News zum Deutschen Bundestag ! Bundestag News & Infos zu EU (Europäische Union) / Europa! Europa / EU News & Infos zu Großbritannien ! GB News & Infos zu Frankreich ! Frankreich News & Infos zu Russland ! Russland News zur Ukraine ! Ukraine News & Infos zu den USA ! USA News & Infos zu China ! China News & Infos zu Korea ! Korea News & Infos zum Iran ! Iran Alle News bei Deutsche Politik News ! Alle News

 Aktuell Informativ Unabhängig: Deutsche-Politik-News.de 

Suche auf D-P-N.de:  
   
  Schlagzeilen, News, Hintergründe & Fakten - nicht nur im Mainstream / Infos & Meinungen zu Politik, Wirtschaft & Kultur!
 Home  Anmelden/Einloggen  DPN-Aktuell DPN-Exklusiv Kolumne Fakten Themen Skandale Top-News Neueste Videos

Deutsche Politik News und Infos: Nachrichten @ Deutsche-Politik-News.de !

 Deutsche-Politik-News.de ! Weitere News: BGH Urteil: Friss oder stirb bei der Fondssanierung?

Veröffentlicht am Mittwoch, dem 18. November 2009 @ 16:52:45 auf Freie-Pressemitteilungen.de

(415 Leser, 0 Kommentare, 0 Bewertungen, Durchschnittsbewertung: 0,00)



Die Entscheidung des Bundesgerichtshof vom 10. Oktober 2009 - II ZR 240/08 - wurde heute veröffentlicht.

