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 Deutsche-Politik-News.de ! Weitere News: Bundesarbeitsgericht: Verdachtskündigung eines Berufsausbildungsverhältnisses grundsätzlich möglich

Veröffentlicht am Mittwoch, dem 04. März 2015 @ 18:15:56 auf Deutsche-Politik-News.de

(373 Leser, 0 Kommentare, 0 Bewertungen, Durchschnittsbewertung: 0,00)



Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 12. Februar 2015 - 6 AZR 845/13 -.

Ausgangslage:

Berufsausbildungsverhältnisses sind nach Ablauf einer Probezeit grundsätzlich nur außerordentlich kündbar. Entsprechend hoch sind die Anforderungen an eine solche Kündigung. Insbesondere obliegt dem Arbeitgeber/Ausbilder die volle Darlegungs- und Beweislast für die Kündigungsgründe. Im Arbeitsrecht anerkannt ist, dass bei Arbeitsverhältnissen eine Kündigung auch auf den dringenden Verdacht einer schwerwiegenden Pflichtverletzung gestützt werden kann. Gilt das auch in Berufsausbildungsverhältnissen?

Fallkonstellation:

Ein Auszubildender absolvierte eine Berufsausbildung zum Bankkaufmann. Nachdem er Geld aus einem Nachttresor gezählt hatte, wurde später ein Kassenfehlbestand von 500 ? festgestellt. In einem Personalgespräch nannte der Auszubildende den konkreten Fehlbetrag, obwohl er ihn gar nicht wissen konnte, da der Ausbilder nur von einem nicht konkret bezifferten Kassenfehlbestand gesprochen hatte.

Entscheidung:

Verdachtskündigung im Berufsausbildungsverhältnis grundsätzlich zulässig: Das Bundesarbeitsgericht bejaht zunächst, dass auch im Berufsausbildungsverhältnis der dringende Verdacht einer schwerwiegenden Pflichtverletzung des Auszubildenden einen wichtigen Grund zur Kündigung des Berufsausbildungsverhältnisses nach § 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG darstellen kann, wenn der Verdacht auch bei Berücksichtigung der Besonderheiten des Ausbildungsverhältnisses dem Ausbildenden die Fortsetzung der Ausbildung objektiv unzumutbar macht.

Nebenbei hat das Bundesarbeitsgericht auch einige interessante weitere Details zur Verdachtskündigung bekannt gegeben:

Es bedurfte weder einer vorherigen Bekanntgabe des Gesprächsthemas noch eines Hinweises bzgl. der möglichen Kontaktierung einer Vertrauensperson. Auch Datenschutzrecht stand der Beweiserhebung und -verwertung nicht entgegen.

Bewertung:

Leider liegt bislang nur die Pressemitteilung vor, auf die vollständige Begründung des Urteils bin ich gespannt. Ich hatte in der letzten Zeit den Eindruck, dass das Bundesarbeitsgericht die Anforderungen an eine Anhörung bei der Verdachtskündigung eher verschärft. Nun sieht es danach aus, als ob dies noch nicht ganz so eng gesehen wird.

Quelle:

Bundesarbeitsgericht
Urteil vom 12. Februar 2015 - 6 AZR 845/13 -

Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz
Urteil vom 18. April 2013 - 2 Sa 490/12

19.02.2015

Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com

Spezialseite Kündigungsschutzklage für Arbeitnehmer:

Hier können Sie prüfen, welche Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage in Ihrem Fall bestehen und wie die Aussichten sind, mit einer Kündigungsschutzklage entweder den Bestand des Arbeitsverhältnisses zu sichern oder eine gute Abfindung zu erzielen. Sie finden Formulare für eine Kündigungsschutzklage mit Ausfüllhinweisen. Es folgt eine ausführliche Darstellung des Ablaufs des Kündigungsschutzverfahrens mit Praxistipps für das Verhalten vor dem Arbeitsgericht. Des Weiteren finden Sie ein Muster für einen Aufhebungsvergleich mit typischen Formulierungen und Hinweisen zum Ausfüllen. Sie können zudem auf Muster für Widersprüche gegen Sperrzeitanordnungen der Bundesagentur für Arbeit und Kostenbeispiele zugreifen. Das besondere Angebot: der Onlinecheck für Ihre Kündigung zum Preis von 50 € zuzüglich MWST.

