News zum Deutschen Bundestag ! Bundestag News & Infos zu EU (Europäische Union) / Europa! Europa / EU News & Infos zu Großbritannien ! GB News & Infos zu Frankreich ! Frankreich News & Infos zu Russland ! Russland News zur Ukraine ! Ukraine News & Infos zu den USA ! USA News & Infos zu China ! China News & Infos zu Korea ! Korea News & Infos zum Iran ! Iran Alle News bei Deutsche Politik News ! Alle News

 Aktuell Informativ Unabhängig: Deutsche-Politik-News.de 

Suche auf D-P-N.de:  
   
  Schlagzeilen, News, Hintergründe & Fakten - nicht nur im Mainstream / Infos & Meinungen zu Politik, Wirtschaft & Kultur!
 Home  Anmelden/Einloggen  DPN-Aktuell DPN-Exklusiv Kolumne Fakten Themen Skandale Top-News Neueste Videos

Deutsche Politik News und Infos: Nachrichten @ Deutsche-Politik-News.de !

 Deutsche-Politik-News.de ! Weitere News: Handelsvertreter Ausgleichsanspruch Berechnung

Veröffentlicht am Donnerstag, dem 03. November 2016 @ 09:18:53 auf Deutsche-Politik-News.de

(382 Leser, 0 Kommentare, 0 Bewertungen, Durchschnittsbewertung: 0,00)



Neuer Kunde - Alter Kunde. Begriff und Auslegung durch den Bundesgerichtshof

Handelsvertreter Ausgleichsanspruch

Rechtsgebiet: Vertriebsrecht

Veröffentlicht am 31. Oktober 2016

Handelsvertreter Ausgleichsanspruch

Vertriebsrecht Düsseldorf

§ 89 b HGB gewährt dem Vertreter einen Handelsvertreter Ausgleichsanspruch für die Zeit nach Vertragsbeendigung, wenn der Unternehmer aus der Geschäftsverbindung mit vom Handelsvertreter geworbenen neuen Kunden erhebliche Vorteile zieht und dies der Billigkeit entspricht. Der Anspruch des Handelsvertreters auf Zahlung des Ausgleichs kann im Voraus nicht ausgeschlossen werden.

Kein Ausschluss im Voraus

§ 89b [1] [Handelsvertreter Ausgleichsanspruch]

(1) 1Der Handelsvertreter kann von dem Unternehmer nach Beendigung des Vertragsverhältnisses einen angemessenen Ausgleich verlangen, wenn und soweit

1.der Unternehmer aus der Geschäftsverbindung mit neuen Kunden, die der Handelsvertreter geworben hat, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erhebliche Vorteile hat und

2.die Zahlung eines Ausgleichs unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der dem Handelsvertreter aus Geschäften mit diesen Kunden entgehenden Provisionen, der Billigkeit entspricht.

2Der Werbung eines neuen Kunden steht es gleich, wenn der Handelsvertreter die Geschäftsverbindung mit einem Kunden so wesentlich erweitert hat, daß dies wirtschaftlich der Werbung eines neuen Kunden entspricht.

(2) Der Ausgleich beträgt höchstens eine nach dem Durchschnitt der letzten fünf Jahre der Tätigkeit des Handelsvertreters berechnete Jahresprovision oder sonstige Jahresvergütung; bei kürzerer Dauer des Vertragsverhältnisses ist der Durchschnitt während der Dauer der Tätigkeit maßgebend.

(3) Der Anspruch besteht nicht, wenn

1.der Handelsvertreter das Vertragsverhältnis gekündigt hat, es sei denn, daß ein Verhalten des Unternehmers hierzu begründeten Anlaß gegeben hat oder dem Handelsvertreter eine Fortsetzung seiner Tätigkeit wegen seines Alters oder wegen Krankheit nicht zugemutet werden kann, oder

2.der Unternehmer das Vertragsverhältnis gekündigt hat und für die Kündigung ein wichtiger Grund wegen schuldhaften Verhaltens des Handelsvertreters vorlag oder

3.auf Grund einer Vereinbarung zwischen dem Unternehmer und dem Handelsvertreter ein Dritter anstelle des Handelsvertreters in das Vertragsverhältnis eintritt; die Vereinbarung kann nicht vor Beendigung des Vertragsverhältnisses getroffen werden.

(4) 1Der Anspruch kann im voraus nicht ausgeschlossen werden. 2Er ist innerhalb eines Jahres nach Beendigung des Vertragsverhältnisses geltend zu machen.

