News zum Deutschen Bundestag ! Bundestag News & Infos zu EU (Europäische Union) / Europa! Europa / EU News & Infos zu Großbritannien ! GB News & Infos zu Frankreich ! Frankreich News & Infos zu Russland ! Russland News zur Ukraine ! Ukraine News & Infos zu den USA ! USA News & Infos zu China ! China News & Infos zu Korea ! Korea News & Infos zum Iran ! Iran Alle News bei Deutsche Politik News ! Alle News

 Aktuell Informativ Unabhängig: Deutsche-Politik-News.de 

Suche auf D-P-N.de:  
   
  Schlagzeilen, News, Hintergründe & Fakten - nicht nur im Mainstream / Infos & Meinungen zu Politik, Wirtschaft & Kultur!
 Home  Anmelden/Einloggen  DPN-Aktuell DPN-Exklusiv Kolumne Fakten Themen Skandale Top-News Neueste Videos

Deutsche Politik News und Infos: Nachrichten @ Deutsche-Politik-News.de !

 Deutsche-Politik-News.de ! Weitere News: Wenn die Miete ausbleibt...

Veröffentlicht am Donnerstag, dem 12. April 2012 @ 11:42:23 auf Freie-PresseMitteilungen.de

(370 Leser, 0 Kommentare, 0 Bewertungen, Durchschnittsbewertung: 0,00)



Deutsche-Politik-News.de |
Schutz für Vermieter vor Mietbetrügern

Bei Vermietern geht die Furcht vor Mietnomaden um: Denn der typische Mietbetrüger zieht ein, mietet, zahlt aber nicht, geht auch nicht - und bis der Gerichtsvollzieher kommt, wird es für den Eigentümer sehr teuer. Daher stellen Mietbetrüger gerade für private Vermieter ein gravierendes Problem dar. Welche rechtlichen Möglichkeiten Eigentümer haben, erläutert die D.A.S. Rechtsschutzversicherung.

Die Räumungsklage
"Wer den Eindruck hat, einen Mietnomaden in seiner Wohnung zu haben - rechtlich auch als "Einmietbetrüger" bezeichnet -, sollte keine Zeit verlieren", so Anne Kronzucker, Juristin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung, und erläutert die ersten Schritte: Ist der Mieter im Zahlungsverzug, sollte der Vermieter zunächst abmahnen. Bleiben zwei Monatsmieten aus, kann er eine fristlose Kündigung aussprechen. Zur Sicherheit empfiehlt es sich, gleichzeitig hilfsweise auch eine ordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist vorzunehmen. Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen und mit dem Zahlungsverzug begründet werden - am besten per Einschreiben. Denn der Immobilieneigentümer muss sicherstellen, dass das Schreiben seinen Adressaten auch wirklich erreicht. Das Schreiben muss sich dabei an alle Personen richten, die im Mietvertrag als Mieter aufgeführt sind. Dem Mieter sollte eine Frist von mindestens 14 Tagen gesetzt werden, um die Wohnung zu räumen. Ist die Frist ergebnislos verstrichen, besteht die Möglichkeit zu einer Räumungsklage seitens des Vermieters. Das Gericht kann dem Mieter jedoch eine Räumungsfrist von maximal einem Jahr gewähren. Die Gewährung der Frist kann davon abhängig gemacht werden, dass der Mieter sich verpflichtet, die bisherige Miete als Nutzungsentschädigung weiter zu bezahlen. Ist auch diese Frist abgelaufen und der Mieter weiterhin in der Wohnung oder dem Haus, bleibt nur noch die Zwangsräumung durch den Gerichtsvollzieher.
Auch wenn eine Räumungsklage den Eigentümer Geld und Zeit kostet, wird sie häufig eingesetzt, um einen zahlungsunwilligen oder -unfähigen Mieter aus der Wohnung zu bekommen. Wichtig: Vermieter dürfen keinesfalls eigenmächtig handeln und selbst die Wohnung ausräumen oder einfach das Türschloss austauschen. Das wäre Hausfriedensbruch!