Das alles hier: www.kuendigungsschutzklage-anwalt.de

Spezialseite Kündigung für Arbeitgeber:

Hier finden Sie umfassende Informationen über Ihre Möglichkeiten, einen Arbeitnehmer zu kündigen. Wann besteht Kündigungsschutz? Sie finden Musterkündigungen mit Ausfüllhinweise. Daneben gibt es umfassende Informationen zur Betriebsratsanhörung und ein Musterformular mit Ausfüllhinweisen. Wir stellen den Ablauf des Kündigungsschutzprozesses dar und geben Beispiele für einen gelungenen Vortrag im Verfahren zu den jeweiligen Kündigungsgründen. Des Weiteren können Sie auf ein Muster für einen Aufhebungsvergleich mit typischen Formulierungen und Hinweisen zum Ausfüllen zugreifen. Das besondere Angebot: der Onlinecheck für die von Ihnen vorbereitete Kündigung zum Preis von 250 € zuzüglich MWST.

Das alles hier: www.arbeitgeberanwalt-kuendigung.de
Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
berlin@recht-bw.de
030 4000 4999
http://www.recht-bw.de



Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 12. Februar 2015 - 6 AZR 845/13 -.

Ausgangslage:

Berufsausbildungsverhältnisses sind nach Ablauf einer Probezeit grundsätzlich nur außerordentlich kündbar. Entsprechend hoch sind die Anforderungen an eine solche Kündigung. Insbesondere obliegt dem Arbeitgeber/Ausbilder die volle Darlegungs- und Beweislast für die Kündigungsgründe. Im Arbeitsrecht anerkannt ist, dass bei Arbeitsverhältnissen eine Kündigung auch auf den dringenden Verdacht einer schwerwiegenden Pflichtverletzung gestützt werden kann. Gilt das auch in Berufsausbildungsverhältnissen?

Fallkonstellation:

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Entscheidung:

Verdachtskündigung im Berufsausbildungsverhältnis grundsätzlich zulässig: Das Bundesarbeitsgericht bejaht zunächst, dass auch im Berufsausbildungsverhältnis der dringende Verdacht einer schwerwiegenden Pflichtverletzung des Auszubildenden einen wichtigen Grund zur Kündigung des Berufsausbildungsverhältnisses nach § 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG darstellen kann, wenn der Verdacht auch bei Berücksichtigung der Besonderheiten des Ausbildungsverhältnisses dem Ausbildenden die Fortsetzung der Ausbildung objektiv unzumutbar macht.

Nebenbei hat das Bundesarbeitsgericht auch einige interessante weitere Details zur Verdachtskündigung bekannt gegeben:

Es bedurfte weder einer vorherigen Bekanntgabe des Gesprächsthemas noch eines Hinweises bzgl. der möglichen Kontaktierung einer Vertrauensperson. Auch Datenschutzrecht stand der Beweiserhebung und -verwertung nicht entgegen.

Bewertung:

Leider liegt bislang nur die Pressemitteilung vor, auf die vollständige Begründung des Urteils bin ich gespannt. Ich hatte in der letzten Zeit den Eindruck, dass das Bundesarbeitsgericht die Anforderungen an eine Anhörung bei der Verdachtskündigung eher verschärft. Nun sieht es danach aus, als ob dies noch nicht ganz so eng gesehen wird.

Quelle:

Bundesarbeitsgericht
Urteil vom 12. Februar 2015 - 6 AZR 845/13 -

Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz
Urteil vom 18. April 2013 - 2 Sa 490/12

19.02.2015

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