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Sanierung zwischen Historik und Moderne

Datum: Dienstag, der 31. Juli 2012 @ 21:13:23 Thema: Deutsche Politik Infos

Wie aus einer Denkmalimmobilie eine rentable Anlage wird

Anders als bei einem Neubau, bei dem sowohl die Fassadengestaltung als auch die Architektur der Innenräume frei planbar sind, müssen bei der Sanierung denkmalgeschützter Immobilien besondere Vorgaben beachtet werden. So sollten beispielsweise alte Fenster und Türen, kunstvolle Schmuckfassaden oder Stuckdecken nach dem historischen Vorbild wiederhergestellt werden. Ein Denkmal soll als das gewürdigt werden, was es ist: Ein Zeitzeuge, der nachfolgenden Generationen einen Blick in die Vergangenheit ermöglicht.

Sven Langbein, Geschäftsführer der auf Denkmalimmobilien spezialisierten Immovaria GmbH weiß: Anleger befürchten beim Kauf einer Denkmalimmobilie neben den bürokratischen Auflagen in Sachen Sanierung auch die entsprechend hohen Kosten dafür. Beide Bedenken sind jedoch unbegründet: Ein erfahrener Baupartner wie die Immovaria GmbH Nürnberg übernimmt die Absprachen mit sämtlichen Behörden, so dass Anleger keinen zeitaufwendigen Bürokratieaufwand befürchten müssen. Die Immovaria GmbH pflegt eine enge Zusammenarbeit mit den Denkmalbehörden. Gemeinsam mit dem zuständigen Stadtbezirkskonservator wird eine sogenannte denkmalschutzrechtliche Stellungnahme erarbeitet, die die Besonderheiten der jeweiligen Immobilie berücksichtigt, damit die Sanierung entsprechend anerkannt wird. Die Abnahme der Sanierungsarbeiten durch das Denkmalamt ist entscheidend für eine spätere, steuerliche Anerkennung durch das Finanzamt. Das Denkmalamt stellt nach erfolgreicher Sanierung eine Bescheinigung aus, die bestätigt, dass die Sanierungsarbeiten im Sinne der Denkmalverordnung erfolgt sind und damit dem Erhalt des Gebäudes dienen.

Eigentümer, die diese Bescheinigung nach Abschluss der Sanierung beim Finanzamt einreichen, können sich über erhebliche Steuervorteile freuen. Vermieten sie die Räumlichkeiten nach der Sanierung, können die Kosten vollständig steuerlich geltend gemacht werden. In den ersten 8 Jahren ab dem Jahr der bezugsfertigen Herstellung des Gebäudes können 9%, in den darauffolgenden 4 Jahren noch einmal 7% der nachträglichen Herstellungskosten die Einkommenssteuer mindern.

Immovaria GmbH,
Herr Sven Langbein
Stephanstr. 6a, 90478 Nürnberg, Deutschland

Tel.: 09112398330;

kontakt@immovaria.net;
http://www.immovaria.net

Die Immovaria GmbH legt großen Wert auf eine zeitgemäße und nachhaltige Sanierung. Dabei kann die Modernisierung nicht den Normen der Energieeffizienz entsprechen, die für Neubauten gelten. Maßgeblich sind hier die Vorschriften der Energieeinsparverordnung (EnEV) mit den Ausnahmetatbeständen für Denkmale. Dennoch schließen sich alte Gemäuer und energetische Sanierung nicht aus. Denn erst durch eine nachhaltige Sanierung ist mit einem entsprechenden Werterhalt oder sogar einer Wertsteigerung zu rechnen. Je nach Zustand des Gebäudes wird im Rahmen der Sanierungsarbeiten die Bausubstanz erneuert und vor allem die Heiztechnik ausgetauscht. Auch die Dämmung von Fassaden, Kellern und Dächern ist in Denkmalimmobilien möglich.
Im Rahmen der Sanierungsarbeiten dürfen auch technische Neuerungen einfließen. So ist es kein Widerspruch, wenn in einer Denkmalimmobilie moderne Überwachungstechnik installiert wird oder Bäder mit Fußboden- und Handtuchheizungen aufgewertet werden. Wichtig ist am Ende, dass der Charakter des Baudenkmals erhalten bleibt; dies macht die Immobilie für zukünftige Mieter interessant und damit für Anleger langfristig rentabel.



