News zum Deutschen Bundestag ! Bundestag News & Infos zu EU (Europäische Union) / Europa! Europa / EU News & Infos zu Großbritannien ! GB News & Infos zu Frankreich ! Frankreich News & Infos zu Russland ! Russland News zur Ukraine ! Ukraine News & Infos zu den USA ! USA News & Infos zu China ! China News & Infos zu Korea ! Korea News & Infos zum Iran ! Iran Alle News bei Deutsche Politik News ! Alle News

 Aktuell Informativ Unabhängig: Deutsche-Politik-News.de 

Suche auf D-P-N.de:  
   
  Schlagzeilen, News, Hintergründe & Fakten - nicht nur im Mainstream / Infos & Meinungen zu Politik, Wirtschaft & Kultur!
 Home  Anmelden/Einloggen  DPN-Aktuell DPN-Exklusiv Kolumne Fakten Themen Skandale Top-News Neueste Videos

Deutsche Politik News und Infos: Nachrichten @ Deutsche-Politik-News.de !

 Deutsche-Politik-News.de ! Weitere News: Ablage oder Reißwolf?

Veröffentlicht am Montag, dem 19. Dezember 2011 @ 11:01:49 auf Freie-PresseMitteilungen.de

(362 Leser, 0 Kommentare, 0 Bewertungen, Durchschnittsbewertung: 0,00)



Deutsche-Politik-News.de |
Aufbewahrungsfristen für Betriebsunterlagen

Rechnungen, Verträge mit Kunden und Angestellten, Bewirtungsbelege - im Laufe eines Betriebsjahres füllt die Ablage schnell mehrere Ordner, und häufig ist es für den Laien schwierig, eindeutig zu bestimmen, ob es sich dabei um wichtige Dokumente handelt oder nur um "Zettelwirtschaft". Wer hier einen "Befreiungsschlag" plant, um für neue Unterlagen Platz zu schaffen, sollte allerdings sehr genau prüfen: Lücken im Archiv können teuer werden, insbesondere bei Belegen, für die sich das Finanzamt interessiert. Denn wenn Ausgaben nicht mehr nachweisbar sind, wird der Gewinn geschätzt - nicht immer zum Vorteil für den Unternehmer! Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung bietet deshalb einen Überblick der wichtigsten Aufbewahrungsfristen.

Für nahezu alle Geschäftsunterlagen gelten bestimmte Aufbewahrungsfristen. Auch die Art der Aufbewahrung - ob in Papier- oder digitaler Form - wird vorgeschrieben. "Diese Angaben findet man unter anderem im Handelsgesetzbuch, im Steuerrecht und im Zivilrecht, um nur einige zu nennen", fasst Anne Kronzucker, Juristin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung, zusammen. Abhängig von der Branche und Größe des Unternehmens müssen beispielsweise auch das Produkthaftungsgesetz, das Aktiengesetz und andere Vorschriften berücksichtigt werden.

Aufbewahrungsfristen im Handels- und Steuerrecht
Für alle, die zur Buchführung verpflichtet sind oder dies freiwillig tun, legt die Abgabenverordnung (AO), ein Gesetz des Steuerrechts, Aufbewahrungsfristen für steuerrelevante Unterlagen fest. Diese Fristen betreffen auch nicht im Handelsregister eingetragene Betriebe der Land- und Forstwirtschaft ohne Rücksicht auf den Umsatz sowie Freiberufler und Gewerbetreibende. Für Kaufleute gibt das Handelsgesetzbuch (HGB) ähnliche Vorgaben. In großen Teilen sind die Vorschriften von AO und HGB deckungsgleich: So gilt sowohl nach Paragraph 147 der Abgabenverordnung als auch nach Paragraph 257 des Handelsgesetzbuches die Verpflichtung, die Buchführung, alle Aufzeichnungen über die Vermögensgegenstände und Schulden (sogenannte Inventare), Jahresabschlüsse und Lageberichte, die Eröffnungsbilanz und dazugehörige Arbeitsanweisungen zehn Jahre lang aufzuheben. Dies trifft auch auf Buchungsbelege und bestimmte Zollunterlagen zu. Geschäfts- und Handelskorrespondenz sowie sonstige steuerlich relevante Unterlagen dagegen sind nur sechs Jahre lang aufzubewahren.
Die sonstigen für die Besteuerung wichtigen Unterlagen umfassen alles, was für die Besteuerung von Bedeutung sein kann, beispielsweise Lohnsteuerunterlagen.
"Die laut Steuerrecht geltenden Fristen können sich übrigens verlängern", betont die D.A.S. Juristin: "Daher dürfen Unterlagen, die für eine gerade begonnene Außenprüfung oder zur Begründung für einen Antrag des Betriebs notwendig sind, nicht vernichtet werden - selbst wenn ihre Aufbewahrungsfrist schon abgelaufen ist!" Wer diese Fristen nicht einhält und dadurch eine Kontrolle des Firmenvermögens erschwert, muss unter Umständen mit einer Geldstrafe oder sogar mit einer Freiheitsstrafe rechnen (§ 283 Strafgesetzbuch). Es ist oft schwierig, den Überblick über alle geltenden Zeiträume zu bewahren: Die meisten Industrie- und Handelskammern bieten eine Übersicht der Aufbewahrungsfristen an.