Schnelle Wege zum Zahlungstitel: Urkundenprozess und Mahnverfahren
Der Rechtsweg über die Räumungsklage dauert zwischen sechs bis zwölf Monate - und damit für viele Vermieter zu lange. Dazu gibt es jedoch keine Alternative. Um eine reine Geldforderung auf ausstehende Miete durchzusetzen, existiert jedoch eine bislang weniger bekannte juristische Variante: "Der Urkundenprozess ist ein beschleunigtes gesondertes zivilprozessuales Verfahren", so die D.A.S. Expertin und ergänzt: "Denn hier sind gemäß § 595 ZPO die Beweismittel für beide Parteien auf Urkunden und die Parteivernehmung beschränkt." Konkret: Der betroffene Eigentümer klagt gegen den Mieter. Dazu legt er dem Gericht den Mietvertrag vor und bestätigt mündlich das Ausbleiben der Miete. Es muss genau aufgeschlüsselt werden, welche Beträge der Mieter zu welchem Zeitpunkt schuldig geblieben ist. Der Mieter kann demgegenüber Mängel der Wohnung geltend machen, die er jedoch mit den im Urkundenprozess eingeschränkten zulässigen Beweismitteln (Urkundenbeweis und Parteivernehmung) belegen muss. Schriftliche Zeugenaussagen oder Sachverständigengutachten gelten beispielsweise nicht als Urkunden. Ebenso wenig Fotos. "Gelingt ihm dies nicht, ist der Klage des Vermieters durch Vorbehaltsurteil zunächst stattzugeben. Der Mieter kann dann seine Einwände wie Wohnungsmängel im Nachverfahren geltend machen, bei dem wieder alle Beweismittel zulässig sind. Der Vermieter hat jedoch schon durch das Vorbehaltsurteil einen vollstreckbaren Zahlungstitel in der Hand", erklärt die D.A.S. Juristin. So sichert er seine Ansprüche zeitig ab. Durch einen Urkundenprozess kann die lange Verfahrensdauer bei Mietstreitigkeiten deutlich abgekürzt werden. Dass die schnelle und damit relativ kostengünstige Klage gegen den Mieter im Urkundenprozess zulässig ist, hat der Bundesgerichtshof klargestellt (Az. VIII ZR 216/04): Der Mieter habe die Möglichkeit, seine Rechte in einem Nachverfahren geltend zu machen, selbst wenn er bis dahin vielleicht schon die Wohnungsschlüssel abgegeben hat. Parallel zum Urkundenprozess kann der Mietvertrag bei entsprechendem Zahlungsrückstand bereits gekündigt werden.
Ein schneller Weg, ohne mündliches Verfahren und Beweiserhebung einen vollstreckbaren Zahlungstitel zu erhalten, ist das gerichtliche Mahnverfahren. Dieses wird beim Amtsgericht beantragt und führt zum Erlass eines Mahnbescheids. Widerspricht der Mieter, endet das Mahnverfahren. Auf Antrag des Gläubigers kann dann ein Gerichtsverfahren eingeleitet werden. Reagiert der Mieter innerhalb von zwei Wochen ab Zugang des Mahnbescheids nicht, kann der Vermieter beim Gericht einen Vollstreckungsbescheid beantragen, aus dem die Zwangsvollstreckung möglich ist. Ein Einspruch gegen diesen führt wieder zum normalen Gerichtsverfahren, muss allerdings ebenfalls innerhalb von 14 Tagen eingereicht werden. In diesem Fall wird wieder ein normales Gerichtsverfahren eingeleitet. Der Weg über das Mahnverfahren eignet sich in der Regel gegen lediglich zahlungsfaule Schuldner und bei kleineren Beträgen, wenn also kein entschiedener Widerstand gegen die Forderung zu erwarten ist. Es ist der günstigste und schnellste Weg zu einem vollstreckbaren Titel.

Wie sich Vermieter vor Mietbetrügern schützen können
Am allerbesten ist es natürlich, potentielle Mietsünder bereits vor Abschluss des Mietvertrages auszusieben. Daher empfiehlt es sich, von jedem Mietinteressenten eine schriftliche Selbstauskunft zu verlangen. Dabei füllt der Mieter einen Fragebogen aus, in dem es in erster Linie um seine Einkommensverhältnisse und um die Identität des Mieters geht. Nicht gefragt werden darf z. B. nach Krankheiten, politischer Überzeugung oder Mitgliedschaft im Mieterverein. Wenn ein angehender Mieter schon vor Abschluss des Vertrages keine Informationen zu seinen Einkommensverhältnissen geben möchte, sollte das stutzig machen!
Zu den wissenswerten Informationen für den Vermieter zählen neben dem verfügbaren Nettoeinkommen und Mietschulden aus vergangenen Mietverhältnissen auch bereits abgegebene eidesstattliche Versicherungen. Auch die Auskunft über die letzten beiden Wohnorte und bisherige Vermieter ist sinnvoll. Ein oft benutztes Mittel ist ferner die Schufa-Auskunft - diese wird vom Mietinteressenten selbst bei der Schufa beantragt und bezahlt und dem Vermieter vorgelegt. Sie gibt Hinweise auf sein Zahlungsverhalten und bestehende Schulden. Aber: Niemand ist zu diesen Auskünften verpflichtet! Umgekehrt muss der Vermieter jedoch auch nicht an denjenigen vermieten, der sich dieser Auskunft verweigert. Ein Tipp der D.A.S.: Spätestens bei der Unterschrift unter den Mietvertrag sollte sich der Eigentümer den Ausweis zeigen lassen und die Daten mit der Selbstauskunft vergleichen, um Sicherheit über die Identität seines Mietinteressenten zu haben.
Diese umfangreichen Informationsabfragen treffen natürlich auch ehrliche Mieter - und viele empfinden sie als Eingriff in die Privatsphäre. Die D.A.S. Juristin rät daher Vermietern, die Problematik der Mietnomaden mit Mietinteressenten offen anzusprechen. Dies kann zu einem besseren Verständnis beitragen. Für den richtigen Umgang mit Mietprellern bietet www.das-rechtsportal.de/recht/mietrecht/wohnungssuche/mietbetrueger weitere Ratschläge.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 7.520

Kurzfassung:
Der Feind in meiner Wohnung
Was tun bei Mietbetrügern?

