News zum Deutschen Bundestag ! Bundestag News & Infos zu EU (Europäische Union) / Europa! Europa / EU News & Infos zu Großbritannien ! GB News & Infos zu Frankreich ! Frankreich News & Infos zu Russland ! Russland News zur Ukraine ! Ukraine News & Infos zu den USA ! USA News & Infos zu China ! China News & Infos zu Korea ! Korea News & Infos zum Iran ! Iran Alle News bei Deutsche Politik News ! Alle News

 Aktuell Informativ Unabhängig: Deutsche-Politik-News.de 

Suche auf D-P-N.de:  
   
  Schlagzeilen, News, Hintergründe & Fakten - nicht nur im Mainstream / Infos & Meinungen zu Politik, Wirtschaft & Kultur!
 Home  Anmelden/Einloggen  DPN-Aktuell DPN-Exklusiv Kolumne Fakten Themen Skandale Top-News Neueste Videos

Deutsche Politik News und Infos: Nachrichten @ Deutsche-Politik-News.de !

 Deutsche-Politik-News.de ! Weitere News: An der Spitze ist es einsam! Rechtliche Probleme bei der Werbung mit Alleinstellungsmerkmalen

Veröffentlicht am Dienstag, dem 07. Dezember 2010 @ 19:11:31 auf Freie-Pressemitteilungen.de

(391 Leser, 0 Kommentare, 0 Bewertungen, Durchschnittsbewertung: 0,00)



Wer im Internet Handel treibt, sollte dort auch Werbung machen, schließlich muss der Kunde ja irgendwie auf den eigenen Shop aufmerksam gemacht werden. Dabei entsteht jedoch schnell das Problem, das eine allzu optimistische Bewertung der eigenen Leistungen rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann - immer dann, wenn ein Unternehmer die eigenen Leistungen als die "besten", "billigsten", "umweltfreundlichsten" etc. anpreist, findet sich garantiert ein anderer Unternehmer, dessen Leistungen noch besser, noch billiger oder noch umweltfreundlicher sind.

Grundsatz
In der Rechtswissenschaft ist dieses Phänomen als Alleinstellungs- bzw. Spitzenstellungswerbung bekannt. Diese Art der Werbung ist per se nicht verboten, unterliegt aber einer besonderen wettbewerbsrechtlichen Aufmerksamkeit. Nach den §§ 3, 5 UWG ist es grundsätzlich verboten, mit irreführenden Behauptungen Werbung zu betreiben, wenn dadurch Mitbewerber oder Verbraucher spürbar beeinträchtigt werden; wer also seine Handelsware oder Leistung als "beste" oder "billigste" anpreist, sollte den Beweis führen können, dass diese Behauptung auch der Wahrheit entspricht.

Problem
Vielfach ist die Grenze zwischen erlaubter und wettbewerbswidriger Werbung fließend; oftmals sind es auch nur einzelne Wörter oder Angaben, die zwischen Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit entscheiden. Die Behauptung, man vertreibe das "beste Produkt", kann falsch sein - die Behauptung, man vertreibe das "beste Produkt seiner Preisklasse" kann dann schon wieder stimmen. Gerade Superlative und Vergleiche wollen also mit Bedacht eingesetzt werden, ansonsten kann eine Werbung auch aus reinem Versehen zu einem (abmahnbaren!) Wettbewerbsverstoß führen.

Das soll natürlich nicht heißen, dass ein Unternehmer, der in irgendeiner Form einen Spitzenplatz besetzt oder als Einziger eine bestimmte Leistung erbringt, damit keine Werbung machen darf - im Gegenteil, gerade hier soll das Wettbewerbsrecht diesen Unternehmern ermöglichen, den von ihnen errungenen Spitzenplatz "werbewirksam" zu verwerten, ohne dass andere sich unrechtmäßig mit diesen Lorbeeren schmücken.

Dementsprechend ist es natürlich eine diffizile Angelegenheit, Werbeaussagen so zu formulieren, dass sie einerseits Kunden anlocken, andererseits jedoch auch den Anforderungen des Wettbewerbsrechts genügen. Die genannten §§ 3, 5 UWG sind dabei selbst nicht sehr hilfreich, da die gesetzliche Formulierung doch recht allgemein gefasst ist. Wesentlich interessanter ist da schon die Rechtsprechung der vergangenen Jahre, die sich des Öfteren mit unzulässiger Alleinstellungswerbung zu befassen hatte. Um einen groben Überblick zu bieten, was in der Werbung unzulässig ist, sind im Folgenden zulässige und unzulässige Werbeaussagen aus diversen Urteilen übersichtlich zusammengefasst und erläutert.

