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Tragepflicht für Arbeitskleidung

Datum: Dienstag, der 19. Februar 2013 @ 16:19:47 Thema: Deutsche Politik Infos

In vielen Unternehmen herrscht auf der Chefetage inzwischen der Zwang einheitliche Businessbekleidung zu tragen, auch wenn dies vielen zu monoton ist. Arbeitnehmer, die sich nicht daran halten und beispielsweise statt mit der vom Unternehmen gestellten roten Krawatte mit einer blauen oder schwarzen Krawatte aus dem eigenen Bestand am Arbeitsplatz erscheinen, müssen damit rechnen, dass sie früher oder später eine Abmahnung erhalten. Warum ein Unternehmen den Mitarbeitern die bestimmte Kleiderordnung vorschreibt hat in diesem Fall allerdings globale Gründe, meist weil das Unternehmen nach außen hin bekunden möchte, dass es global offen ist und sich dem Trend der Businesskleidung anschließt. Während diese Art von Businesskleidung vor allem im Verwaltungs- und im Dienstleistungsbereich vorgeschrieben ist, gibt es noch eine andere Art von Kleiderordnung, die ausschließlich der Sicherheit dient, wie es in der Regel im Produktionsbereich der Fall ist. Hier geht es weniger um das einheitliche Erscheinungsbild, als um die Sicherheit am Arbeitsplatz. Gemeinsam ist den beiden Kleiderordnungen, dass sich die Arbeitnehmer daran halten müssen. Schutzkleidung kommt sowohl im Handwerk, wie auch in der Industrie vor und auch im medizinischen Bereich. Diese Bekleidung verfügt über Eigenschaften, die dafür sorgen, dass der Arbeitnehmer bei der Tätigkeit, die er ausübt keinen unnötigen Risiken ausgesetzt ist. Es gibt dabei verschiedene Arten von Schutzbrillen, verschiedenartigen Gehörschutz und auch verschiedene Arbeitshandschuhe, wie man auf der Webseite http://www.arbeitshandschuh24.de sehr gut sehen kann. In diesem Zusammenhang gehört zu den Pflichten des Arbeitgebers diese Schutzkleidung zu besorgen und dem Arbeitnehmer in der passenden Größe und Sicherheitsklasse zur Verfügung zu stellen. Im Arbeitsvertrag bzw. in der Betriebsvereinbarung ist in der Regel auch die Reinigung der Schutzkleidung geregelt. Für den Fall, dass es sich um Gegenstände wie Schutzbrille oder den Gehörschutz handelt, muss der Arbeitnehmer diesen austauchen, wenn er merkt, dass dessen Schutzwirkung maßgeblich nachgelassen hat. Nur so ist ein sicheres Arbeiten am zugewiesenen Arbeitsplatz letztlich auch möglich.

arboro UG (haftungsbeschränkt)
Geschäftsführer: Zoran Artmagic
Adresse: Brückenstr. 4
74078 Heilbronn
Deutschland
Telefon: +49 (0) 7131 390 34 41
Fax: +49 (0) 7131 390 35 63
E-Mail: blog(@)arboro.de


In vielen Unternehmen herrscht auf der Chefetage inzwischen der Zwang einheitliche Businessbekleidung zu tragen, auch wenn dies vielen zu monoton ist. Arbeitnehmer, die sich nicht daran halten und beispielsweise statt mit der vom Unternehmen gestellten roten Krawatte mit einer blauen oder schwarzen Krawatte aus dem eigenen Bestand am Arbeitsplatz erscheinen, müssen damit rechnen, dass sie früher oder später eine Abmahnung erhalten. Warum ein Unternehmen den Mitarbeitern die bestimmte Kleiderordnung vorschreibt hat in diesem Fall allerdings globale Gründe, meist weil das Unternehmen nach außen hin bekunden möchte, dass es global offen ist und sich dem Trend der Businesskleidung anschließt. Während diese Art von Businesskleidung vor allem im Verwaltungs- und im Dienstleistungsbereich vorgeschrieben ist, gibt es noch eine andere Art von Kleiderordnung, die ausschließlich der Sicherheit dient, wie es in der Regel im Produktionsbereich der Fall ist. Hier geht es weniger um das einheitliche Erscheinungsbild, als um die Sicherheit am Arbeitsplatz. Gemeinsam ist den beiden Kleiderordnungen, dass sich die Arbeitnehmer daran halten müssen. Schutzkleidung kommt sowohl im Handwerk, wie auch in der Industrie vor und auch im medizinischen Bereich. Diese Bekleidung verfügt über Eigenschaften, die dafür sorgen, dass der Arbeitnehmer bei der Tätigkeit, die er ausübt keinen unnötigen Risiken ausgesetzt ist. Es gibt dabei verschiedene Arten von Schutzbrillen, verschiedenartigen Gehörschutz und auch verschiedene Arbeitshandschuhe, wie man auf der Webseite http://www.arbeitshandschuh24.de sehr gut sehen kann. In diesem Zusammenhang gehört zu den Pflichten des Arbeitgebers diese Schutzkleidung zu besorgen und dem Arbeitnehmer in der passenden Größe und Sicherheitsklasse zur Verfügung zu stellen. Im Arbeitsvertrag bzw. in der Betriebsvereinbarung ist in der Regel auch die Reinigung der Schutzkleidung geregelt. Für den Fall, dass es sich um Gegenstände wie Schutzbrille oder den Gehörschutz handelt, muss der Arbeitnehmer diesen austauchen, wenn er merkt, dass dessen Schutzwirkung maßgeblich nachgelassen hat. Nur so ist ein sicheres Arbeiten am zugewiesenen Arbeitsplatz letztlich auch möglich.

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