News zum Deutschen Bundestag ! Bundestag News & Infos zu EU (Europäische Union) / Europa! Europa / EU News & Infos zu Großbritannien ! GB News & Infos zu Frankreich ! Frankreich News & Infos zu Russland ! Russland News zur Ukraine ! Ukraine News & Infos zu den USA ! USA News & Infos zu China ! China News & Infos zu Korea ! Korea News & Infos zum Iran ! Iran Alle News bei Deutsche Politik News ! Alle News

 Aktuell Informativ Unabhängig: Deutsche-Politik-News.de 

Suche auf D-P-N.de:  
   
  Schlagzeilen, News, Hintergründe & Fakten - nicht nur im Mainstream / Infos & Meinungen zu Politik, Wirtschaft & Kultur!
 Home  Anmelden/Einloggen  DPN-Aktuell DPN-Exklusiv Kolumne Fakten Themen Skandale Top-News Neueste Videos

Deutsche Politik News und Infos: Nachrichten @ Deutsche-Politik-News.de !

 Deutsche-Politik-News.de ! Weitere News: Mietvertrag: Die häufigsten Fehler und Schwachstellen

Veröffentlicht am Freitag, dem 10. März 2017 @ 13:19:06 auf Deutsche-Politik-News.de

(429 Leser, 0 Kommentare, 0 Bewertungen, Durchschnittsbewertung: 0,00)



Immobilien-Fachbibliothek der Hansch Immobilien Unternehmensgruppe

Das deutsche Mietrecht ist so mieterfreundlich wie kaum ein anderes. Neue BGH-Urteile oder Reformen wie die Mietpreisbremse verändern die Rechtssituation. Sorglos verwenden Vermieter alte Vordrucke, die sie noch in der Schublade haben ohne zu wissen, dass sich die Rechtslage geändert hat. Oder sie nutzen alt bekannte Formulierungen und Klauseln, die unwirksam sind. Das kann kostspielige Folgen haben. "In unserer Praxis als Immobilienmakler und Hausverwaltung erleben wir oft, dass selbst in aktuellen Formularmietverträgen handschriftliche Ergänzungen vom Vermieter vorgenommen werden, die nach aktueller Rechtsprechung unwirksam sind." berichtet Jürgen Hansch, Inhaber der Hansch Immobilien Unternehmensgruppe Köln.

Wenn ein neuer Mietvertrag abgeschlossen werden soll, setzen Vermieter in aller Regel auf einen Vordruck - zum Beispiel aus dem Internet oder aus einem Schreibwarenladen. Allerdings kann ein solcher Vordruck veraltete Klauseln enthalten, die heute ungültig sind. Und auch sonst sollten Vermieter genau darauf achten, was sie im Mietvertrag regeln und was nicht. Denn ungültige Klauseln können für den Vermieter kostspielige Folgen haben.

Die typischen Fehler bei Ausfertigung eines Wohnraum-Mietvertrages

1. Eine unwirksame Schönheitsreparaturklausel mit einem starren Fristenplan oder eine generelle Endrenovierungsklausel unabhängig vom tatsächlichen Renovierungsbedarf.

2. Unwirksame Kleinreparaturklausel: Heute bewegen sich die als zulässig angesehenen Beträge zwischen 75 und 100 Euro.

3. Tierhaltungsverbot: Der Mieter hat ein unbeschränktes Recht, in seiner Wohnung Kleintiere zu halten, ohne vorher eine Erlaubnis des Vermieters einholen zu müssen.

4. Kaution: Die vereinbarte Kaution übersteigt drei Monatsnettokaltmieten oder das Recht des Mieters nach §551 Abs. 2 BGB, die Kaution in drei gleichen monatlichen Raten frühestens ab Beginn des Mietverhältnisses zu zahlen, wird ausgeschlossen oder beschränkt.

5. Nebenkosten: In vielen Fällen fehlt im Mietvertrag die Bezugnahme auf § 2BetrKV. Formuliert wird einfach: Der Mieter trägt alle Nebenkosten.

6. Das Mietvertragsformular wird falsch ausgefüllt, verändert oder mit unwirksamen Klauseln ergänzt. Ein falsches Formular wird verwendet oder Formvorschriften in Hinblick auf vertragliche Rechtssicherheit werden missachtet.

Worauf Vermieter beim Mietvertragsabschluss achten müssen

Zunächst sollte jeder Vermieter darauf achten, dass er aktuelle Formular-Mietverträge verwendet. Für jedes vermietbare Objekt ob Wohnung, Einfamilienhaus oder Garage den entsprechenden Vertrag verwenden. Speziell für Eigentumswohnungen gibt es Sonderregelungen, die oft kein Vermieter kennt. Dazu aber später.

