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 Deutsche-Politik-News.de ! Weitere News: ERGO-Verbrauchertipps Feste feiern - ein Prosit auf die Sicherheit

Veröffentlicht am Mittwoch, dem 11. August 2010 @ 11:55:57 auf Freie-Pressemitteilungen.de

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Reise & Freizeit

Sicherheit für Groß und Klein

Volksfeste haben hierzulande eine lange Tradition und sind fest im Brauchtum verankert. Nicht wegzudenken ist dabei, je nach Region, auch der Genuss von Wein und Bier - allerdings vorzugsweise in Maßen. Denn ein steigender Promillespiegel verträgt sich nicht immer mit der fröhlichen Volksfeststimmung: Unter Alkoholeinfluss nehmen Aggressivität und Selbstüberschätzung zu, und damit auch, allen Sicherheitsmaßnahmen zum Trotz, die Gefahr handgreiflicher Zwischenfälle. Am Besten erkundigen sich umsichtige Festbesucher daher schon vorab, wo im Notfall Sanitäter oder eine Anlaufstelle für Erste Hilfe zu finden sind. Die ERGO-Experten raten außerdem: "Beobachten Sie Ihre Umgebung und informieren Sie sich schon vor dem Zeltbesuch über mögliche Fluchtwege. Falls sich Ärger anbahnt oder es zu Handgreiflichkeiten kommt, verlassen Sie die Gefahrenzone schnellstmöglich." Übrigens: Kinder unter sechs Jahren dürfen sich nach 20 Uhr nicht mehr im Bierzelt aufhalten. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen laut Jugendschutzgesetz (JuSchG) nach 20 Uhr mindestens von einem Erziehungsberechtigten begleitet werden. Wer einen Spaziergang mit dem Kinderwagen auf einem Volksfest plant, sollte sich ebenfalls zuvor über die geltenden Vorschriften informieren: "Auf dem Münchner Oktoberfest ist die Mitnahme eines Kinderwagens wegen der dort auftretenden Menschenmassen beispielsweise nur wochen- und sonntags vor 18 Uhr erlaubt", wissen die Experten der ERGO Versicherungsgruppe. Am Samstag müssen Eltern auf der Wies´n ganz ohne Buggy & Co. auskommen.

Quelle: ERGO Versicherungsgruppe

Die Alternative zum Hotel...

Größere Volksfeste ziehen nicht selten Besucher aus anderen Regionen und sogar aus dem Ausland an. "Wer den Volksfestbesuch dann mit einem preisgünstigen Campingurlaub verbinden will, sollte sich frühzeitig über geeignete Campingplätze informieren", raten die Experten der ERV. Wildes Zelten und das Abstellen von Wohnwägen sind laut Straßenverkehrsordnung (StVO) nämlich strikt verboten - saftige Bußgelder sind die Folge. Informationen über Sonderstellplätze gibt es in der Regel auf der Homepage der betreffenden Kommune. Ein weiterer Tipp der Reise-Experten: "Stellen Sie Ihren Wohnwagen nur an bewachten und gesicherten Plätzen ab und vergessen Sie nicht, ihn abzuschließen." Wird der korrekt verschlossene Wohnwagen dann auf einem offiziell eingerichteten Campingplatz aufgebrochen, macht sich eine Reisegepäckversicherung bezahlt: Sie übernimmt die Kosten für das entwendete Hab und Gut aus dem Caravan und bietet den richtigen Versicherungsschutz für unterwegs.

Quelle: Europäische Reiseversicherung ERV

Ja, wir san mitm Radl da...

