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 Deutsche-Politik-News.de ! Weitere News: Effektiver Brandschutz wird über den Sachschutz geregelt

Veröffentlicht am Mittwoch, dem 28. Oktober 2015 @ 16:30:32 auf Deutsche-Politik-News.de

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Zwischen Anlagen und Einrichtungen einer technischen Gebäudeausrüstung bestehen vielschichtige Abhängigkeiten

Autor: Werner Bock, Geschäftsführer Striewisch Ingenieurges. mbH/Essen

Die hochgradige Industrialisierung und die fortschreitende Elektrifizierung lassen den Energiebedarf der Wirtschaft und unserer Gesellschaft kontinuierlich steigen. Die Erzeugung von Energie birgt allerdings auch Brandrisiken. Technische Defekte, Selbstzündung oder die Überhitzung von Aggregaten können Auslöser für die Entstehung von Funken und Bränden sein.

Wird ein Brand z. B. in einem Kraftwerk nicht automatisch erkannt und unverzüglich gelöscht, drohen Millionenschäden. Dabei reicht schon ein Brand in einem Teilbereich des Kraftwerks, um die gesamte Energieerzeugung für längere Zeit zu unterbrechen.

Zum Schutz von Personen und Sachwerten ist daher ein durchdachtes und maßgeschneidertes Brandschutzkonzept für jedes Kraftwerk zwingend erforderlich. Ein optimaler Brandschutz erfordert spezialisierte Lösungen für jeden Bereich, um Personen zu schützen und den Verlust von Gebäuden, wertvollen Einrichtungen und damit verbundene Betriebsunterbrechungen zu verhindern. Deshalb kommt in Kraftwerken nahezu die gesamte Palette moderner Brandschutzeinrichtungen und -maßnahmen zum Einsatz, die sich zu einer äußerst effektiven und wirtschaftlichen Gesamtlösung zusammenfügen müssen.

Das Baurecht mit seinen Anforderungen an den baulichen Brandschutz, vor allem bei Kraftwerken, ist da wenig hilfreich, sodass der Brandschutz weitgehend über den von den Kraftwerksbetreibern gewünschten Sachschutz geregelt wird. Dezidierte baurechtliche Brandschutzvorschriften gibt es für Kraftwerke nicht. Im Wesentlichen kommt es daher auf die Kompetenz, das Know-how und die Erfahrungen des beauftragten Ingenieurbüros an, ein maßgeschneidertes Brandschutzkonzept für das betreffende Kraftwerk zu entwickeln, das sich in den Betriebsablauf einfügt.

Gerade im Sanierungsbereich besteht die Herausforderung darin, Anforderungen der Bauordnung, die sich im Bestand nicht umsetzen lassen, durch gleichwertige Brandschutzmaßnahmen zu kompensieren, die auch für den Bauherrn die sinnvollste und wirtschaftlichste Lösung darstellen. Ein einzelner Brandschutzexperte bzw. Sachverständiger wäre aufgrund der Komplexität und dem Aufwand, der mit dieser Aufgabe verbunden ist, einfach überfordert, zumal verschiedenste Ingenieurleistungen in ein Brandschutzkonzept im Kraftwerksbereich einfließen.

Der Maßnahmenkatalog der in Frage kommenden Brandschutzmaßnahmen reicht von der Planung und Installation von Brandmelde- und Feuerlöschanlagen über den baulichen Brandschutz, die aktive und passive Brandbekämpfung, die Flucht- und Rettungswegplanung, entsprechende Feuernotfallpläne, Brandlastberechnungen, die Konzeption von Explosionsschutzeinrichtungen und Blitz- und Überspannungsschutzeinrichtungen, Gefahrenmeldeanlagen bis zu Evakuierungs-, Katastrophen- und Wiederanlaufplänen.