Alleinstellung hinsichtlich der Reputation des Unternehmers
"Wir sind das beliebteste Unternehmen Deutschlands" ist eine unzulässige Aussage, wenn das Unternehmen seine Leistungen im fraglichen Segment überhaupt nicht bundesweit anbietet (OLG Hamburg, 11.11.2009, 5 U 57/09).
"Deutschlands beliebtester Anbieter" kann dagegen zulässig sein, wenn das Unternehmen den deutschlandweit größten Kundenstamm in diesem Segment vorweisen kann, da der Verbraucher die Zahl der Kunden als Grundlage für diese Aussage sieht (LG Hamburg, 20.08.2008, 315 O 354/08).
"Eines der wachstumsstärksten Unternehmen der Branche" ist nur zulässig, wenn tatsächlich ein großes Wachstum über einen längeren Zeitraum hinweg - nicht nur innerhalb eines Jahres - nachgewiesen werden kann (OLG Köln, 13.01.2006, 6 U 126/05).
"Wir haben Standards gesetzt" ist nicht ohne weiteres eine Alleinstellungsbehauptung, sofern kein absoluter Vorrang dieser Standards behauptet wird (OLG Hamburg, 06.05.2004, 3 U 116/03).
"Wir sind Technologieführer" ist dagegen die Behauptung einer absoluten Spitzenstellung und ist wettbewerbswidrig, wenn diese Stellung nicht nachgewiesen werden kann (OLG Hamburg, 29.03.2001, 3 U 222/00; vgl. a. LG Hamburg, 18.04.200, 312 O 194/00).
"1a Unternehmen" ist eine irreführende Bezeichnung, wenn entgegen der Realität beim Verbraucher der Eindruck entsteht, das Prädikat "1a" sei von einem kompetenten Dritten verliehen worden (OLG Düsseldorf, 21.11.2006, 20 U 14/06).
Alleinstellung hinsichtlich der Qualität von Produkt oder Leistung
"Schnellster Anbieter bundesweit" ist irreführend, sofern das Unternehmen mit seiner Leistung nicht tatsächlich jeden anderen Anbieter flächendeckend überbieten kann und die Leistung jederzeit abrufbar ist (LG Köln, 25.09.2008, 84 O 15/08).
"Für Sie kämpft niemand so wie wir!" ist eine zulässige Aussage, da über den tatsächlichen Erfolg des Werbenden in seinem Tun nichts Konkretes ausgesagt wird (OLG Hamburg, 23.11.2006, 3 U 110/06).
"Wir gehören zur Leistungsspitze" ist grundsätzlich keine Alleinstellungswerbung, sondern bewirbt lediglich die Zugehörigkeit zur Spitzengruppe einer Branche (OLG Hamburg, 05.02.2004, 3 U 51/03).
"Das bessere Produkt" ist dagegen eine wettbewerbswidrige Alleinstellungswerbung, sofern das Produkt dem Angebot der Konkurrenz nicht nachweisbar preislich und technisch überlegen ist (OLG Hamburg, 28.06.2001, 3 U 40/01).
"Der beste Powerkurs aller Zeiten" ist keine irreführende Spitzenstellungswerbung, da der Verbraucher die reklamehafte Übertreibung erkennen könne (so das KG Berlin, Beschluss vom 03.08.2010, Az.: 5 W 175/10).
Die Aussage "Maximum Speed" im Zusammenhang mit dem Verkauf von Software sei eine typische Ausdrucksform für eine Alleinstellung, so das OLG Düsseldorf, Urteil v. 13.04.2010, Az. U 193/09).
Alleinstellung hinsichtlich des Preis-Leistungs-Niveaus
"Der beste Preis der Stadt" ist natürlich immer dann eine wettbewerbswidrige Aussage, wenn ein Konkurrent nachweisen kann, im gleichen Zeitraum und für das gleiche Produkt einen niedrigeren Preis geboten zu haben (OLG Köln, 21.10.2005, 6 U 106/05; vgl. a. OLG Hamburg, 24.01.2007, 5 U 204/05).
"Unschlagbar billig" ist keine nichtssagende Übertreibung, sondern eine nachprüfbare Behauptung; es gilt das gleiche wie für den "besten Preis der Stadt" (OLG Hamm, 16.09.2004, 4 U 108/04).
"Wir haben unsere Preise mit der Konkurrenz verglichen, und wir waren tatsächlich die Billigsten" ist eine unzulässige Aussage, da sie aufgrund fehlender konkreter Angaben zu Zeit und Umfang des Vergleichs intransparent ist (LG Leipzig, 17.08.2006, 5 O 4757/05).
"Gelddifferenz zurück, wenn Sie woanders billiger kaufen" ist dagegen weder intransparent noch ein wettbewerbswidriger Vergleich zur Konkurrenz (OLG Hamburg, 24.02.2005, 3 U 203/04).
"Echte Tiefpreisgarantie - wir zahlen den Differenzbetrag einfach aus" ist ebenso wie "Gelddifferenz zurück" eine zulässige Aussage (OLG Bremen, 06.05.2004, 2 U 106/03; 19.02.2004, 2 U 94/03).
Die bloße Verwendung des Wortes "Sparen" in der Werbung ist keinesfalls wettbewerbswidrig, da es lediglich günstige, jedoch nicht gerade die günstigsten Preise suggeriert (LG Düsseldorf, 22.11.2002, 38 O 131/02; LG Köln, 27.09.2002, 81 O 125/02; LG Hamburg, 09.06.2000, 416 O 107/00).
"Nagelkosmetikprodukte bei rund um die Uhr einkaufen zu günstigsten Top Preisen." ist eine zulässige Aussage, da es lediglich eine substanzlose Anpreisung ohne konkreten Tatsachengehalt sei (Urteil des LG Bochum vom 22.09.2010, Az. I-13 O 94/10).
Alleinstellung hinsichtlich geographischer Gesichtspunkte
"Dienstleister mit weltweiter Spitzenstellung" ist eine unzulässige Aussage, wenn das Unternehmen zwar international, aber nur im deutschsprachigen Raum tätig ist (LG Hannover, 30.06.2009, 18 O 193/08).
"Weltweit die Nummer 1" kann bei einem Tochterunternehmen eines multinationalen Konzerns jedoch zulässig sein, wenn die Vorstellung des Verbrauchers sich an der Verbreitung des Mutterkonzerns orientiert (OLG Frankfurt, 07.11.2002, 6 U 12/00).
Alleinstehende Kombinationen aus einem Regions- bzw. Ortsnamen und einer Unternehmensform können wettbewerbswidrig sein, da sie eine Spitzenstellung im genannten Wirtschaftsraum suggerieren; die Verwendung kann außerdem sittenwidrig sein, denn hierdurch der Ruf oder die Verdienste der genannten Region angeeignet werden soll (OLG Stuttgart, 16.03.2006, 2 U 147/05; OLG Hamm, 18.03.2003, 4 U 14/03; LG Dortmund, 24.10.2002, 18 O 70/02).
"Wir liefern überall in der Region" ist eine Irreführung, wenn tatsächlich geographische Lieferungslücken bestehen und darauf nicht gesondert hingewiesen wird (OLG Oldenburg, 29.04.2004, 1 U 121/03).
"Wir liegen im deutschen Durchschnitt vorn" ist eine wettbewerbswidrige Aussage, wenn das Unternehmen seine Leistungen nur in einigen Ballungsräumen anbietet (OLG Köln, 18.12.2009, 6 U 60/09; vgl. a. oben unter "Alleinstellung hinsichtlich der Reputation des Unternehmens").
"Das erste Unternehmen im Ort" ist, selbst wenn historisch richtig, mit Vorsicht zu genießen, da der Verbraucher aus dem Wort "erste" auch eine qualitative Spitzenstellung ableiten könnte (OLG Bremen, 11.01.2007, 2 U 107/06).
Kommentar
Zugegeben, das Ganze wirkt ein wenig undurchsichtig. Wenn die oben dargestellten Urteile aber im Kontext mit den bereits erwähnten §§ 3, 5 UWG betrachtet werden, sollte der Wille des Gesetzgebers klar werden: Allzu reißerische "Marktschreierei" soll eingedämmt werden, der Wettbewerb soll auch hinsichtlich der Werbung fair bleiben, und vor allem soll der Verbraucher nicht in die Irre geführt werden. Mit anderen Worten: Je näher sich die in der Werbung aufgestellten Behauptungen an der Realität orientieren, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Werbung den lauteren Wettbewerb verletzt.

