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 Deutsche-Politik-News.de ! Weitere News: Das Profitcenter unter den bAVs

Veröffentlicht am Dienstag, dem 13. März 2012 @ 13:34:12 auf Freie-PresseMitteilungen.de

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Mit der UKS bestimmen Unternehmen die Rendite für ihre Pensionszusagen selber

Köln, 13. März 2012*****Die betriebliche Altervorsorge (bAV) bietet Arbeitnehmern eine optimale Form der privaten Altersvorsorge, um eine eventuelle Rentenlücke zu schließen oder zu minimieren. Dabei haben die sogenannten Unterstützungskassen auf der Beliebtheitsskala der Versorgungsträger in den letzten Jahren den größten Sprung nach vorne gemacht, nicht zuletzt wegen der angeblich hohen Rendite. Doch Dotierungspflicht und mangelnde Transparenz sorgen für zunehmenden Unmut bei den Unternehmen. Eine Alternative bietet die UKS der DRT Deutsche Renten Treuhand Stiftung. Dabei handelt es sich nicht um die üblichen Gruppen-Unterstützungskassen, sondern um ein individuell für das Unternehmen eigens gegründetes externes und selbstständiges Versorgungswerk in der Rechtsform einer Stiftung (UKS = UnterstützungsKasse + Stiftung).

Die dem Arbeitnehmer zugesagte Versorgungsleistung finanziert der Arbeitgeber über Zuwendungen z. B. an eine Unterstützungskasse. Die hierzulande aktiven rund 5.000 Unterstützungskassen sind nahezu vollständig als eingetragener Verein organisiert. Einmal festgelegte Beiträge müssen dauerhaft bis zum Ende der Laufzeit eingezahlt werden. Zudem können die Unternehmen keinerlei Einfluss darauf nehmen, wie und in welcher Form die Unterstützungskasse für die zugesagte Versorgungsleistung die Rendite auf die eingezahlten Beiträge erwirtschaftet. Und eine Beteiligung der einzelnen Unternehmen als Vereinsträger an den erzielten Überschüssen ist auch nicht vorgesehen.

Im Gegensatz zu den üblichen Unterstützungskassen besteht bei der UKS keine laufende Verpflichtung zur Dotierung durch den Arbeitgeber. Vielmehr sind die Beiträge in die UKS freiwillig. Dadurch können in guten Bilanzjahren die Dotierungshöchstgrenzen ausgenützt, in schlechten Jahren können sie reduziert oder ganz unterlassen werden. Der Unternehmer entscheidet selbst unter Beachtung der Höchstgrenzen des § 4d EStG (max. 2,5% p.a. der Versorgungszusage, für max. 8 Jahre), wann und in welcher Höhe Mittel zugeführt werden, d. h. es muss nicht jedes Jahr dotiert werden und es gibt kein Zeitlimit. Somit kann der Unternehmer flexibel auf die Gewinnsituation seines Unternehmens eingehen.

Beispiel: Ein Mitarbeiter (38 Jahre mit 3.000 EUR Brutto mtl., Grundtabelle + 9% Kirche) erhält vom Arbeitgeber eine Betriebsrente in Form einer Gehaltsumwandlung in Höhe von 100 ,- EUR monatlich Die Laufzeit beträgt 29 Jahre. Daraus ergibt sich ein Einzahlungsbetrag von 34.800,- EUR, der sich wie folgt zusammensetzt:

48 EUR mtl. x 12 Monate X 29 Jahre = 16.709 EUR (Für 100 EUR Umwandlung hat der Mitarbeiter 31,10 EUR an Steuern und 20,87 EUR an Sozialabgaben weniger zu bezahlen, d. h. Insgesamt 51,97 EUR. An "weniger Netto" hat er tatsächlich nur 48,03 EUR). Vom Finanzamt erhält er 52 EUR mtl. x 12 Monate x 29 Jahre = 18.096 EUR.