(5) 1Die Absätze 1, 3 und 4 gelten für Versicherungsvertreter mit der Maßgabe, daß an die Stelle der Geschäftsverbindung mit neuen Kunden, die der Handelsvertreter geworben hat, die Vermittlung neuer Versicherungsverträge durch den Versicherungsvertreter tritt und der Vermittlung eines Versicherungsvertrages es gleichsteht, wenn der Versicherungsvertreter einen bestehenden Versicherungsvertrag so wesentlich erweitert hat, daß dies wirtschaftlich der Vermittlung eines neuen Versicherungsvertrages entspricht. 2Der Ausgleich des Versicherungsvertreters beträgt abweichend von Absatz 2 höchstens drei Jahresprovisionen oder Jahresvergütungen. 3Die Vorschriften der Sätze 1 und 2 gelten sinngemäß für Bausparkassenvertreter.

Gesetzliche Grundlage für den Handelsvertreter Auslgeichsanspruch

§ 89 Handelsgesetzbuch bezieht sich grundsätzlich nur auf Handelsvertreter, der Ausgleichsanspruch findet auf Arbeitsverhältnisse nur dann Anwendung, wenn ein Ausgleichsanspruch vertraglich auch vereinbart ist.

§ 65 Handelsgesetzbuch:

Ist bedungen, daß der Handlungsgehilfe für Geschäfte, die von ihm geschlossen oder vermittelt werden, Provision erhalten solle, so sind die für die Handelsvertreter geltenden Vorschriften des § 87 Abs. 1 und 3 sowie der §§ 87a bis 87c anzuwenden.

Der Anspruch auf Zahlung eines Handelsvertreterausgleichs besteht nicht, wenn der Handelsvertreter das Vertragsverhältnis gekündigt hat, es sei denn, dass ein Verhalten des Unternehmers hierzu begründeten Anlass gegeben hat. Oftmals ist zwischen den Parteien eines Handelsvertretervertrags fraglich, ob eine Partei des Handelsvertretervertrags den Vertrag fristlos bzw. außerordentlich kündigen durfte. Fraglich ist in diesem Zusammenhang, ob ein wichtiger Grund für eine außerordentliche und fristlose Kündigung vorgelegen hat, oder nicht.

Ansatzpunkt für den Ausgleich nach § 89b Handelsgesetzbuch ist zunächst der Begriff des Kunden. Der Ausgleich für den Handelsvertreter gegenüber dem Unternehmer kann verlangt werden, wenn und soweit der Unternehmer aus der Geschäftsverbindung mit neuen Kunden, die der Handelsvertreter geworben hat, auch nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses erhebliche Vorteile hat.

Neue Kunden Handelsvertreter Ausgleichsanspruch

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind neue Kunden im Sinne des Ausgleichsanspruchs Kunden, die mit dem Unternehmer vor dem vertragsgemäßen Tätigwerden des Handelsvertreters noch kein Umsatzgeschäft getätigt haben, sondern erstmals unter Einschaltung des Handelsvertreters ein Geschäft mit dem Unternehmer abgeschlossen haben (Bundesgerichtshof, Urteil vom 26. Oktober 2011).

In Zusammenhang mit der Berechnung des Handelsvertreter Ausgleichsanspruchs stellt sich die Frage, wie der Begriff "neuer Kunde" im Sinne des Gesetzes zu definieren ist.

In der Fachliteratur wird dementsprechend davon ausgegangen, dass es sich nicht um neue Kunden handelt, wenn der Unternehmer lediglich das Sortiment erweitert und der mit dem Vertrieb des gesamten Sortiments beauftragte Handelsvertreter Kunden auch für Artikel des erweiterten Sortiments wirbt. Demgegenüber hat der europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 7. April 2016 ausgeführt, dass sie hier zu Grunde liegende Richtlinie 86/653/EWG dahin auszulegen ist,

dass die von einem Handelsvertreter für Waren geworbenen Kunden, mit deren Vertrieb ihn der Unternehmer beauftragt hat, auch dann als neue Kunden im Sinne dieser Bestimmung anzusehen sind, wenn sie bereits wegen anderer Waren Geschäftsverbindungen mit dem Unternehmer unterhielten, sofern der Verkauf der erstgenannten Waren durch diesen Handelsvertreter die Begründung einer speziellen Geschäftsverbindung erfordert hat.