Wir empfehlen als Hausverwalter, diese Mietverträge nicht eigenmächtig zu ändern oder eigenständige Formulierungen zu verwenden ohne diese auf Rechtswirksamkeit zu prüfen. Auch sollten als Anlage beigefügt werden: die Betriebskostenverordnung sowie die Hausordnung und Garagenordnung. Die beiden letzteren Anlagen sind vom Mieter zu unterschreiben. Damit bestätigt er, diese gelesen und akzeptiert zu haben.

Nachträgliche handschriftliche Änderungen sind in einem sogenannten Vertragsabschluss- und Verhandlungsprotokoll festzuhalten und ebenfalls als Anlage beizufügen. Kleinere Änderungen können auch im Vertrag handschriftlich geändert werden. Sind aber dann an der entsprechenden Stelle von beiden Vertragsparteien zu paraphieren.

Formfehler vermeiden: Ein Mietvertrag nebst Anlagen sollte immer fest miteinander verbunden sein. Eine lose Blattsammlung ist kritisch und müsste von beiden Vertragsparteien auf jeder Seite unterschrieben werden. Besser ist es, den Mietvertrag fest mit einer Ösen-Heftung zu verbinden. So wie es beim Notar üblich ist. Alternativ kann auch eine normale Heftung verwendet werden, wenn die Heftung verklebt wird. So kann keine Seite entfernt oder ausgetauscht werden ohne Spuren zu hinterlassen.

Der Mietvertrag sollte besser nicht in der Mietwohnung abgeschlossen werden, sonst kann der Mieter den Vertrag nach den Regeln über Haustürgeschäfte widerrufen. Besser: Schicken Sie als Vermieter dem Mieter den Mietvertrag zu oder händigen Sie ihm den Vertrag bei der Wohnungsbesichtigung aus. Schickt Ihnen der Mieter den Mietvertrag wieder zurück, bewahren Sie den Umschlag des Mieters als Beweis dafür auf, dass kein Haustürgeschäft vorlag.

Mietvertrag ausfüllen: Keine Lücke übersehen

Befristet oder unbefristet? Betriebskostenvorauszahlungen oder Pauschale? Staffelmiete oder ganz normales gesetzliches Mieterhöhungsrecht? Alle diese Entscheidungen müssen bereits beim Ausfüllen des Mietvertrags getroffen und die dafür vorgesehenen Lücken im Mietvertrag vollständig und korrekt ausgefüllt werden.

Für die Betriebskosten gilt: Bitte keine Betriebskosten-Positionen aus dem Betriebskosten-Katalog streichen! Selbst wenn beispielsweise im Moment noch kein Hausmeister beschäftigt wird, sollten die Kosten hierfür im Betriebskostenkatalog des Mietvertrags bleiben. Wenn später doch ein Hausmeister beauftragt wird, erhalten Sie als Vermieter Ihr Forderungsrecht, um diese Kosten umlegen zu dürfen.

Kündigungsverzicht: Bitte nie länger als 4 Jahre. Wenn Sie als Vermieter nicht jedes Jahr einen neuen Mieter suchen wollen und Sie auch keinen Befristungsgrund parat haben, sollten Sie mit Ihrem Mieter einen Kündigungsverzicht vereinbaren. Der hilft Ihnen zwar nichts, wenn Sie den Mieter zu einem bestimmten Tag "X" heraushaben wollen. Ein Kündigungsverzicht sorgt aber dafür, dass Ihnen Ihr Mieter maximal für die nächsten 4 Jahre (gerechnet wird ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung) nicht ordentlich kündigen kann, nur weil er zum Beispiel eine günstigere Wohnung gefunden hat. Auf der anderen Seite ist es so, dass aber beide Mietvertragsparteien dennoch ihren Mietvertrag fristlos kündigen können. Also Sie beispielsweise, wenn Ihr Mieter seine Miete nicht mehr zahlt.

Staffelmiete: Jahresabstand zwischen den Mieten einhalten. Wer gleich zu Mietbeginn regeln möchte, wie sich die Miete künftig entwickeln soll, einigt sich mit einem Mieter auf eine Staffelmiete. Staffelmiete bedeutet: Sie als Vermieter legen fest, wann sich Ihre Miete um wie viel erhöht. Dabei dürfen die Erhöhungsbeträge und die Zeitabstände, wann die Erhöhung eintreten soll unterschiedlich sein.

Bitte beachten Sie, dass auch bei einer Staffelmiete eine Mietpreisbremse gilt, sofern die Wohnung in einem Gebiet liegt, für das eine Mietpreisbremsenverordnung erlassen wurde. In diesem Fall dürfen Sie nicht mehr als maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete als Ausgangsmiete vereinbaren.

Staffelmiete und Zeitmietvertrag Kündigungsrecht: Wird die Staffelmiete gleichzeitig mit einem Zeitmietvertrag kombiniert, ist zu beachten: Bei einer Staffelmiete kann der Mieter immer nach vier Jahren den Mietvertrag mit der 3-Monats-Frist kündigen. Selbst dann, wenn der Zeitmietvertrag eigentlich länger laufen sollte! Die Kombination Zeitmietvertrag/Staffelmiete ist also riskant.