Der Mietnomade ist eine besondere Form der Spezies Mieter, Juristen nennen ihn auch "Einmietbetrüger". Der typische Nomade kommt, mietet, zahlt nicht, geht nicht, und bis der Gerichtsvollzieher kommt, wird es sehr teuer für den Vermieter.
"Wer den Eindruck hat, es mit einem Mietnomaden zu tun zu haben, sollte keine Zeit verlieren", so die D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Ist der Mieter an zwei aufeinanderfolgenden Terminen im Zahlungsverzug, kann ihm der Vermieter - auch ohne Mahnung - fristlos kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und mit dem Zahlungsverzug begründet werden. Zur Sicherheit empfiehlt es sich, gleichzeitig hilfsweise ordentlich mit gesetzlicher Frist zu kündigen. Dem Mieter sollte eine Frist von mindestens 14 Tagen gesetzt werden, um die Wohnung zu räumen. Tut er das nicht, kann der Vermieter eine Räumungsklage einreichen.
Immobilienbesitzer, die reine Zahlungsansprüche möglichst schnell durchsetzen wollen, können Mietrückstände auch in einem sogenannten Urkundenprozess einklagen (BGH Az. VIII ZR 216/04). In einem solchen Prozess sind nur zwei Beweismittel nötig, eine Urkunde - beispielsweise ein Mietvertrag, aus dem die Vermieter-Ansprüche eindeutig hervorgehen - und die mündliche Erklärung des Vermieters, dass die Miete ausgeblieben sei. Vermieter haben dabei oft gute Aussichten, den Prozess zu gewinnen und damit schneller an ihr Geld zu kommen. Auch für den Mieter beschränken sich die zulässigen Beweismittel auf Urkunden und eigenes Vorbringen. In einfach gelagerten Fällen stellt auch das gerichtliche Mahnverfahren eine kostengünstige Alternative dar.
In Anbetracht von Mietbetrügern legen Vermieter verständlicherweise viel Wert darauf, ihr Wohneigentum an seriöse und vor allem solvente Interessenten zu vermieten. In den gängigen Selbstauskünften wird deshalb nach Zahlungsfähigkeit und Einkommensnachweisen gefragt. Auch eine vom Mieter selbst zu beantragende Schufa-Auskunft kann verlangt werden. Damit die ehrlichen Mieter darin keine unnötige Schikane sehen, sollten Vermieter die denkbaren Probleme mit ihnen offen ansprechen.
Ratschläge für den richtigen Umgang mit Mietnomaden bietet www.das-rechtsportal.de/recht/mietrecht/wohnungssuche/mietbetrueger.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 2.268

Im Falle einer Veröffentlichung freuen wir uns über einen Beleg.

Das Bildmaterial steht unter http://www.hartzpress.de/DAS/Mietnomaden/Bild1.jpg bzw. Bild2 zur Verfügung.

Bitte geben Sie bei Veröffentlichung des bereitgestellten Bildmaterials die "D.A.S. Rechtsschutzversicherung" als Quelle an - vielen Dank!
Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in beinahe 20 Ländern in Europa und darüber hinaus vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. Über zwölf Millionen Kunden vertrauen der Marke D.A.S. und ihren Experten in Fragen rund ums Recht. 2010 erzielte die Gesellschaft Beitragseinnahmen in Höhe von einer Milliarde Euro.
Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de

D.A.S. Rechtsschutzversicherung
Anne Kronzucker
Anglerstr. 11
81728 München
089 6275-1613

http://www.das.de

Pressekontakt:
HARTZKOM
Katja Rheude
Anglerstr. 11
80339 München
das@hartzkom.de
089 9984610
http://www.hartzkom.de



Schutz für Vermieter vor Mietbetrügern

Bei Vermietern geht die Furcht vor Mietnomaden um: Denn der typische Mietbetrüger zieht ein, mietet, zahlt aber nicht, geht auch nicht - und bis der Gerichtsvollzieher kommt, wird es für den Eigentümer sehr teuer. Daher stellen Mietbetrüger gerade für private Vermieter ein gravierendes Problem dar. Welche rechtlichen Möglichkeiten Eigentümer haben, erläutert die D.A.S. Rechtsschutzversicherung.

