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 Deutsche-Politik-News.de ! Weitere News: Steuererklärung: Riester-Vorteile nicht verschenken

Veröffentlicht am Donnerstag, dem 17. März 2011 @ 09:55:31 auf Freie-Pressemitteilungen.de

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Deutsche-Politik-News.de |
Wer jetzt an seiner Steuererklärung sitzt, sollte seine Riester-Einzahlungen als zusätzliche Sonderausgaben geltend machen. "Familien mit Kindern, aber gerade auch Alleinstehende und Besserverdiener können ihre persönliche "Riester-Rendite" durch zusätzliche Steuervorteile noch einmal spürbar erhöhen", erläutert Schwäbisch Hall-Finanzexperte Marcus Weismantel.

Als Beispiel nennt Weismantel einen alleinstehenden Arbeitnehmer mit einem beitragspflichtigen Vorjahreseinkommen von 50.000 Euro. Auf seinen Riester-Bausparvertrag hat er im letzten Jahr den Förderhöchstbetrag von 2.100 Euro eingezahlt: 1.946 Euro hat er selbst gespart; 154 Euro hat er als Zulage erhalten. Macht er seine eigenen Riester-Einzahlungen beim Fiskus als Sonderausgaben geltend, erzielt er zusätzlich einen Steuervorteil von bis zu 665 Euro.

Zum Vergleich: Ein Arbeitnehmer-Ehepaar mit einem 2-jährigen Kind zahlt - bei gleichem Einkommen - auf seine beiden Verträge 4.200 Euro ein, davon 3.592 Euro aus eigener Kasse. Vom Staat bekommt die Familie zwei Mal die Grundzulage von 154 Euro plus die Kinderzulage von 300 Euro (für ein ab 2008 geborenes Kind), insgesamt also 608 Euro. Gibt die Familie ihre Einzahlungen als Sonderausgaben in der Steuererklärung an, werden vom Finanzamt zusätzlich 508 Euro gutgeschrieben.

Warum der zusätzliche Steuervorteil bei gleichen Einkommensverhältnissen für Singles höher ist, erklärt Weismantel so: "Das Finanzamt nimmt eine sogenannte Günstigerprüfung vor und vergleicht die mögliche Steuerersparnis mit den bereits ausgezahlten Zulagen. Übersteigt die mögliche Steuerersparnis die Riester-Zulagen, wird die Differenz im Rahmen der Steuererklärung als zusätzlicher Steuervorteil erstattet. Da Familien mit Kindern bereits höhere Zulagen erhalten haben, fällt dieser zusätzliche Steuervorteil in der Regel etwas niedriger aus."

Ganz wichtig: Das Finanzamt geht bei der Prüfung immer davon aus, dass die Zulage auch beantragt wurde: "Wer vergisst, den Zulagenantrag an seinen Produktanbieter zu senden, verschenkt viel Geld", sagt Weismantel. Sein Tipp: "Riester-Sparer sollten bei ihrem Anbieter einen Dauer-Zulagenantrag stellen. Die Zulagen werden dann jedes Jahr automatisch beantragt."
Die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG ist mit 6,7 Mio. Kunden die größte Bausparkasse in Deutschland. Die rund 7.000 Mitarbeiter des Unternehmens arbeiten eng mit den Genossenschaftsbanken zusammen. Im Ausland ist Schwäbisch Hall mit Beteiligungsgesellschaften in Tschechien, der Slowakei, Ungarn, Rumänien und China aktiv und zählt dort 3,4 Mio. Kunden.
Bausparkasse Schwäbisch Hall
Kathrin Mühe
Crailsheimer Straße 52
74523 Schwäbisch Hall
0791/46-2360

www.schwaebisch-hall.de

Pressekontakt:
NBB Kommunikation GmbH
Reinhold Unger
Ridlerstraße 33
80339
München
unger@nbbkommunikation.de
089/389896-16
http://nbbkommunikation.de

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Wer jetzt an seiner Steuererklärung sitzt, sollte seine Riester-Einzahlungen als zusätzliche Sonderausgaben geltend machen. "Familien mit Kindern, aber gerade auch Alleinstehende und Besserverdiener können ihre persönliche "Riester-Rendite" durch zusätzliche Steuervorteile noch einmal spürbar erhöhen", erläutert Schwäbisch Hall-Finanzexperte Marcus Weismantel.

Als Beispiel nennt Weismantel einen alleinstehenden Arbeitnehmer mit einem beitragspflichtigen Vorjahreseinkommen von 50.000 Euro. Auf seinen Riester-Bausparvertrag hat er im letzten Jahr den Förderhöchstbetrag von 2.100 Euro eingezahlt: 1.946 Euro hat er selbst gespart; 154 Euro hat er als Zulage erhalten. Macht er seine eigenen Riester-Einzahlungen beim Fiskus als Sonderausgaben geltend, erzielt er zusätzlich einen Steuervorteil von bis zu 665 Euro.

Zum Vergleich: Ein Arbeitnehmer-Ehepaar mit einem 2-jährigen Kind zahlt - bei gleichem Einkommen - auf seine beiden Verträge 4.200 Euro ein, davon 3.592 Euro aus eigener Kasse. Vom Staat bekommt die Familie zwei Mal die Grundzulage von 154 Euro plus die Kinderzulage von 300 Euro (für ein ab 2008 geborenes Kind), insgesamt also 608 Euro. Gibt die Familie ihre Einzahlungen als Sonderausgaben in der Steuererklärung an, werden vom Finanzamt zusätzlich 508 Euro gutgeschrieben.

Warum der zusätzliche Steuervorteil bei gleichen Einkommensverhältnissen für Singles höher ist, erklärt Weismantel so: "Das Finanzamt nimmt eine sogenannte Günstigerprüfung vor und vergleicht die mögliche Steuerersparnis mit den bereits ausgezahlten Zulagen. Übersteigt die mögliche Steuerersparnis die Riester-Zulagen, wird die Differenz im Rahmen der Steuererklärung als zusätzlicher Steuervorteil erstattet. Da Familien mit Kindern bereits höhere Zulagen erhalten haben, fällt dieser zusätzliche Steuervorteil in der Regel etwas niedriger aus."

Ganz wichtig: Das Finanzamt geht bei der Prüfung immer davon aus, dass die Zulage auch beantragt wurde: "Wer vergisst, den Zulagenantrag an seinen Produktanbieter zu senden, verschenkt viel Geld", sagt Weismantel. Sein Tipp: "Riester-Sparer sollten bei ihrem Anbieter einen Dauer-Zulagenantrag stellen. Die Zulagen werden dann jedes Jahr automatisch beantragt."
Die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG ist mit 6,7 Mio. Kunden die größte Bausparkasse in Deutschland. Die rund 7.000 Mitarbeiter des Unternehmens arbeiten eng mit den Genossenschaftsbanken zusammen. Im Ausland ist Schwäbisch Hall mit Beteiligungsgesellschaften in Tschechien, der Slowakei, Ungarn, Rumänien und China aktiv und zählt dort 3,4 Mio. Kunden.
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