Dabei hat jedes Bauvorhaben unterschiedliche Anforderungen, die von den Bauordnungen der einzelnen Länder nicht alle abgedeckt werden. Begriffe wie Rechenzentrum kommen beispielsweise in der Bauverordnung NRW gar nicht vor. Sicherlich gibt es noch Sonderbauvorschriften. Aber alle Bauvorschriften definieren nur Mindestanforderungen, die erfüllt werden müssen. Der Bauherr ist dabei bestrebt, diese Mindestanforderungen mit dem geringsten Aufwand zu erfüllen. Des Weiteren bestehen Anforderungen an den Sachschutz. Hier beginnt insbesondere für das Ingenieurbüro die Aufgabe, die für das Bauvorhaben - auch aus versicherungstechnischer Sicht - sinnvollen und notwendigen Brandschutzmaßnahmen zu entwickeln.

Am Anfang steht dabei das Brandschutzkonzept. In ihm hält das beauftragte Ingenieurbüro fest, wo welche Schutzmaßnahmen aus seiner Sicht für das spezielle Bauvorhaben z. B. Kraftwerk oder Rechenzentrum notwendig und erforderlich sind. Mit dem Bauherrn wird dann abgeklärt, ob die vorgeschlagenen Schutzmaßnahmen passen. IT-Räume beispielsweise, die einmal pro Monat begangen werden, können durch andere Löschmaßnahmen gesichert werden, als Räume, in denen sich ständig Mitarbeiter aufhalten. Wichtig ist, dass der Bauherr die Notwendigkeit der verschiedenen Maßnahmen erkennt, z. B. warum eine Gaslöschanlage statt eine Wasserlöschanlage oder warum selbstschließende Türen eingebaut werden sollen. Denn seine Mitarbeiter müssen mit den Schutzmaßnahmen später im täglichen Betrieb leben.

Im Rahmen des baulichen Brandschutzes wird besonderer Wert darauf gelegt, dass bei einem Brand nicht das gesamt Gebäude, wie beispielsweise im Falle des Stellwerks in Mülheim, abbrennt, sondern das Gebäude in Brandabschnitte - z.B. Aufgabenbereiche oder Abteilungen - durch Brandschutzwände und Brandschutztüren gesichert werden. Hier spielen das Brandverhalten von Baustoffen und der Feuerwiderstand der Bauteile eine Rolle.

Bei der Brandbekämpfung geht es im Wesentlichen darum, für den Ernstfall Zu- und Durchfahrten sowie Aufstellungs- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr zu planen, um der Feuerwehr einen schnellen Zugang zum Brandherd zu ermöglichen, sowie die Lage der Anlagen, Einrichtungen und Geräte zur Brandbekämpfung zu konzipieren und zu dokumentieren. Dazu gehört beispielsweise auch die Bereitstellung eines eigenen Gebäudefunks, den die Feuerwehr nutzen kann.

Das Flucht- und Rettungswesen umfasst die Planung, Anordnung und Bemessung der Rettungswege und richtet sich nach dem Grundsatz, Personenschutz geht vor Sachschutz. Im Rahmen der Planung von Blitz- und Überspannungsschutzeinrichtungen wird beispielsweise anhand von Modellen berechnet, wo und in welchem Abstand die Blitzableiter auf dem Gebäudedach installiert werden müssen.

Letztendlich geht es beim Brandschutz um eine ganzheitliche Technikbetrachtung.

Besondere Anforderungen an das Know-how und die Kreativität des Ingenieurbüros stellen die Brandschutzsanierungsmaßnahmen im laufenden Betrieb im Hochverfügbarkeitsbereich. Ein Ausfall oder eine auch nur kurzfristige Unterbrechung des Betriebs hat immense wirtschaftliche und finanzielle Folgen. Viele in den 80er Jahren erstellte Gebäude entsprechen aber nicht mehr heutigen Sicherheitsstandards z.B. hinsichtlich der Löschtechnik. Um die Hochverfügbarkeit der Systeme auch während des Umbaus der Löschanlage zu garantieren, muss unter anderem unbedingt vermieden werden, dass die Systeme durch die Umbauarbeiten zustauben und dadurch ausfallen. Dazu muss ständig die Staubkonzentration in den Räumen gemessen werden, damit bei einer Überschreitung des Staublevels die Sanierungsarbeiten sofort unterbrochen werden können.