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum Begriff neuer oder alter Kunde:

Nach Auffassung des Gerichtshofs darf der Begriff "neuer Kunde" im Sinne dieser Bestimmung im Hinblick auf das mit der Richtlinie 86/653/EWG verfolgte Ziel, die Interessen des Handelsvertreters gegenüber dem Unternehmer zu schützen, nicht eng ausgelegt werden. Die Beurteilung, ob es sich um einen neuen oder um einen vorhandenen Kunden im Sinne von Art. 17 Abs. 2 der Richtlinie 86/653/EWG handelt, hat anhand der Waren zu erfolgen, mit deren Vermittlung der Handelsvertreter vom Unternehmer beauftragt wurde und deren An- oder Verkauf er gegebenenfalls tätigen soll. In einer Situation, in der der Handelsvertreter nach dem Wortlaut seines Handelsvertretervertrags mit der Vermittlung des Verkaufs eines Teils der Warenpalette des Unternehmers, nicht aber der gesamten Warenpalette betraut wurde, schließt der Umstand, dass eine Person mit diesem Unternehmer bereits wegen anderer Waren Geschäftsverbindungen unterhielt, nicht aus, dass diese Person als von diesem Handelsvertreter geworbener neuer Kunde angesehen werden kann, wenn es dem Handelsvertreter durch seine Bemühungen gelungen ist, eine Geschäftsverbindung zwischen dieser Person und dem Unternehmer in Bezug auf die Waren zu begründen, mit deren Vertrieb er beauftragt wurde.

Der Bundesgerichtshof:

Es ist dabei zu prüfen, ob der Vertrieb der in Rede stehenden Waren von Seiten des betreffenden Handelsvertreters Vermittlungsbemühungen und eine besondere Verkaufsstrategie im Hinblick auf die Begründung einer speziellen Geschäftsverbindung, insbesondere soweit diese Waren zu einem anderen Teil der Produktpalette des Unternehmers gehören, erfordert hat. Der Umstand, dass der Unternehmer einem Handelsvertreter den Vertrieb neuer Waren an Kunden anvertraut, mit denen er bereits bestimmte Geschäftsverbindungen unterhält, kann ein Indiz dafür sein, dass diese Waren zu einem anderen Teil der Produktpalette gehören als die Waren, die diese Kunden bisher gekauft haben, und dass der Vertrieb dieser neuen Waren an diese Kunden die Begründung einer speziellen Geschäftsverbindung durch den Handelsvertreter erfordert. Der Vertrieb von Waren im Allgemeinen findet je nach den Marken, mit denen sie gekennzeichnet sind, in einem anderen Rahmen statt. Eine Marke stellt häufig neben einem Hinweis auf die Herkunft der Waren oder Dienstleistungen ein Instrument der Geschäftsstrategie dar, das unter anderem zu Werbezwecken oder zum Erwerb eines Rufs eingesetzt wird, um den Verbraucher zu binden (vgl. EuGH, ZVertriebsR 2016, 172 Rn. 33 ff.).

Handelsvertreter Ausgleichanspruch

Hinweis zum Handelsvertreter Ausgleichsanspruch, Begriff Neuer Kunde, Auslegung nach dem Urteil des Bundesgerichtshof
Schrader Mansouri ist eine Partnerschaft von Rechtsanwälten mit Sitz in Düsseldorf. Exzellente Beratung ist unser Anspruch. Wir denken und handeln mandanten- & mandatsorientiert, kreativ und praxisnah.

Als wirtschaftsrechtlich orientierte Boutique bieten wir unseren Mandanten auf ausgewählten Rechtsgebieten hochspezialisierte Beratung und Vertretung, national und international.
SchraderMansouri Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mbB
Alireza Mansouri
Kaisstr. 13
40221 Düsseldorf
info@schrader-mansouri.de
0211 9009790
http://www.schrader-mansouri.de


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


Neuer Kunde - Alter Kunde. Begriff und Auslegung durch den Bundesgerichtshof

Handelsvertreter Ausgleichsanspruch

Rechtsgebiet: Vertriebsrecht

Veröffentlicht am 31. Oktober 2016

Handelsvertreter Ausgleichsanspruch

Vertriebsrecht Düsseldorf

§ 89 b HGB gewährt dem Vertreter einen Handelsvertreter Ausgleichsanspruch für die Zeit nach Vertragsbeendigung, wenn der Unternehmer aus der Geschäftsverbindung mit vom Handelsvertreter geworbenen neuen Kunden erhebliche Vorteile zieht und dies der Billigkeit entspricht. Der Anspruch des Handelsvertreters auf Zahlung des Ausgleichs kann im Voraus nicht ausgeschlossen werden.

Kein Ausschluss im Voraus

§ 89b [1] [Handelsvertreter Ausgleichsanspruch]

(1) 1Der Handelsvertreter kann von dem Unternehmer nach Beendigung des Vertragsverhältnisses einen angemessenen Ausgleich verlangen, wenn und soweit

1.der Unternehmer aus der Geschäftsverbindung mit neuen Kunden, die der Handelsvertreter geworben hat, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erhebliche Vorteile hat und

2.die Zahlung eines Ausgleichs unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der dem Handelsvertreter aus Geschäften mit diesen Kunden entgehenden Provisionen, der Billigkeit entspricht.