Der Arbeitgeber spart aus nicht bezahlten Sozialabgaben 9.000 EUR (100 EUR x 25% Sozialabgaben = 25 EUR mtl. x 12 Monate x 30 Jahre). Davon werden rund 150 EUR jährlich für Verwaltungskosten aufgewandt - auf 30 Jahre sind das 4.480 EUR. Diese Kosten sind Betriebsausgaben - bei ca. 30% Steuervorteil daraus bezahlt das Finanzamt = 1.344 EUR. Für den Arbeitgeber verbleibt von den 9.000 EUR ein Überschuss von 5.864 EUR (9.000 EUR - 4.480 EUR + 1.344 EUR = 5.864 EUR)

Bei einer Dotierung des Arbeitgebers über 20.000 EUR trägt das Finanzamt 6.000 EUR (2.500 EUR x 30% Kürzung der Steuerlast aus der Dotierung, d. h. 750 EUR x 8 Dotierungen). Aus dem Überschuss vom "Sozialamt" hat der Arbeitgeber 5.864 EUR. Verbleibt ein Aufwand für den Arbeitgeber von 8.136 EUR (1.750 EUR x 8 Dotierungen minus 5.864 EUR)

Insgesamt beläuft sich der Einzahlungsbetrag auf 54.800 EUR.

Wenn der Arbeitgeber in diesem Fall eine Pensionszusage von 112.000 EUR macht, braucht er nur eine Rendite von 2 % Prozent zu erzielen (ca.120.000 EUR), um seine Zusage einhalten zu können. Überschüsse, die durch erfolgreiche Anlagegeschäfte erzielt werden, verbleiben in der Kasse der UKS. Scheidet ein Mitarbeiter mit einem unverfallbaren Anspruch aus, so beschränkt sich dieser Anspruch nur auf einen Teil des vorhandenen Vermögens. Häufig ist das vorhandene Vermögen aber bereits höher als für die Erfüllung der Zusage notwendig ist.

Damit verlagert sich durch die eigene UKS die Wertschöpfung des Unternehmers von der Unterstützungskasse in die unternehmereigene Stiftung mit dem Ergebnis, dass der Unternehmer als Stiftungsvorstand Liquidität gewinnt und über weitere Reserven und Möglichkeiten in der Stiftung verfügt. Der Unternehmer entscheidet in der Stiftung selbst über die Mittelverwendung für die Ausfinanzierung seiner bAV-Zusagen an seine Mitarbeiter im Unternehmen. Ein kompetenter Stiftungs-Beirat, besetzt z. B. mit Steuerberatern, Bankern, Rechtsanwälten, Anlageexperten und Arbeitnehmervertretern, erarbeitet und liefert ihm stets die individuellen Anlagevorschläge. Somit kann sich der Stifter auf das Wesentliche konzentrieren: auf die Führung seines Unternehmens.

Ein weiterer Vorteil der UKS liegt der in Gestaltungsmöglichkeit der Gesamtkapitalauszahlung. Neben der Auszahlung der Pensionszusage können auch monatliche Ratenzahlungen, mietfreies Wohnen in einer von Unternehmen vom Kapital gekauften Wohnung oder sogar die Immobilienübertragung vereinbart werden.

Über die eigene UKS hat der Unternehmer mehr Möglichkeiten, die Mitarbeitermotivation und Loyalität zu fördern als nur durch ein vernünftiges Gehalt! Zudem sichert die UKS die Liquidität des Unternehmens, erhöht die stillen Reserven und den betriebswirtschaftlichen Gestaltungsraum, macht eine Aktivierung des Vermögens in der Bilanz überflüssig, entbindet den Unternehmer davon, Versorgungspflichten in der Firmenbilanz zu passivieren, verringert die Abhängigkeit von den Banken - und last but not least bleiben die Erträge des Vermögens in der UKS steuerfrei.
Über die Deutsche Renten Treuhand DRT Stiftung
Die Deutsche Renten Treuhand DRT Stiftung ist Spezialist für die Gründung und Verwaltung von Stiftungen. Neben einigen Publikums-Stiftungen konzipiert und verwaltet die Deutsche Renten Treuhand DRT Stiftung individuell auf den Stifter zugeschnittene Modelle sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen, Vereine und Verbände. Die Deutsche Renten- Treuhand DRT Stiftung berät Stifter und gemeinnützige Organisationen. Sie unterstützt diese mit ihrem Dienstleistungsangebot bei der Errichtung, Konzeption und Verwaltung von Stiftungen.
Deutsche Renten Treuhand DRT Stiftung
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Mit der UKS bestimmen Unternehmen die Rendite für ihre Pensionszusagen selber