Karlsruhe/Berlin
Auf diese Entscheidung wartet die Fachwelt seit Wochen. Der BGH hatte zu entscheiden, ob eine Publikumsgesellschaft einen Gesellschafter ausschließen darf, der sich an einer Sanierung nicht beteiligt. Um es kurz zu machen: Das Gericht sagt: Ja, aber... Die Experten des Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz, des größten Interessenverbundes im Bereich Geschlossener Fonds, sehen die Entscheidung grundsätzlich positiv, warnen aber vor zu hoch gesteckten Erwartungen. Einerseits würden nun Blockaden einzelner Fondseigner trotz sinnvoller Sanierung wie in der Vergangenheit deutlich erschwert, andererseits sei die Entscheidung "kein Freibrief für Friss- oder Stirb-Lösungen."
Die Ausgangssituation:
Ein geschlossener Immobilienfonds konnte seine Bankdarlehen nicht mehr bedienen. Er beschloss ein Sanierungskonzept, das eine Kapitalspritze von 4,7 Mio. Euro vorsah, die die Gesellschafter des Fonds aufbringen mussten. Die Bank wollte noch einmal 2,1 Mio. Euro beitragen, sollte der Fonds das Geld zusammenbekommen. Wer bis zu einem bestimmten Termin diesen Nachschuss nicht einzahlte, der wurde automatisch aus der Gesellschaft ausgeschlossen.
Wenn ein Gesellschafter aus einer Gesellschaft ausscheidet, dann bekommt er den Wert seines Kapitalanteils ausgezahlt oder er muss selbst etwas an den Fonds bezahlen, wenn der Wert des Gesellschaftsanteils negativ ist. Und so war es hier. Der Fonds hatte Schulden, die den Wert der Immobilie überstiegen - sonst wäre er ja kein Sanierungsfall gewesen.
Der konkrete Fall:
Der Fonds klagte auf Zahlung gegen die Gesellschafter, die sich an der Sanierung nicht beteiligt hatten und sich dann gegen ihren Ausschluss und die Zahlung des negativen Abfindungswertes wehrten. Er unterlag in zwei Instanzen, erst vor dem BGH bekam er Recht. Es gibt einen Grundsatz, der den Untergerichten im Weg stand: In den Kernbereich der Gesellschafterstellung darf nur eingegriffen werden, wenn jeder Gesellschafter zustimmt. Die Mitgliedschaft in der Gesellschaft selbst gehört ganz klar zu diesem geschützten Kernbereich. Es kann also nicht die Mehrheit der Gesellschafter
eine Minderheit durch Mehrheitsbeschluss gleichsam enteignen.
Dieser Grundsatz gilt auch weiter, sagt der BGH. Aber es gibt noch einen anderen Gesichtspunkt, der hier beachtet werden muss. Die Gesellschafter sind sich untereinander zur Treue verpflichtet, man nennt dies die gesellschaftsrechtliche Treuepflicht. Sie dürfen zwar ihre eigenen Interessen verfolgen. Sie müssen aber auch auf die berechtigten Interessen ihrer Mitgesellschafter Rücksicht nehmen.
In den Worten des Gerichts:
»Eine Zustimmungspflicht kommt dann in Betracht, wenn sie mit Rücksicht auf das bestehende Gesellschaftsverhältnis oder auf die bestehenden Rechtsbeziehungen der Gesellschafter untereinander dringend erforderlich ist und die Änderung des Gesellschaftsvertrages dem Gesellschafter unter Berücksichtigung seiner eigenen Belange zumutbar ist. »
Um der Argumentation des Gerichts zu folgen, muss man nun die genauen Verhältnisse anschauen:
Der Fonds hatte ca. 10 Mio Euro Schulden. Wäre er insolvent gegangen, hätte jeder Gesellschafter ca. 133 % seines ursprüngliche eingezahlten Kapitals (Eigenkapital) noch einmal zahlen müssen. Wer also 100.000 Euro eingezahlt hatte, wäre mit 133.000 Euro mit dabei gewesen. Das sind keine ungewöhnlichen Zahlen bei geschlossenen Immobilienfonds mit quotaler Haftung der Gesellschafter. Die Sanierung des Fonds war mit 6,7 Mio. Euro möglich gewesen. Die verbleibende Schuld konnte der Fonds aus eigener Kraft bedienen, denn er hatte Mieteinnahmen. Zur Sanierung mussten die Anleger etwa 60 % ihres Eigenkapitals einsetzen. Die Wahl, vor der die Gesellschafter standen, war also: Ein Ende mit Schrecken - 133 % zahlen - oder die Chance, den Fonds weiterzuführen und 60 % zahlen. Die Mehrheit hat sich für das Weiterführen entschieden. Die Gesellschafter, die sich an der Sanierung nicht beteiligten, wurden ausgeschlossen. Die Ausgeschiedenen mussten 120 % ihres Eigenkapital zahlen. Es wurde für sie günstiger als im Fall der Zerschlagung, weil der Fonds von den übrigen Gesellschaftern weitergeführt wurde.
Daraus schloss der BGH: Die Gesellschafter hatten die Wahl, ob sie ins Risiko gehen und sanieren oder ob sie den Fonds beenden wollten. Im einen Fall kostet das 60 %, im anderen 133 %. Wer die 60 % nicht will, muss also notwendig die 133 % wollen. Und dem geschieht kein Unrecht, wenn man ihm nur 120 % nimmt.
Aus diesem Grund waren die Nichtsanierer aufgrund ihrer gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht verpflichtet, ihrem eigenen Ausschluss zuzustimmen.
Und das ist die Meinung der AAA-Experten:
Kerstin Kondert, Vorstand des Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz:
"In der Vergangenheit sind viele sinnvolle Sanierungen gescheitert, weil sich ein Teil der Anleger der Sanierung entgegengestellt hat, in vielen Fällen einfach aus dem Grund, die Zahlungsverpflichtung so weit wie möglich nach hinten zu schieben. Das Urteil hilft allen Anlegern, die den ohnehin schon großen Schaden aus den Fondsbeteiligungen möglichst gering halten wollen."
Thomas Lippert , Vorstand des Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz:
"Der Fall passt nicht auf jede Fonds-Sanierung. Häufig werden keine schlüssigen Sanierungskonzepte vorgelegt, sondern nur weiter Anlegergelder verbrannt. Wenn die Verhältnisse aber so sind wie hier, dann ist es nicht einzusehen, dass die Nicht-Sanierer als lachende Dritte zusehen können, wie ihre Investition ins Geld wächst - auf Kosten anderer."
Dr. Wolfgang Schirp, Partner der Kanzlei Schirp Schmidt-Morsbach Apel Neusel:
"Bereits vor Veröffentlichung dieser Entscheidung haben viele Fonds-Verwalter begonnen, die Fonds in diesem Sinne zu sanieren. Die Entscheidung ist aber kein Freibrief für Friss oder Stirb-Lösungen."
Dr. Christian Naundorf, Rechtsanwalt in der Kanzlei Schirp Schmidt-Morsbach Apel Neusel:
"Der BGH hatte einen Fall zu entscheiden, in dem Sanierungsbedürftigkeit und Sanierungsfähigkeit des Fonds außer Frage standen. In den Fällen, in denen das in Frage steht oder in denen konkurrierende Sanierungskonzepte zur Wahl stehen, dürfte die Entscheidung nicht greifen."

