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Die klagenden Umweltverbände fühlen sie sich als Gewinner:
 Deutsche-Politik-News.de ! Top News: Die Elbvertiefung kommt - aber wann, ist unklar: Es ist es dringend notwendig, die Planverfahren samt Planungsbeschluss zu überarbeiten!

Veröffentlicht am Freitag, dem 10. Februar 2017 @ 12:01:49 auf Deutsche-Politik-News.de

(680 Leser, 0 Kommentare, 0 Bewertungen, Durchschnittsbewertung: 0,00)



Deutsche-Politik-News.de |
Peter Hanuschke zur Elbvertiefung:

Bremen (ots) - Dass die Elbvertiefung kommt, ist nun klar.

Wann die ersten Baggerarbeiten beginnen können, ist allerdings ungewiss.

Zunächst müssen die Behörden nachbessern und die vom Bundesverwaltungsgericht festgestellten rechtlichen Mängel beseitigen. Und so etwas kann dauern.

Auch wenn die klagenden Umweltverbände ihr eigentliches Ziel die Verhinderung der Elbvertiefung nicht erreicht haben, fühlen sie sich als Gewinner.

Denn es wird im Falle der Elbvertiefung noch mehr Kompensationsmaßnahmen im Sinne des Umweltschutzes geben als bisher vorgesehen.

Und auch die beklagten Behörden sehen sich nach dem Urteil auf der Gewinnerseite, haben sie doch die Möglichkeit, ihr Vorhaben weiterhin umzusetzen.

Verlierer gibt es dennoch: die Hamburger Hafenwirtschaft. Denn je länger es dauert, bis die Vertiefung umgesetzt wird, desto mehr Ladung wird abwandern - vornehmlich nach Rotterdam.

Die Elb- wie auch die Weservertiefung sind beste Beispiele dafür, wie extrem lange es in Deutschland dauert, bis feststeht, ob eine Infrastrukturmaßnahme umgesetzt werden darf oder nicht.

Es ist es dringend notwendig, die Planverfahren samt Planungsbeschluss zu überarbeiten.

Es kann nicht sein, dass ein solcher Prozess Jahre in Anspruch nimmt, bis ein Beschluss vorliegt, bei dem am Ende sowieso klar ist, dass er infrage gestellt und beklagt wird.

Was offenbar nur helfen kann, ist, Umweltschutz von vornherein den notwendigen Raum in diesen Planverfahren zu geben.

Pressekontakt:

Weser-Kurier
Produzierender Chefredakteur
Telefon: +49(0)421 3671 3200
chefredaktion@Weser-Kurier.de
Original-Content von: Weser-Kurier, übermittelt durch news aktuell

Bundesverwaltungsgericht -"Ja, aber" zur Elbvertiefung - Dauerstreit geht weiter *9.2.2017
(Youtube-Video, ZG, Standard-YouTube-Lizenz, 09.02.2017):

"Das Bundesverwaltungsgericht hat die Pläne für die Elbvertiefung weitgehend gebilligt, den Behörden zugleich aber eine Überarbeitung der Pläne auferlegt. Es gebe zwar rechtliche Mängel, die aber noch nachträglich behoben werden könnten. Das allerdings verzögert die geplanten Maßnahmen weiter.

Richter Rüdiger Nolte rügte den von Hamburg und dem Bund vorgelegten Planfeststellungsbeschluss deutlich: Dieser sei "rechtswidrig und nicht vollziehbar". Insbesondere beanstandete das Leipziger Gericht Teile der Pläne zur Anpassung der Fahrrinne, gegen die Umweltverbände geklagt hatten.

Zudem wurden die Schutzmaßnahmen für eine an der Elbe endemische Pflanzenart bemängelt. Es seien mögliche Auswirkungen eines erhöhten Salzgehaltes durch die Elbvertiefung nicht ausreichend geprüft worden. Es erscheine jedoch möglich, dies "durch weitere Erläuterungen oder Abweichungsprüfungen zu heilen", erklärte der Richter.

"In Relation zur Vielzahl der von den Klägern erhobenen Mängel" halte sich die Zahl der gerichtlichen Einwände aber "in engen Grenzen", betonte Richter Nolte. In den meisten und vor allem in den grundlegenden Punkten hielten die Planungen den rechtlichen Anforderungen stand.