Die Räumungsklage
"Wer den Eindruck hat, einen Mietnomaden in seiner Wohnung zu haben - rechtlich auch als "Einmietbetrüger" bezeichnet -, sollte keine Zeit verlieren", so Anne Kronzucker, Juristin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung, und erläutert die ersten Schritte: Ist der Mieter im Zahlungsverzug, sollte der Vermieter zunächst abmahnen. Bleiben zwei Monatsmieten aus, kann er eine fristlose Kündigung aussprechen. Zur Sicherheit empfiehlt es sich, gleichzeitig hilfsweise auch eine ordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist vorzunehmen. Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen und mit dem Zahlungsverzug begründet werden - am besten per Einschreiben. Denn der Immobilieneigentümer muss sicherstellen, dass das Schreiben seinen Adressaten auch wirklich erreicht. Das Schreiben muss sich dabei an alle Personen richten, die im Mietvertrag als Mieter aufgeführt sind. Dem Mieter sollte eine Frist von mindestens 14 Tagen gesetzt werden, um die Wohnung zu räumen. Ist die Frist ergebnislos verstrichen, besteht die Möglichkeit zu einer Räumungsklage seitens des Vermieters. Das Gericht kann dem Mieter jedoch eine Räumungsfrist von maximal einem Jahr gewähren. Die Gewährung der Frist kann davon abhängig gemacht werden, dass der Mieter sich verpflichtet, die bisherige Miete als Nutzungsentschädigung weiter zu bezahlen. Ist auch diese Frist abgelaufen und der Mieter weiterhin in der Wohnung oder dem Haus, bleibt nur noch die Zwangsräumung durch den Gerichtsvollzieher.
Auch wenn eine Räumungsklage den Eigentümer Geld und Zeit kostet, wird sie häufig eingesetzt, um einen zahlungsunwilligen oder -unfähigen Mieter aus der Wohnung zu bekommen. Wichtig: Vermieter dürfen keinesfalls eigenmächtig handeln und selbst die Wohnung ausräumen oder einfach das Türschloss austauschen. Das wäre Hausfriedensbruch!

Schnelle Wege zum Zahlungstitel: Urkundenprozess und Mahnverfahren
Der Rechtsweg über die Räumungsklage dauert zwischen sechs bis zwölf Monate - und damit für viele Vermieter zu lange. Dazu gibt es jedoch keine Alternative. Um eine reine Geldforderung auf ausstehende Miete durchzusetzen, existiert jedoch eine bislang weniger bekannte juristische Variante: "Der Urkundenprozess ist ein beschleunigtes gesondertes zivilprozessuales Verfahren", so die D.A.S. Expertin und ergänzt: "Denn hier sind gemäß § 595 ZPO die Beweismittel für beide Parteien auf Urkunden und die Parteivernehmung beschränkt." Konkret: Der betroffene Eigentümer klagt gegen den Mieter. Dazu legt er dem Gericht den Mietvertrag vor und bestätigt mündlich das Ausbleiben der Miete. Es muss genau aufgeschlüsselt werden, welche Beträge der Mieter zu welchem Zeitpunkt schuldig geblieben ist. Der Mieter kann demgegenüber Mängel der Wohnung geltend machen, die er jedoch mit den im Urkundenprozess eingeschränkten zulässigen Beweismitteln (Urkundenbeweis und Parteivernehmung) belegen muss. Schriftliche Zeugenaussagen oder Sachverständigengutachten gelten beispielsweise nicht als Urkunden. Ebenso wenig Fotos. "Gelingt ihm dies nicht, ist der Klage des Vermieters durch Vorbehaltsurteil zunächst stattzugeben. Der Mieter kann dann seine Einwände wie Wohnungsmängel im Nachverfahren geltend machen, bei dem wieder alle Beweismittel zulässig sind. Der Vermieter hat jedoch schon durch das Vorbehaltsurteil einen vollstreckbaren Zahlungstitel in der Hand", erklärt die D.A.S. Juristin. So sichert er seine Ansprüche zeitig ab. Durch einen Urkundenprozess kann die lange Verfahrensdauer bei Mietstreitigkeiten deutlich abgekürzt werden. Dass die schnelle und damit relativ kostengünstige Klage gegen den Mieter im Urkundenprozess zulässig ist, hat der Bundesgerichtshof klargestellt (Az. VIII ZR 216/04): Der Mieter habe die Möglichkeit, seine Rechte in einem Nachverfahren geltend zu machen, selbst wenn er bis dahin vielleicht schon die Wohnungsschlüssel abgegeben hat. Parallel zum Urkundenprozess kann der Mietvertrag bei entsprechendem Zahlungsrückstand bereits gekündigt werden.
Ein schneller Weg, ohne mündliches Verfahren und Beweiserhebung einen vollstreckbaren Zahlungstitel zu erhalten, ist das gerichtliche Mahnverfahren. Dieses wird beim Amtsgericht beantragt und führt zum Erlass eines Mahnbescheids. Widerspricht der Mieter, endet das Mahnverfahren. Auf Antrag des Gläubigers kann dann ein Gerichtsverfahren eingeleitet werden. Reagiert der Mieter innerhalb von zwei Wochen ab Zugang des Mahnbescheids nicht, kann der Vermieter beim Gericht einen Vollstreckungsbescheid beantragen, aus dem die Zwangsvollstreckung möglich ist. Ein Einspruch gegen diesen führt wieder zum normalen Gerichtsverfahren, muss allerdings ebenfalls innerhalb von 14 Tagen eingereicht werden. In diesem Fall wird wieder ein normales Gerichtsverfahren eingeleitet. Der Weg über das Mahnverfahren eignet sich in der Regel gegen lediglich zahlungsfaule Schuldner und bei kleineren Beträgen, wenn also kein entschiedener Widerstand gegen die Forderung zu erwarten ist. Es ist der günstigste und schnellste Weg zu einem vollstreckbaren Titel.