Personalunterlagen
Auch wer Mitarbeiter beschäftigt, sammelt in kurzer Zeit eine Vielzahl von Unterlagen an: Gehaltsabrechnungen, Urlaubsanträge, Zwischenzeugnisse, Beurteilungen, um nur einige aufzuzählen. Hier muss unterschieden werden, welche Dokumente für das Finanzamt und welche für die Personalakte von Bedeutung sind. Steuerrelevante Unterlagen, etwa Buchungsbelege, müssen zwischen sechs und zehn Jahren aufgehoben werden. Auch arbeitsrechtliche Aufbewahrungspflichten gibt es - so sind Unterlagen über die gesetzliche Unfallversicherung fünf Jahre lang aufzubewahren. "Für die Personalakte gibt es keine gesetzlichen Fristen zur Archivierung", erklärt die D.A.S. Juristin. Allerdings sollte die Akte so lange aufbewahrt werden, wie es für berechtigte Verwendungszwecke notwendig erscheint, z.B. zur Ausstellung von Arbeitszeugnissen oder zur Abwendung von Rechtsansprüchen des ausgeschiedenen Arbeitnehmers. Besteht ansonsten zur Aufbewahrung keine Notwendigkeit mehr, können die Unterlagen unverzüglich durch das Unternehmen vernichtet werden. Das Datenschutzrecht hält Unternehmer im Übrigen dazu an, nicht mehr benötigte Daten über Mitarbeiter zu anonymisieren bzw. zu löschen.

Digital oder in Papierform?
Für die Aufbewahrungsform gibt es ebenfalls Vorschriften: Eröffnungsbilanzen, Jahres- und Konzernabschlüsse müssen im Original, also in Papierform, aufbewahrt werden.
Nahezu alle anderen Unterlagen können auch digital archiviert werden, das heißt, auf einem Bild- oder anderen Datenträger (§257 Abs. 3 HGB und § 146 Abs. 5 AO). Allerdings ist dabei Voraussetzung, dass die Daten bis zum Ablauf der Aufbewahrungszeit lesbar sind bzw. jederzeit lesbar gemacht werden können. "Zudem ist sicherzustellen, dass die digitalen Daten vor Änderungen geschützt sind", ergänzt die D.A.S. Expertin, denn: "Die abgespeicherten Unterlagen müssen bildlich und inhaltlich mit den Originalen übereinstimmen. Das heißt, auch das Datum der Datei darf sich nicht automatisch aktualisieren."
Werden die Dokumente unsachgemäß archiviert, können sie ihre Beweiskraft verlieren - und zu hohen Kosten führen, wenn das Finanzamt eine Schätzung vornimmt. Allerdings sind in der Realität besonders die Vorgaben zur digitalen Aufbewahrung oft nur schwer und mit großem Aufwand umzusetzen - man denke nur an die vielen Inkompatibilitäten zwischen alten und neuen Software-Versionen oder gar unterschiedlichen Programmen. "Zumindest für die Aufbewahrung von Rechnungen hat der Gesetzgeber mit dem ab Januar 2012 wirksamen Steuervereinfachungsgesetz 2011 eine Erleichterung geschaffen", erklärt die D.A.S. Juristin. "Rechnungen können demnach auf Papier, aber auch digital aufbewahrt werden, etwa als Dateianhang in einer E-Mail, Web-Download oder auf dem Fax-Server." Die bisherige verpflichtende digitale Signatur ist nicht mehr erforderlich.
Für die Archivierung selbst gibt es ebenfalls Vorschriften: Sie sollte gesichert und geordnet erfolgen. Das heißt, die Archivräume müssen vor Feuer, Wasser und Feuchtigkeit geschützt sein, ebenso ist ein Ausbleichen der im Papierformat vorliegenden Dokumente zu verhindern. Eine geordnete Aufbewahrung bedeutet, dass die Unterlagen für eventuelle Prüfungen in einer angemessenen Zeit zugänglich sind. "Es empfiehlt sich daher, ein Archivsystem zu verwenden, damit bei der Suche nach beispielsweise neun Jahre alten Rechnungsunterlagen nicht der ganze Betrieb auf den Kopf gestellt werden muss", rät Anne Kronzucker.