Gerade im Bereich der Bandschutz-Sanierung oder einer nachträglichen Aufrüstung der Brandschutzmaßnahmen sollten Betreiber bei der Auswahl des beauftragten Ingenieurbüros besonders sorgfältig vorgehen. Es gibt hierzulande nur sehr wenige Büros, die eine ganzheitliche Sanierung im Rahmen des Brandschutzes durchführen können. Denn viele bauliche Maßnahmen ergeben sich erst bei der Bestandsaufnahme. So muss beim Einbau von Brandschutztüren bedacht werden, dass bespielsweise veraltete oder schon defekte Kühlaggregate aufgrund ihrer Größe nach dem Einbau der Brandschutztüren nicht mehr erneuert werden können, da sie nicht mehr durch die Türen passen. Es muss also im Vorfeld auch ein Sanierungskonzept für das Kühlproblem entwickelt werden. So macht es auch keinen Sinn, ein oder zwei Jahre nach einer umfangreichen Brandschutzsanierung eine abgehängte Decke noch einmal aufzureißen, um veraltete Rohrleitungen zu erneuern, sondern die Rohrleitungen sofort in das Sanierungskonzept einzubinden.

Zwischen den Anlagen und Einrichtungen einer technischen Gebäudeausrüstung bestehen vielschichtige Abhängigkeiten. Es sind daher gesamtunternehmerische Konzepte gefordert, die alle Komponenten beachten. Deshalb empfiehlt es sich, beim Bau von Industrieanlagen auf ein Ingenieurbüro zu setzen, das individuell angemessene Brand- und Objektschutzplanung sowie Planungsleistung in der technischen Gebäudeausrüstung erbringt und über die nötige Erfahrung und das Know-how verfügt.
Über Striewisch
Die Ingenieurgesellschaft Striewisch, 1965 in Essen gegründet, beschäftigt heute 18 Ingenieure an den Standorten Essen, Berlin und Frankfurt. Die ersten Jahre befasste sich das Ingenieurbüro mit der Erstellung von Brand- und Objektschutzkonzepten und deren Umsetzung im Verwaltungs-, Flughafen- und Industriebereich. Im Jahr 1985 wurde der Leistungsumfang um die technische Gebäudeausrüstung mit den Fachgebieten Elektro, Heizung, Klima, Sanitär und nutzungsspezifische Anlagen, wie,z. B. Aufzüge erweitert. Die Kundenliste umfasst namhafte Unternehmen, von Amprion über Allianz, Aral, Bayer, Citibank, Deutsche Bahn, Dresdner Bank, Haniel, Fraport, Flughafen Düsseldorf, HELABA, Kraftwerk Biblis, Louis Vuitton, R + V Versicherung bis zur West LB.
Striewisch Ingenieurges. mbH
Werner Bock
Frohnhauserstraße 238-240
45144 Essen
0201-76 30 73

http://www.striewischgmbh.de

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Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


Zwischen Anlagen und Einrichtungen einer technischen Gebäudeausrüstung bestehen vielschichtige Abhängigkeiten

Autor: Werner Bock, Geschäftsführer Striewisch Ingenieurges. mbH/Essen

Die hochgradige Industrialisierung und die fortschreitende Elektrifizierung lassen den Energiebedarf der Wirtschaft und unserer Gesellschaft kontinuierlich steigen. Die Erzeugung von Energie birgt allerdings auch Brandrisiken. Technische Defekte, Selbstzündung oder die Überhitzung von Aggregaten können Auslöser für die Entstehung von Funken und Bränden sein.

Wird ein Brand z. B. in einem Kraftwerk nicht automatisch erkannt und unverzüglich gelöscht, drohen Millionenschäden. Dabei reicht schon ein Brand in einem Teilbereich des Kraftwerks, um die gesamte Energieerzeugung für längere Zeit zu unterbrechen.

Zum Schutz von Personen und Sachwerten ist daher ein durchdachtes und maßgeschneidertes Brandschutzkonzept für jedes Kraftwerk zwingend erforderlich. Ein optimaler Brandschutz erfordert spezialisierte Lösungen für jeden Bereich, um Personen zu schützen und den Verlust von Gebäuden, wertvollen Einrichtungen und damit verbundene Betriebsunterbrechungen zu verhindern. Deshalb kommt in Kraftwerken nahezu die gesamte Palette moderner Brandschutzeinrichtungen und -maßnahmen zum Einsatz, die sich zu einer äußerst effektiven und wirtschaftlichen Gesamtlösung zusammenfügen müssen.