Für Rückfragen stehen zur Verfügung:

Dr. Wolfgang Schirp und Tibet Neusel Rechtsanwalt / Fachanwalt für Steuerrecht RAe Schirp Schmidt-Morsbach Apel Neusel Dorotheenstraße 3 10117 Berlin
Sekretariat: Frau Schnur Tel.: 030/327 617-34 Fax: 030/327 617-17
Der Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz ist seit 2002 ein eingetragener Verein und mit aktuell knapp 4.000 Mitgliedern der größte Anlegerschutz-Verein im Bereich Geschlossener Fonds in Deutschland. In einer Sammelklage wegen der Fonds der einstigen Bankgesellschaft Berlin konnte der Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz Zahlungen der Landesseite von fast 2 Milliarden Euro erzwingen; dies war die bisher höchste Schadensersatzsumme in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.aktionsbund.de .
Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz e.V.
Thomas Lippert
Knesebeckstraße 83
10623 Berlin
030-31519340
030-315193420
www.aktionsbund.de

Pressekontakt:
Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz
Thomas Lippert
Knesebeckstraße 83
10623
Berlin
presse@aktionsbund.de
030-31519340
http://aktionsbund.de



Die Entscheidung des Bundesgerichtshof vom 10. Oktober 2009 - II ZR 240/08 - wurde heute veröffentlicht.

