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Weitere News: Erwerb eines US Unternehmens - USAG24, Inc
Veröffentlicht am Montag, dem 11. Juli 2011 @ 22:59:09 auf Freie-PresseMitteilungen.de
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Der Erwerb eines US-Unternehmens kann auf zwei Wegen erfolgen...
Der Erwerb eines US-Unternehmens kann auf zwei Wegen erfolgen:
Man kauft die einzelnen Vermögensgegenstände des Unternehmens
oder die Anteile an dem Unternehmen
.
Aus der Sicht des Erwerbers ist es in der Regel besser, die Vermögensgegenstände zu übernehmen bzw. zu kaufen.
Der Kaufpreis kann den erworbenen Wirtschaftsgütern direkt zugeordnet werden,
sodass von den aufgestockten Anschaffungskosten Abschreibungen vor
genommen werden können. Sollte man auch "Goodwill" erwerben, so kann
man diesen auch abschreiben.
Der Käufer kann sich die gewünschten Vermögensgegenstände und Schulden
aussuchen, sodass er nicht unnotwendige Unternehmensteile und
Schulden übernehmen muss.
Ein amerikanischer Verkäufer wird lieber seine Anteile als einzelne Vermögensgegenstände veräussern, wenn dies für ihn unter steuerlichen Gesichtspunkten günstiger ist. Das ist normalerweise bei Verkäufern der Fall. Es gibt Ausnahmen bei Kapitalgesellschaften, die mindestens 80% der Anteile an einer Tochtergesellschaft halten, oder bei Anteilseignern von Kapitalgesellschaften mit erheblichen Verlustvorträgen.
Der Erwerb von Anteilen an einer Gesellschaft bringt wirtschaftliche Nachteile mit sich. Eine Aufstockung der Anschaffungskosten abschreibungsfähiger Wirtschaftsgüter und Goodwill (Firmenwert) ist nicht möglich.
www.usag24.com
www.usag24-group.com
Die US AG 24 Inc. ist ein international tätiger Dienstleister, der im Bereich Business Consulting und speziell im Bereich Unternehmensgründung
in den USA tätig ist. Hinter der US AG 24 Inc. steht ein Verbund aus Rechtsanwälten, Notaren, Steuer- und Unternehmensberatern
USAG24 Group LLC
Peter Harris
3001 Rocky Point Drive East
33607 Tampa
+1 305 767 2040
www.usag24.com
Pressekontakt:
USAG24, Inc
Peter Harris
3001 Rocky Point Drive East
33607 Tampa, FL
pr@usag24.com
+49 30 80932893
http://www.usag24.com
Der Erwerb eines US-Unternehmens kann auf zwei Wegen erfolgen...
Der Erwerb eines US-Unternehmens kann auf zwei Wegen erfolgen:
Man kauft die einzelnen Vermögensgegenstände des Unternehmens
oder die Anteile an dem Unternehmen
.
Aus der Sicht des Erwerbers ist es in der Regel besser, die Vermögensgegenstände zu übernehmen bzw. zu kaufen.
Der Kaufpreis kann den erworbenen Wirtschaftsgütern direkt zugeordnet werden,
sodass von den aufgestockten Anschaffungskosten Abschreibungen vor
genommen werden können. Sollte man auch "Goodwill" erwerben, so kann
man diesen auch abschreiben.
Der Käufer kann sich die gewünschten Vermögensgegenstände und Schulden
aussuchen, sodass er nicht unnotwendige Unternehmensteile und
Schulden übernehmen muss.
Ein amerikanischer Verkäufer wird lieber seine Anteile als einzelne Vermögensgegenstände veräussern, wenn dies für ihn unter steuerlichen Gesichtspunkten günstiger ist. Das ist normalerweise bei Verkäufern der Fall. Es gibt Ausnahmen bei Kapitalgesellschaften, die mindestens 80% der Anteile an einer Tochtergesellschaft halten, oder bei Anteilseignern von Kapitalgesellschaften mit erheblichen Verlustvorträgen.
Der Erwerb von Anteilen an einer Gesellschaft bringt wirtschaftliche Nachteile mit sich. Eine Aufstockung der Anschaffungskosten abschreibungsfähiger Wirtschaftsgüter und Goodwill (Firmenwert) ist nicht möglich.
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