Das Baurecht mit seinen Anforderungen an den baulichen Brandschutz, vor allem bei Kraftwerken, ist da wenig hilfreich, sodass der Brandschutz weitgehend über den von den Kraftwerksbetreibern gewünschten Sachschutz geregelt wird. Dezidierte baurechtliche Brandschutzvorschriften gibt es für Kraftwerke nicht. Im Wesentlichen kommt es daher auf die Kompetenz, das Know-how und die Erfahrungen des beauftragten Ingenieurbüros an, ein maßgeschneidertes Brandschutzkonzept für das betreffende Kraftwerk zu entwickeln, das sich in den Betriebsablauf einfügt.

Gerade im Sanierungsbereich besteht die Herausforderung darin, Anforderungen der Bauordnung, die sich im Bestand nicht umsetzen lassen, durch gleichwertige Brandschutzmaßnahmen zu kompensieren, die auch für den Bauherrn die sinnvollste und wirtschaftlichste Lösung darstellen. Ein einzelner Brandschutzexperte bzw. Sachverständiger wäre aufgrund der Komplexität und dem Aufwand, der mit dieser Aufgabe verbunden ist, einfach überfordert, zumal verschiedenste Ingenieurleistungen in ein Brandschutzkonzept im Kraftwerksbereich einfließen.

Der Maßnahmenkatalog der in Frage kommenden Brandschutzmaßnahmen reicht von der Planung und Installation von Brandmelde- und Feuerlöschanlagen über den baulichen Brandschutz, die aktive und passive Brandbekämpfung, die Flucht- und Rettungswegplanung, entsprechende Feuernotfallpläne, Brandlastberechnungen, die Konzeption von Explosionsschutzeinrichtungen und Blitz- und Überspannungsschutzeinrichtungen, Gefahrenmeldeanlagen bis zu Evakuierungs-, Katastrophen- und Wiederanlaufplänen.

Dabei hat jedes Bauvorhaben unterschiedliche Anforderungen, die von den Bauordnungen der einzelnen Länder nicht alle abgedeckt werden. Begriffe wie Rechenzentrum kommen beispielsweise in der Bauverordnung NRW gar nicht vor. Sicherlich gibt es noch Sonderbauvorschriften. Aber alle Bauvorschriften definieren nur Mindestanforderungen, die erfüllt werden müssen. Der Bauherr ist dabei bestrebt, diese Mindestanforderungen mit dem geringsten Aufwand zu erfüllen. Des Weiteren bestehen Anforderungen an den Sachschutz. Hier beginnt insbesondere für das Ingenieurbüro die Aufgabe, die für das Bauvorhaben - auch aus versicherungstechnischer Sicht - sinnvollen und notwendigen Brandschutzmaßnahmen zu entwickeln.

Am Anfang steht dabei das Brandschutzkonzept. In ihm hält das beauftragte Ingenieurbüro fest, wo welche Schutzmaßnahmen aus seiner Sicht für das spezielle Bauvorhaben z. B. Kraftwerk oder Rechenzentrum notwendig und erforderlich sind. Mit dem Bauherrn wird dann abgeklärt, ob die vorgeschlagenen Schutzmaßnahmen passen. IT-Räume beispielsweise, die einmal pro Monat begangen werden, können durch andere Löschmaßnahmen gesichert werden, als Räume, in denen sich ständig Mitarbeiter aufhalten. Wichtig ist, dass der Bauherr die Notwendigkeit der verschiedenen Maßnahmen erkennt, z. B. warum eine Gaslöschanlage statt eine Wasserlöschanlage oder warum selbstschließende Türen eingebaut werden sollen. Denn seine Mitarbeiter müssen mit den Schutzmaßnahmen später im täglichen Betrieb leben.

