitteilung inklusive etwaiger Bilder) und macht sich diesen demzufolge auch nicht zu Eigen!

"Weitere News: Bundesarbeitsgericht bestätigt bisherige Leistungsbewertung in Arbeitszeugnissen" | Anmelden oder Einloggen | 0 Kommentare
Grenze
Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich.

Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst einloggen oder anmelden


Diese Web-Videos bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

Frankreich: Proteste gegen Monsanto in Peyrehorade

Frankreich: Proteste gegen Monsanto in Peyrehorade
Frankreich: G7-Gipfel - Demonstranten und Sicherhei ...

Frankreich: G7-Gipfel - Demonstranten und Sicherhei ...
Indonesien: Massenproteste - die Regierung sperrt d ...

Indonesien: Massenproteste - die Regierung sperrt d ...

Alle Web-Video-Links bei Deutsche-Politik-News.de: Deutsche-Politik-News.de Web-Video-Verzeichnis


Diese Fotos bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

56-Biennale-Venedig-2015-150729-DSC_0667. ...

Niedersachsen-Lindhorst-Seevetal-Hahn-Wet ...

Hamburg-Parkfriedhof-Ohlsdorf-2015-150406 ...


Alle Fotos in der Foto-Galerie von Deutsche-Politik-News.de: Deutsche-Politik-News.de Foto - Galerie

Diese Testberichte bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

 Budweiser Bier - Tschechien Eins vorweg, es ist haltbar. Aber als Bier so wie wir es von früher kennen ist es nicht mehr. Ich stamme aus dem Dreiländereck DDR, Polen und CSSR. Was sind wir früher in die Tschechei ... (Hans-Peter Schiffer, 18.6.2014)

Diese News bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

 Partnerprojekt zwischen BITMi und Rwanda ICT Chamber (PR-Gateway, 03.05.2024)
Erfolgreicher Projektabschluss mit 550 geschaffenen Arbeitsplätzen

Nach über drei Jahren Laufzeit wurde das Partnerprojekt Access International Partnerships in IT (AIPI) zwischen dem Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) und der Rwanda ICT Chamber Ende März mit großem Erfolg abgeschlossen. So wurden im Rahmen des Projektes rund 700 Personen in Ruanda im IKT-Bereich weitergebildet, rund 550 Arbeitsplätze im dortigen Tech-Sektor geschaffen und 58 Geschäftsbeziehungen zwischen deutsc ...

 Jana Katharina Fischer tritt als Geschäftsführerin bei der PTA IT-Beratung GmbH ein (PR-Gateway, 03.05.2024)
Die neue Geschäftsführerin im Interview

Mannheim, 03. Mai 2024. Jana Katharina Fischer ist seit längerem geschäftsführende Gesellschafterin der Familienholding der PTA-Gruppe (PTA GmbH, PTA Schweiz GmbH und DATIS-IT Services GmbH). Seit 01.01.2024 ist sie nun auch Geschäftsführerin der PTA GmbH. Im vorliegenden Interview gibt sie Einblicke, wie sich all dies entwickelte, welche Strategien sie anstreben wird und welche Ziele sie verfolgt.



Frau Fischer, nun sind Sie G ...

 Warum Geben den Unterschied macht (PR-Gateway, 03.05.2024)
Systemische Wechselwirkungen von Geben und Nehmen

Autor: Reinhard F. Leiter, Executive Coach München



Stellen wir uns vor, jeder Mitarbeiter ist ein Instrument in einem Orchester. Dirigent ist die Führungskraft. Klingt einfach? Weit gefehlt! Denn in der Realität der Unternehmenswelt gleicht das Zusammenspiel oft einem wilden Durcheinander. Erfolgreiche Führungspersönlichkeiten wissen: Um Harmonie zu schaffen, braucht es mehr als Taktgefühl. Es braucht ein tiefes Vers ...

 Horst Persin mit CEO Excellence Award ausgezeichnet (PR-Gateway, 03.05.2024)


Walluf - Horst Persin, Geschäftsführer der ITRIS GmbH aus Walluf, gehört zu den Gewinnern des German CEO Excellence Awards 2024. Mit den European CEO of the Year Awards zeichnen die EU Business News CEOs für ihre vorbildliche Unternehmensführung aus. Die Nominierungskriterien für den German CEO Excellence Award 2024 reichen von Innovation und Business Excellence bis hin zu Nachhaltigkeit und Mitarbeiterwohlbefinden. Die Gewinner haben bewiesen, dass sie außergewöhnliche Führungsquali ...

 Modernisierung der Heizungsanlage: Wasserführende Pelletöfen werden vom Staat gefördert (PR-Gateway, 03.05.2024)
Stufe für Stufe: So hoch ist die finanzielle Förderung

Früher oder später steht sie an: Die Sanierung der Heizungsanlage im Bestandsgebäude. Wärmepumpe und Solaranlage sind hier die gängigen Schlagworte. Wer einen Schritt weitergeht, kombiniert diese Systeme mit einem wasserführenden Pelletofen und setzt so komplett auf regenerative Energien. Denn Sonne scheint das ganze Jahr, warme Außenluft für die Wärmepumpe steht für rund neun Monate zur Verfügung und Pellets aus heimischer Produk ...

 Süß, salzig und vor allem gesund: Pink Lady-Äpfel und Grüner Spargel verleihen Risotto ganz neue Seiten (PR-Gateway, 03.05.2024)


Spargelrisotto kennen viele, aber noch leckerer wird das Ganze mit ein, zwei Pink Lady-Äpfeln. Ihre knackige, süße Frische ist eine Traum-Kombi mit dem Shooting Star am deutschen Gemüse-Himmel: grüner Spargel. Im neuen Pink Lady-Rezept ist alles drin, was gesund hält - und fantastisch schmeckt. Einfach mal ausprobieren!