Derartige Verletzungen sollte sich ein Unternehmer auch nach Möglichkeit nicht leisten; neben ausgesprochen schlechter Publicity kann die Folge auch eine Flut von Abmahnungen sein, die den Abgemahnten letztlich Zeit, Geld und Nerven kosten. Und dabei muss es nicht immer böse Absicht sein, die hinter einer solchen Verletzung steckt; der Fehlerteufel lauert hier oftmals im Detail, deshalb sollten Werbeslogans und ähnliche Aussagen immer gründlich überlegt und vorsichtig formuliert werden.

Die Münchner IT-Recht Kanzlei ist eine Sozietät, die diverse Schutzpakete für Online-Händler anbietet und bereits in den letzten Jahren über 1500 gewerbliche Interentpräsenzen vor Abmahnungen abgesichert hat.

Nutzen auch Sie das Know-How der Münchner IT-Recht Kanzlei, die sich auf das IT-Recht spezialisiert hat, um ihren Mandanten eine professionelle und umfassende juristische Beratung in diesem Bereich sicherstellen zu können.

Den Shop der IT-Recht Kanzlei finden interessierte Händler unter www.it-recht-kanzlei.de
IT-Recht-Kanzlei
Max-Lion Keller
Alter Messeplatz 2
80339
München
m.keller@it-recht-kanzlei.de
089/13014330
http://it-recht-kanzlei.de

(Interessante München News & München Infos @ Muenchen-News.net.)

Veröffentlicht von >> PR-Gateway << auf Freie-PresseMitteilungen.de


Wer im Internet Handel treibt, sollte dort auch Werbung machen, schließlich muss der Kunde ja irgendwie auf den eigenen Shop aufmerksam gemacht werden. Dabei entsteht jedoch schnell das Problem, das eine allzu optimistische Bewertung der eigenen Leistungen rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann - immer dann, wenn ein Unternehmer die eigenen Leistungen als die "besten", "billigsten", "umweltfreundlichsten" etc. anpreist, findet sich garantiert ein anderer Unternehmer, dessen Leistungen noch besser, noch billiger oder noch umweltfreundlicher sind.

Grundsatz
In der Rechtswissenschaft ist dieses Phänomen als Alleinstellungs- bzw. Spitzenstellungswerbung bekannt. Diese Art der Werbung ist per se nicht verboten, unterliegt aber einer besonderen wettbewerbsrechtlichen Aufmerksamkeit. Nach den §§ 3, 5 UWG ist es grundsätzlich verboten, mit irreführenden Behauptungen Werbung zu betreiben, wenn dadurch Mitbewerber oder Verbraucher spürbar beeinträchtigt werden; wer also seine Handelsware oder Leistung als "beste" oder "billigste" anpreist, sollte den Beweis führen können, dass diese Behauptung auch der Wahrheit entspricht.