Sonderfall: Mietvertrag für Wohnungen im Sondereigentum

Ein spezieller Fall ist die Vermietung von Eigentumswohnungen. Hier sitzt der Vermieter "zwischen den Stühlen" der Eigentümergemeinschaft und seines Mieters. Denn in der Teilungserklärung, der Gemeinschaftsordnung oder in Beschlüssen der Eigentümerversammlung sind häufig Regelungen enthalten, die der vermietende Wohnungseigentümer im Mietvertrag mit seinem Mieter berücksichtigen muss. Geschieht dies nicht, hat der Mieter nach dem Mietvertrag mehr Rechte als der vermietende Eigentümer. Die häufigsten Fehler im Mietvertrag, die bei der Vermietung von Eigentumswohnungen gemacht werden, sind

- keinen spezifischen Bezug auf die Gemeinschaftsordnung im Vertragstext. Stattdessen wird nur eine allgemeine Hausordnung beigefügt. Es fehlt die Vertragsformulierung, dass der Mieter sich dieser Gemeinschaftsordnung unterordnet, auch hinsichtlich nachträglicher Änderungen.

- Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Verteilung der Betriebskosten. In aller Regel werden die Kosten einer Gemeinschaft im Verhältnis der Miteigentumsanteile (=MEA) verteilt. Auch hier empfiehlt sich eine entsprechende Formulierung, wo dieser Verteilschlüssel auch für die umlagefähigen Kosten des Mieters Anwendung findet.

Unsere Empfehlung: Lassen Sie sich als Vermieter von Immobilienexperten bei der Mietvertragsgestaltung beraten. Nutzen Sie das Beratungsangebot der regionalen Haus- und Grundbesitzervereine. Oder nutzen Sie das Service-Angebot qualifizierter Immobilienmakler und Hausverwalter, die Mitglied im Immobilienverband Deutschland (IVD) sind.

Fachbibliothek Immobilien von A bis Z

Mehr Informationen zu der Besonderheit Vermietung einer Eigentumswohnung sowie zum Thema Mietvertragsgestaltung finden interessierte Vermieter in der Immobilien-Fachbibliothek A bis Z auf der Unternehmensseite des Immobilienmaklers und Hausverwalters Jürgen Hansch. Das Kölner Maklerunternehmen Hansch Immobilien IVD ist der Experte für die Vermietung und Verwaltung von Eigentumswohnungen im Sondereigentum für Köln und dem Rhein-Erft-Kreis.

Link Fachbibliothek Immobilien: https://www.hansch-immobilien.koeln/Dialog/Infodesk-Eigentuemer-und-Mieter/Fachbibliothek-M-N/
Hansch Immobilien IVD Unternehmensgruppe. Perfektion in Immobilien. Hi-PRO-IMMO® - das Markenzeichen für Vermietung, Verkauf und für die Verwaltung von Immobilien.
Mitglied im Berufsverband IVD. Das Markenzeichen qualifizierter Immobilienmakler, Verwalter und Sachverständiger.
Ihr Immobilienmakler und Hausverwalter im Großraum Köln.
www.hansch-immobilien.koeln
Hansch Immobilien IVD
Jürgen Hansch
Claudius-Dornier-Straße 5b
50829 Köln
juergen.hansch@jhansch-immobilien.de
022129801940
http://www.hansch-immobilien.koeln


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


Immobilien-Fachbibliothek der Hansch Immobilien Unternehmensgruppe

Das deutsche Mietrecht ist so mieterfreundlich wie kaum ein anderes. Neue BGH-Urteile oder Reformen wie die Mietpreisbremse verändern die Rechtssituation. Sorglos verwenden Vermieter alte Vordrucke, die sie noch in der Schublade haben ohne zu wissen, dass sich die Rechtslage geändert hat. Oder sie nutzen alt bekannte Formulierungen und Klauseln, die unwirksam sind. Das kann kostspielige Folgen haben. "In unserer Praxis als Immobilienmakler und Hausverwaltung erleben wir oft, dass selbst in aktuellen Formularmietverträgen handschriftliche Ergänzungen vom Vermieter vorgenommen werden, die nach aktueller Rechtsprechung unwirksam sind." berichtet Jürgen Hansch, Inhaber der Hansch Immobilien Unternehmensgruppe Köln.

Wenn ein neuer Mietvertrag abgeschlossen werden soll, setzen Vermieter in aller Regel auf einen Vordruck - zum Beispiel aus dem Internet oder aus einem Schreibwarenladen. Allerdings kann ein solcher Vordruck veraltete Klauseln enthalten, die heute ungültig sind. Und auch sonst sollten Vermieter genau darauf achten, was sie im Mietvertrag regeln und was nicht. Denn ungültige Klauseln können für den Vermieter kostspielige Folgen haben.