Vernichten - Reißwolf oder Ablage "P"?
Die Aufbewahrungsfrist ist abgelaufen, aber: Können die Akten und Datenträger bedenkenlos weggeworfen werden? Anfragen oder Angebote ohne Auftragsfolge dürfen direkt in den Reißwolf. Gerade hochsensible Daten wie beispielsweise Personalakten sollten aber besser nicht selbst geschreddert werden. Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung empfiehlt daher eine fachgerechte Entsorgung durch ein Aktenvernichtungsunternehmen: "Professionelle Entsorgungsunternehmen kümmern sich um eine gesetzeskonforme Datenträger- und Aktenvernichtung gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) nach DIN 32757. Der Betrieb erhält zudem eine schriftliche Vernichtungsbestätigung."
Auch bei Datenträgern wie Festplatten, CD-ROMs und USB-Massenspeichern empfiehlt sich die Zuhilfenahme eines spezialisierten Datenvernichters. Ein Löschen der Daten selbst reicht nicht aus. Denn: Mit modernen technischen Methoden lassen sich viele Daten leicht rekonstruieren und auch mehrmaliges Überschreiben bietet keinen sicheren Schutz.
Weitere Informationen zu rechtlichen Fragen unter www.das-rechtsportal.de.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 7.836

Im Falle einer Veröffentlichung freuen wir uns über einen Beleg.

Bitte geben Sie bei Veröffentlichung des bereitgestellten Bildmaterials die "D.A.S. Rechtsschutzversicherung" als Quelle an - vielen Dank!
Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in beinahe 20 Ländern in Europa und darüber hinaus vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. Über zwölf Millionen Kunden vertrauen der Marke D.A.S. und ihren Experten in Fragen rund ums Recht. 2010 erzielte die Gesellschaft Beitragseinnahmen in Höhe von einer Milliarde Euro.
Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de

D.A.S. Rechtsschutzversicherung
Anne Kronzucker
Thomas-Dehler-Str. 2
81728 München
089 6275-1613
www.das.de

Pressekontakt:
HARTZKOM
Katja Rheude
Anglerstr. 11
80339 München
das@hartzkom.de
089 9984610
http://www.hartzkom.de

(Interessante Europa News & Europa Infos & Europa Tipps @ Europa-247.de.)


Aufbewahrungsfristen für Betriebsunterlagen

Rechnungen, Verträge mit Kunden und Angestellten, Bewirtungsbelege - im Laufe eines Betriebsjahres füllt die Ablage schnell mehrere Ordner, und häufig ist es für den Laien schwierig, eindeutig zu bestimmen, ob es sich dabei um wichtige Dokumente handelt oder nur um "Zettelwirtschaft". Wer hier einen "Befreiungsschlag" plant, um für neue Unterlagen Platz zu schaffen, sollte allerdings sehr genau prüfen: Lücken im Archiv können teuer werden, insbesondere bei Belegen, für die sich das Finanzamt interessiert. Denn wenn Ausgaben nicht mehr nachweisbar sind, wird der Gewinn geschätzt - nicht immer zum Vorteil für den Unternehmer! Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung bietet deshalb einen Überblick der wichtigsten Aufbewahrungsfristen.