Problem
Vielfach ist die Grenze zwischen erlaubter und wettbewerbswidriger Werbung fließend; oftmals sind es auch nur einzelne Wörter oder Angaben, die zwischen Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit entscheiden. Die Behauptung, man vertreibe das "beste Produkt", kann falsch sein - die Behauptung, man vertreibe das "beste Produkt seiner Preisklasse" kann dann schon wieder stimmen. Gerade Superlative und Vergleiche wollen also mit Bedacht eingesetzt werden, ansonsten kann eine Werbung auch aus reinem Versehen zu einem (abmahnbaren!) Wettbewerbsverstoß führen.

Das soll natürlich nicht heißen, dass ein Unternehmer, der in irgendeiner Form einen Spitzenplatz besetzt oder als Einziger eine bestimmte Leistung erbringt, damit keine Werbung machen darf - im Gegenteil, gerade hier soll das Wettbewerbsrecht diesen Unternehmern ermöglichen, den von ihnen errungenen Spitzenplatz "werbewirksam" zu verwerten, ohne dass andere sich unrechtmäßig mit diesen Lorbeeren schmücken.

Dementsprechend ist es natürlich eine diffizile Angelegenheit, Werbeaussagen so zu formulieren, dass sie einerseits Kunden anlocken, andererseits jedoch auch den Anforderungen des Wettbewerbsrechts genügen. Die genannten §§ 3, 5 UWG sind dabei selbst nicht sehr hilfreich, da die gesetzliche Formulierung doch recht allgemein gefasst ist. Wesentlich interessanter ist da schon die Rechtsprechung der vergangenen Jahre, die sich des Öfteren mit unzulässiger Alleinstellungswerbung zu befassen hatte. Um einen groben Überblick zu bieten, was in der Werbung unzulässig ist, sind im Folgenden zulässige und unzulässige Werbeaussagen aus diversen Urteilen übersichtlich zusammengefasst und erläutert.