Wie sich Vermieter vor Mietbetrügern schützen können
Am allerbesten ist es natürlich, potentielle Mietsünder bereits vor Abschluss des Mietvertrages auszusieben. Daher empfiehlt es sich, von jedem Mietinteressenten eine schriftliche Selbstauskunft zu verlangen. Dabei füllt der Mieter einen Fragebogen aus, in dem es in erster Linie um seine Einkommensverhältnisse und um die Identität des Mieters geht. Nicht gefragt werden darf z. B. nach Krankheiten, politischer Überzeugung oder Mitgliedschaft im Mieterverein. Wenn ein angehender Mieter schon vor Abschluss des Vertrages keine Informationen zu seinen Einkommensverhältnissen geben möchte, sollte das stutzig machen!
Zu den wissenswerten Informationen für den Vermieter zählen neben dem verfügbaren Nettoeinkommen und Mietschulden aus vergangenen Mietverhältnissen auch bereits abgegebene eidesstattliche Versicherungen. Auch die Auskunft über die letzten beiden Wohnorte und bisherige Vermieter ist sinnvoll. Ein oft benutztes Mittel ist ferner die Schufa-Auskunft - diese wird vom Mietinteressenten selbst bei der Schufa beantragt und bezahlt und dem Vermieter vorgelegt. Sie gibt Hinweise auf sein Zahlungsverhalten und bestehende Schulden. Aber: Niemand ist zu diesen Auskünften verpflichtet! Umgekehrt muss der Vermieter jedoch auch nicht an denjenigen vermieten, der sich dieser Auskunft verweigert. Ein Tipp der D.A.S.: Spätestens bei der Unterschrift unter den Mietvertrag sollte sich der Eigentümer den Ausweis zeigen lassen und die Daten mit der Selbstauskunft vergleichen, um Sicherheit über die Identität seines Mietinteressenten zu haben.
Diese umfangreichen Informationsabfragen treffen natürlich auch ehrliche Mieter - und viele empfinden sie als Eingriff in die Privatsphäre. Die D.A.S. Juristin rät daher Vermietern, die Problematik der Mietnomaden mit Mietinteressenten offen anzusprechen. Dies kann zu einem besseren Verständnis beitragen. Für den richtigen Umgang mit Mietprellern bietet www.das-rechtsportal.de/recht/mietrecht/wohnungssuche/mietbetrueger weitere Ratschläge.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 7.520

Kurzfassung:
Der Feind in meiner Wohnung
Was tun bei Mietbetrügern?

Der Mietnomade ist eine besondere Form der Spezies Mieter, Juristen nennen ihn auch "Einmietbetrüger". Der typische Nomade kommt, mietet, zahlt nicht, geht nicht, und bis der Gerichtsvollzieher kommt, wird es sehr teuer für den Vermieter.
"Wer den Eindruck hat, es mit einem Mietnomaden zu tun zu haben, sollte keine Zeit verlieren", so die D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Ist der Mieter an zwei aufeinanderfolgenden Terminen im Zahlungsverzug, kann ihm der Vermieter - auch ohne Mahnung - fristlos kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und mit dem Zahlungsverzug begründet werden. Zur Sicherheit empfiehlt es sich, gleichzeitig hilfsweise ordentlich mit gesetzlicher Frist zu kündigen. Dem Mieter sollte eine Frist von mindestens 14 Tagen gesetzt werden, um die Wohnung zu räumen. Tut er das nicht, kann der Vermieter eine Räumungsklage einreichen.
Immobilienbesitzer, die reine Zahlungsansprüche möglichst schnell durchsetzen wollen, können Mietrückstände auch in einem sogenannten Urkundenprozess einklagen (BGH Az. VIII ZR 216/04). In einem solchen Prozess sind nur zwei Beweismittel nötig, eine Urkunde - beispielsweise ein Mietvertrag, aus dem die Vermieter-Ansprüche eindeutig hervorgehen - und die mündliche Erklärung des Vermieters, dass die Miete ausgeblieben sei. Vermieter haben dabei oft gute Aussichten, den Prozess zu gewinnen und damit schneller an ihr Geld zu kommen. Auch für den Mieter beschränken sich die zulässigen Beweismittel auf Urkunden und eigenes Vorbringen. In einfach gelagerten Fällen stellt auch das gerichtliche Mahnverfahren eine kostengünstige Alternative dar.
In Anbetracht von Mietbetrügern legen Vermieter verständlicherweise viel Wert darauf, ihr Wohneigentum an seriöse und vor allem solvente Interessenten zu vermieten. In den gängigen Selbstauskünften wird deshalb nach Zahlungsfähigkeit und Einkommensnachweisen gefragt. Auch eine vom Mieter selbst zu beantragende Schufa-Auskunft kann verlangt werden. Damit die ehrlichen Mieter darin keine unnötige Schikane sehen, sollten Vermieter die denkbaren Probleme mit ihnen offen ansprechen.
Ratschläge für den richtigen Umgang mit Mietnomaden bietet www.das-rechtsportal.de/recht/mietrecht/wohnungssuche/mietbetrueger.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 2.268

Im Falle einer Veröffentlichung freuen wir uns über einen Beleg.