Karlsruhe/Berlin
Auf diese Entscheidung wartet die Fachwelt seit Wochen. Der BGH hatte zu entscheiden, ob eine Publikumsgesellschaft einen Gesellschafter ausschließen darf, der sich an einer Sanierung nicht beteiligt. Um es kurz zu machen: Das Gericht sagt: Ja, aber... Die Experten des Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz, des größten Interessenverbundes im Bereich Geschlossener Fonds, sehen die Entscheidung grundsätzlich positiv, warnen aber vor zu hoch gesteckten Erwartungen. Einerseits würden nun Blockaden einzelner Fondseigner trotz sinnvoller Sanierung wie in der Vergangenheit deutlich erschwert, andererseits sei die Entscheidung "kein Freibrief für Friss- oder Stirb-Lösungen."
Die Ausgangssituation:
Ein geschlossener Immobilienfonds konnte seine Bankdarlehen nicht mehr bedienen. Er beschloss ein Sanierungskonzept, das eine Kapitalspritze von 4,7 Mio. Euro vorsah, die die Gesellschafter des Fonds aufbringen mussten. Die Bank wollte noch einmal 2,1 Mio. Euro beitragen, sollte der Fonds das Geld zusammenbekommen. Wer bis zu einem bestimmten Termin diesen Nachschuss nicht einzahlte, der wurde automatisch aus der Gesellschaft ausgeschlossen.
Wenn ein Gesellschafter aus einer Gesellschaft ausscheidet, dann bekommt er den Wert seines Kapitalanteils ausgezahlt oder er muss selbst etwas an den Fonds bezahlen, wenn der Wert des Gesellschaftsanteils negativ ist. Und so war es hier. Der Fonds hatte Schulden, die den Wert der Immobilie überstiegen - sonst wäre er ja kein Sanierungsfall gewesen.
Der konkrete Fall:
Der Fonds klagte auf Zahlung gegen die Gesellschafter, die sich an der Sanierung nicht beteiligt hatten und sich dann gegen ihren Ausschluss und die Zahlung des negativen Abfindungswertes wehrten. Er unterlag in zwei Instanzen, erst vor dem BGH bekam er Recht. Es gibt einen Grundsatz, der den Untergerichten im Weg stand: In den Kernbereich der Gesellschafterstellung darf nur eingegriffen werden, wenn jeder Gesellschafter zustimmt. Die Mitgliedschaft in der Gesellschaft selbst gehört ganz klar zu diesem geschützten Kernbereich. Es kann also nicht die Mehrheit der Gesellschafter
eine Minderheit durch Mehrheitsbeschluss gleichsam enteignen.
Dieser Grundsatz gilt auch weiter, sagt der BGH. Aber es gibt noch einen anderen Gesichtspunkt, der hier beachtet werden muss. Die Gesellschafter sind sich untereinander zur Treue verpflichtet, man nennt dies die gesellschaftsrechtliche Treuepflicht. Sie dürfen zwar ihre eigenen Interessen verfolgen. Sie müssen aber auch auf die berechtigten Interessen ihrer Mitgesellschafter Rücksicht nehmen.
In den Worten des Gerichts:
»Eine Zustimmungspflicht kommt dann in Betracht, wenn sie mit Rücksicht auf das bestehende Gesellschaftsverhältnis oder auf die bestehenden Rechtsbeziehungen der Gesellschafter untereinander dringend erforderlich ist und die Änderung des Gesellschaftsvertrages dem Gesellschafter unter Berücksichtigung seiner eigenen Belange zumutbar ist. »
Um der Argumentation des Gerichts zu folgen, muss man nun die genauen Verhältnisse anschauen:
Der Fonds hatte ca. 10 Mio Euro Schulden. Wäre er insolvent gegangen, hätte jeder Gesellschafter ca. 133 % seines ursprüngliche eingezahlten Kapitals (Eigenkapital) noch einmal zahlen müssen. Wer also 100.000 Euro eingezahlt hatte, wäre mit 133.000 Euro mit dabei gewesen. Das sind keine ungewöhnlichen Zahlen bei geschlossenen Immobilienfonds mit quotaler Haftung der Gesellschafter. Die Sanierung des Fonds war mit 6,7 Mio. Euro möglich gewesen. Die verbleibende Schuld konnte der Fonds aus eigener Kraft bedienen, denn er hatte Mieteinnahmen. Zur Sanierung mussten die Anleger etwa 60 % ihres Eigenkapitals einsetzen. Die Wahl, vor der die Gesellschafter standen, war also: Ein Ende mit Schrecken - 133 % zahlen - oder die Chance, den Fonds weiterzuführen und 60 % zahlen. Die Mehrheit hat sich für das Weiterführen entschieden. Die Gesellschafter, die sich an der Sanierung nicht beteiligten, wurden ausgeschlossen. Die Ausgeschiedenen mussten 120 % ihres Eigenkapital zahlen. Es wurde für sie günstiger als im Fall der Zerschlagung, weil der Fonds von den übrigen Gesellschaftern weitergeführt wurde.
Daraus schloss der BGH: Die Gesellschafter hatten die Wahl, ob sie ins Risiko gehen und sanieren oder ob sie den Fonds beenden wollten. Im einen Fall kostet das 60 %, im anderen 133 %. Wer die 60 % nicht will, muss also notwendig die 133 % wollen. Und dem geschieht kein Unrecht, wenn man ihm nur 120 % nimmt.
Aus diesem Grund waren die Nichtsanierer aufgrund ihrer gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht verpflichtet, ihrem eigenen Ausschluss zuzustimmen.
Und das ist die Meinung der AAA-Experten:
Kerstin Kondert, Vorstand des Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz:
"In der Vergangenheit sind viele sinnvolle Sanierungen gescheitert, weil sich ein Teil der Anleger der Sanierung entgegengestellt hat, in vielen Fällen einfach aus dem Grund, die Zahlungsverpflichtung so weit wie möglich nach hinten zu schieben. Das Urteil hilft allen Anlegern, die den ohnehin schon großen Schaden aus den Fondsbeteiligungen möglichst gering halten wollen."
Thomas Lippert , Vorstand des Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz:
"Der Fall passt nicht auf jede Fonds-Sanierung. Häufig werden keine schlüssigen Sanierungskonzepte vorgelegt, sondern nur weiter Anlegergelder verbrannt. Wenn die Verhältnisse aber so sind wie hier, dann ist es nicht einzusehen, dass die Nicht-Sanierer als lachende Dritte zusehen können, wie ihre Investition ins Geld wächst - auf Kosten anderer."
Dr. Wolfgang Schirp, Partner der Kanzlei Schirp Schmidt-Morsbach Apel Neusel:
"Bereits vor Veröffentlichung dieser Entscheidung haben viele Fonds-Verwalter begonnen, die Fonds in diesem Sinne zu sanieren. Die Entscheidung ist aber kein Freibrief für Friss oder Stirb-Lösungen."
Dr. Christian Naundorf, Rechtsanwalt in der Kanzlei Schirp Schmidt-Morsbach Apel Neusel:
"Der BGH hatte einen Fall zu entscheiden, in dem Sanierungsbedürftigkeit und Sanierungsfähigkeit des Fonds außer Frage standen. In den Fällen, in denen das in Frage steht oder in denen konkurrierende Sanierungskonzepte zur Wahl stehen, dürfte die Entscheidung nicht greifen."