Alleinstellung hinsichtlich der Reputation des Unternehmers
"Wir sind das beliebteste Unternehmen Deutschlands" ist eine unzulässige Aussage, wenn das Unternehmen seine Leistungen im fraglichen Segment überhaupt nicht bundesweit anbietet (OLG Hamburg, 11.11.2009, 5 U 57/09).
"Deutschlands beliebtester Anbieter" kann dagegen zulässig sein, wenn das Unternehmen den deutschlandweit größten Kundenstamm in diesem Segment vorweisen kann, da der Verbraucher die Zahl der Kunden als Grundlage für diese Aussage sieht (LG Hamburg, 20.08.2008, 315 O 354/08).
"Eines der wachstumsstärksten Unternehmen der Branche" ist nur zulässig, wenn tatsächlich ein großes Wachstum über einen längeren Zeitraum hinweg - nicht nur innerhalb eines Jahres - nachgewiesen werden kann (OLG Köln, 13.01.2006, 6 U 126/05).
"Wir haben Standards gesetzt" ist nicht ohne weiteres eine Alleinstellungsbehauptung, sofern kein absoluter Vorrang dieser Standards behauptet wird (OLG Hamburg, 06.05.2004, 3 U 116/03).
"Wir sind Technologieführer" ist dagegen die Behauptung einer absoluten Spitzenstellung und ist wettbewerbswidrig, wenn diese Stellung nicht nachgewiesen werden kann (OLG Hamburg, 29.03.2001, 3 U 222/00; vgl. a. LG Hamburg, 18.04.200, 312 O 194/00).
"1a Unternehmen" ist eine irreführende Bezeichnung, wenn entgegen der Realität beim Verbraucher der Eindruck entsteht, das Prädikat "1a" sei von einem kompetenten Dritten verliehen worden (OLG Düsseldorf, 21.11.2006, 20 U 14/06).
Alleinstellung hinsichtlich der Qualität von Produkt oder Leistung
"Schnellster Anbieter bundesweit" ist irreführend, sofern das Unternehmen mit seiner Leistung nicht tatsächlich jeden anderen Anbieter flächendeckend überbieten kann und die Leistung jederzeit abrufbar ist (LG Köln, 25.09.2008, 84 O 15/08).
"Für Sie kämpft niemand so wie wir!" ist eine zulässige Aussage, da über den tatsächlichen Erfolg des Werbenden in seinem Tun nichts Konkretes ausgesagt wird (OLG Hamburg, 23.11.2006, 3 U 110/06).
"Wir gehören zur Leistungsspitze" ist grundsätzlich keine Alleinstellungswerbung, sondern bewirbt lediglich die Zugehörigkeit zur Spitzengruppe einer Branche (OLG Hamburg, 05.02.2004, 3 U 51/03).
"Das bessere Produkt" ist dagegen eine wettbewerbswidrige Alleinstellungswerbung, sofern das Produkt dem Angebot der Konkurrenz nicht nachweisbar preislich und technisch überlegen ist (OLG Hamburg, 28.06.2001, 3 U 40/01).
"Der beste Powerkurs aller Zeiten" ist keine irreführende Spitzenstellungswerbung, da der Verbraucher die reklamehafte Übertreibung erkennen könne (so das KG Berlin, Beschluss vom 03.08.2010, Az.: 5 W 175/10).
Die Aussage "Maximum Speed" im Zusammenhang mit dem Verkauf von Software sei eine typische Ausdrucksform für eine Alleinstellung, so das OLG Düsseldorf, Urteil v. 13.04.2010, Az. U 193/09).
Alleinstellung hinsichtlich des Preis-Leistungs-Niveaus
"Der beste Preis der Stadt" ist natürlich immer dann eine wettbewerbswidrige Aussage, wenn ein Konkurrent nachweisen kann, im gleichen Zeitraum und für das gleiche Produkt einen niedrigeren Preis geboten zu haben (OLG Köln, 21.10.2005, 6 U 106/05; vgl. a. OLG Hamburg, 24.01.2007, 5 U 204/05).
"Unschlagbar billig" ist keine nichtssagende Übertreibung, sondern eine nachprüfbare Behauptung; es gilt das gleiche wie für den "besten Preis der Stadt" (OLG Hamm, 16.09.2004, 4 U 108/04).
"Wir haben unsere Preise mit der Konkurrenz verglichen, und wir waren tatsächlich die Billigsten" ist eine unzulässige Aussage, da sie aufgrund fehlender konkreter Angaben zu Zeit und Umfang des Vergleichs intransparent ist (LG Leipzig, 17.08.2006, 5 O 4757/05).
"Gelddifferenz zurück, wenn Sie woanders billiger kaufen" ist dagegen weder intransparent noch ein wettbewerbswidriger Vergleich zur Konkurrenz (OLG Hamburg, 24.02.2005, 3 U 203/04).
"Echte Tiefpreisgarantie - wir zahlen den Differenzbetrag einfach aus" ist ebenso wie "Gelddifferenz zurück" eine zulässige Aussage (OLG Bremen, 06.05.2004, 2 U 106/03; 19.02.2004, 2 U 94/03).
Die bloße Verwendung des Wortes "Sparen" in der Werbung ist keinesfalls wettbewerbswidrig, da es lediglich günstige, jedoch nicht gerade die günstigsten Preise suggeriert (LG Düsseldorf, 22.11.2002, 38 O 131/02; LG Köln, 27.09.2002, 81 O 125/02; LG Hamburg, 09.06.2000, 416 O 107/00).
"Nagelkosmetikprodukte bei rund um die Uhr einkaufen zu günstigsten Top Preisen." ist eine zulässige Aussage, da es lediglich eine substanzlose Anpreisung ohne konkreten Tatsachengehalt sei (Urteil des LG Bochum vom 22.09.2010, Az. I-13 O 94/10).
Alleinstellung hinsichtlich geographischer Gesichtspunkte
"Dienstleister mit weltweiter Spitzenstellung" ist eine unzulässige Aussage, wenn das Unternehmen zwar international, aber nur im deutschsprachigen Raum tätig ist (LG Hannover, 30.06.2009, 18 O 193/08).
"Weltweit die Nummer 1" kann bei einem Tochterunternehmen eines multinationalen Konzerns jedoch zulässig sein, wenn die Vorstellung des Verbrauchers sich an der Verbreitung des Mutterkonzerns orientiert (OLG Frankfurt, 07.11.2002, 6 U 12/00).
Alleinstehende Kombinationen aus einem Regions- bzw. Ortsnamen und einer Unternehmensform können wettbewerbswidrig sein, da sie eine Spitzenstellung im genannten Wirtschaftsraum suggerieren; die Verwendung kann außerdem sittenwidrig sein, denn hierdurch der Ruf oder die Verdienste der genannten Region angeeignet werden soll (OLG Stuttgart, 16.03.2006, 2 U 147/05; OLG Hamm, 18.03.2003, 4 U 14/03; LG Dortmund, 24.10.2002, 18 O 70/02).
"Wir liefern überall in der Region" ist eine Irreführung, wenn tatsächlich geographische Lieferungslücken bestehen und darauf nicht gesondert hingewiesen wird (OLG Oldenburg, 29.04.2004, 1 U 121/03).
"Wir liegen im deutschen Durchschnitt vorn" ist eine wettbewerbswidrige Aussage, wenn das Unternehmen seine Leistungen nur in einigen Ballungsräumen anbietet (OLG Köln, 18.12.2009, 6 U 60/09; vgl. a. oben unter "Alleinstellung hinsichtlich der Reputation des Unternehmens").
"Das erste Unternehmen im Ort" ist, selbst wenn historisch richtig, mit Vorsicht zu genießen, da der Verbraucher aus dem Wort "erste" auch eine qualitative Spitzenstellung ableiten könnte (OLG Bremen, 11.01.2007, 2 U 107/06).
Kommentar
Zugegeben, das Ganze wirkt ein wenig undurchsichtig. Wenn die oben dargestellten Urteile aber im Kontext mit den bereits erwähnten §§ 3, 5 UWG betrachtet werden, sollte der Wille des Gesetzgebers klar werden: Allzu reißerische "Marktschreierei" soll eingedämmt werden, der Wettbewerb soll auch hinsichtlich der Werbung fair bleiben, und vor allem soll der Verbraucher nicht in die Irre geführt werden. Mit anderen Worten: Je näher sich die in der Werbung aufgestellten Behauptungen an der Realität orientieren, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Werbung den lauteren Wettbewerb verletzt.