2Der Werbung eines neuen Kunden steht es gleich, wenn der Handelsvertreter die Geschäftsverbindung mit einem Kunden so wesentlich erweitert hat, daß dies wirtschaftlich der Werbung eines neuen Kunden entspricht.

(2) Der Ausgleich beträgt höchstens eine nach dem Durchschnitt der letzten fünf Jahre der Tätigkeit des Handelsvertreters berechnete Jahresprovision oder sonstige Jahresvergütung; bei kürzerer Dauer des Vertragsverhältnisses ist der Durchschnitt während der Dauer der Tätigkeit maßgebend.

(3) Der Anspruch besteht nicht, wenn

1.der Handelsvertreter das Vertragsverhältnis gekündigt hat, es sei denn, daß ein Verhalten des Unternehmers hierzu begründeten Anlaß gegeben hat oder dem Handelsvertreter eine Fortsetzung seiner Tätigkeit wegen seines Alters oder wegen Krankheit nicht zugemutet werden kann, oder

2.der Unternehmer das Vertragsverhältnis gekündigt hat und für die Kündigung ein wichtiger Grund wegen schuldhaften Verhaltens des Handelsvertreters vorlag oder

3.auf Grund einer Vereinbarung zwischen dem Unternehmer und dem Handelsvertreter ein Dritter anstelle des Handelsvertreters in das Vertragsverhältnis eintritt; die Vereinbarung kann nicht vor Beendigung des Vertragsverhältnisses getroffen werden.

(4) 1Der Anspruch kann im voraus nicht ausgeschlossen werden. 2Er ist innerhalb eines Jahres nach Beendigung des Vertragsverhältnisses geltend zu machen.

(5) 1Die Absätze 1, 3 und 4 gelten für Versicherungsvertreter mit der Maßgabe, daß an die Stelle der Geschäftsverbindung mit neuen Kunden, die der Handelsvertreter geworben hat, die Vermittlung neuer Versicherungsverträge durch den Versicherungsvertreter tritt und der Vermittlung eines Versicherungsvertrages es gleichsteht, wenn der Versicherungsvertreter einen bestehenden Versicherungsvertrag so wesentlich erweitert hat, daß dies wirtschaftlich der Vermittlung eines neuen Versicherungsvertrages entspricht. 2Der Ausgleich des Versicherungsvertreters beträgt abweichend von Absatz 2 höchstens drei Jahresprovisionen oder Jahresvergütungen. 3Die Vorschriften der Sätze 1 und 2 gelten sinngemäß für Bausparkassenvertreter.

Gesetzliche Grundlage für den Handelsvertreter Auslgeichsanspruch

§ 89 Handelsgesetzbuch bezieht sich grundsätzlich nur auf Handelsvertreter, der Ausgleichsanspruch findet auf Arbeitsverhältnisse nur dann Anwendung, wenn ein Ausgleichsanspruch vertraglich auch vereinbart ist.

§ 65 Handelsgesetzbuch:

Ist bedungen, daß der Handlungsgehilfe für Geschäfte, die von ihm geschlossen oder vermittelt werden, Provision erhalten solle, so sind die für die Handelsvertreter geltenden Vorschriften des § 87 Abs. 1 und 3 sowie der §§ 87a bis 87c anzuwenden.

Der Anspruch auf Zahlung eines Handelsvertreterausgleichs besteht nicht, wenn der Handelsvertreter das Vertragsverhältnis gekündigt hat, es sei denn, dass ein Verhalten des Unternehmers hierzu begründeten Anlass gegeben hat. Oftmals ist zwischen den Parteien eines Handelsvertretervertrags fraglich, ob eine Partei des Handelsvertretervertrags den Vertrag fristlos bzw. außerordentlich kündigen durfte. Fraglich ist in diesem Zusammenhang, ob ein wichtiger Grund für eine außerordentliche und fristlose Kündigung vorgelegen hat, oder nicht.

Ansatzpunkt für den Ausgleich nach § 89b Handelsgesetzbuch ist zunächst der Begriff des Kunden. Der Ausgleich für den Handelsvertreter gegenüber dem Unternehmer kann verlangt werden, wenn und soweit der Unternehmer aus der Geschäftsverbindung mit neuen Kunden, die der Handelsvertreter geworben hat, auch nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses erhebliche Vorteile hat.

Neue Kunden Handelsvertreter Ausgleichsanspruch

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind neue Kunden im Sinne des Ausgleichsanspruchs Kunden, die mit dem Unternehmer vor dem vertragsgemäßen Tätigwerden des Handelsvertreters noch kein Umsatzgeschäft getätigt haben, sondern erstmals unter Einschaltung des Handelsvertreters ein Geschäft mit dem Unternehmer abgeschlossen haben (Bundesgerichtshof, Urteil vom 26. Oktober 2011).