Im Rahmen des baulichen Brandschutzes wird besonderer Wert darauf gelegt, dass bei einem Brand nicht das gesamt Gebäude, wie beispielsweise im Falle des Stellwerks in Mülheim, abbrennt, sondern das Gebäude in Brandabschnitte - z.B. Aufgabenbereiche oder Abteilungen - durch Brandschutzwände und Brandschutztüren gesichert werden. Hier spielen das Brandverhalten von Baustoffen und der Feuerwiderstand der Bauteile eine Rolle.

Bei der Brandbekämpfung geht es im Wesentlichen darum, für den Ernstfall Zu- und Durchfahrten sowie Aufstellungs- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr zu planen, um der Feuerwehr einen schnellen Zugang zum Brandherd zu ermöglichen, sowie die Lage der Anlagen, Einrichtungen und Geräte zur Brandbekämpfung zu konzipieren und zu dokumentieren. Dazu gehört beispielsweise auch die Bereitstellung eines eigenen Gebäudefunks, den die Feuerwehr nutzen kann.

Das Flucht- und Rettungswesen umfasst die Planung, Anordnung und Bemessung der Rettungswege und richtet sich nach dem Grundsatz, Personenschutz geht vor Sachschutz. Im Rahmen der Planung von Blitz- und Überspannungsschutzeinrichtungen wird beispielsweise anhand von Modellen berechnet, wo und in welchem Abstand die Blitzableiter auf dem Gebäudedach installiert werden müssen.

Letztendlich geht es beim Brandschutz um eine ganzheitliche Technikbetrachtung.

Besondere Anforderungen an das Know-how und die Kreativität des Ingenieurbüros stellen die Brandschutzsanierungsmaßnahmen im laufenden Betrieb im Hochverfügbarkeitsbereich. Ein Ausfall oder eine auch nur kurzfristige Unterbrechung des Betriebs hat immense wirtschaftliche und finanzielle Folgen. Viele in den 80er Jahren erstellte Gebäude entsprechen aber nicht mehr heutigen Sicherheitsstandards z.B. hinsichtlich der Löschtechnik. Um die Hochverfügbarkeit der Systeme auch während des Umbaus der Löschanlage zu garantieren, muss unter anderem unbedingt vermieden werden, dass die Systeme durch die Umbauarbeiten zustauben und dadurch ausfallen. Dazu muss ständig die Staubkonzentration in den Räumen gemessen werden, damit bei einer Überschreitung des Staublevels die Sanierungsarbeiten sofort unterbrochen werden können.

Gerade im Bereich der Bandschutz-Sanierung oder einer nachträglichen Aufrüstung der Brandschutzmaßnahmen sollten Betreiber bei der Auswahl des beauftragten Ingenieurbüros besonders sorgfältig vorgehen. Es gibt hierzulande nur sehr wenige Büros, die eine ganzheitliche Sanierung im Rahmen des Brandschutzes durchführen können. Denn viele bauliche Maßnahmen ergeben sich erst bei der Bestandsaufnahme. So muss beim Einbau von Brandschutztüren bedacht werden, dass bespielsweise veraltete oder schon defekte Kühlaggregate aufgrund ihrer Größe nach dem Einbau der Brandschutztüren nicht mehr erneuert werden können, da sie nicht mehr durch die Türen passen. Es muss also im Vorfeld auch ein Sanierungskonzept für das Kühlproblem entwickelt werden. So macht es auch keinen Sinn, ein oder zwei Jahre nach einer umfangreichen Brandschutzsanierung eine abgehängte Decke noch einmal aufzureißen, um veraltete Rohrleitungen zu erneuern, sondern die Rohrleitungen sofort in das Sanierungskonzept einzubinden.

Zwischen den Anlagen und Einrichtungen einer technischen Gebäudeausrüstung bestehen vielschichtige Abhängigkeiten. Es sind daher gesamtunternehmerische Konzepte gefordert, die alle Komponenten beachten. Deshalb empfiehlt es sich, beim Bau von Industrieanlagen auf ein Ingenieurbüro zu setzen, das individuell angemessene Brand- und Objektschutzplanung sowie Planungsleistung in der technischen Gebäudeausrüstung erbringt und über die nötige Erfahrung und das Know-how verfügt.
Über Striewisch
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