Die typischen Fehler bei Ausfertigung eines Wohnraum-Mietvertrages

1. Eine unwirksame Schönheitsreparaturklausel mit einem starren Fristenplan oder eine generelle Endrenovierungsklausel unabhängig vom tatsächlichen Renovierungsbedarf.

2. Unwirksame Kleinreparaturklausel: Heute bewegen sich die als zulässig angesehenen Beträge zwischen 75 und 100 Euro.

3. Tierhaltungsverbot: Der Mieter hat ein unbeschränktes Recht, in seiner Wohnung Kleintiere zu halten, ohne vorher eine Erlaubnis des Vermieters einholen zu müssen.

4. Kaution: Die vereinbarte Kaution übersteigt drei Monatsnettokaltmieten oder das Recht des Mieters nach §551 Abs. 2 BGB, die Kaution in drei gleichen monatlichen Raten frühestens ab Beginn des Mietverhältnisses zu zahlen, wird ausgeschlossen oder beschränkt.

5. Nebenkosten: In vielen Fällen fehlt im Mietvertrag die Bezugnahme auf § 2BetrKV. Formuliert wird einfach: Der Mieter trägt alle Nebenkosten.

6. Das Mietvertragsformular wird falsch ausgefüllt, verändert oder mit unwirksamen Klauseln ergänzt. Ein falsches Formular wird verwendet oder Formvorschriften in Hinblick auf vertragliche Rechtssicherheit werden missachtet.

Worauf Vermieter beim Mietvertragsabschluss achten müssen

Zunächst sollte jeder Vermieter darauf achten, dass er aktuelle Formular-Mietverträge verwendet. Für jedes vermietbare Objekt ob Wohnung, Einfamilienhaus oder Garage den entsprechenden Vertrag verwenden. Speziell für Eigentumswohnungen gibt es Sonderregelungen, die oft kein Vermieter kennt. Dazu aber später.

Wir empfehlen als Hausverwalter, diese Mietverträge nicht eigenmächtig zu ändern oder eigenständige Formulierungen zu verwenden ohne diese auf Rechtswirksamkeit zu prüfen. Auch sollten als Anlage beigefügt werden: die Betriebskostenverordnung sowie die Hausordnung und Garagenordnung. Die beiden letzteren Anlagen sind vom Mieter zu unterschreiben. Damit bestätigt er, diese gelesen und akzeptiert zu haben.

Nachträgliche handschriftliche Änderungen sind in einem sogenannten Vertragsabschluss- und Verhandlungsprotokoll festzuhalten und ebenfalls als Anlage beizufügen. Kleinere Änderungen können auch im Vertrag handschriftlich geändert werden. Sind aber dann an der entsprechenden Stelle von beiden Vertragsparteien zu paraphieren.

Formfehler vermeiden: Ein Mietvertrag nebst Anlagen sollte immer fest miteinander verbunden sein. Eine lose Blattsammlung ist kritisch und müsste von beiden Vertragsparteien auf jeder Seite unterschrieben werden. Besser ist es, den Mietvertrag fest mit einer Ösen-Heftung zu verbinden. So wie es beim Notar üblich ist. Alternativ kann auch eine normale Heftung verwendet werden, wenn die Heftung verklebt wird. So kann keine Seite entfernt oder ausgetauscht werden ohne Spuren zu hinterlassen.

Der Mietvertrag sollte besser nicht in der Mietwohnung abgeschlossen werden, sonst kann der Mieter den Vertrag nach den Regeln über Haustürgeschäfte widerrufen. Besser: Schicken Sie als Vermieter dem Mieter den Mietvertrag zu oder händigen Sie ihm den Vertrag bei der Wohnungsbesichtigung aus. Schickt Ihnen der Mieter den Mietvertrag wieder zurück, bewahren Sie den Umschlag des Mieters als Beweis dafür auf, dass kein Haustürgeschäft vorlag.

Mietvertrag ausfüllen: Keine Lücke übersehen

Befristet oder unbefristet? Betriebskostenvorauszahlungen oder Pauschale? Staffelmiete oder ganz normales gesetzliches Mieterhöhungsrecht? Alle diese Entscheidungen müssen bereits beim Ausfüllen des Mietvertrags getroffen und die dafür vorgesehenen Lücken im Mietvertrag vollständig und korrekt ausgefüllt werden.

Für die Betriebskosten gilt: Bitte keine Betriebskosten-Positionen aus dem Betriebskosten-Katalog streichen! Selbst wenn beispielsweise im Moment noch kein Hausmeister beschäftigt wird, sollten die Kosten hierfür im Betriebskostenkatalog des Mietvertrags bleiben. Wenn später doch ein Hausmeister beauftragt wird, erhalten Sie als Vermieter Ihr Forderungsrecht, um diese Kosten umlegen zu dürfen.