Wie lange es dauern wird, bis die nötigen Planergänzungen auf dem Tisch liegen, ist offen. Zudem könnten die Umweltschützer erneut eine gerichtliche Überprüfung anstrengen. Die Kläger kündigten in Leipzig an, sich die überarbeiteten Pläne genau anschauen zu wollen. Zudem seien gegen die Elbvertiefung noch weitere Klagen in Leipzig anhängig, sagte Richter Nolte.

Die Elbe soll so ausgebaut werden, dass künftig Containerriesen mit einem Tiefgang bis zu 13,50 Meter unabhängig von der Flut und bis zu 14,50 Meter auf der Flutwelle den Hamburger Hafen erreichen können. Zudem sollen bessere Möglichkeiten geschaffen werden, dass die Schiffe einander beim Ein- und Auslaufen passieren können. Die Planungen zur Elbvertiefung begannen vor rund 15 Jahren und wurden mehrfach überarbeitet und ergänzt.

Die Umweltschutzorganisationen BUND und Nabu hatten gegen die Elbvertiefung geklagt. Sie sprachen jetzt von einem "Erfolg für die Elbe".

Sie bezweifelten grundsätzlich die Notwendigkeit der Fahrrinnenvertiefung. Die Entwicklung des Containerumschlags verlaufe längst nicht so wie in früheren Prognosen erwartet. Zudem bemängelten sie zahlreiche Verstöße gegen Naturschutz- und Wasserrecht.

Der Hamburger Senat, die Reeder und die Hafenwirtschaft stehen hinter dem mehrere hundert Millionen Euro teuren Großprojekt. Sie verweisen darauf, dass weltweit immer größere Containerschiffe unterwegs sind. Von der Entscheidung hingen im weitesten Sinne 260.000 Arbeitsplätze ab, die direkt oder indirekt vom Hamburger Hafen betroffen seien.

Hamburgs Senat reagierte trotz der Auflagen des Gerichts erleichtert auf das Urteil. Wirtschaftssenator Frank Horch sagte, auch wenn an einigen Stellen nachgearbeitet werden müsse, gebe es "keinen Zweifel daran, dass die Fahrrinnenanpassung kommt".

Niedersachsens Wirtschaftsminister Olaf Lies verwies darauf, dass die großen Containerschiffe den Tiefseehafen Wilhelmshaven anlaufen können und rief Hamburg dazu auf, "Schluss mit einer völlig überholten Hafenkirchturm-Politik" zu machen."



Artikel zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/30479/3556967, Autor siehe obiger Artikel. Ein etwaiges Youtube-Video ist ein geframtes Video von Youtube.com, Autor siehe das Video.

Veröffentlicht / Zitiert von » PressePortal.de « auf / über http://www.deutsche-politik-news.de - aktuelle News, Infos, PresseMitteilungen & Artikel!


Peter Hanuschke zur Elbvertiefung:

Bremen (ots) - Dass die Elbvertiefung kommt, ist nun klar.

Wann die ersten Baggerarbeiten beginnen können, ist allerdings ungewiss.

Zunächst müssen die Behörden nachbessern und die vom Bundesverwaltungsgericht festgestellten rechtlichen Mängel beseitigen. Und so etwas kann dauern.

Auch wenn die klagenden Umweltverbände ihr eigentliches Ziel die Verhinderung der Elbvertiefung nicht erreicht haben, fühlen sie sich als Gewinner.

Denn es wird im Falle der Elbvertiefung noch mehr Kompensationsmaßnahmen im Sinne des Umweltschutzes geben als bisher vorgesehen.

Und auch die beklagten Behörden sehen sich nach dem Urteil auf der Gewinnerseite, haben sie doch die Möglichkeit, ihr Vorhaben weiterhin umzusetzen.

Verlierer gibt es dennoch: die Hamburger Hafenwirtschaft. Denn je länger es dauert, bis die Vertiefung umgesetzt wird, desto mehr Ladung wird abwandern - vornehmlich nach Rotterdam.

Die Elb- wie auch die Weservertiefung sind beste Beispiele dafür, wie extrem lange es in Deutschland dauert, bis feststeht, ob eine Infrastrukturmaßnahme umgesetzt werden darf oder nicht.

Es ist es dringend notwendig, die Planverfahren samt Planungsbeschluss zu überarbeiten.