Pink Lady® ist einer der beliebtesten Äpfel Deutschlands, in diesem außergewöhnlichen Rezept für Risotto trifft er auf eines der beliebtesten Gemüs ...

 ARAG Verbrauchertipps zum Arbeitsrecht (PR-Gateway, 03.05.2024)
ARAG Experten mit interessanten Urteilen aus der Welt der Arbeit

Müssen Arbeitgeber schlechte Bewertungen hinnehmen?

Arbeitgeber-Bewertungsportale wie z. B. Kununu müssen künftig bei negativen Bewertungen die Klarnamen des jeweiligen Bewerters herausgeben oder aber die Bewertung löschen. Hintergrund war laut ARAG Experten eine negative Bewertung, gegen das sich ein Unternehmen wehrte, indem es die Echtheit der Bewertung anzweifelte und Nachweise zur Identität des Meinungsgebe ...

 Der Paulownia-Baum: Ein grüner Gigant im Kampf gegen den Klimawandel (PR-Gateway, 03.05.2024)


CO Speicher und rasant wachsend, der Paulownia Baum. Mit Ursprung in Asien zeichnet sich dieser Baum durch seine außerordentliche Wachstumsrate und seine bemerkenswerte Fähigkeit zur Absorption von Kohlendioxid aus, was ihn zu einem gefragten Akteur in der Milderung des Klimawandels macht. In der aktuellen Ära, die durch Bestrebungen nach Nachhaltigkeit und Klimaschutz geprägt ist, rückt der Paulownia-Baum, bekannt auch als Kaiserbaum oder Blauglockenbaum, deshalb in den Fokus agrarö ...

 Pink Lady-Äpfel machen das Grillfest einfach leckerer: Traditioneller Coleslaw bekommt mit Pink Lady-Äpfeln Frische-Kick (PR-Gateway, 03.05.2024)


Bald ist es soweit: Die Grillsaison geht los. Ganz Unerschrockene haben sogar bereits angegrillt. Ein passender saisonaler Begleiter für den Grill-Spaß: Coleslaw. Der fein geschnittene, leicht fermentierte Krautsalat gehört zu einem richtigen Barbecue einfach dazu. Wem die traditionelle Version ein bisschen zu langweilig ist, sollte mal diese Version probieren: Fitness Coleslaw Salat mit Pink Lady-Apfel.



Auch wenn wir alle die klassische Variante kennen, sollte da ...

 LokSpace: Volles Haus bei Kursstart in Siegburg (PR-Gateway, 02.05.2024)
LokSpace bildet seit dem 29. April wieder neue TriebfahrzeugführerInnen am Standort in Siegburg aus. Der Kurs ist bis auf den letzten Platz gefüllt.

Siegburg, den 02.05.2024 "Wir sind voll, schlichtweg voll", kommentiert Carsten Flohr, Geschäftsführer und Gesellschafter von LokSpace den Kursstart der aktuellen Ausbildung als TriebfahrzeugführerIn in Siegburg.



Mit 18 Teilnehmenden ist jeder Stuhl besetzt. "Wir mussten ...

Werbung bei Deutsche-Politik-News.de:



Bundesarbeitsgericht bestätigt bisherige Leistungsbewertung in Arbeitszeugnissen

 
Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Artikel Bewertung
durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht



Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Deutsche-Politik-News.de Spende

Spende für Deutsche-Politik-News.de und weitere Webprojekte von Dr. Harald Hildebrandt

Spende für Deutsche-Politik-News.de und weitere Webprojekte von Dr. Harald Hildebrandt

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung

Werbung

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! 

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung
Geschenk-Rätsel und Geschenk-Sudoku

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! D-P-N News Empfehlungen
· Suchen im Schwerpunkt Deutsche Politik Infos
· Weitere News von Freie-PresseMitteilungen


Die meistgelesenen News in der Rubrik Deutsche Politik Infos:
Griechenland hat sich nicht an die eingegangenen Verpflichtungen gehalten - Merkel und Gabriel wollen abwarten / Die Tür bleibt offen!


Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung

Werbung

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung







Firmen- / Produktnamen, Logos, Handelsmarken sind eingetragene Warenzeichen bzw. Eigentum ihrer Besitzer und werden ohne Gewährleistung einer freien Verwendung benutzt. Artikel, Fotos und Images sowie Kommentare etc. sind Eigentum der jeweiligen Autoren, der Rest © 2014 - 2024 by Deutsche-Politik-News.de.

Wir betonen ausdrücklich, daß wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und/oder auf die Inhalte verlinkter Seiten haben und distanzieren uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinken Seiten und machen uns deren Inhalte auch nicht zu Eigen. Für die Inhalte oder die Richtigkeit von verlinkten Seiten übernehmen wir keine Haftung. Diese Erklärung gilt für alle auf der Homepage angebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Banner, Buttons, Beiträge oder sonstige Verlinkungen führen.

Die Schlagzeilen der neuesten Artikel können Sie mittels der backend.php auf Ihre Homepage übernehmen, diese werden automatisch aktualisiert.

Deutsche-Politik-News.de / Impressum - AGB (inklusive Datenschutzhinweise) - Werbung - Besucherstatistik / Deutsche Politik, Wirtschaft & Kultur - Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie sich weiterhin auf dieser Seite aufhalten, akzeptieren Sie unseren Einsatz von Cookies!

Bundesarbeitsgericht bestätigt bisherige Leistungsbewertung in Arbeitszeugnissen