Kündigungsverzicht: Bitte nie länger als 4 Jahre. Wenn Sie als Vermieter nicht jedes Jahr einen neuen Mieter suchen wollen und Sie auch keinen Befristungsgrund parat haben, sollten Sie mit Ihrem Mieter einen Kündigungsverzicht vereinbaren. Der hilft Ihnen zwar nichts, wenn Sie den Mieter zu einem bestimmten Tag "X" heraushaben wollen. Ein Kündigungsverzicht sorgt aber dafür, dass Ihnen Ihr Mieter maximal für die nächsten 4 Jahre (gerechnet wird ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung) nicht ordentlich kündigen kann, nur weil er zum Beispiel eine günstigere Wohnung gefunden hat. Auf der anderen Seite ist es so, dass aber beide Mietvertragsparteien dennoch ihren Mietvertrag fristlos kündigen können. Also Sie beispielsweise, wenn Ihr Mieter seine Miete nicht mehr zahlt.

Staffelmiete: Jahresabstand zwischen den Mieten einhalten. Wer gleich zu Mietbeginn regeln möchte, wie sich die Miete künftig entwickeln soll, einigt sich mit einem Mieter auf eine Staffelmiete. Staffelmiete bedeutet: Sie als Vermieter legen fest, wann sich Ihre Miete um wie viel erhöht. Dabei dürfen die Erhöhungsbeträge und die Zeitabstände, wann die Erhöhung eintreten soll unterschiedlich sein.

Bitte beachten Sie, dass auch bei einer Staffelmiete eine Mietpreisbremse gilt, sofern die Wohnung in einem Gebiet liegt, für das eine Mietpreisbremsenverordnung erlassen wurde. In diesem Fall dürfen Sie nicht mehr als maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete als Ausgangsmiete vereinbaren.

Staffelmiete und Zeitmietvertrag Kündigungsrecht: Wird die Staffelmiete gleichzeitig mit einem Zeitmietvertrag kombiniert, ist zu beachten: Bei einer Staffelmiete kann der Mieter immer nach vier Jahren den Mietvertrag mit der 3-Monats-Frist kündigen. Selbst dann, wenn der Zeitmietvertrag eigentlich länger laufen sollte! Die Kombination Zeitmietvertrag/Staffelmiete ist also riskant.

Sonderfall: Mietvertrag für Wohnungen im Sondereigentum

Ein spezieller Fall ist die Vermietung von Eigentumswohnungen. Hier sitzt der Vermieter "zwischen den Stühlen" der Eigentümergemeinschaft und seines Mieters. Denn in der Teilungserklärung, der Gemeinschaftsordnung oder in Beschlüssen der Eigentümerversammlung sind häufig Regelungen enthalten, die der vermietende Wohnungseigentümer im Mietvertrag mit seinem Mieter berücksichtigen muss. Geschieht dies nicht, hat der Mieter nach dem Mietvertrag mehr Rechte als der vermietende Eigentümer. Die häufigsten Fehler im Mietvertrag, die bei der Vermietung von Eigentumswohnungen gemacht werden, sind

- keinen spezifischen Bezug auf die Gemeinschaftsordnung im Vertragstext. Stattdessen wird nur eine allgemeine Hausordnung beigefügt. Es fehlt die Vertragsformulierung, dass der Mieter sich dieser Gemeinschaftsordnung unterordnet, auch hinsichtlich nachträglicher Änderungen.

- Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Verteilung der Betriebskosten. In aller Regel werden die Kosten einer Gemeinschaft im Verhältnis der Miteigentumsanteile (=MEA) verteilt. Auch hier empfiehlt sich eine entsprechende Formulierung, wo dieser Verteilschlüssel auch für die umlagefähigen Kosten des Mieters Anwendung findet.

Unsere Empfehlung: Lassen Sie sich als Vermieter von Immobilienexperten bei der Mietvertragsgestaltung beraten. Nutzen Sie das Beratungsangebot der regionalen Haus- und Grundbesitzervereine. Oder nutzen Sie das Service-Angebot qualifizierter Immobilienmakler und Hausverwalter, die Mitglied im Immobilienverband Deutschland (IVD) sind.

Fachbibliothek Immobilien von A bis Z

Mehr Informationen zu der Besonderheit Vermietung einer Eigentumswohnung sowie zum Thema Mietvertragsgestaltung finden interessierte Vermieter in der Immobilien-Fachbibliothek A bis Z auf der Unternehmensseite des Immobilienmaklers und Hausverwalters Jürgen Hansch. Das Kölner Maklerunternehmen Hansch Immobilien IVD ist der Experte für die Vermietung und Verwaltung von Eigentumswohnungen im Sondereigentum für Köln und dem Rhein-Erft-Kreis.

Link Fachbibliothek Immobilien: https://www.hansch-immobilien.koeln/Dialog/Infodesk-Eigentuemer-und-Mieter/Fachbibliothek-M-N/
Hansch Immobilien IVD Unternehmensgruppe. Perfektion in Immobilien. Hi-PRO-IMMO® - das Markenzeichen für Vermietung, Verkauf und für die Verwaltung von Immobilien.
Mitglied im Berufsverband IVD. Das Markenzeichen qualifizierter Immobilienmakler, Verwalter und Sachverständiger.
Ihr Immobilienmakler und Hausverwalter im Großraum Köln.
www.hansch-immobilien.koeln
Hansch Immobilien IVD
Jürgen Hansch
Claudius-Dornier-Straße 5b
50829 Köln
juergen.hansch@jhansch-immobilien.de
022129801940
http://www.hansch-immobilien.koeln


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!