Für nahezu alle Geschäftsunterlagen gelten bestimmte Aufbewahrungsfristen. Auch die Art der Aufbewahrung - ob in Papier- oder digitaler Form - wird vorgeschrieben. "Diese Angaben findet man unter anderem im Handelsgesetzbuch, im Steuerrecht und im Zivilrecht, um nur einige zu nennen", fasst Anne Kronzucker, Juristin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung, zusammen. Abhängig von der Branche und Größe des Unternehmens müssen beispielsweise auch das Produkthaftungsgesetz, das Aktiengesetz und andere Vorschriften berücksichtigt werden.

Aufbewahrungsfristen im Handels- und Steuerrecht
Für alle, die zur Buchführung verpflichtet sind oder dies freiwillig tun, legt die Abgabenverordnung (AO), ein Gesetz des Steuerrechts, Aufbewahrungsfristen für steuerrelevante Unterlagen fest. Diese Fristen betreffen auch nicht im Handelsregister eingetragene Betriebe der Land- und Forstwirtschaft ohne Rücksicht auf den Umsatz sowie Freiberufler und Gewerbetreibende. Für Kaufleute gibt das Handelsgesetzbuch (HGB) ähnliche Vorgaben. In großen Teilen sind die Vorschriften von AO und HGB deckungsgleich: So gilt sowohl nach Paragraph 147 der Abgabenverordnung als auch nach Paragraph 257 des Handelsgesetzbuches die Verpflichtung, die Buchführung, alle Aufzeichnungen über die Vermögensgegenstände und Schulden (sogenannte Inventare), Jahresabschlüsse und Lageberichte, die Eröffnungsbilanz und dazugehörige Arbeitsanweisungen zehn Jahre lang aufzuheben. Dies trifft auch auf Buchungsbelege und bestimmte Zollunterlagen zu. Geschäfts- und Handelskorrespondenz sowie sonstige steuerlich relevante Unterlagen dagegen sind nur sechs Jahre lang aufzubewahren.
Die sonstigen für die Besteuerung wichtigen Unterlagen umfassen alles, was für die Besteuerung von Bedeutung sein kann, beispielsweise Lohnsteuerunterlagen.
"Die laut Steuerrecht geltenden Fristen können sich übrigens verlängern", betont die D.A.S. Juristin: "Daher dürfen Unterlagen, die für eine gerade begonnene Außenprüfung oder zur Begründung für einen Antrag des Betriebs notwendig sind, nicht vernichtet werden - selbst wenn ihre Aufbewahrungsfrist schon abgelaufen ist!" Wer diese Fristen nicht einhält und dadurch eine Kontrolle des Firmenvermögens erschwert, muss unter Umständen mit einer Geldstrafe oder sogar mit einer Freiheitsstrafe rechnen (§ 283 Strafgesetzbuch). Es ist oft schwierig, den Überblick über alle geltenden Zeiträume zu bewahren: Die meisten Industrie- und Handelskammern bieten eine Übersicht der Aufbewahrungsfristen an.

Personalunterlagen
Auch wer Mitarbeiter beschäftigt, sammelt in kurzer Zeit eine Vielzahl von Unterlagen an: Gehaltsabrechnungen, Urlaubsanträge, Zwischenzeugnisse, Beurteilungen, um nur einige aufzuzählen. Hier muss unterschieden werden, welche Dokumente für das Finanzamt und welche für die Personalakte von Bedeutung sind. Steuerrelevante Unterlagen, etwa Buchungsbelege, müssen zwischen sechs und zehn Jahren aufgehoben werden. Auch arbeitsrechtliche Aufbewahrungspflichten gibt es - so sind Unterlagen über die gesetzliche Unfallversicherung fünf Jahre lang aufzubewahren. "Für die Personalakte gibt es keine gesetzlichen Fristen zur Archivierung", erklärt die D.A.S. Juristin. Allerdings sollte die Akte so lange aufbewahrt werden, wie es für berechtigte Verwendungszwecke notwendig erscheint, z.B. zur Ausstellung von Arbeitszeugnissen oder zur Abwendung von Rechtsansprüchen des ausgeschiedenen Arbeitnehmers. Besteht ansonsten zur Aufbewahrung keine Notwendigkeit mehr, können die Unterlagen unverzüglich durch das Unternehmen vernichtet werden. Das Datenschutzrecht hält Unternehmer im Übrigen dazu an, nicht mehr benötigte Daten über Mitarbeiter zu anonymisieren bzw. zu löschen.