Derartige Verletzungen sollte sich ein Unternehmer auch nach Möglichkeit nicht leisten; neben ausgesprochen schlechter Publicity kann die Folge auch eine Flut von Abmahnungen sein, die den Abgemahnten letztlich Zeit, Geld und Nerven kosten. Und dabei muss es nicht immer böse Absicht sein, die hinter einer solchen Verletzung steckt; der Fehlerteufel lauert hier oftmals im Detail, deshalb sollten Werbeslogans und ähnliche Aussagen immer gründlich überlegt und vorsichtig formuliert werden.

Die Münchner IT-Recht Kanzlei ist eine Sozietät, die diverse Schutzpakete für Online-Händler anbietet und bereits in den letzten Jahren über 1500 gewerbliche Interentpräsenzen vor Abmahnungen abgesichert hat.

Nutzen auch Sie das Know-How der Münchner IT-Recht Kanzlei, die sich auf das IT-Recht spezialisiert hat, um ihren Mandanten eine professionelle und umfassende juristische Beratung in diesem Bereich sicherstellen zu können.

Den Shop der IT-Recht Kanzlei finden interessierte Händler unter www.it-recht-kanzlei.de
IT-Recht-Kanzlei
Max-Lion Keller
Alter Messeplatz 2
80339
München
m.keller@it-recht-kanzlei.de
089/13014330
http://it-recht-kanzlei.de

(Interessante München News & München Infos @ Muenchen-News.net.)

Veröffentlicht von >> PR-Gateway << auf Freie-PresseMitteilungen.de

Artikel-Titel: Weitere News: An der Spitze ist es einsam! Rechtliche Probleme bei der Werbung mit Alleinstellungsmerkmalen

Für die Inhalte dieser Veröffentlichung ist nicht Deutsche-Politik-News.de als News-Portal sondern ausschließlich der Autor (PR-Gateway) verantwortlich (siehe AGB). Haftungsausschluss: Deutsche-Politik-News.de distanziert sich von dem Inhalt dieser Veröffentlichung (News / Pressemitteilung inklusive etwaiger Bilder) und macht sich diesen demzufolge auch nicht zu Eigen!

"Weitere News: An der Spitze ist es einsam! Rechtliche Probleme bei der Werbung mit Alleinstellungsmerkmalen" | Anmelden oder Einloggen | 0 Kommentare
Grenze
Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich.

Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst einloggen oder anmelden


Diese Web-Videos bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

Mercedes-Benz A-Klasse (2018) Fahrbericht/Review

Mercedes-Benz A-Klasse (2018) Fahrbericht/Review
BMW M2 Competition (2018) Details/Erklärung

BMW M2 Competition (2018) Details/Erklärung
Mercedes-Benz CLA (2019) / A-Klasse Sedan - Zukunft ...

Mercedes-Benz CLA (2019) / A-Klasse Sedan - Zukunft ...

Alle Web-Video-Links bei Deutsche-Politik-News.de: Deutsche-Politik-News.de Web-Video-Verzeichnis


Diese Fotos bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

Deutschland-Potsdam-Brandenburg-2015-1510 ...

HanfLabyrinth-Hanstedt-2016-160710-DSC_82 ...

Deutschland-Rosarium-Sangerhausen-2012-12 ...


Alle Fotos in der Foto-Galerie von Deutsche-Politik-News.de: Deutsche-Politik-News.de Foto - Galerie

Diese Testberichte bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

 Rohlíky – tschechische Hörnchen So wie tschechische Knödel ein erhöhtes Suchtpotential haben, kann man das Gleiche von diesen Rohlíky behaupten. Für mich als geborener Ossi waren französische Croissants un ... (Frank Zavade, 22.4.2021)

 Handwaschpaste von DM So gut wie DIY ist, man spart Geld, lernt etwas dazu und grübelt dann wieder, wie kriege ich jetzt bloß die Hände wieder sauber? Da gibt es doch bei DM diese Herrenserie SEINZ und von S ... (Gisbert Strauss, 21.4.2021)

 Bio-Rumpsteak von GutBio Ich mitten im Samstageinkauf bei Feinkost-Albrecht und da sehe ich im Kühlregal richtig schöne, gut durchwachsene Rumpsteaks. An der Kasse lese ich, eh man, das sind ja Bio-Stea ... (Zlatan Behringer, 15.4.2021)

 FFP2 Maske AUPROTEC Leider ist ja nun so, dass wir auch dieses Jahr mit Masken herumlaufen müssen. 2020 konnte jeder noch mit einer stylischen Mund-und Nasenbedeckung auf die Straße gehen, inzwisch ... (Igor Jeftic, 11.4.2021)

 Bordeaux Château Troupian Ein guter Wein, also alles außer Tischwein, kostet schon ein wenig mehr als ein Flasche mit Kronkorken vom Discounter. Bei einem Bordeaux kann man eigentlich kaum was falsch mac ... (Pierre Bruno, 03.4.2021)

 Leipziger Lerche (Gebäck) Man muss wohl geborener Leipziger sein, um diese Gebäckspezialität aus Leipzig besonders schmackhaft zu finden. Diese Variante des Makronentörtchens, das aus Mürbeteig besteht und ... (Bernd Der Erste, 01.4.2021)