Artikel-Titel: Weitere News: Mietvertrag: Die häufigsten Fehler und Schwachstellen

Für die Inhalte dieser Veröffentlichung ist nicht Deutsche-Politik-News.de als News-Portal sondern ausschließlich der Autor (PR-Gateway) verantwortlich (siehe AGB). Haftungsausschluss: Deutsche-Politik-News.de distanziert sich von dem Inhalt dieser Veröffentlichung (News / Pressemitteilung inklusive etwaiger Bilder) und macht sich diesen demzufolge auch nicht zu Eigen!

"Weitere News: Mietvertrag: Die häufigsten Fehler und Schwachstellen" | Anmelden oder Einloggen | 0 Kommentare
Grenze
Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich.

Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst einloggen oder anmelden


Diese Web-Videos bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

Österreich: Ermittlungen zu Christchurch-Attentäter ...

Österreich: Ermittlungen zu Christchurch-Attentäter ...
Albanien: Proteste gegen die Regierung - Zusammenst ...

Albanien: Proteste gegen die Regierung - Zusammenst ...
Mexiko: Präsident Obrador fordert Entschuldigung vo ...

Mexiko: Präsident Obrador fordert Entschuldigung vo ...

Alle Web-Video-Links bei Deutsche-Politik-News.de: Deutsche-Politik-News.de Web-Video-Verzeichnis


Diese Fotos bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

Digital-Science-Match-Berlin-151007-DSC_0 ...

Safaripark-Serengeti-Park-Hodenhagen-2010 ...

Deutschland-Konzentrationslager-KZ-Hambur ...


Alle Fotos in der Foto-Galerie von Deutsche-Politik-News.de: Deutsche-Politik-News.de Foto - Galerie


Diese Testberichte bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

 Rotwein Femar Roma Rosso DOC Der Femar Roma Rosso DOC (0,75L) von Femar Vini Sr, IT-Monte Porzio Catone, Roma, ist einer der besten Rotweine, den man zu seinem Preis bekommt - kaum zu toppen! (Weitere Testberichte zu Le ... (Peter, 07.4.2024)

 REEVA Instant-Nudelgericht RIND GESCHMACK Reeva Instant Nudeln mit BBQ-Rindfleischgeschmack (60g): In nur 5 Minuten fertig – mit 300 ml heißem Wasser übergießen, 5 Minuten ziehen lassen und umrühren. Solide kleine Mahlzeit ... (xyz_101, 04.4.2024)

 Saperavi 2018 - Rotwein aus Russland Saperavi ist eine dunkle Rebsorte aus dem Alasani-Tal in der Region Kachetien in Ost-Georgien. Der russische Saperavi 2018 kommt aus Sennoy im Temryuksky District desKrasnodar Kra ... (HildeBL2022, 20.2.2023)

 Japanische Nudelsuppe Ramen von OYAKATA (Sojasoße) Hier in der Variante mit dem Geschmack von Sojasoße und einer Gemüsemischung aus Schnittlauch, Mais, Karotten und Lauch. Mir hat sie nicht zugesagt - ich fand sie geschmacksarm. ( ... (KlausFPM, 20.2.2023)

 Wesenitz-Bitter - schmackhafter sächsischer Magenbitter Der Sächsischer Magenbitter Wesenitz-Bitter (33%) ist mild und schmackhaft. Der Wesenitz-Bitter wird seit 1906 nach einem überlieferten Rezept in Dürrröhrsdorf hergestellt.

 Maggi - Magic Asia - Noodle Cup Chikcen Taste with Black Pepper & Chili Maggi - Magic Asia - Noodle Cup Chikcen Taste with Black Pepper & Chili ist ein einfach und schnell zubereiteter Nudel-Snack. Wenn es mal schnell gehen soll, durchaus schmackhaft ... (Harald, 16.3.2022)

 Badesalz AntiStress 1300g - Meersalz mit 100% natürlichem ätherischem Rosmarin- & Wacholderöl Das Meersalz verbessert die Hautbeschaffenheit und hat auf den Körper eine positive Wirkung, es versorgt ihn mit notwendigen Makro-und Mikroelementen. Das Badesalz ist reich ... (Bernd-Berlin-13189, 05.5.2021)

 Lamm-Hüfte tiefgefroren aus Neuseeland (Metro) Lamm-Hüfte tiefgefroren aus Neuseeland von der Metro 4 Stück á 175 g Stücke, ohne Fettdeckel, ohne Knochen, aeinzeln vak.-verpackt ca. 700 g Qualität und Geschmac ... (Petra-38-Berlin, 05.5.2021)