In Zusammenhang mit der Berechnung des Handelsvertreter Ausgleichsanspruchs stellt sich die Frage, wie der Begriff "neuer Kunde" im Sinne des Gesetzes zu definieren ist.

In der Fachliteratur wird dementsprechend davon ausgegangen, dass es sich nicht um neue Kunden handelt, wenn der Unternehmer lediglich das Sortiment erweitert und der mit dem Vertrieb des gesamten Sortiments beauftragte Handelsvertreter Kunden auch für Artikel des erweiterten Sortiments wirbt. Demgegenüber hat der europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 7. April 2016 ausgeführt, dass sie hier zu Grunde liegende Richtlinie 86/653/EWG dahin auszulegen ist,

dass die von einem Handelsvertreter für Waren geworbenen Kunden, mit deren Vertrieb ihn der Unternehmer beauftragt hat, auch dann als neue Kunden im Sinne dieser Bestimmung anzusehen sind, wenn sie bereits wegen anderer Waren Geschäftsverbindungen mit dem Unternehmer unterhielten, sofern der Verkauf der erstgenannten Waren durch diesen Handelsvertreter die Begründung einer speziellen Geschäftsverbindung erfordert hat.

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum Begriff neuer oder alter Kunde:

Nach Auffassung des Gerichtshofs darf der Begriff "neuer Kunde" im Sinne dieser Bestimmung im Hinblick auf das mit der Richtlinie 86/653/EWG verfolgte Ziel, die Interessen des Handelsvertreters gegenüber dem Unternehmer zu schützen, nicht eng ausgelegt werden. Die Beurteilung, ob es sich um einen neuen oder um einen vorhandenen Kunden im Sinne von Art. 17 Abs. 2 der Richtlinie 86/653/EWG handelt, hat anhand der Waren zu erfolgen, mit deren Vermittlung der Handelsvertreter vom Unternehmer beauftragt wurde und deren An- oder Verkauf er gegebenenfalls tätigen soll. In einer Situation, in der der Handelsvertreter nach dem Wortlaut seines Handelsvertretervertrags mit der Vermittlung des Verkaufs eines Teils der Warenpalette des Unternehmers, nicht aber der gesamten Warenpalette betraut wurde, schließt der Umstand, dass eine Person mit diesem Unternehmer bereits wegen anderer Waren Geschäftsverbindungen unterhielt, nicht aus, dass diese Person als von diesem Handelsvertreter geworbener neuer Kunde angesehen werden kann, wenn es dem Handelsvertreter durch seine Bemühungen gelungen ist, eine Geschäftsverbindung zwischen dieser Person und dem Unternehmer in Bezug auf die Waren zu begründen, mit deren Vertrieb er beauftragt wurde.

Der Bundesgerichtshof:

Es ist dabei zu prüfen, ob der Vertrieb der in Rede stehenden Waren von Seiten des betreffenden Handelsvertreters Vermittlungsbemühungen und eine besondere Verkaufsstrategie im Hinblick auf die Begründung einer speziellen Geschäftsverbindung, insbesondere soweit diese Waren zu einem anderen Teil der Produktpalette des Unternehmers gehören, erfordert hat. Der Umstand, dass der Unternehmer einem Handelsvertreter den Vertrieb neuer Waren an Kunden anvertraut, mit denen er bereits bestimmte Geschäftsverbindungen unterhält, kann ein Indiz dafür sein, dass diese Waren zu einem anderen Teil der Produktpalette gehören als die Waren, die diese Kunden bisher gekauft haben, und dass der Vertrieb dieser neuen Waren an diese Kunden die Begründung einer speziellen Geschäftsverbindung durch den Handelsvertreter erfordert. Der Vertrieb von Waren im Allgemeinen findet je nach den Marken, mit denen sie gekennzeichnet sind, in einem anderen Rahmen statt. Eine Marke stellt häufig neben einem Hinweis auf die Herkunft der Waren oder Dienstleistungen ein Instrument der Geschäftsstrategie dar, das unter anderem zu Werbezwecken oder zum Erwerb eines Rufs eingesetzt wird, um den Verbraucher zu binden (vgl. EuGH, ZVertriebsR 2016, 172 Rn. 33 ff.).

Handelsvertreter Ausgleichanspruch

Hinweis zum Handelsvertreter Ausgleichsanspruch, Begriff Neuer Kunde, Auslegung nach dem Urteil des Bundesgerichtshof
Schrader Mansouri ist eine Partnerschaft von Rechtsanwälten mit Sitz in Düsseldorf. Exzellente Beratung ist unser Anspruch. Wir denken und handeln mandanten- & mandatsorientiert, kreativ und praxisnah.

