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Vermietung von Wohnraum - Was sich hinter dem Begriff „Teilungserklärung“ verbirgt

Datum: Freitag, der 18. Juni 2010 @ 10:46:57 Thema: Deutsche Politik Infos

Als Vermieter gibt es einiges zu beachten und zu verwalten. So ist die Teilungserklärung ein wichtiges Dokument für die Aufteilung der Wohnanlage. Das Immobilienportal www.myimmo.de erklärt, um was es sich genau handelt und was es alles zu beachten gilt.

Die Teilungserklärung ist die Mitteilung des Grundstückseigentümers über die einzelnen Eigentumseinheiten der Wohnanlage und entspricht einer Art Aufteilungsplan, der die einzelnen Besitzansprüche der Räumlichkeiten festhält. Diese Erklärung muss wegen der Absicherung der Rechtsverhältnisse im Grundbuch festgehalten werden. So lässt sich mit der Teilungserklärung das Miteigentum, das Sonder- sowie das Gemeinschaftseigentum genau festlegen. Die exakte Zuteilung erfolgt durch eine Bauzeichnung, aus der Standort und Größe der Zuordnung ersichtlich sind. Der private Wohnraum muss mit einer einheitlichen Nummer deutlich gekennzeichnet werden, da er sonst nicht zum Sondereigentum zugeteilt werden kann. Wird beispielsweise ein Raum im Haus (http://www.myimmo.de/ratgeber/immobilien-lexikon/haus-mieten) vergessen zu kennzeichnen, wird dieser automatisch dem Gemeinschaftseigentum zugeschrieben und der Rechtsanspruch verfällt. Eine genaue Prüfung der Teilungserklärung ist daher Pflicht.

Weiterhin ist es nicht möglich, willkürlich Anlagen zum Sondereigentum zu deklarieren, wenn diese gesetzlich abgesicherte Gemeinschaftseigentum-Anteile sind. Hierunter zählen zum Beispiel Fenster, da diese architektonisch-gestaltete Bauteile sind. Lediglich die inneren Elemente wie der Anstrich oder die Griffe sind dem Sondereigentum angeschlossen.

Weitere Informationen:
http://news.myimmo.de/teilungserklaerung/5581.html

Kontakt:

Unister GmbH
Lisa Neumann
Barfußgässchen 11
04109 Leipzig

Tel: +49/341/49288-240
Fax: +49/341/49288-59
lisa.neumann@unister.de

Die Unister-Gruppe betreibt mit www.myimmo.de ein erfolgreiches deutschsprachiges Immobilienportal. Komplementäre Produkte und Dienstleistungen werden aus den Bereichen Finanzen mit www.kredit.de, www.geld.de, Versicherungen mit www.private-krankenversicherung.de und www.versicherungen.de sowie Verbraucherinformation mit www.preisvergleich.de angeboten. Häuser und Grundstücke können auch beim kostenlosen Online-Auktionshaus www.auvito.de ersteigert werden.


Als Vermieter gibt es einiges zu beachten und zu verwalten. So ist die Teilungserklärung ein wichtiges Dokument für die Aufteilung der Wohnanlage. Das Immobilienportal www.myimmo.de erklärt, um was es sich genau handelt und was es alles zu beachten gilt.

Die Teilungserklärung ist die Mitteilung des Grundstückseigentümers über die einzelnen Eigentumseinheiten der Wohnanlage und entspricht einer Art Aufteilungsplan, der die einzelnen Besitzansprüche der Räumlichkeiten festhält. Diese Erklärung muss wegen der Absicherung der Rechtsverhältnisse im Grundbuch festgehalten werden. So lässt sich mit der Teilungserklärung das Miteigentum, das Sonder- sowie das Gemeinschaftseigentum genau festlegen. Die exakte Zuteilung erfolgt durch eine Bauzeichnung, aus der Standort und Größe der Zuordnung ersichtlich sind. Der private Wohnraum muss mit einer einheitlichen Nummer deutlich gekennzeichnet werden, da er sonst nicht zum Sondereigentum zugeteilt werden kann. Wird beispielsweise ein Raum im Haus (http://www.myimmo.de/ratgeber/immobilien-lexikon/haus-mieten) vergessen zu kennzeichnen, wird dieser automatisch dem Gemeinschaftseigentum zugeschrieben und der Rechtsanspruch verfällt. Eine genaue Prüfung der Teilungserklärung ist daher Pflicht.

Weiterhin ist es nicht möglich, willkürlich Anlagen zum Sondereigentum zu deklarieren, wenn diese gesetzlich abgesicherte Gemeinschaftseigentum-Anteile sind. Hierunter zählen zum Beispiel Fenster, da diese architektonisch-gestaltete Bauteile sind. Lediglich die inneren Elemente wie der Anstrich oder die Griffe sind dem Sondereigentum angeschlossen.

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04109 Leipzig

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