 Cerveza Palax – einfach ein gutes Bier Ein Vorteil der Globalisierung ist, du kannst dir Essen und Trinken aus aller Welt zu dir nach Hause kommen lassen. Du warst bei deinem letzten Spanienurlaub von eine bestim ... (Udo van der Ahe, 03.5.2021)

 Greywacke Sauvignon Blanc Marlborough NZL trocken 0,75l Ein trockener Weißwein mit kräftiger gelber Farbe aus Neuseeland, würziger Geschmack mit Fruchtaromen. Er passt sehr gut zu Gerichten mit Meeresfrüchten und zu asiatischen G ... (Heinz-integerBLN, 02.5.2021)

Diese News bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

 Attraktive Angebote für Immobiliensuchende in Bornheim und der Region (PR-Gateway, 26.04.2024)
Mithilfe der WAV Immobilien Reuschenbach GmbH das perfekte Zuhause finden

Die Suche nach dem idealen Zuhause kann herausfordernd sein. Die WAV Immobilien Reuschenbach GmbH aus Bornheim bietet Immobiliensuchenden daher professionelle Unterstützung an. Geschäftsführer Rene Reuschenbach betont: "Unsere Experten stehen unseren Kunden zur Seite, um ihr Traumobjekt zu finden."



Besonders in der Region Köln/Bonn, aber auch in Bornheim, Wesseling, Brühl sowie weiteren Städte ...

 Stefan Gaetano Ala: Das Leitprinzip der APOLONIA Gruppe und sein Einfluss auf den Immobilienmarkt (PR-Gateway, 26.04.2024)
Stefan Gaetano Ala projektiert die APOLONIA Gruppe mit dem Ziel, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.

Stefan Gaetano Ala verbindet soziale Verantwortung mit unternehmerischem Denken in seiner Rolle als Projektleiter gemeinsam. Sein ambitioniertes Ziel ist es, ohne Einbußen an Komfort, bezahlbaren Wohn- und Gewerberaum zu schaffen. Mit einem klaren Blick auf die Bedürfnisse der Menschen will Stefan Ala durch innovative und nachhaltig ...

 Eilt: 5,5 Mio. $ Riesendeal - Diesen 288% Cloud AI Hot Stock jetzt kaufen nach 278.417% mit NVIDIA ($NVDA) und 215.872% mit Microsoft ($MSFT) (PR-Gateway, 25.04.2024)


Eilt: 5,5 Mio. $ Riesendeal - Diesen 264% Cloud AI Hot Stock jetzt kaufen nach 278.417% mit NVIDIA ($NVDA)



25.04.24 11:07

AC Research



Vancouver ( www.aktiencheck.de , Anzeige)

https://www.irw-press.at/prcom/images/messages/2024/74362/AC-250424-2.001.png





...

 Heiraten&Feiern Hochzeitsmessen: Erfolg spricht sich herum (PR-Gateway, 25.04.2024)
Vermietung der Hochzeitsmessen in
Leipzig/Halle und Magdeburg auf der Zielgeraden

Leipzig, 24.4.24 - In Leipzig/Halle konnten beinahe alle Aussteller der vergangenen Veranstaltung innerhalb von 5 Wochen zu einer erneuten Teilnahme an der kommenden Hochzeitsmesse am 4./5. Januar 2025 gewonnen werden. Viele der Dienstleister vergrößerten dabei ihren Messestand, so dass die Hallenkapazitäten ausgeweitet werden mussten. Nach neuer Messeplanung sind die Hallen der GLOBANA Messe nun be ...

 Habitat for Humanity Wohnungsvermittlung jetzt auch in Kürten aktiv! (PR-Gateway, 24.04.2024)
Wohnraum für ukrainische Geflüchtete gesucht

Presseinformation

Köln, 23.04.2024



Habitat for Humanity Wohnungsvermittlung jetzt auch in Kürten aktiv!

Wohnraum für ukrainische Geflüchtete gesucht

Das Hilfsprojekt "Wohnungsvermittlung für Geflüchtete" von der Hilfsorganisation Habitat for Humanity Deutschland nimmt seine Aktivitäten in Kürten auf. Das lokale Hilfsprojekt, das im April 2022 nach Ausbruch des Krieges in der Ukraine initiiert ...

 Florida: Tipps für einen gelungenen Urlaub (PR-Gateway, 24.04.2024)


Florida ist eines der beliebtesten Reiseziele der USA und bekannt für seine traumhaften Strände, pulsierenden Städte und vielfältige Natur. Besonders im Winter zieht es viele Urlauber in den sogenannten "Sunshine State", um dem kalten Wetter zu entkommen und die sonne Floridas zu genießen.

Eine der Hauptattraktionen Floridas sind zweifellos die zahlreichen traumhaften Strände entlang der Küste. Die Strände von Miami Beach, Clearwater und Key West locken mit feinem weißem San ...