Digital oder in Papierform?
Für die Aufbewahrungsform gibt es ebenfalls Vorschriften: Eröffnungsbilanzen, Jahres- und Konzernabschlüsse müssen im Original, also in Papierform, aufbewahrt werden.
Nahezu alle anderen Unterlagen können auch digital archiviert werden, das heißt, auf einem Bild- oder anderen Datenträger (§257 Abs. 3 HGB und § 146 Abs. 5 AO). Allerdings ist dabei Voraussetzung, dass die Daten bis zum Ablauf der Aufbewahrungszeit lesbar sind bzw. jederzeit lesbar gemacht werden können. "Zudem ist sicherzustellen, dass die digitalen Daten vor Änderungen geschützt sind", ergänzt die D.A.S. Expertin, denn: "Die abgespeicherten Unterlagen müssen bildlich und inhaltlich mit den Originalen übereinstimmen. Das heißt, auch das Datum der Datei darf sich nicht automatisch aktualisieren."
Werden die Dokumente unsachgemäß archiviert, können sie ihre Beweiskraft verlieren - und zu hohen Kosten führen, wenn das Finanzamt eine Schätzung vornimmt. Allerdings sind in der Realität besonders die Vorgaben zur digitalen Aufbewahrung oft nur schwer und mit großem Aufwand umzusetzen - man denke nur an die vielen Inkompatibilitäten zwischen alten und neuen Software-Versionen oder gar unterschiedlichen Programmen. "Zumindest für die Aufbewahrung von Rechnungen hat der Gesetzgeber mit dem ab Januar 2012 wirksamen Steuervereinfachungsgesetz 2011 eine Erleichterung geschaffen", erklärt die D.A.S. Juristin. "Rechnungen können demnach auf Papier, aber auch digital aufbewahrt werden, etwa als Dateianhang in einer E-Mail, Web-Download oder auf dem Fax-Server." Die bisherige verpflichtende digitale Signatur ist nicht mehr erforderlich.
Für die Archivierung selbst gibt es ebenfalls Vorschriften: Sie sollte gesichert und geordnet erfolgen. Das heißt, die Archivräume müssen vor Feuer, Wasser und Feuchtigkeit geschützt sein, ebenso ist ein Ausbleichen der im Papierformat vorliegenden Dokumente zu verhindern. Eine geordnete Aufbewahrung bedeutet, dass die Unterlagen für eventuelle Prüfungen in einer angemessenen Zeit zugänglich sind. "Es empfiehlt sich daher, ein Archivsystem zu verwenden, damit bei der Suche nach beispielsweise neun Jahre alten Rechnungsunterlagen nicht der ganze Betrieb auf den Kopf gestellt werden muss", rät Anne Kronzucker.

Vernichten - Reißwolf oder Ablage "P"?
Die Aufbewahrungsfrist ist abgelaufen, aber: Können die Akten und Datenträger bedenkenlos weggeworfen werden? Anfragen oder Angebote ohne Auftragsfolge dürfen direkt in den Reißwolf. Gerade hochsensible Daten wie beispielsweise Personalakten sollten aber besser nicht selbst geschreddert werden. Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung empfiehlt daher eine fachgerechte Entsorgung durch ein Aktenvernichtungsunternehmen: "Professionelle Entsorgungsunternehmen kümmern sich um eine gesetzeskonforme Datenträger- und Aktenvernichtung gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) nach DIN 32757. Der Betrieb erhält zudem eine schriftliche Vernichtungsbestätigung."
Auch bei Datenträgern wie Festplatten, CD-ROMs und USB-Massenspeichern empfiehlt sich die Zuhilfenahme eines spezialisierten Datenvernichters. Ein Löschen der Daten selbst reicht nicht aus. Denn: Mit modernen technischen Methoden lassen sich viele Daten leicht rekonstruieren und auch mehrmaliges Überschreiben bietet keinen sicheren Schutz.
Weitere Informationen zu rechtlichen Fragen unter www.das-rechtsportal.de.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 7.836

Im Falle einer Veröffentlichung freuen wir uns über einen Beleg.