Für Rückfragen stehen zur Verfügung:

Dr. Wolfgang Schirp und Tibet Neusel Rechtsanwalt / Fachanwalt für Steuerrecht RAe Schirp Schmidt-Morsbach Apel Neusel Dorotheenstraße 3 10117 Berlin
Sekretariat: Frau Schnur Tel.: 030/327 617-34 Fax: 030/327 617-17
Der Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz ist seit 2002 ein eingetragener Verein und mit aktuell knapp 4.000 Mitgliedern der größte Anlegerschutz-Verein im Bereich Geschlossener Fonds in Deutschland. In einer Sammelklage wegen der Fonds der einstigen Bankgesellschaft Berlin konnte der Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz Zahlungen der Landesseite von fast 2 Milliarden Euro erzwingen; dies war die bisher höchste Schadensersatzsumme in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.aktionsbund.de .
Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz e.V.
Thomas Lippert
Knesebeckstraße 83
10623 Berlin
030-31519340
030-315193420
www.aktionsbund.de

Pressekontakt:
Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz
Thomas Lippert
Knesebeckstraße 83
10623
Berlin
presse@aktionsbund.de
030-31519340
http://aktionsbund.de


Artikel-Titel: Weitere News: BGH Urteil: Friss oder stirb bei der Fondssanierung?

Für die Inhalte dieser Veröffentlichung ist nicht Deutsche-Politik-News.de als News-Portal sondern ausschließlich der Autor (PR-Gateway) verantwortlich (siehe AGB). Haftungsausschluss: Deutsche-Politik-News.de distanziert sich von dem Inhalt dieser Veröffentlichung (News / Pressemitteilung inklusive etwaiger Bilder) und macht sich diesen demzufolge auch nicht zu Eigen!

"Weitere News: BGH Urteil: Friss oder stirb bei der Fondssanierung?" | Anmelden oder Einloggen | 0 Kommentare
Grenze
Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich.

Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst einloggen oder anmelden


Diese Web-Videos bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

Iván Duque wird neuer Präsident Kolumbiens

Iván Duque wird neuer Präsident Kolumbiens
Jemen-Krieg: Kampf um die Hafenstadt Hudaida

Jemen-Krieg: Kampf um die Hafenstadt Hudaida
Alison Moyet: Love Resurrection (Promo, Album 1984)

Alison Moyet: Love Resurrection (Promo, Album 1984)

Alle Web-Video-Links bei Deutsche-Politik-News.de: Deutsche-Politik-News.de Web-Video-Verzeichnis


Diese Fotos bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

Deutschland-Unter-den-Linden-Berlin-2013- ...

Deutschland-Konzentrationslager-KZ-Hambur ...

Internationale-Tourismus-Boerse-Berlin-IT ...