 Biteno GmbH unter den Top 20 der besten Managed Service Provider Deutschlands 2024 (PR-Gateway, 24.04.2024)


Stuttgart, April 2024- Biteno GmbH, ein führender IT-Dienstleister mit Spezialisierung auf mittelständische Unternehmen, freut sich mitzuteilen, dass das Unternehmen in der Studie "Deutschlands bester Managed Service Provider 2024" unter die Top 20 eingestuft wurde. Die Auszeichnung, vergeben von ChannelPartner und Computerwoche in Zusammenarbeit mit dem iSCM Institute, basiert
 
Peggy Fischer erweitert Datatrain-Geschäftsleitung (PR-Gateway, 23.04.2024)


Peggy Fischer steuert seit 1. März 2024 den Geschäftsbereich Internal Services und steigt in die Geschäftsleitung der Datatrain GmbH ein. Als Leiterin des kaufmännischen Bereichs übernimmt sie zunächst drängende Aufgaben im Personal- und Rechnungswesen sowie sukzessive im Controlling. Dabei will sie vor allem die Agilisierung der internen Prozesse forcieren, allen voran die digitale Rechnungsstellung und die anstehende ISO-Zertifizierung.



Datatrains Geschäftsleitun ...

 FICO hebt Potenzial von Enterprise Collaboration und Echtzeit-Insights zur Beschleunigung von Innovationen und für ausgezeichnete Kundenerfahrungen (PR-Gateway, 23.04.2024)
Aktualisierungen der FICO Plattform verbessern Hyper-Personalisierung und erhöhen den Wert von Unternehmensdaten, Advanced Analytics und künstlicher Intelligenz (KI)

- Neue Funktionen der FICO Plattform verbessern die unternehmensweite Zusammenarbeit. KI-Innovationen bauen Silos ab und erleichtern die operative Umsetzung von Echtzeit-Erkenntnissen.

- Entscheidungsgrundlagen und intelligente Ressourcen sind innerhalb der Plattform wiederverwendbar. Das, erweitert die Möglichke ...

 FIX&FLIP Immobilien Mastermind Event auf Mallorca mit Oliver Fischer (PR-Gateway, 22.04.2024)
Inspirierende Einblicke in den Immobilienhandel und Immobilien Investment

Mallorca,- Am 15. & 16. April 2024 veranstaltete der renommierte Immobilienexperte Oliver Fischer im Rahmen seiner FIX&FLIP PrivateClass ein exklusives Immobilien Mastermind Event auf Mallorca.



Die Themen des Mastermind Events umfassten eine Vielzahl wichtiger Aspekte des Immobilienha ...

Werbung bei Deutsche-Politik-News.de:



Mietvertrag: Die häufigsten Fehler und Schwachstellen

 
Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Artikel Bewertung
durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht



Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Deutsche-Politik-News.de Spende

Spende für Deutsche-Politik-News.de und weitere Webprojekte von Dr. Harald Hildebrandt

Spende für Deutsche-Politik-News.de und weitere Webprojekte von Dr. Harald Hildebrandt

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung

Werbung

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! 

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung
Geschenk-Rätsel und Geschenk-Sudoku

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! D-P-N News Empfehlungen
· Suchen im Schwerpunkt Deutsche Politik Infos
· Weitere News von Deutsche-Politik-News


Die meistgelesenen News in der Rubrik Deutsche Politik Infos:
Griechenland hat sich nicht an die eingegangenen Verpflichtungen gehalten - Merkel und Gabriel wollen abwarten / Die Tür bleibt offen!


Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung

Werbung

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung







Firmen- / Produktnamen, Logos, Handelsmarken sind eingetragene Warenzeichen bzw. Eigentum ihrer Besitzer und werden ohne Gewährleistung einer freien Verwendung benutzt. Artikel, Fotos und Images sowie Kommentare etc. sind Eigentum der jeweiligen Autoren, der Rest © 2014 - 2024 by Deutsche-Politik-News.de.

Wir betonen ausdrücklich, daß wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und/oder auf die Inhalte verlinkter Seiten haben und distanzieren uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinken Seiten und machen uns deren Inhalte auch nicht zu Eigen. Für die Inhalte oder die Richtigkeit von verlinkten Seiten übernehmen wir keine Haftung. Diese Erklärung gilt für alle auf der Homepage angebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Banner, Buttons, Beiträge oder sonstige Verlinkungen führen.

Die Schlagzeilen der neuesten Artikel können Sie mittels der backend.php auf Ihre Homepage übernehmen, diese werden automatisch aktualisiert.

Deutsche-Politik-News.de / Impressum - AGB (inklusive Datenschutzhinweise) - Werbung - Besucherstatistik / Deutsche Politik, Wirtschaft & Kultur - Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie sich weiterhin auf dieser Seite aufhalten, akzeptieren Sie unseren Einsatz von Cookies!

Mietvertrag: Die häufigsten Fehler und Schwachstellen