Bitte geben Sie bei Veröffentlichung des bereitgestellten Bildmaterials die "D.A.S. Rechtsschutzversicherung" als Quelle an - vielen Dank!
Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in beinahe 20 Ländern in Europa und darüber hinaus vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. Über zwölf Millionen Kunden vertrauen der Marke D.A.S. und ihren Experten in Fragen rund ums Recht. 2010 erzielte die Gesellschaft Beitragseinnahmen in Höhe von einer Milliarde Euro.
Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de

D.A.S. Rechtsschutzversicherung
Anne Kronzucker
Thomas-Dehler-Str. 2
81728 München
089 6275-1613
www.das.de

Pressekontakt:
HARTZKOM
Katja Rheude
Anglerstr. 11
80339 München
das@hartzkom.de
089 9984610
http://www.hartzkom.de

(Interessante Europa News & Europa Infos & Europa Tipps @ Europa-247.de.)

Artikel-Titel: Weitere News: Ablage oder Reißwolf?

Für die Inhalte dieser Veröffentlichung ist nicht Deutsche-Politik-News.de als News-Portal sondern ausschließlich der Autor (PR-Gateway) verantwortlich (siehe AGB). Haftungsausschluss: Deutsche-Politik-News.de distanziert sich von dem Inhalt dieser Veröffentlichung (News / Pressemitteilung inklusive etwaiger Bilder) und macht sich diesen demzufolge auch nicht zu Eigen!

"Weitere News: Ablage oder Reißwolf?" | Anmelden oder Einloggen | 0 Kommentare
Grenze
Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich.

Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst einloggen oder anmelden


Diese Web-Videos bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

Portugal: Regierungskrise - Premier António Luís Sa ...

Portugal: Regierungskrise - Premier António Luís Sa ...
Frankreich: Streit über neues Migrationsgesetz - de ...

Frankreich: Streit über neues Migrationsgesetz - de ...
Kann Sahra Wagenknecht Bundeskanzlerin werden?

Kann Sahra Wagenknecht Bundeskanzlerin werden?

Alle Web-Video-Links bei Deutsche-Politik-News.de: Deutsche-Politik-News.de Web-Video-Verzeichnis


Diese Fotos bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

Gruene-Woche-Berlin-Rundgang-2016-160123- ...

Deutschland-Tierpark-Neumuenster-Schleswi ...

Deutschland-Berliner-Tierpark-2013-130810 ...


Alle Fotos in der Foto-Galerie von Deutsche-Politik-News.de: Deutsche-Politik-News.de Foto - Galerie

Diese Testberichte bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

 Tabla de tapas von Sol&Mar Bei Lidl waren wieder mal spanische Wochen und so gab neben anderen Leckereien Tabla de tapas. In der Packung war feinster Serranoschinken in Scheiben und 3 Sorten Käse: Queso I ... (Ralf Brunner, 16.4.2021)

Diese News bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

 Meilenstein für digitale Gremienarbeit: gpaNRW zertifiziert die Linkando-App für Gremiensitzungen (PR-Gateway, 24.04.2024)


- Die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen ("gpaNRW") bestätigt, dass die App des Softwareanbieters Linkando die technischen, datenschutzrechtlichen und organisatorischen Standards für digitale Gremiensitzungen im Bundesland Nordrhein-Westfalen erfüllt.

- Gremienteilnehmer wünschen sich zwar mehr digitale Sitzungen, sie erleben aber oftmals technische und organisatorische Schwierigkeiten.

- Dieses Problem löst Linkando mit Partnern wie Zoom und Deutsche Telek ...