Alle Fotos in der Foto-Galerie von Deutsche-Politik-News.de: Deutsche-Politik-News.de Foto - Galerie


Diese Testberichte bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

 Rotwein Femar Roma Rosso DOC Der Femar Roma Rosso DOC (0,75L) von Femar Vini Sr, IT-Monte Porzio Catone, Roma, ist einer der besten Rotweine, den man zu seinem Preis bekommt - kaum zu toppen! (Weitere Testberichte zu Le ... (Peter, 07.4.2024)

 REEVA Instant-Nudelgericht RIND GESCHMACK Reeva Instant Nudeln mit BBQ-Rindfleischgeschmack (60g): In nur 5 Minuten fertig – mit 300 ml heißem Wasser übergießen, 5 Minuten ziehen lassen und umrühren. Solide kleine Mahlzeit ... (xyz_101, 04.4.2024)

 Saperavi 2018 - Rotwein aus Russland Saperavi ist eine dunkle Rebsorte aus dem Alasani-Tal in der Region Kachetien in Ost-Georgien. Der russische Saperavi 2018 kommt aus Sennoy im Temryuksky District desKrasnodar Kra ... (HildeBL2022, 20.2.2023)

 Japanische Nudelsuppe Ramen von OYAKATA (Sojasoße) Hier in der Variante mit dem Geschmack von Sojasoße und einer Gemüsemischung aus Schnittlauch, Mais, Karotten und Lauch. Mir hat sie nicht zugesagt - ich fand sie geschmacksarm. ( ... (KlausFPM, 20.2.2023)

 Wesenitz-Bitter - schmackhafter sächsischer Magenbitter Der Sächsischer Magenbitter Wesenitz-Bitter (33%) ist mild und schmackhaft. Der Wesenitz-Bitter wird seit 1906 nach einem überlieferten Rezept in Dürrröhrsdorf hergestellt.

 Maggi - Magic Asia - Noodle Cup Chikcen Taste with Black Pepper & Chili Maggi - Magic Asia - Noodle Cup Chikcen Taste with Black Pepper & Chili ist ein einfach und schnell zubereiteter Nudel-Snack. Wenn es mal schnell gehen soll, durchaus schmackhaft ... (Harald, 16.3.2022)

 Badesalz AntiStress 1300g - Meersalz mit 100% natürlichem ätherischem Rosmarin- & Wacholderöl Das Meersalz verbessert die Hautbeschaffenheit und hat auf den Körper eine positive Wirkung, es versorgt ihn mit notwendigen Makro-und Mikroelementen. Das Badesalz ist reich ... (Bernd-Berlin-13189, 05.5.2021)

 Lamm-Hüfte tiefgefroren aus Neuseeland (Metro) Lamm-Hüfte tiefgefroren aus Neuseeland von der Metro 4 Stück á 175 g Stücke, ohne Fettdeckel, ohne Knochen, aeinzeln vak.-verpackt ca. 700 g Qualität und Geschmac ... (Petra-38-Berlin, 05.5.2021)

 Cerveza Palax – einfach ein gutes Bier Ein Vorteil der Globalisierung ist, du kannst dir Essen und Trinken aus aller Welt zu dir nach Hause kommen lassen. Du warst bei deinem letzten Spanienurlaub von eine bestim ... (Udo van der Ahe, 03.5.2021)

 Greywacke Sauvignon Blanc Marlborough NZL trocken 0,75l Ein trockener Weißwein mit kräftiger gelber Farbe aus Neuseeland, würziger Geschmack mit Fruchtaromen. Er passt sehr gut zu Gerichten mit Meeresfrüchten und zu asiatischen G ... (Heinz-integerBLN, 02.5.2021)

Diese News bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

 Waschanlage: Schaumparty fürs Auto (PR-Gateway, 08.03.2024)
ARAG Experten über Tricks und Tücken beim Besuch von Waschanlagen und Waschstraßen

Der eine bevorzugt das bequeme Förderband durch die Waschstraße, der andere legt lieber selbst Hand an und greift in bester Cowboy-Manier zum Hochdruckreiniger. Auf welche Weise auch immer, fest steht: Auch das Fahrzeug hat einen Frühjahrsputz verdient. Denn Lack und Unterboden leiden in den Wintermonaten durch Matsch, Dreck und Streumittel besonders. Doch der Weg zur sauberen Karosse gestaltet sich oft ...

 MCM Investor Management AG: Immobilien richtig vermessen (MCMInvestor, 30.11.2021)
Wenn die Immobilie nicht richtig vermessen ist, können unter Umständen die Miete und die Nebenkosten höher ausfallen. Die MCM Investor klärt auf.