Es kann nicht sein, dass ein solcher Prozess Jahre in Anspruch nimmt, bis ein Beschluss vorliegt, bei dem am Ende sowieso klar ist, dass er infrage gestellt und beklagt wird.

Was offenbar nur helfen kann, ist, Umweltschutz von vornherein den notwendigen Raum in diesen Planverfahren zu geben.

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Bundesverwaltungsgericht -"Ja, aber" zur Elbvertiefung - Dauerstreit geht weiter *9.2.2017
(Youtube-Video, ZG, Standard-YouTube-Lizenz, 09.02.2017):

"Das Bundesverwaltungsgericht hat die Pläne für die Elbvertiefung weitgehend gebilligt, den Behörden zugleich aber eine Überarbeitung der Pläne auferlegt. Es gebe zwar rechtliche Mängel, die aber noch nachträglich behoben werden könnten. Das allerdings verzögert die geplanten Maßnahmen weiter.

Richter Rüdiger Nolte rügte den von Hamburg und dem Bund vorgelegten Planfeststellungsbeschluss deutlich: Dieser sei "rechtswidrig und nicht vollziehbar". Insbesondere beanstandete das Leipziger Gericht Teile der Pläne zur Anpassung der Fahrrinne, gegen die Umweltverbände geklagt hatten.

Zudem wurden die Schutzmaßnahmen für eine an der Elbe endemische Pflanzenart bemängelt. Es seien mögliche Auswirkungen eines erhöhten Salzgehaltes durch die Elbvertiefung nicht ausreichend geprüft worden. Es erscheine jedoch möglich, dies "durch weitere Erläuterungen oder Abweichungsprüfungen zu heilen", erklärte der Richter.

"In Relation zur Vielzahl der von den Klägern erhobenen Mängel" halte sich die Zahl der gerichtlichen Einwände aber "in engen Grenzen", betonte Richter Nolte. In den meisten und vor allem in den grundlegenden Punkten hielten die Planungen den rechtlichen Anforderungen stand.

Wie lange es dauern wird, bis die nötigen Planergänzungen auf dem Tisch liegen, ist offen. Zudem könnten die Umweltschützer erneut eine gerichtliche Überprüfung anstrengen. Die Kläger kündigten in Leipzig an, sich die überarbeiteten Pläne genau anschauen zu wollen. Zudem seien gegen die Elbvertiefung noch weitere Klagen in Leipzig anhängig, sagte Richter Nolte.

Die Elbe soll so ausgebaut werden, dass künftig Containerriesen mit einem Tiefgang bis zu 13,50 Meter unabhängig von der Flut und bis zu 14,50 Meter auf der Flutwelle den Hamburger Hafen erreichen können. Zudem sollen bessere Möglichkeiten geschaffen werden, dass die Schiffe einander beim Ein- und Auslaufen passieren können. Die Planungen zur Elbvertiefung begannen vor rund 15 Jahren und wurden mehrfach überarbeitet und ergänzt.

Die Umweltschutzorganisationen BUND und Nabu hatten gegen die Elbvertiefung geklagt. Sie sprachen jetzt von einem "Erfolg für die Elbe".

Sie bezweifelten grundsätzlich die Notwendigkeit der Fahrrinnenvertiefung. Die Entwicklung des Containerumschlags verlaufe längst nicht so wie in früheren Prognosen erwartet. Zudem bemängelten sie zahlreiche Verstöße gegen Naturschutz- und Wasserrecht.

Der Hamburger Senat, die Reeder und die Hafenwirtschaft stehen hinter dem mehrere hundert Millionen Euro teuren Großprojekt. Sie verweisen darauf, dass weltweit immer größere Containerschiffe unterwegs sind. Von der Entscheidung hingen im weitesten Sinne 260.000 Arbeitsplätze ab, die direkt oder indirekt vom Hamburger Hafen betroffen seien.

Hamburgs Senat reagierte trotz der Auflagen des Gerichts erleichtert auf das Urteil. Wirtschaftssenator Frank Horch sagte, auch wenn an einigen Stellen nachgearbeitet werden müsse, gebe es "keinen Zweifel daran, dass die Fahrrinnenanpassung kommt".

Niedersachsens Wirtschaftsminister Olaf Lies verwies darauf, dass die großen Containerschiffe den Tiefseehafen Wilhelmshaven anlaufen können und rief Hamburg dazu auf, "Schluss mit einer völlig überholten Hafenkirchturm-Politik" zu machen."



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