 Hyland gibt die Verfügbarkeit von Hyland Experience Automate bekannt (PR-Gateway, 24.04.2024)
Der Service ist ein weiterer Schritt in Richtung intelligenter Content-Automatisierung und einer der ersten, der über die cloudbasierte Content-Plattform Hyland Experience verfügbar ist

BERLIN - April 23, 2024 - Hyland, ein weltweit führender Anbieter von intelligenten Content-Lösungen gibt die sofortige Verfügbarkeit von Hy ...

 
FACTUREE empfiehlt Bauteilfertigung und Oberflächenveredelung aus einer Hand (PR-Gateway, 19.04.2024)
Wie Einkäufer mit integrierten Prozessen viel Zeit, Kosten und Aufwand sparen

Berlin, 19. April 2024 - In der Beschaffung ist es gängige Praxis, dass die Fertigung von Bauteilen bei einem Anbieter in Auftrag gegeben und die Oberflächenbehandlung einem anderen Dienstleister anvertraut wird. Dabei wird oftmals übersehen, dass es Fertiger gibt, die nicht nur die Bearbeitung, sondern auch die Oberflächenbehandlung anbieten - und somit das komplett bearbeitete Produkt liefern können. Der O ...

 Gutjahr-Aktion \'\'Masters@Work\'\' geht weiter (PR-Gateway, 18.04.2024)
Award für gute Zusammenarbeit bereits viermal vergeben

Bickenbach/Bergstraße, 18. April 2024. Gemeinsam besser bauen: Darum geht es bei dem Award "Masters@Work". Viermal hat der Entwässerungsspezialist Gutjahr den Preis 2023 an ein Team aus Verarbeiter und eigenem Mitarbeiter vergeben. Sie haben jeweils zusammen ein kniffeliges Projekt zum erfolgreichen Abschluss geführt. Jetzt geht die Kampagne weiter. Sie soll in den Fokus rücken, wie wichtig eine gute Zusammenarbeit zwischen Herste ...

 Volvo Cars verbessert den Verkaufs- und Leasingprozess mithilfe der FICO Plattform (PR-Gateway, 17.04.2024)


- Volvo Cars setzt die FICO Plattform strategisch ein, um die Prozessgeschwindigkeit zu verbessern, die Kosteneffizienz für Endkunden sicherzustellen und um dem eigenen Software-Team mehr Kontrollmöglichkeiten zu geben.

- Die Implementierung in den Segmenten B2C, B2B und Flottenmanagement hat zu einer Erhöhung der Effizienz und mehr Agilität geführt.

- Volvo Cars gewinnt einen 2024 FICO Decisions Award für Kunden-Onboarding und

-Management.


< ...

 ERP der Zukunft für die Fabrik der Zukunft (PR-Gateway, 16.04.2024)
Asseco Solutions auf der Intertool 2024

Karlsruhe, 16.04.2024 - Nach wie vor sind es die großen Ziele der Industrie - die Digitalisierung und die Automatisierung der Werkshalle -, die die Verantwortlichen in der Branche umtreiben. Dass sie den Schlüssel zu einer zukunfts- und wettbewerbsfähigen Produktion darstellen, daran bestehen kaum Zweifel. Doch wie lassen sie sich ganz konkret in der Praxis realisieren? Diese Frage steht im Zentrum der diesjährigen Intertool, Österreichs größter ...

 GWA Hygiene kauft Hypros (PR-Gateway, 15.04.2024)
um eine führende IoT- und KI-Plattform im Gesundheitswesen zu etablieren

Stralsund/Lübeck, 5. April 2024 - Das HealthTech Unternehmen GWA Hygiene GmbH hat die Hypros GmbH & Co. KG, ein auf Echtzeitlokalisierung und Sensordaten zur Prozessoptimierung spezialisiertes IT-Unternehmen, übernommen, um gemeinsam die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranzutreiben. Die neue Partnerschaft wird eine führende IoT- und KI-Plattform für den Gesundheitssektor etablieren und innovative Lösung ...