Wie aus einer Denkmalimmobilie eine rentable Anlage wird

Anders als bei einem Neubau, bei dem sowohl die Fassadengestaltung als auch die Architektur der Innenräume frei planbar sind, müssen bei der Sanierung denkmalgeschützter Immobilien besondere Vorgaben beachtet werden. So sollten beispielsweise alte Fenster und Türen, kunstvolle Schmuckfassaden oder Stuckdecken nach dem historischen Vorbild wiederhergestellt werden. Ein Denkmal soll als das gewürdigt werden, was es ist: Ein Zeitzeuge, der nachfolgenden Generationen einen Blick in die Vergangenheit ermöglicht.

Sven Langbein, Geschäftsführer der auf Denkmalimmobilien spezialisierten Immovaria GmbH weiß: Anleger befürchten beim Kauf einer Denkmalimmobilie neben den bürokratischen Auflagen in Sachen Sanierung auch die entsprechend hohen Kosten dafür. Beide Bedenken sind jedoch unbegründet: Ein erfahrener Baupartner wie die Immovaria GmbH Nürnberg übernimmt die Absprachen mit sämtlichen Behörden, so dass Anleger keinen zeitaufwendigen Bürokratieaufwand befürchten müssen. Die Immovaria GmbH pflegt eine enge Zusammenarbeit mit den Denkmalbehörden. Gemeinsam mit dem zuständigen Stadtbezirkskonservator wird eine sogenannte denkmalschutzrechtliche Stellungnahme erarbeitet, die die Besonderheiten der jeweiligen Immobilie berücksichtigt, damit die Sanierung entsprechend anerkannt wird. Die Abnahme der Sanierungsarbeiten durch das Denkmalamt ist entscheidend für eine spätere, steuerliche Anerkennung durch das Finanzamt. Das Denkmalamt stellt nach erfolgreicher Sanierung eine Bescheinigung aus, die bestätigt, dass die Sanierungsarbeiten im Sinne der Denkmalverordnung erfolgt sind und damit dem Erhalt des Gebäudes dienen.

Eigentümer, die diese Bescheinigung nach Abschluss der Sanierung beim Finanzamt einreichen, können sich über erhebliche Steuervorteile freuen. Vermieten sie die Räumlichkeiten nach der Sanierung, können die Kosten vollständig steuerlich geltend gemacht werden. In den ersten 8 Jahren ab dem Jahr der bezugsfertigen Herstellung des Gebäudes können 9%, in den darauffolgenden 4 Jahren noch einmal 7% der nachträglichen Herstellungskosten die Einkommenssteuer mindern.

Immovaria GmbH,
Herr Sven Langbein
Stephanstr. 6a, 90478 Nürnberg, Deutschland

Tel.: 09112398330;

kontakt@immovaria.net;
http://www.immovaria.net

Die Immovaria GmbH legt großen Wert auf eine zeitgemäße und nachhaltige Sanierung. Dabei kann die Modernisierung nicht den Normen der Energieeffizienz entsprechen, die für Neubauten gelten. Maßgeblich sind hier die Vorschriften der Energieeinsparverordnung (EnEV) mit den Ausnahmetatbeständen für Denkmale. Dennoch schließen sich alte Gemäuer und energetische Sanierung nicht aus. Denn erst durch eine nachhaltige Sanierung ist mit einem entsprechenden Werterhalt oder sogar einer Wertsteigerung zu rechnen. Je nach Zustand des Gebäudes wird im Rahmen der Sanierungsarbeiten die Bausubstanz erneuert und vor allem die Heiztechnik ausgetauscht. Auch die Dämmung von Fassaden, Kellern und Dächern ist in Denkmalimmobilien möglich.
Im Rahmen der Sanierungsarbeiten dürfen auch technische Neuerungen einfließen. So ist es kein Widerspruch, wenn in einer Denkmalimmobilie moderne Überwachungstechnik installiert wird oder Bäder mit Fußboden- und Handtuchheizungen aufgewertet werden. Wichtig ist am Ende, dass der Charakter des Baudenkmals erhalten bleibt; dies macht die Immobilie für zukünftige Mieter interessant und damit für Anleger langfristig rentabel.







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