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 Deutsche-Politik-News.de ! Weitere News: Urteil zur Tarifeinheit: Bundesverfassungsgericht bestätigt Bedenken des VAA

Veröffentlicht am Dienstag, dem 11. Juli 2017 @ 12:33:16 auf Deutsche-Politik-News.de

(491 Leser, 0 Kommentare, 0 Bewertungen, Durchschnittsbewertung: 0,00)



(Mynewsdesk) Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zum Tarifeinheitsgesetz die Bedenken des Führungskräfteverbandes Chemie VAA bestätigt. Die Verfassungsrichter in Karlsruhe verpflichten den Gesetzgeber, das Gesetz bis zum 31. Dezember 2018 so neu zu regeln, dass die Rechte kleinerer Gewerkschaften im Fall einer Verdrängung ihrer Tarifverträge besser gewahrt werden.



Der VAA hat bereits in früheren Stellungnahmen anlässlich des Gesetzgebungsverfahrens darauf hingewiesen, dass das Tarifeinheitsgesetz in seiner derzeitigen Fassung eine Bedrohung für die im Grundgesetz garantierte Koalitionsfreiheit darstellt. Das Bundesverfassungsgericht hat das Gesetz nun zwar für als grundsätzlich mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt, dabei aber an wesentlichen Punkten Einschränkungen vorgenommen.



Die Karlsruher Verfassungsrichter entschieden, dass Grundrechtspositionen der Mitglieder von kleinen Minderheitengewerkschaften möglichst weitgehend geschont werden müssen. Deshalb sei die vorgesehene Regelung zur Verdrängung der Tarifverträge kleinerer Gewerkschaften restriktiv auszulegen, während das Recht zur Nachzeichnung des Tarifvertrages der größeren Gewerkschaft umfassend erweiternd interpretiert werden müsse.



Dazu VAA-Geschäftsführer Stefan Ladeburg, der bereits als Sachverständiger an der Verhandlung in Karlsruhe teilgenommen hat: ?Das Bundesverfassungsgericht hat unsere Bedenken gegen das Gesetz bestätigt und dem Gesetzgeber aufgegeben, beim Schutz kleinerer Gewerkschaften nachzubessern.?



Als Führungskräfteverband und Berufsgewerkschaft hat sich der VAA stets für eine verantwortungsvolle Tarifpolitik mit einer starken und konstruktiven Sozialpartnerschaft eingesetzt. ?Dies wird auch in Zukunft so bleiben?, hebt VAA-Hauptgeschäftsführer Gerhard Kronisch hervor. Eine maßvoll gestaltete Tarifpluralität, wie sie sich in der chemisch-pharmazeutischen Industrie seit Jahrzehnten bewährt habe, sei ein echtes sozialpartnerschaftliches Erfolgsmodell.

(232 Wörter/2.032 Zeichen mit Leerzeichen)



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=== Urteil zur Tarifeinheit: Bundesverfassungsgericht bestätigt Bedenken des VAA (Bild) ===



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Die Führungskräfte Chemie sind zusammengeschlossen im Verband angestellter Akademiker und leitender Angestellter der chemischen Industrie (VAA). Als Berufsverband und Berufsgewerkschaft vertritt der VAA die Interessen von rund 30.000 Führungskräften aller Berufsgruppen in der chemischen Industrie und den angrenzenden Branchen. Zur firmenübergreifenden Branchenvertretung schließt der VAA Tarifverträge und führt einen intensiven Dialog mit den Sozialpartnern und weiteren Organisationen der Chemie.
VAA Führungskräfte Chemie
Klaus Bernhard Hofmann
Mohrenstraße 11
17 50670
klaus.hofmann@vaa.de
+49 221 160010
www.vaa.de


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


(Mynewsdesk) Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zum Tarifeinheitsgesetz die Bedenken des Führungskräfteverbandes Chemie VAA bestätigt. Die Verfassungsrichter in Karlsruhe verpflichten den Gesetzgeber, das Gesetz bis zum 31. Dezember 2018 so neu zu regeln, dass die Rechte kleinerer Gewerkschaften im Fall einer Verdrängung ihrer Tarifverträge besser gewahrt werden.



Der VAA hat bereits in früheren Stellungnahmen anlässlich des Gesetzgebungsverfahrens darauf hingewiesen, dass das Tarifeinheitsgesetz in seiner derzeitigen Fassung eine Bedrohung für die im Grundgesetz garantierte Koalitionsfreiheit darstellt. Das Bundesverfassungsgericht hat das Gesetz nun zwar für als grundsätzlich mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt, dabei aber an wesentlichen Punkten Einschränkungen vorgenommen.



Die Karlsruher Verfassungsrichter entschieden, dass Grundrechtspositionen der Mitglieder von kleinen Minderheitengewerkschaften möglichst weitgehend geschont werden müssen. Deshalb sei die vorgesehene Regelung zur Verdrängung der Tarifverträge kleinerer Gewerkschaften restriktiv auszulegen, während das Recht zur Nachzeichnung des Tarifvertrages der größeren Gewerkschaft umfassend erweiternd interpretiert werden müsse.



Dazu VAA-Geschäftsführer Stefan Ladeburg, der bereits als Sachverständiger an der Verhandlung in Karlsruhe teilgenommen hat: ?Das Bundesverfassungsgericht hat unsere Bedenken gegen das Gesetz bestätigt und dem Gesetzgeber aufgegeben, beim Schutz kleinerer Gewerkschaften nachzubessern.?



Als Führungskräfteverband und Berufsgewerkschaft hat sich der VAA stets für eine verantwortungsvolle Tarifpolitik mit einer starken und konstruktiven Sozialpartnerschaft eingesetzt. ?Dies wird auch in Zukunft so bleiben?, hebt VAA-Hauptgeschäftsführer Gerhard Kronisch hervor. Eine maßvoll gestaltete Tarifpluralität, wie sie sich in der chemisch-pharmazeutischen Industrie seit Jahrzehnten bewährt habe, sei ein echtes sozialpartnerschaftliches Erfolgsmodell.

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