Als wirtschaftsrechtlich orientierte Boutique bieten wir unseren Mandanten auf ausgewählten Rechtsgebieten hochspezialisierte Beratung und Vertretung, national und international.
SchraderMansouri Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mbB
Alireza Mansouri
Kaisstr. 13
40221 Düsseldorf
info@schrader-mansouri.de
0211 9009790
http://www.schrader-mansouri.de


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!

Artikel-Titel: Weitere News: Handelsvertreter Ausgleichsanspruch Berechnung

Für die Inhalte dieser Veröffentlichung ist nicht Deutsche-Politik-News.de als News-Portal sondern ausschließlich der Autor verantwortlich (siehe AGB). Haftungsausschluss: Deutsche-Politik-News.de distanziert sich von dem Inhalt dieser Veröffentlichung (News / Pressemitteilung inklusive etwaiger Bilder) und macht sich diesen demzufolge auch nicht zu Eigen!

"Weitere News: Handelsvertreter Ausgleichsanspruch Berechnung" | Anmelden oder Einloggen | 0 Kommentare
Grenze
Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich.

Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst einloggen oder anmelden


Diese Web-Videos bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

Irak: us-amerikanische Truppen wegen »glaubwürdiger ...

Irak: us-amerikanische Truppen wegen »glaubwürdiger ...
Bayern: Waren die Armbrust-Opfer Teil eines Sexzirk ...

Bayern: Waren die Armbrust-Opfer Teil eines Sexzirk ...
Tschechien: Schlechte Autobahnen - Diskussionen vor ...

Tschechien: Schlechte Autobahnen - Diskussionen vor ...

Alle Web-Video-Links bei Deutsche-Politik-News.de: Deutsche-Politik-News.de Web-Video-Verzeichnis


Diese Fotos bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

Berlin-Friedrichstrasse-2012-121127-DSC_0 ...

Deutschland-Rosarium-Sangerhausen-2012-12 ...

Berliner-Gaerten-der-Welt-Marzahn-2017-16 ...


Alle Fotos in der Foto-Galerie von Deutsche-Politik-News.de: Deutsche-Politik-News.de Foto - Galerie

Diese Testberichte bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

 Handwaschpaste von DM So gut wie DIY ist, man spart Geld, lernt etwas dazu und grübelt dann wieder, wie kriege ich jetzt bloß die Hände wieder sauber? Da gibt es doch bei DM diese Herrenserie SEINZ und von S ... (Gisbert Strauss, 21.4.2021)

 Blinis Gut, man kann sie selber machen und manche schwören auch auf selbst gemachte. Aber wenn man jemanden überraschen oder beeindrucken will braucht man sie sofort zur Hand. ... (Lara Antipova, 06.4.2021)

 Harry‘s Rasierer Und wieder eine nicht verlangte Werbung mit angeblich schon 20 Millionen Kunden. Und wieder ein neuer Rasierer für die Nassrasur. Zugegeben er sieht gut aus und er lieg ... (Dieter, 20.3.2021)

 Rollmops von Ocean Trader Ab und an gehe ich auch mal bei Lidl einkaufen. Aber jetzt auf die Schnelle, was isst man da. Und da sehe ich im Kühlregal Rollmops im Glas. Also richtig Glas, nicht im Gläschen ... (Jürgen Ebmeyer, 23.2.2021)

 Thorium 90 von Sober Neuen Produkten bin immer sehr offen eingestellt, auch wenn es sich um Düfte für Herren handelt. Sober hatte ich schon ein paar mal gelesen und dann war da noch diese Einladung au ... (Stefan Prinz, 15.2.2020)

 Anchoviscreme von Feinkost Reich Ich, in Sachsen lebend, bin ja ein Riesenfan von Fischsuppe. Aber was macht man wen man manchmal nur Tiefkühlfische bekommt und feststellen muss, dass der Suppe der gewisse Pepp f ... (Beatrce Guldenfels, 25.9.2019)

 Ölsardinien von Lo Bueno Auf der Umverpackung steht – sorgfältig von Hand gefertigt. Und wie ich die erste Dose geöffnete hatte sah ich es. Die mussten ja von Hand in die Dose. Die waren so zart und klein ... (Hektor Staffenhagen, 01.9.2019)

 Arctic Fresh Duschgel von DM Balea Men bringt jedes Jahr ein anderes Duschbad für den Sommer heraus. Letztes Jahr war Deep Forrest und dieses Jahr ist es eben Arctic Fresh, mit kühlendem Menthol. U ... (Lucas Beyer, 13.7.2018)

 Domestos Hygiene Reiniger Ich bin ja eigentlich der KLORIX-Verbraucher, doch neulich sah bei unserem Discounter Domestos Hygiene Reiniger im Angebot. 2 Liter für unter 2 €. Und wer die KlORIX Preise kennt, ... (Mandy Luckner, 13.9.2015)

 Sirop Citron Vert von Teisseire Ab und an hole ich ein Buch hervor was sich zwar schon zig Mal gelesen habe, dass mich aber immer wieder fasziniert. Wie "Der lange Abschied" von Raymond Chandler. Wie er Terry Lennox k ... (Gerald Posselt, 02.5.2015)

Diese News bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

 Sich in die Welt der Geschichten entführen lassen (Kummer, 04.05.2024)

Kinder lassen sich gerne in die Welt der Geschichten entführen. Da ist es auch völlig egal, ob der Hauptakteur ein Tier, ein magisches Wesen oder ein Mensch ist. Wichtig ist nur, dass die Geschichte begeistert.