Während der Dauer eines Volksfests müssen Besucher mit strengen Polizeikontrollen rund um den Rummelplatz rechnen. "Wer Alkohol getrunken hat, sollte nach dem Bierzeltbesuch auf keinen Fall mehr fahren - weder mit dem Auto noch mit dem Fahrrad", raten die ERGO-Experten. Denn auch Fahrradfahrer sind Verkehrsteilnehmer, die bei rechts- oder regelwidrigem Verhalten voll zur Rechenschaft gezogen werden. Verschuldet ein Fahrradfahrer in betrunkenem Zustand einen Unfall, kann dieser daher bereits ab 0,3 Promille vor Gericht schuldig gesprochen werden. Ab 1,6 Promille riskiert er nicht nur seinen Auto-Führerschein, sondern auch hohe Geldstrafen und bis zu sieben Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister. Zudem können - je nach Ausgang des Unfalls - Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderungen auf den Verursacher zukommen. Grundsätzlich kommen die meisten Haftpflichtversicherungen bei Trunkenheit nicht für die Schäden eines Unfalls auf. Deswegen der Ratschlag der ERGO-Experten: "Falls Sie nach dem Volksfest noch nach Hause fahren wollen, bleiben Sie am besten nüchtern - oder nehmen Sie sich ein Taxi. So schützen Sie nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer."

Quelle: ERGO Versicherungsgruppe
Über die ERGO Versicherungsgruppe AG

Mit 19 Mrd. Euro Beitragseinnahmen ist ERGO eine der großen europäischen Versicherungsgruppen. ERGO ist weltweit in mehr als 30 Ländern vertreten und konzentriert sich auf die Regionen Europa und Asien. In Europa ist ERGO die Nummer 1 in der Kranken- und der Rechtsschutzversicherung; im Heimatmarkt Deutschland gehört ERGO über alle Sparten hinweg zu den Marktführern. Über 50.000 Menschen arbeiten als angestellte Mitarbeiter oder als selbstständige Vermittler hauptberuflich für die Gruppe. ERGO bietet ein umfassendes Spektrum an Versicherungen, Vorsorge und Serviceleistungen. Heute vertrauen über 40 Millionen Kunden der Kompetenz und Sicherheit der ERGO und ihrer Experten in den verschiedenen Geschäftsfeldern; allein in Deutschland sind es 20 Millionen Kunden. Ihnen bietet ERGO integrierte Versicherungs- und Dienstleistungskonzepte für ihre individuellen Bedürfnisse.
Mehr unter www.ergo.com

ERGO Versicherungsgruppe AG
Dr. Claudia Wagner
Victoriaplatz 2
40198 Düsseldorf
0211/477-2980

www.ergo.com/verbraucher

Pressekontakt:
HARTZKOM GmbH
Sabine Gladkov
Anglerstr. 11
80339
München
ergo@hartzkom.de
089/998 461-0
http://hartzkom.de



Reise & Freizeit

Sicherheit für Groß und Klein

Volksfeste haben hierzulande eine lange Tradition und sind fest im Brauchtum verankert. Nicht wegzudenken ist dabei, je nach Region, auch der Genuss von Wein und Bier - allerdings vorzugsweise in Maßen. Denn ein steigender Promillespiegel verträgt sich nicht immer mit der fröhlichen Volksfeststimmung: Unter Alkoholeinfluss nehmen Aggressivität und Selbstüberschätzung zu, und damit auch, allen Sicherheitsmaßnahmen zum Trotz, die Gefahr handgreiflicher Zwischenfälle. Am Besten erkundigen sich umsichtige Festbesucher daher schon vorab, wo im Notfall Sanitäter oder eine Anlaufstelle für Erste Hilfe zu finden sind. Die ERGO-Experten raten außerdem: "Beobachten Sie Ihre Umgebung und informieren Sie sich schon vor dem Zeltbesuch über mögliche Fluchtwege. Falls sich Ärger anbahnt oder es zu Handgreiflichkeiten kommt, verlassen Sie die Gefahrenzone schnellstmöglich." Übrigens: Kinder unter sechs Jahren dürfen sich nach 20 Uhr nicht mehr im Bierzelt aufhalten. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen laut Jugendschutzgesetz (JuSchG) nach 20 Uhr mindestens von einem Erziehungsberechtigten begleitet werden. Wer einen Spaziergang mit dem Kinderwagen auf einem Volksfest plant, sollte sich ebenfalls zuvor über die geltenden Vorschriften informieren: "Auf dem Münchner Oktoberfest ist die Mitnahme eines Kinderwagens wegen der dort auftretenden Menschenmassen beispielsweise nur wochen- und sonntags vor 18 Uhr erlaubt", wissen die Experten der ERGO Versicherungsgruppe. Am Samstag müssen Eltern auf der Wies´n ganz ohne Buggy & Co. auskommen.