Das Bildmaterial steht unter http://www.hartzpress.de/DAS/Mietnomaden/Bild1.jpg bzw. Bild2 zur Verfügung.

Bitte geben Sie bei Veröffentlichung des bereitgestellten Bildmaterials die "D.A.S. Rechtsschutzversicherung" als Quelle an - vielen Dank!
Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in beinahe 20 Ländern in Europa und darüber hinaus vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. Über zwölf Millionen Kunden vertrauen der Marke D.A.S. und ihren Experten in Fragen rund ums Recht. 2010 erzielte die Gesellschaft Beitragseinnahmen in Höhe von einer Milliarde Euro.
Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de

D.A.S. Rechtsschutzversicherung
Anne Kronzucker
Anglerstr. 11
81728 München
089 6275-1613

http://www.das.de

Pressekontakt:
HARTZKOM
Katja Rheude
Anglerstr. 11
80339 München
das@hartzkom.de
089 9984610
http://www.hartzkom.de


Artikel-Titel: Weitere News: Wenn die Miete ausbleibt...

Für die Inhalte dieser Veröffentlichung ist nicht Deutsche-Politik-News.de als News-Portal sondern ausschließlich der Autor (PR-Gateway) verantwortlich (siehe AGB). Haftungsausschluss: Deutsche-Politik-News.de distanziert sich von dem Inhalt dieser Veröffentlichung (News / Pressemitteilung inklusive etwaiger Bilder) und macht sich diesen demzufolge auch nicht zu Eigen!

"Weitere News: Wenn die Miete ausbleibt..." | Anmelden oder Einloggen | 0 Kommentare
Grenze
Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich.

Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst einloggen oder anmelden


Diese Web-Videos bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

Adolf Hitler & Eva Braun: Die wahre Geschichte (Dok ...

Adolf Hitler & Eva Braun: Die wahre Geschichte (Dok ...
Spanien: Kataloniens Unabhängigkeitspartei jubelt

Spanien: Kataloniens Unabhängigkeitspartei jubelt
Spanien: Historische Niederlage - die PP verliert m ...

Spanien: Historische Niederlage - die PP verliert m ...

Alle Web-Video-Links bei Deutsche-Politik-News.de: Deutsche-Politik-News.de Web-Video-Verzeichnis


Diese Fotos bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

Humboldtforum-Berlin-150621-DSC_0165.JPG

Berliner-Gaerten-der-Welt-Marzahn-2017-16 ...

Baustelle-Unter-den-Linden-Berlin-2016-16 ...


Alle Fotos in der Foto-Galerie von Deutsche-Politik-News.de: Deutsche-Politik-News.de Foto - Galerie

Diese Testberichte bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

 Maggi - Magic Asia - Noodle Cup Chikcen Taste with Black Pepper & Chili Maggi - Magic Asia - Noodle Cup Chikcen Taste with Black Pepper & Chili ist ein einfach und schnell zubereiteter Nudel-Snack. Wenn es mal schnell gehen soll, durchaus schmackhaft ... (Harald, 16.3.2022)

 Doña María Mole Gewürzpaste Diese Paste ist das Topping für ihre Enchiladas. Und wenn sie sich beim Essen fragen, ist da etwa Schokolade drin, richtig, auch die kann man zum Würzen nehmen. B ... (Frederik de Kulm, 24.4.2021)

 Gunpowder Grüner Tee Der Hausarzt sagte ich sollte mal eine Weile auf Schwarztee verzichte und dafür mal Grünen Tee trinken. Aber allein die Zubereitung ist ja eine Wissenschaft für sich. Ich vermute mal, da ... (Ulf Harris, 17.4.2021)

 FFP2 Maske AUPROTEC Leider ist ja nun so, dass wir auch dieses Jahr mit Masken herumlaufen müssen. 2020 konnte jeder noch mit einer stylischen Mund-und Nasenbedeckung auf die Straße gehen, inzwisch ... (Igor Jeftic, 11.4.2021)

 Blinis Gut, man kann sie selber machen und manche schwören auch auf selbst gemachte. Aber wenn man jemanden überraschen oder beeindrucken will braucht man sie sofort zur Hand. ... (Lara Antipova, 06.4.2021)

 Slaska - Schlesische Krakauer Zu Ostzeiten gab es bei unserem Fleischer manchmal Krakauer, die war richtig lecker. Aber dann kamen die Supermärkte und immer mehr Fleischer mussten schließen. Und d ... (Henrik Ebner, 25.3.2021)

 Sülzkotelett von Redlefsen Im Angebotsfach in der Kühlung sehe ich Sülzkotelett, ich wusste gar nicht das es so etwas noch gibt. Eigentlich das ideale Gericht zur Sommerzeit. Erstens Fleisch, z ... (Luis-23, 20.3.2021)