Köln, 13. März 2012*****Die betriebliche Altervorsorge (bAV) bietet Arbeitnehmern eine optimale Form der privaten Altersvorsorge, um eine eventuelle Rentenlücke zu schließen oder zu minimieren. Dabei haben die sogenannten Unterstützungskassen auf der Beliebtheitsskala der Versorgungsträger in den letzten Jahren den größten Sprung nach vorne gemacht, nicht zuletzt wegen der angeblich hohen Rendite. Doch Dotierungspflicht und mangelnde Transparenz sorgen für zunehmenden Unmut bei den Unternehmen. Eine Alternative bietet die UKS der DRT Deutsche Renten Treuhand Stiftung. Dabei handelt es sich nicht um die üblichen Gruppen-Unterstützungskassen, sondern um ein individuell für das Unternehmen eigens gegründetes externes und selbstständiges Versorgungswerk in der Rechtsform einer Stiftung (UKS = UnterstützungsKasse + Stiftung).

Die dem Arbeitnehmer zugesagte Versorgungsleistung finanziert der Arbeitgeber über Zuwendungen z. B. an eine Unterstützungskasse. Die hierzulande aktiven rund 5.000 Unterstützungskassen sind nahezu vollständig als eingetragener Verein organisiert. Einmal festgelegte Beiträge müssen dauerhaft bis zum Ende der Laufzeit eingezahlt werden. Zudem können die Unternehmen keinerlei Einfluss darauf nehmen, wie und in welcher Form die Unterstützungskasse für die zugesagte Versorgungsleistung die Rendite auf die eingezahlten Beiträge erwirtschaftet. Und eine Beteiligung der einzelnen Unternehmen als Vereinsträger an den erzielten Überschüssen ist auch nicht vorgesehen.

Im Gegensatz zu den üblichen Unterstützungskassen besteht bei der UKS keine laufende Verpflichtung zur Dotierung durch den Arbeitgeber. Vielmehr sind die Beiträge in die UKS freiwillig. Dadurch können in guten Bilanzjahren die Dotierungshöchstgrenzen ausgenützt, in schlechten Jahren können sie reduziert oder ganz unterlassen werden. Der Unternehmer entscheidet selbst unter Beachtung der Höchstgrenzen des § 4d EStG (max. 2,5% p.a. der Versorgungszusage, für max. 8 Jahre), wann und in welcher Höhe Mittel zugeführt werden, d. h. es muss nicht jedes Jahr dotiert werden und es gibt kein Zeitlimit. Somit kann der Unternehmer flexibel auf die Gewinnsituation seines Unternehmens eingehen.

Beispiel: Ein Mitarbeiter (38 Jahre mit 3.000 EUR Brutto mtl., Grundtabelle + 9% Kirche) erhält vom Arbeitgeber eine Betriebsrente in Form einer Gehaltsumwandlung in Höhe von 100 ,- EUR monatlich Die Laufzeit beträgt 29 Jahre. Daraus ergibt sich ein Einzahlungsbetrag von 34.800,- EUR, der sich wie folgt zusammensetzt:

48 EUR mtl. x 12 Monate X 29 Jahre = 16.709 EUR (Für 100 EUR Umwandlung hat der Mitarbeiter 31,10 EUR an Steuern und 20,87 EUR an Sozialabgaben weniger zu bezahlen, d. h. Insgesamt 51,97 EUR. An "weniger Netto" hat er tatsächlich nur 48,03 EUR). Vom Finanzamt erhält er 52 EUR mtl. x 12 Monate x 29 Jahre = 18.096 EUR.