 Erdnüsse, geröstet & ungesalzen Die Zeit wo ich fast jeden Abend gesalzene Erdnüsse genascht habe ist lange Zeit vorbei. Und seit ich diese Erdnüsse, geröstet & ungesalzen aus Togo kenne, frage ich mich nur, warum bin ... (Mareille Sutter, 24.3.2021)

 Manzanillaoliven von Espania Eigentlich bin ich ja gegen diese eingefärbten Oliven, aber jetzt zu dieser Jahreszeit brauchts etwas Farbe im Salat. Wenn es schon in der Natur grau ist das man Depressionen kriegen kön ... (Bertram Schwaigert, 09.3.2021)

 Rollmops von Ocean Trader Ab und an gehe ich auch mal bei Lidl einkaufen. Aber jetzt auf die Schnelle, was isst man da. Und da sehe ich im Kühlregal Rollmops im Glas. Also richtig Glas, nicht im Gläschen ... (Jürgen Ebmeyer, 23.2.2021)

 ASS+C ratiopharm Reisezeit und was darf in keiner Kosmetiktasche fehlen? Richtig, Kopfschmerztabletten. Es muss nicht immer das Markenprodukt Aspirin sein. ASS+C von Ratiopharm erfüllt den gleiche ... (Sybille Hammerschmid, 24.1.2020)

Diese News bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

 Jens Taubel aus Königswinter will unter die Top20 (PR-Gateway, 17.05.2024)
Germany's next SpeakerStar 2024 - Business im Einklang Kinder- und Umweltfreundlichkeit

Toller Erfolg aus dem Rheinland!

Jens Taubel aus Königswinter hat es geschafft und sich beim Vorentscheid zu Germany's next SpeakerStar 2024 gegen fast 400 Mitbewerberinnen und Mitbewerber durchgesetzt.

Jetzt kämpft er um einen Platz unter den Top 20, um bei der ersten Live-Audition am 10. August auf der Bühne zu stehen.

Seine Botschaft an die (Business-)Welt lautet:
...

 Embro weiht neue Produktionsstätte in Falkenstein ein (PR-Gateway, 17.05.2024)


Schkeuditz/Auerbach, 17. Mai 2024. Die technische Stickerei Embro hat ihre neue Produktionsstätte in Falkenstein/Vogtland offiziell eröffnet. Im Beisein von Thomas Hennig, Landrat des Vogtlandkreises, von Marco Siegemund, Bürgermeister von Falkenstein, und des Landtagsabgeordneten Sören Voigt wurde die Fertigstellung des neuen Gebäudes gefeiert. Auf Einladung des Bauherrn und Embro-Geschäftsführers Markus Flechsing waren zudem die Mitarbeitenden mit ihren Familien, Vertreter der am P ...

 infactory Smartes WLAN-Poolthermometer PT-410.app (PR-Gateway, 17.05.2024)
Wassertemperatur, Lufttemperatur & -feuchtigkeit im Blick behalten

- Multi-Kanal-Temperaturmessung: Poolwasser, Innenraum und 2x Außenbereich

- Wasserdichtes Poolthermometer und 2 spritzwassergeschützte Außensensoren

- Hygrometer für Innenraum und 2x Außenbereich

- Kostenlose App "ELESION" für weltweiten Zugriff & zum Steuern von smarten Szenen

- Uhrzeit per Internet und Wecker mit Snooze-Funktion

- Voll kompatibel zu Geräten mit Smart-Life ...

 Unmittelbar vor Einstieg Institutioneller Investoren - Massives Kaufsignal. Lithium-Produktion startet. Neuer 228% Lithium Hot Stock nach 4.860% mit Albemarle ($ALB) und 43.233% mit Patriot Battery Metals ($PMET) (PR-Gateway, 17.05.2024)


Unmittelbar vor Einstieg Institutioneller Investoren. Lithium-Produktion startet - Diesen 228% Lithium Hot Stock kaufen



17.05.24 09:59

AC Research



Perth, WA ( www.aktiencheck.de, Anzeige)

https://www.irw-press.at/prcom/images/messages/2024/75623/AC-170524.001.png



...

 Neue DSMZ-Studie liefert erste Antworten für UN-Beschlüsse zur Artenvielfalt (PR-Gateway, 17.05.2024)


Zu Beginn der Verhandlungen der UN-Biodiversitätskonvention in Nairobi, Kenia haben Forschende der Abteilung Science Policy & Internationalisierung der DSMZ-Deutsche Sammlung von Mikroorganismen und Zellkulturen GmbH eine neue Studie veröffentlicht, deren Empfehlungen wichtig sind. Die Studie schlägt ein neues Fundament vor, um im Rahmen des Kunming-Montreal Global Biodiversity Framework (KMGBF) die Erträge des internationalen Vorteilsausgleichs zu messen. Das KMGBF wurde im Dezember ...

 ARAG, stimmt das? (PR-Gateway, 17.05.2024)
ARAG Experten räumen mit typischen Rechts-Irrtümern auf

Ist ein Testament auch auf einem Kneipenblock gültig?

Der Gastwirt wollte seiner Partnerin sein gesamtes Erbe hinterlassen. Seinen letzten Willen formulierte er kurz und knapp mit drei Worten ("(Spitzname seiner Partnerin) bekommt alles" auf einem Kneipenblock und deponierte das Stück Papier zünftig im Gastraum hinter der Theke. Als die Partnerin nach seinem Tod den Zettel fand, beantragte sie die Erteilung eines Erbsche ...