 Manzanillaoliven von Espania Eigentlich bin ich ja gegen diese eingefärbten Oliven, aber jetzt zu dieser Jahreszeit brauchts etwas Farbe im Salat. Wenn es schon in der Natur grau ist das man Depressionen kriegen kön ... (Bertram Schwaigert, 09.3.2021)

 Rollmops von Ocean Trader Ab und an gehe ich auch mal bei Lidl einkaufen. Aber jetzt auf die Schnelle, was isst man da. Und da sehe ich im Kühlregal Rollmops im Glas. Also richtig Glas, nicht im Gläschen ... (Jürgen Ebmeyer, 23.2.2021)

 Weißwurst von Zimmermann Da lese ich hier so die Testberichte und noch niemand hat Weißwürste getestet. Dabei gibt’s es auch Superweißwürste in der Dose, nämlich von Zimmermann. Ich habe auch sch ... (Peter Herles, 11.11.2020)

Diese News bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

 Der Chorzauber braucht helfende Hände (PR-Gateway, 03.05.2024)
Rund 70 freiwillig Helfende werden aktuell für das Chorzauber-Festival in Trier, am 15. Juni benötigt. Meldungen von Chorgruppen sind gerne gesehen.

Noch knapp sechs Wochen bis zum Start des landesweiten Chorzauber-Festivals 2024 in Trier am 15. Juni und die letzten Planungen laufen auf Hochtouren. In der neuesten Besprechung des Planungsteams wurden die Bühnen, Chöre und Standorte optimiert. Auch die "Chorspots", an denen innerhalb des Festivalgeländes frei gesungen werden kann, wurd ...

 Reisekranken- gegen Auslandskrankenversicherung (PR-Gateway, 03.05.2024)
nicht alles ist Gut = Unsere zählt zu den Besten!

Urlaub auf den Kanarischen Inseln: Krankenrücktransport und Versicherung



Ein gesetzlich versicherter Urlauber verbrachte seinen Urlaub auf den Kanarischen Inseln. Nach einigen Tagen erkrankte er an einer schweren Lungenentzündung, die beide Lungenflügel betraf. Der Hotelarzt vor Ort überwies ihn in die örtliche Klinik.



Da seine Familienmitglieder 3 Tage später nach Hause fliegen mussten, wandte er ...

 Mundhygiene für Mutter und Kind (PR-Gateway, 03.05.2024)
Küssen verboten? Keine Lollys mehr?

Mundhygiene für Mutter und Kind:

Küssen verboten? Keine Lollys mehr?



Bakterien. Karies. Gingivitis. Schon werden unangenehme Empfindungen wach, bereits beim Lesen dieser Probleme. Aber es kann jeden treffen und jederzeit passieren. Besonders schlimm könnte es für Mütter und Mütter in spe sein. Die Gefahr, dass sich Kinder und selbst ...

 DryBun, die Weltneuheit für gesundes Haar und Haarpflege (PR-Gateway, 03.05.2024)
DryBun revolutioniert die Haarwasch-Routine, spart Lebenszeit, verringert Spliss und Haarbruch und hilft gegen sprödes Haar. Schont die Umwelt.

DryBun ist eine Weltneuheit bei der Haarpflege und beim Haarewaschen - für gesundes Haar und eine bessere Umwelt. Wer liebt es nicht - das Gefühl von frisch gewaschenen Haaren. Ob zum Start in den Tag, nach einer intensiven Sporteinheit oder vor einer Party: Ein frisches Haargefühl ist unbezahlbar.

Allerdings ist das Trocknen und Styl ...

 Starkregen: Erste Hilfe im Schadenfall (PR-Gateway, 03.05.2024)
ARAG Experten informieren, welche Schritte nun wichtig sind

Das Unwetter über Westdeutschland hat in der letzten Nacht mit Starkregen, Hagelschauern und Sturmböen in vielen Landesteilen für Chaos gesorgt. Die Unwetterwarnungen hat der Deutsche Wetterdienst zwar aufgehoben, dennoch kann es auch heute im Tagesverlauf zu straken Regenfällen und Gewittern im Nordosten Deutschlands kommen, denn das Tiefdruckgebiet zieht westwärts. Die ARAG Experten informieren, welche Versicherungen im Sch ...

 BayWa r.e. Solar Solutions bietet Energieversorgern PV-Fulfillment in epilot an (PR-Gateway, 03.05.2024)


Ab sofort ergänzt die BayWa r.e. Solar Solutions GmbH das epilot Partner-Ökosystem. Das Unternehmen mit Sitz im schwäbischen Tübingen ist der richtige Ansprechpartner für epilot-Kund:innen, wenn es um die Planung und Installation von PV-Anlagen geht.



"Als Generalunternehmer planen und bauen wir für B2B-Kunden schlüsselfertige Photovoltaikanlagen im Privat- und Gewerbesegment. Dabei unterstützen wir unsere Kunden entlang der kompletten Prozesskette und bieten alles ...