Quelle: ERGO Versicherungsgruppe

Die Alternative zum Hotel...

Größere Volksfeste ziehen nicht selten Besucher aus anderen Regionen und sogar aus dem Ausland an. "Wer den Volksfestbesuch dann mit einem preisgünstigen Campingurlaub verbinden will, sollte sich frühzeitig über geeignete Campingplätze informieren", raten die Experten der ERV. Wildes Zelten und das Abstellen von Wohnwägen sind laut Straßenverkehrsordnung (StVO) nämlich strikt verboten - saftige Bußgelder sind die Folge. Informationen über Sonderstellplätze gibt es in der Regel auf der Homepage der betreffenden Kommune. Ein weiterer Tipp der Reise-Experten: "Stellen Sie Ihren Wohnwagen nur an bewachten und gesicherten Plätzen ab und vergessen Sie nicht, ihn abzuschließen." Wird der korrekt verschlossene Wohnwagen dann auf einem offiziell eingerichteten Campingplatz aufgebrochen, macht sich eine Reisegepäckversicherung bezahlt: Sie übernimmt die Kosten für das entwendete Hab und Gut aus dem Caravan und bietet den richtigen Versicherungsschutz für unterwegs.

Quelle: Europäische Reiseversicherung ERV

Ja, wir san mitm Radl da...

Während der Dauer eines Volksfests müssen Besucher mit strengen Polizeikontrollen rund um den Rummelplatz rechnen. "Wer Alkohol getrunken hat, sollte nach dem Bierzeltbesuch auf keinen Fall mehr fahren - weder mit dem Auto noch mit dem Fahrrad", raten die ERGO-Experten. Denn auch Fahrradfahrer sind Verkehrsteilnehmer, die bei rechts- oder regelwidrigem Verhalten voll zur Rechenschaft gezogen werden. Verschuldet ein Fahrradfahrer in betrunkenem Zustand einen Unfall, kann dieser daher bereits ab 0,3 Promille vor Gericht schuldig gesprochen werden. Ab 1,6 Promille riskiert er nicht nur seinen Auto-Führerschein, sondern auch hohe Geldstrafen und bis zu sieben Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister. Zudem können - je nach Ausgang des Unfalls - Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderungen auf den Verursacher zukommen. Grundsätzlich kommen die meisten Haftpflichtversicherungen bei Trunkenheit nicht für die Schäden eines Unfalls auf. Deswegen der Ratschlag der ERGO-Experten: "Falls Sie nach dem Volksfest noch nach Hause fahren wollen, bleiben Sie am besten nüchtern - oder nehmen Sie sich ein Taxi. So schützen Sie nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer."

Quelle: ERGO Versicherungsgruppe
Über die ERGO Versicherungsgruppe AG

Mit 19 Mrd. Euro Beitragseinnahmen ist ERGO eine der großen europäischen Versicherungsgruppen. ERGO ist weltweit in mehr als 30 Ländern vertreten und konzentriert sich auf die Regionen Europa und Asien. In Europa ist ERGO die Nummer 1 in der Kranken- und der Rechtsschutzversicherung; im Heimatmarkt Deutschland gehört ERGO über alle Sparten hinweg zu den Marktführern. Über 50.000 Menschen arbeiten als angestellte Mitarbeiter oder als selbstständige Vermittler hauptberuflich für die Gruppe. ERGO bietet ein umfassendes Spektrum an Versicherungen, Vorsorge und Serviceleistungen. Heute vertrauen über 40 Millionen Kunden der Kompetenz und Sicherheit der ERGO und ihrer Experten in den verschiedenen Geschäftsfeldern; allein in Deutschland sind es 20 Millionen Kunden. Ihnen bietet ERGO integrierte Versicherungs- und Dienstleistungskonzepte für ihre individuellen Bedürfnisse.
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