 Controlware erreicht zum fünften Mal in Folge die Top 5 im Ranking der \'\'Besten MSPs 2024\'\' von ChannelPartner und COMPUTERWOCHE (PR-Gateway, 17.05.2024)


Dietzenbach, 14. Mai 2024 - Controlware wurde von den Fachpublikationen ChannelPartner und COMPUTERWOCHE 2024 zum fünften Mal in Folge als einer der "Besten Managed Service Provider (MSPs)" in der Umsatzklasse von 250 Millionen bis 1 Milliarde Euro ausgezeichnet. Die Auszeichnung, die auf einer Befragung von mehr als 1.300 Anwenderunternehmen und der Bewertung von 940 Projekten basierte, wird jedes Jahr an Managed Service Provider verliehen, die in 16 Einzelkategorien die meisten Pun ...

 Erfolgreiche Finanzierungsrunde mit Portabiles HealthCare Technologies: Companisto beteiligt sich an einer 1,9 Mio. Finanzierung (PR-Gateway, 17.05.2024)
Rund 320 Companisten sagten eine Beteiligung an dem Anbieter einer ganzheitlichen Lösung für die Versorgung von Parkinson-Patienten zu.

Das Health-Tech Startup Portabiles HCT schloss kürzlich erfolgreich die Finanzierungsrunde auf dem Privatinvestoren-Netzwerk Companisto ab und sicherte sich insgesamt rund 1,9 Mio. EUR Kapital. Dabei beteiligten sich circa 320 Companisten und Co-Investoren. Beteiligt waren außerdem Bestandgesellschafter des Unternehmens, Business Angels sowie EIT Heal ...

 Braunschweiger Institut liefert Grundlage für die globale Antibiotikaforschung (PR-Gateway, 17.05.2024)
Leibniz-Institut DSMZ stellt Forschenden resistente Bakterien der WHO-Liste zur Verfügung

Das Leibniz-Institut DSMZ-Deutsche Sammlung von Mikroorganismen und Zellkulturen GmbH in Braunschweig beherbergt neben zahlreichen umwelt- und biotechnologisch relevanten Mikroorganismen, auch Antibiotika-resistente Keime. Einige von ihnen gehören in die Gruppen von Bakterien, die auf der Prioritätenliste der Weltgesundheitsorganisation stehen (WHO priority pathogens list for R&D of new antibioti ...

 HOFFNUNG – Neue Ausgabe des Online-Magazins Prinzip Apfelbaum (PrinzipApfelbaum, 16.05.2024)
Wie können wir in einer Welt, in der die Zukunft trüber denn je erscheint, unsere Hoffnung nicht verlieren, uns weniger sorgen? Vielleicht, indem wir einfach loslegen, aktiv werden und handeln. Oder durch mehr Gemeinschaft. Finden wir es heraus: neuen Ausgabe HOFFNUNG des Online-Magazins „Das Pri ...

Werbung bei Deutsche-Politik-News.de:



An der Spitze ist es einsam! Rechtliche Probleme bei der Werbung mit Alleinstellungsmerkmalen

 
Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Artikel Bewertung
durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht



Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Deutsche-Politik-News.de Spende

Spende für Deutsche-Politik-News.de und weitere Webprojekte von Dr. Harald Hildebrandt

Spende für Deutsche-Politik-News.de und weitere Webprojekte von Dr. Harald Hildebrandt

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung

Werbung

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! 

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung
Geschenk-Rätsel und Geschenk-Sudoku

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! D-P-N News Empfehlungen
· Suchen im Schwerpunkt Deutsche Politik Infos
· Weitere News von Freie-Pressemitteilungen


Die meistgelesenen News in der Rubrik Deutsche Politik Infos:
Griechenland hat sich nicht an die eingegangenen Verpflichtungen gehalten - Merkel und Gabriel wollen abwarten / Die Tür bleibt offen!


Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung

Werbung

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung







Firmen- / Produktnamen, Logos, Handelsmarken sind eingetragene Warenzeichen bzw. Eigentum ihrer Besitzer und werden ohne Gewährleistung einer freien Verwendung benutzt. Artikel, Fotos und Images sowie Kommentare etc. sind Eigentum der jeweiligen Autoren, der Rest © 2014 - 2024 by Deutsche-Politik-News.de.

Wir betonen ausdrücklich, daß wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und/oder auf die Inhalte verlinkter Seiten haben und distanzieren uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinken Seiten und machen uns deren Inhalte auch nicht zu Eigen. Für die Inhalte oder die Richtigkeit von verlinkten Seiten übernehmen wir keine Haftung. Diese Erklärung gilt für alle auf der Homepage angebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Banner, Buttons, Beiträge oder sonstige Verlinkungen führen.

Die Schlagzeilen der neuesten Artikel können Sie mittels der backend.php auf Ihre Homepage übernehmen, diese werden automatisch aktualisiert.

Deutsche-Politik-News.de / Impressum - AGB (inklusive Datenschutzhinweise) - Werbung - Besucherstatistik / Deutsche Politik, Wirtschaft & Kultur - Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie sich weiterhin auf dieser Seite aufhalten, akzeptieren Sie unseren Einsatz von Cookies!

An der Spitze ist es einsam! Rechtliche Probleme bei der Werbung mit Alleinstellungsmerkmalen