Der Arbeitgeber spart aus nicht bezahlten Sozialabgaben 9.000 EUR (100 EUR x 25% Sozialabgaben = 25 EUR mtl. x 12 Monate x 30 Jahre). Davon werden rund 150 EUR jährlich für Verwaltungskosten aufgewandt - auf 30 Jahre sind das 4.480 EUR. Diese Kosten sind Betriebsausgaben - bei ca. 30% Steuervorteil daraus bezahlt das Finanzamt = 1.344 EUR. Für den Arbeitgeber verbleibt von den 9.000 EUR ein Überschuss von 5.864 EUR (9.000 EUR - 4.480 EUR + 1.344 EUR = 5.864 EUR)

Bei einer Dotierung des Arbeitgebers über 20.000 EUR trägt das Finanzamt 6.000 EUR (2.500 EUR x 30% Kürzung der Steuerlast aus der Dotierung, d. h. 750 EUR x 8 Dotierungen). Aus dem Überschuss vom "Sozialamt" hat der Arbeitgeber 5.864 EUR. Verbleibt ein Aufwand für den Arbeitgeber von 8.136 EUR (1.750 EUR x 8 Dotierungen minus 5.864 EUR)

Insgesamt beläuft sich der Einzahlungsbetrag auf 54.800 EUR.

Wenn der Arbeitgeber in diesem Fall eine Pensionszusage von 112.000 EUR macht, braucht er nur eine Rendite von 2 % Prozent zu erzielen (ca.120.000 EUR), um seine Zusage einhalten zu können. Überschüsse, die durch erfolgreiche Anlagegeschäfte erzielt werden, verbleiben in der Kasse der UKS. Scheidet ein Mitarbeiter mit einem unverfallbaren Anspruch aus, so beschränkt sich dieser Anspruch nur auf einen Teil des vorhandenen Vermögens. Häufig ist das vorhandene Vermögen aber bereits höher als für die Erfüllung der Zusage notwendig ist.

Damit verlagert sich durch die eigene UKS die Wertschöpfung des Unternehmers von der Unterstützungskasse in die unternehmereigene Stiftung mit dem Ergebnis, dass der Unternehmer als Stiftungsvorstand Liquidität gewinnt und über weitere Reserven und Möglichkeiten in der Stiftung verfügt. Der Unternehmer entscheidet in der Stiftung selbst über die Mittelverwendung für die Ausfinanzierung seiner bAV-Zusagen an seine Mitarbeiter im Unternehmen. Ein kompetenter Stiftungs-Beirat, besetzt z. B. mit Steuerberatern, Bankern, Rechtsanwälten, Anlageexperten und Arbeitnehmervertretern, erarbeitet und liefert ihm stets die individuellen Anlagevorschläge. Somit kann sich der Stifter auf das Wesentliche konzentrieren: auf die Führung seines Unternehmens.

Ein weiterer Vorteil der UKS liegt der in Gestaltungsmöglichkeit der Gesamtkapitalauszahlung. Neben der Auszahlung der Pensionszusage können auch monatliche Ratenzahlungen, mietfreies Wohnen in einer von Unternehmen vom Kapital gekauften Wohnung oder sogar die Immobilienübertragung vereinbart werden.

Über die eigene UKS hat der Unternehmer mehr Möglichkeiten, die Mitarbeitermotivation und Loyalität zu fördern als nur durch ein vernünftiges Gehalt! Zudem sichert die UKS die Liquidität des Unternehmens, erhöht die stillen Reserven und den betriebswirtschaftlichen Gestaltungsraum, macht eine Aktivierung des Vermögens in der Bilanz überflüssig, entbindet den Unternehmer davon, Versorgungspflichten in der Firmenbilanz zu passivieren, verringert die Abhängigkeit von den Banken - und last but not least bleiben die Erträge des Vermögens in der UKS steuerfrei.
Über die Deutsche Renten Treuhand DRT Stiftung
Die Deutsche Renten Treuhand DRT Stiftung ist Spezialist für die Gründung und Verwaltung von Stiftungen. Neben einigen Publikums-Stiftungen konzipiert und verwaltet die Deutsche Renten Treuhand DRT Stiftung individuell auf den Stifter zugeschnittene Modelle sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen, Vereine und Verbände. Die Deutsche Renten- Treuhand DRT Stiftung berät Stifter und gemeinnützige Organisationen. Sie unterstützt diese mit ihrem Dienstleistungsangebot bei der Errichtung, Konzeption und Verwaltung von Stiftungen.
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