 Sicheres Bereitstellen und Teilen von Zugangsdaten: Keeper Security führt zeitlich begrenzten Zugriff sowie sich selbst zerstörende Datensätze ein (PR-Gateway, 11.04.2024)
Die neuen Zugriffs- und Freigabefunktionen von Keeper gewährleisten Compliance und schützen vor Verstößen

Keeper Security, ein führender Anbieter von Zero-Trust- und Zero-Knowledge-Lösungen zum Schutz von Anmeldedaten, privilegiertem Zugang und Remote-Verbindungen, stellt zwei neue Funktionen für den privilegierten Zugang vor: den zeitlich begrenzten Zugriff (Time-Limited Access) sowie sich selbst zerstörende Datensätze (Self-Destructing Records). Diese Funktionen wurden extra für den ...

 Smarte Orchestrierung definiert die Arbeitswelt neu (PR-Gateway, 09.04.2024)
Axon Ivy setzt neue Maßstäbe in puncto Effizienz und Produktivität

Zug, 09.04.2024 - Innovative Technologien spielen in der digitalen Ära eine entscheidende Rolle bei der Gestaltung der Arbeitswelt. Doch oft ist "mehr" nicht immer "besser". Nicht miteinander verbundene IT-Systeme sowie unzureichend eingebundene Tools und Systeme generieren nur begrenzten Mehrwert. Der Schlüssel liegt in der synchronisierten Kombination und Koordination von digitalen Lösungen und Innovationen wie Künst ...

 Wenn Enthusiasmus am Arbeitsplatz der Langeweile weicht (PR-Gateway, 09.04.2024)
ARAG Experten informieren über die stille Kündigung oder auch "Quiet Quitting"

Ein neues Phänomen? Nein! Die stille oder auch innere Kündigung hat mit "Quiet Quitting" nur einen neuen Namen und damit mehr Aufmerksamkeit bekommen - forciert sicher durch eine jüngere Generation, die andere Ansprüche an den künftigen Arbeitplatz stellt. ARAG Experte Tobias Klingelhöfer informiert über die rechtlichen Aspekte dieser Arbeitshaltung.



Was genau versteht man unter "Quiet Qu ...

Werbung bei Deutsche-Politik-News.de:



Ablage oder Reißwolf?

 
Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Artikel Bewertung
durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht



Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Deutsche-Politik-News.de Spende

Spende für Deutsche-Politik-News.de und weitere Webprojekte von Dr. Harald Hildebrandt

Spende für Deutsche-Politik-News.de und weitere Webprojekte von Dr. Harald Hildebrandt

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung

Werbung

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! 

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung
Geschenk-Rätsel und Geschenk-Sudoku

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! D-P-N News Empfehlungen
· Suchen im Schwerpunkt Deutsche Politik Infos
· Weitere News von Freie-PresseMitteilungen


Die meistgelesenen News in der Rubrik Deutsche Politik Infos:
Griechenland hat sich nicht an die eingegangenen Verpflichtungen gehalten - Merkel und Gabriel wollen abwarten / Die Tür bleibt offen!


Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung

Werbung

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung







Firmen- / Produktnamen, Logos, Handelsmarken sind eingetragene Warenzeichen bzw. Eigentum ihrer Besitzer und werden ohne Gewährleistung einer freien Verwendung benutzt. Artikel, Fotos und Images sowie Kommentare etc. sind Eigentum der jeweiligen Autoren, der Rest © 2014 - 2024 by Deutsche-Politik-News.de.

Wir betonen ausdrücklich, daß wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und/oder auf die Inhalte verlinkter Seiten haben und distanzieren uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinken Seiten und machen uns deren Inhalte auch nicht zu Eigen. Für die Inhalte oder die Richtigkeit von verlinkten Seiten übernehmen wir keine Haftung. Diese Erklärung gilt für alle auf der Homepage angebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Banner, Buttons, Beiträge oder sonstige Verlinkungen führen.

Die Schlagzeilen der neuesten Artikel können Sie mittels der backend.php auf Ihre Homepage übernehmen, diese werden automatisch aktualisiert.

Deutsche-Politik-News.de / Impressum - AGB (inklusive Datenschutzhinweise) - Werbung - Besucherstatistik / Deutsche Politik, Wirtschaft & Kultur - Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie sich weiterhin auf dieser Seite aufhalten, akzeptieren Sie unseren Einsatz von Cookies!

Ablage oder Reißwolf?