Buchtipps:
Kleine Mutmachgeschichten
Für die Autorinnen Heidi Dahlsen, Christine Erdic, Britta Kummer und Karin Pfolz ist ein Kinderlachen das schönste Geschenk, aber sie wissen auch, dass dies schnell getrübt sein kann. In diesem Buch finden sich lieb ...

 Reisekranken- gegen Auslandskrankenversicherung (PR-Gateway, 03.05.2024)
nicht alles ist Gut = Unsere zählt zu den Besten!

Urlaub auf den Kanarischen Inseln: Krankenrücktransport und Versicherung



Ein gesetzlich versicherter Urlauber verbrachte seinen Urlaub auf den Kanarischen Inseln. Nach einigen Tagen erkrankte er an einer schweren Lungenentzündung, die beide Lungenflügel betraf. Der Hotelarzt vor Ort überwies ihn in die örtliche Klinik.



Da seine Familienmitglieder 3 Tage später nach Hause fliegen mussten, wandte er ...

 Mundhygiene für Mutter und Kind (PR-Gateway, 03.05.2024)
Küssen verboten? Keine Lollys mehr?

Mundhygiene für Mutter und Kind:

Küssen verboten? Keine Lollys mehr?



Bakterien. Karies. Gingivitis. Schon werden unangenehme Empfindungen wach, bereits beim Lesen dieser Probleme. Aber es kann jeden treffen und jederzeit passieren. Besonders schlimm könnte es für Mütter und Mütter in spe sein. Die Gefahr, dass sich Kinder und selbst ...

 Mit einer guten Blutzuckereinstellung Begleit- und Folgeerkrankungen bei Diabetes vorbeugen (PR-Gateway, 03.05.2024)


Frankfurt, 26.04.2024. Ein unzureichend eingestellter Diabetes und Blutzuckerwerte, die sich außerhalb des individuellen Zielkorridors bewegen, können langfristig zu verschiedenen Folge- und Begleiterkrankungen führen. Leider erreichen fast ein Drittel der Betroffenen ihre Zielwerte nicht. Besonders können zum Beispiel die Füße in Folge einer Neuropathie oder die Augen in Folge einer Retinopathie betroffen sein. Häufig kommt es zu leichten Nervenschäden, die zu eher leichten Symptome ...

 Partnerprojekt zwischen BITMi und Rwanda ICT Chamber (PR-Gateway, 03.05.2024)
Erfolgreicher Projektabschluss mit 550 geschaffenen Arbeitsplätzen

Nach über drei Jahren Laufzeit wurde das Partnerprojekt Access International Partnerships in IT (AIPI) zwischen dem Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) und der Rwanda ICT Chamber Ende März mit großem Erfolg abgeschlossen. So wurden im Rahmen des Projektes rund 700 Personen in Ruanda im IKT-Bereich weitergebildet, rund 550 Arbeitsplätze im dortigen Tech-Sektor geschaffen und 58 Geschäftsbeziehungen zwischen deutsc ...

 DryBun, die Weltneuheit für gesundes Haar und Haarpflege (PR-Gateway, 03.05.2024)
DryBun revolutioniert die Haarwasch-Routine, spart Lebenszeit, verringert Spliss und Haarbruch und hilft gegen sprödes Haar. Schont die Umwelt.

DryBun ist eine Weltneuheit bei der Haarpflege und beim Haarewaschen - für gesundes Haar und eine bessere Umwelt. Wer liebt es nicht - das Gefühl von frisch gewaschenen Haaren. Ob zum Start in den Tag, nach einer intensiven Sporteinheit oder vor einer Party: Ein frisches Haargefühl ist unbezahlbar.

Allerdings ist das Trocknen und Styl ...

 Starkregen: Erste Hilfe im Schadenfall (PR-Gateway, 03.05.2024)
ARAG Experten informieren, welche Schritte nun wichtig sind

Das Unwetter über Westdeutschland hat in der letzten Nacht mit Starkregen, Hagelschauern und Sturmböen in vielen Landesteilen für Chaos gesorgt. Die Unwetterwarnungen hat der Deutsche Wetterdienst zwar aufgehoben, dennoch kann es auch heute im Tagesverlauf zu straken Regenfällen und Gewittern im Nordosten Deutschlands kommen, denn das Tiefdruckgebiet zieht westwärts. Die ARAG Experten informieren, welche Versicherungen im Sch ...