Magdeburg, 26.11.2021. „Die Höhe der Miete und der Nebenkosten hängt natürlich unmittelbar mit der Größe der Wohnung oder des Hauses zusammen. Daher ist es wichtig, dass Immobilien richtig vermessen werden, damit man unter Umständen nicht drauf zahlen muss“, erklären die Immobilienexperten der MCM Investor Management AG aus Magdeburg. Na ...

 MCM Investor Management AG über sonstige Betriebskosten (MCMInvestor, 19.11.2021)
Es herrscht Uneinigkeit über die sogenannten „sonstigen Betriebskosten“ – die MCM Investor deckt auf.

Magdeburg, 19.11.2021. In dieser Woche beschäftigen sich die Immobilienexperten der MCM Investor Management AG aus Magdeburg mit dem Thema „sonstige Betriebskosten“. Erst kürzlich gab es nämlich einen Streitfall in Hamburg, bei der Uneinigkeit über die Abrechnung der Betriebskosten herrschte. Besonders strittig war der Absatz “sonstige Betriebskosten”. „Es ist jedenfalls nichts un ...

 Der Notartermin - amtlicher Akt, der Freude bereiten soll (PR-Gateway, 31.08.2020)
Worauf es bei einem Notartermin wirklich ankommt

In diesem Beitrag erfahren Sie, worauf es bei einem Notartermin wirklich ankommt, warum ich manchmal vor dem Termin unruhig schlafe und warum in mir ein Gefühl der Leere entstehen kann. Doch lesen Sie weiter...

Für mich als Immobilienmakler natürlich immer - trotz aller Routine und Erfahrung bei einem Immobilienverkauf - ein spannender Tag: Der Kaufvertrag wird beim Notar beurkundet. Der juristische Akt um Käufer und Verkäufer zusamm ...

 BGH bestätigt Käufer im Abgasskandal! (PR-Gateway, 19.06.2020)
Dieselskandal - Benzinskandal - Widerrufsjoker

https://www.diesel-auto-opfer.de/

Lassen Sie Ihre Ansprüche von unseren Partneranwälten prüfen.

Dieselskandal - Abgasskandal - Benzinskandal - Akkuskandal - Bußgeldskandal - Automatikgetriebeskandal - Widerrufsjoker

Die Schlagzeilen um den Abgasskandal reißen nicht ab. Neben Dieselfahrzeugen sind auch Benziner betroffen. Zudem gibt es mehrere Strafverfahren und ...

 Cookie-Urteil: Nutzer müssen zustimmen (PR-Gateway, 02.06.2020)
ARAG Experten über das BGH-Urteil zum aktiven Setzen von Cookies

Cookies wissen, was Verbraucher wollen. Denn sie registrieren jeden Klick, jede besuchte Internetseite, jedes Produkt, was man sich online ansieht. Für die Werbewirtschaft sind die kleinen Datensammler Gold wert; Datenschützer hingegen hadern mit den neugierigen Textdateien. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden: Will ein Anbieter Cookies setzen, muss der Nutzer aktiv zustimmen. Voreingestellte Häkchen sind tabu. < ...

 CHRISTOPH KIRCHENSTEIN - §314 VAG und §89 VAG (PR-Gateway, 25.04.2020)
Zahlungsverbot und Herabsetzung von Leistungen §314 VAG und §89 VAG ( Versicherungsaufsichtsgesetz )

Der §89 VAG stammt aus der Zeit wie die Beraterhaftung (vgl. BGHZ 74, 103 und BGH NJW 1982, 1095)aus dem Jahre 1982 und hat eine immense Bedeutung für die Kunden und Anlagevermittler.

Auszug aus dem Paragraph 314 VAG:

Ergibt sich bei der Prüfung der Geschäftsführung und der Vermögenslage eines Unternehmens, dass dieses dauerhaft nicht mehr imstande ist, seine Verpflichtungen ...

 PKK Consulting AG - §314 VAG und seine Folgen für Alle (PR-Gateway, 19.04.2020)
§314 Versicherungsaufsichtsgesetz - Zahlungsverbot und Herabsetzung von Leistungen

§314 VAG und §89 VAG

Der §89 VAG stammt aus der Zeit wie die Beraterhaftung (vgl. BGHZ 74, 103 und BGH NJW 1982, 1095)aus dem Jahre 1982 und hat eine immense Bedeutung für die Kunden und Anlagevermittler.