 Die 1 Methode, die alles verändern kann: WR-System-Arbeit (PR-Gateway, 03.05.2024)
Überwinde Deine Angst und lebe Deine Vision - Entdecke das WR-System im exklusiven Gratis-Seminar für Führungskräfte

Angst und Panik - zwei Worte, die in der heutigen schnelllebigen Arbeitswelt leider allzu vertraut klingen. Als Führungskraft kennst Du den Druck, ständig Höchstleistungen erbringen zu müssen. Doch was, wenn plötzlich eine Panikattacke die Kontrolle übernimmt? Die gute Nachricht: Du bist nicht allein, und es gibt eine Lösung.



Die 1 Methode, die alles ...

 Jana Katharina Fischer tritt als Geschäftsführerin bei der PTA IT-Beratung GmbH ein (PR-Gateway, 03.05.2024)
Die neue Geschäftsführerin im Interview

Mannheim, 03. Mai 2024. Jana Katharina Fischer ist seit längerem geschäftsführende Gesellschafterin der Familienholding der PTA-Gruppe (PTA GmbH, PTA Schweiz GmbH und DATIS-IT Services GmbH). Seit 01.01.2024 ist sie nun auch Geschäftsführerin der PTA GmbH. Im vorliegenden Interview gibt sie Einblicke, wie sich all dies entwickelte, welche Strategien sie anstreben wird und welche Ziele sie verfolgt.



Frau Fischer, nun sind Sie G ...

 Warum Geben den Unterschied macht (PR-Gateway, 03.05.2024)
Systemische Wechselwirkungen von Geben und Nehmen

Autor: Reinhard F. Leiter, Executive Coach München



Stellen wir uns vor, jeder Mitarbeiter ist ein Instrument in einem Orchester. Dirigent ist die Führungskraft. Klingt einfach? Weit gefehlt! Denn in der Realität der Unternehmenswelt gleicht das Zusammenspiel oft einem wilden Durcheinander. Erfolgreiche Führungspersönlichkeiten wissen: Um Harmonie zu schaffen, braucht es mehr als Taktgefühl. Es braucht ein tiefes Vers ...

 Horst Persin mit CEO Excellence Award ausgezeichnet (PR-Gateway, 03.05.2024)


Walluf - Horst Persin, Geschäftsführer der ITRIS GmbH aus Walluf, gehört zu den Gewinnern des German CEO Excellence Awards 2024. Mit den European CEO of the Year Awards zeichnen die EU Business News CEOs für ihre vorbildliche Unternehmensführung aus. Die Nominierungskriterien für den German CEO Excellence Award 2024 reichen von Innovation und Business Excellence bis hin zu Nachhaltigkeit und Mitarbeiterwohlbefinden. Die Gewinner haben bewiesen, dass sie außergewöhnliche Führungsquali ...

Werbung bei Deutsche-Politik-News.de:



Wenn die Miete ausbleibt...

 
Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Artikel Bewertung
durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht



Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Deutsche-Politik-News.de Spende

Spende für Deutsche-Politik-News.de und weitere Webprojekte von Dr. Harald Hildebrandt

Spende für Deutsche-Politik-News.de und weitere Webprojekte von Dr. Harald Hildebrandt

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung

Werbung

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! 

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung
Geschenk-Rätsel und Geschenk-Sudoku

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! D-P-N News Empfehlungen
· Suchen im Schwerpunkt Deutsche Politik Infos
· Weitere News von Freie-PresseMitteilungen


Die meistgelesenen News in der Rubrik Deutsche Politik Infos:
Griechenland hat sich nicht an die eingegangenen Verpflichtungen gehalten - Merkel und Gabriel wollen abwarten / Die Tür bleibt offen!


Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung

Werbung

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung







Firmen- / Produktnamen, Logos, Handelsmarken sind eingetragene Warenzeichen bzw. Eigentum ihrer Besitzer und werden ohne Gewährleistung einer freien Verwendung benutzt. Artikel, Fotos und Images sowie Kommentare etc. sind Eigentum der jeweiligen Autoren, der Rest © 2014 - 2024 by Deutsche-Politik-News.de.

Wir betonen ausdrücklich, daß wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und/oder auf die Inhalte verlinkter Seiten haben und distanzieren uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinken Seiten und machen uns deren Inhalte auch nicht zu Eigen. Für die Inhalte oder die Richtigkeit von verlinkten Seiten übernehmen wir keine Haftung. Diese Erklärung gilt für alle auf der Homepage angebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Banner, Buttons, Beiträge oder sonstige Verlinkungen führen.

Die Schlagzeilen der neuesten Artikel können Sie mittels der backend.php auf Ihre Homepage übernehmen, diese werden automatisch aktualisiert.

Deutsche-Politik-News.de / Impressum - AGB (inklusive Datenschutzhinweise) - Werbung - Besucherstatistik / Deutsche Politik, Wirtschaft & Kultur - Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie sich weiterhin auf dieser Seite aufhalten, akzeptieren Sie unseren Einsatz von Cookies!

Wenn die Miete ausbleibt...