 BayWa r.e. Solar Solutions bietet Energieversorgern PV-Fulfillment in epilot an (PR-Gateway, 03.05.2024)


Ab sofort ergänzt die BayWa r.e. Solar Solutions GmbH das epilot Partner-Ökosystem. Das Unternehmen mit Sitz im schwäbischen Tübingen ist der richtige Ansprechpartner für epilot-Kund:innen, wenn es um die Planung und Installation von PV-Anlagen geht.



"Als Generalunternehmer planen und bauen wir für B2B-Kunden schlüsselfertige Photovoltaikanlagen im Privat- und Gewerbesegment. Dabei unterstützen wir unsere Kunden entlang der kompletten Prozesskette und bieten alles ...

 Die 1 Methode, die alles verändern kann: WR-System-Arbeit (PR-Gateway, 03.05.2024)
Überwinde Deine Angst und lebe Deine Vision - Entdecke das WR-System im exklusiven Gratis-Seminar für Führungskräfte

Angst und Panik - zwei Worte, die in der heutigen schnelllebigen Arbeitswelt leider allzu vertraut klingen. Als Führungskraft kennst Du den Druck, ständig Höchstleistungen erbringen zu müssen. Doch was, wenn plötzlich eine Panikattacke die Kontrolle übernimmt? Die gute Nachricht: Du bist nicht allein, und es gibt eine Lösung.



Die 1 Methode, die alles ...

 Jana Katharina Fischer tritt als Geschäftsführerin bei der PTA IT-Beratung GmbH ein (PR-Gateway, 03.05.2024)
Die neue Geschäftsführerin im Interview

Mannheim, 03. Mai 2024. Jana Katharina Fischer ist seit längerem geschäftsführende Gesellschafterin der Familienholding der PTA-Gruppe (PTA GmbH, PTA Schweiz GmbH und DATIS-IT Services GmbH). Seit 01.01.2024 ist sie nun auch Geschäftsführerin der PTA GmbH. Im vorliegenden Interview gibt sie Einblicke, wie sich all dies entwickelte, welche Strategien sie anstreben wird und welche Ziele sie verfolgt.



Frau Fischer, nun sind Sie G ...

Werbung bei Deutsche-Politik-News.de:



Handelsvertreter Ausgleichsanspruch Berechnung

 
Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Artikel Bewertung
durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht



Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Deutsche-Politik-News.de Spende

Spende für Deutsche-Politik-News.de und weitere Webprojekte von Dr. Harald Hildebrandt

Spende für Deutsche-Politik-News.de und weitere Webprojekte von Dr. Harald Hildebrandt

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung

Werbung

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! 

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung
Geschenk-Rätsel und Geschenk-Sudoku

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! D-P-N News Empfehlungen
· Suchen im Schwerpunkt Deutsche Politik Infos
· Weitere News von Deutsche-Politik-News


Die meistgelesenen News in der Rubrik Deutsche Politik Infos:
Griechenland hat sich nicht an die eingegangenen Verpflichtungen gehalten - Merkel und Gabriel wollen abwarten / Die Tür bleibt offen!


Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung

Werbung

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung







Firmen- / Produktnamen, Logos, Handelsmarken sind eingetragene Warenzeichen bzw. Eigentum ihrer Besitzer und werden ohne Gewährleistung einer freien Verwendung benutzt. Artikel, Fotos und Images sowie Kommentare etc. sind Eigentum der jeweiligen Autoren, der Rest © 2014 - 2024 by Deutsche-Politik-News.de.

Wir betonen ausdrücklich, daß wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und/oder auf die Inhalte verlinkter Seiten haben und distanzieren uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinken Seiten und machen uns deren Inhalte auch nicht zu Eigen. Für die Inhalte oder die Richtigkeit von verlinkten Seiten übernehmen wir keine Haftung. Diese Erklärung gilt für alle auf der Homepage angebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Banner, Buttons, Beiträge oder sonstige Verlinkungen führen.

Die Schlagzeilen der neuesten Artikel können Sie mittels der backend.php auf Ihre Homepage übernehmen, diese werden automatisch aktualisiert.

Deutsche-Politik-News.de / Impressum - AGB (inklusive Datenschutzhinweise) - Werbung - Besucherstatistik / Deutsche Politik, Wirtschaft & Kultur - Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie sich weiterhin auf dieser Seite aufhalten, akzeptieren Sie unseren Einsatz von Cookies!

Handelsvertreter Ausgleichsanspruch Berechnung