Auszug aus dem Paragraph314 VAG:

Ergibt sich bei der Prüfung der Geschäftsführung und der Vermögenslage eines Unternehmens, dass dieses dauerhaft nicht mehr imstande ist, seine Verpfli ...

 Urlaub in Corona-Zeiten - auf Balkon und Terrasse (PR-Gateway, 09.04.2020)
ARAG Rechtsexperten nennen ein paar Regeln zum Urlaub auf Balkonien

Osterferien im ganzen Land! Jetzt, wo wir aufgrund der Corona-Pandemie nicht mehr reisen dürfen, können sich manche zumindest ein paar entspannte Sonnenstunden auf der Terrasse oder dem Balkon gönnen. Welche Regeln auf Balkonien und im Außenbereich von Mietwohnungen gelten und welche No-Gos es gibt, erklären die ARAG Experten. Dabei plädieren sie in erster Linie für nachbarschaftliche Toleranz - trotz oder gerade wegen Co ...

 Corona und die Einhaltung von Verträgen (Matutis, 14.03.2020)
PRESSEMITTEILUNG von RA MATUTIS CORONA und die Einhaltung von Verträgen Eine kurze rechtliche Stellungnahme aus Unternehmersicht von Rechtsanwalt Cornelius Matutis, zum Rechtsverhältnis zu den Kunden in Zeiten von Corona.

„Was sind meine Rechte, Pflichten und was die Risiken, die ich als Unternehmer gegenüber meinen Kunden im Rahmen dieser „Corona-Krise“ habe?“

Grundsätzlich gilt, dass Verträge einzuhalten sind. Wer sich zu etwas verpflichtet hat, muss diese Leistunge ...

Werbung bei Deutsche-Politik-News.de:



BGH Urteil: Friss oder stirb bei der Fondssanierung?

 
Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Artikel Bewertung
durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht



Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Deutsche-Politik-News.de Spende

Spende für Deutsche-Politik-News.de und weitere Webprojekte von Dr. Harald Hildebrandt

Spende für Deutsche-Politik-News.de und weitere Webprojekte von Dr. Harald Hildebrandt

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung

Werbung

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! 

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung
Geschenk-Rätsel und Geschenk-Sudoku

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! D-P-N News Empfehlungen
· Suchen im Schwerpunkt Deutsche Politik Infos
· Weitere News von Freie-Pressemitteilungen


Die meistgelesenen News in der Rubrik Deutsche Politik Infos:
Griechenland hat sich nicht an die eingegangenen Verpflichtungen gehalten - Merkel und Gabriel wollen abwarten / Die Tür bleibt offen!


Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung

Werbung

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung







Firmen- / Produktnamen, Logos, Handelsmarken sind eingetragene Warenzeichen bzw. Eigentum ihrer Besitzer und werden ohne Gewährleistung einer freien Verwendung benutzt. Artikel, Fotos und Images sowie Kommentare etc. sind Eigentum der jeweiligen Autoren, der Rest © 2014 - 2024 by Deutsche-Politik-News.de.

Wir betonen ausdrücklich, daß wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und/oder auf die Inhalte verlinkter Seiten haben und distanzieren uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinken Seiten und machen uns deren Inhalte auch nicht zu Eigen. Für die Inhalte oder die Richtigkeit von verlinkten Seiten übernehmen wir keine Haftung. Diese Erklärung gilt für alle auf der Homepage angebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Banner, Buttons, Beiträge oder sonstige Verlinkungen führen.

Die Schlagzeilen der neuesten Artikel können Sie mittels der backend.php auf Ihre Homepage übernehmen, diese werden automatisch aktualisiert.

Deutsche-Politik-News.de / Impressum - AGB (inklusive Datenschutzhinweise) - Werbung - Besucherstatistik / Deutsche Politik, Wirtschaft & Kultur - Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie sich weiterhin auf dieser Seite aufhalten, akzeptieren Sie unseren Einsatz von Cookies!

BGH Urteil: Friss oder stirb bei der Fondssanierung?