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 Deutsche-Politik-News.de ! Weitere News: Artikelserie Mobbing im Arbeitsrecht - Teil 5

Veröffentlicht am Montag, dem 09. Juli 2012 @ 09:22:14 auf Freie-PresseMitteilungen.de

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Deutsche-Politik-News.de |
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin beantworten die wichtigsten praxisrelevanten Fragen rund um das Thema Mobbing

Mobbing ist im Arbeitsrecht ein anerkannter Begriff. Wer gemobbt wird, dem sprechen die Arbeitsgerichte bisweilen fünfstellige Summen als Schadensersatz zu. Obwohl Mobbing arbeitsrechtlich eindeutig verboten ist und Schadensersatzansprüche auslöst, gibt es rund ums Mobbing trotzdem viele Fragen. Die Autoren Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor beantworten in einer Artikelserie die wichtigsten Fragen zu den Rechten und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bei Mobbing.

1. Was ist Mobbing?
2. Was ist Bossing? Wo liegt der Unterschied zum Mobbing?
3. Wo liegt der Unterschied zwischen Mobbing und sexueller Belästigung?
4. Welche Ansprüche hat der Arbeitnehmer gegen seinen Arbeitgeber, wenn ihn Kollegen mobben?
Heute: 5. Welche Ansprüche hat der Arbeitnehmer gegen seine ihn mobbenden Kollegen?
6. Wen sollte der gemobbte Arbeitnehmer verklagten?
7. Welche Voraussetzungen hat ein Schadensersatzanspruch wegen Mobbing? Wann sprechen die Gerichte Schmerzensgeld zü
8. Wie viel Schmerzensgeld kann der Arbeitnehmer realistischer Weise vor Gericht durchsetzen?

5. Welche Ansprüche hat der Arbeitnehmer gegen seine ihn mobbenden Kollegen?

Jeder hat einen Anspruch darauf, dass ein anderer Mensch ihn durch Schikane oder durch Drangsalieren nicht krank macht oder auf sonstige Weise schädigt. Es gibt zivilrechtliche Unterlassungsansprüche und spezialgesetzliche Ansprüche, die sich gegen Nachstellungen oder sexuelle Belästigungen richten. Denkbar sind auch Schadensersatzansprüche wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung oder wegen Verletzung der Gesundheit oder des allgemeinen Persönlichkeitsrechts.

Diese Ansprüche hätte das Mobbingopfer im Fall von Belästigungen nicht nur gegen seine Arbeitskollegen, sondern auch gegen alle anderen Personen, die systematisch demütigen, verletzen oder schikanieren.

Das Mobbingopfer hat mit den Kollegen kein vertragliches Verhältnis. Deshalb kann das Mobbingopfer keine Fürsorge von dem Kollegen oder von dem Vorgesetzten, wenn dieser kein Arbeitgeber ist, verlangen. Er kann also nicht von dem Kollegen verlangen, dass dieser sich loyal ihm gegenüber verhält und aktiv an Problemlösungen beteiligt.

Zur kompletten Serie gehen Sie bitte auf www.arbeitsrechtler-in.de/mobbing-in-berlin.html.

27.10.2011

Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin

Bredereck Willkomm Rechtsanwälte

Berlin-Charlottenburg: Kurfürstendamm 216 (Ecke Fasanenstraße), 10719 Berlin
(U-Bahnhof Uhlandstraße, S- und U-Bahnhof Zoologischer Garten)
Berlin-Mitte: Palais am Festungsgraben, 10117 Berlin, Zufahrt über Straße Unter den Linden
(S- und U-Bahnhof Friedrichstraße)
Berlin-Marzahn Zweigstelle: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin
(S-Bahnhof Marzahn)

Potsdam: Friedrich-Ebert-Straße 33, 14469 Potsdam

Tel. (030) 4 000 4 999
Mail: Fachanwalt@Arbeitsrechtler-in.de

Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.de

Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Arbeitnehmer:

-Vertretung in Kündigungsschutzprozessen
-Vertretung bei Statusklagen (Feststellung der Arbeitnehmereigenschaft für sogenannte "Scheinselbständige" )
-Vertretung bei Streitigkeiten über Arbeitsentgelt
-Vorbereitung und Beratung bei Aufhebungsverträgen
-Beratung zu Abmahnungen und zum Vorgehen bei Erhalt einer unberechtigten Abmahnung
-Beratung zu Arbeitsverträgen
-Beratung und Vertretung bei innerbetrieblichem Mobbing oder Bossing
-Beratung zu Versetzung und Änderungskündigung
-Beratung und Vertretung in Zeugnisstreitigkeiten
-Vertretung deutschlandweit bei allen Prozessen vor den Arbeitsgerichten, den Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht

Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Arbeitgeber:

-Gestaltung von Arbeitsverträgen
-Überarbeitung von Arbeitsverträgen
-Handlungsanleitungen für den Umgang mit Arbeitsverträgen
-Vorbereitung von Kündigungen, Vertretung im Kündigungsschutzprozess
-Vorbereitung und Beratung von Aufhebungsverträgen
-Beratung zu Abmahnungen und zum gerichtsfesten Verfassen von Abmahnungen
-Beratung des Arbeitgebers bei innerbetrieblichem Mobbing, oder Mobbingvorwürfen des Arbeitnehmers
-Beratung zum Direktionsrecht (Weisungsrecht) und zu Versetzung, Änderungskündigung
-Beratung und Vertragsgestaltung zum Schutz der Betriebsgeheimnisse
-Beratung zu (nachvertraglichen) Wettbewerbsverboten
-Vertretung deutschlandweit bei allen Prozessen vor den Arbeitsgerichten, den Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht
-Beratung bei Verhandlungen mit dem Betriebsrat
-Beratung bei Verhandlungen mit dem Personalrat
-Betriebsverfassungsfragen und Mitbestimmungsrechte
-Beratung und Begleitung bei der Verhandlung von Sozialplänen, Interessenausgleichen, Betriebsvereinbarungen, Dienstvereinbarungen
-Schlichtung
-Vertretung im Verfahren vor den Einigungsstellen
-Begleitung und Beratung bei Betriebsratswahlen im Unternehmen
-Gestaltung und Beratung bei Abschluss von Verträgen mit freiberuflichen Mitarbeitern
-Gestaltung von Handelsvertreterverträgen, Begleitung bei der Verhandlung von Handelsvertreterverträgen
-Kündigung von Handelsvertreterverträgen

Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam

Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
anwalt-marketing@web.de
030 4000 4999
http://www.recht-bw.de



Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin beantworten die wichtigsten praxisrelevanten Fragen rund um das Thema Mobbing

Mobbing ist im Arbeitsrecht ein anerkannter Begriff. Wer gemobbt wird, dem sprechen die Arbeitsgerichte bisweilen fünfstellige Summen als Schadensersatz zu. Obwohl Mobbing arbeitsrechtlich eindeutig verboten ist und Schadensersatzansprüche auslöst, gibt es rund ums Mobbing trotzdem viele Fragen. Die Autoren Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor beantworten in einer Artikelserie die wichtigsten Fragen zu den Rechten und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bei Mobbing.

1. Was ist Mobbing?
2. Was ist Bossing? Wo liegt der Unterschied zum Mobbing?
3. Wo liegt der Unterschied zwischen Mobbing und sexueller Belästigung?
4. Welche Ansprüche hat der Arbeitnehmer gegen seinen Arbeitgeber, wenn ihn Kollegen mobben?
Heute: 5. Welche Ansprüche hat der Arbeitnehmer gegen seine ihn mobbenden Kollegen?
6. Wen sollte der gemobbte Arbeitnehmer verklagten?
7. Welche Voraussetzungen hat ein Schadensersatzanspruch wegen Mobbing? Wann sprechen die Gerichte Schmerzensgeld zü
8. Wie viel Schmerzensgeld kann der Arbeitnehmer realistischer Weise vor Gericht durchsetzen?

5. Welche Ansprüche hat der Arbeitnehmer gegen seine ihn mobbenden Kollegen?

Jeder hat einen Anspruch darauf, dass ein anderer Mensch ihn durch Schikane oder durch Drangsalieren nicht krank macht oder auf sonstige Weise schädigt. Es gibt zivilrechtliche Unterlassungsansprüche und spezialgesetzliche Ansprüche, die sich gegen Nachstellungen oder sexuelle Belästigungen richten. Denkbar sind auch Schadensersatzansprüche wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung oder wegen Verletzung der Gesundheit oder des allgemeinen Persönlichkeitsrechts.

Diese Ansprüche hätte das Mobbingopfer im Fall von Belästigungen nicht nur gegen seine Arbeitskollegen, sondern auch gegen alle anderen Personen, die systematisch demütigen, verletzen oder schikanieren.

Das Mobbingopfer hat mit den Kollegen kein vertragliches Verhältnis. Deshalb kann das Mobbingopfer keine Fürsorge von dem Kollegen oder von dem Vorgesetzten, wenn dieser kein Arbeitgeber ist, verlangen. Er kann also nicht von dem Kollegen verlangen, dass dieser sich loyal ihm gegenüber verhält und aktiv an Problemlösungen beteiligt.

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27.10.2011

Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin

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Artikel-Titel: Weitere News: Artikelserie Mobbing im Arbeitsrecht - Teil 5

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