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Health-Claims-Verordnung im Visier: Gerichtsverhandlung zum Schutz von Verbraucherinteressen vor dem Europäischen Gerichtshof

Datum: Dienstag, der 14. Oktober 2014 @ 13:33:01 Thema: Deutsche Politik Infos

Laudert, 14. Oktober 2014. Am 23.10.2014 findet in Luxemburg vor dem Europäischen Gerichtshof die Verhandlung zwischen dem NEM e.V. (Verband mittelständischer europäischer Hersteller und Distributoren von Nahrungsergänzungsmitteln & Gesundheitsprodukten) gemeinsam mit der Plantavis GmbH gegen die Europäische Kommission und die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) statt. Verhandelt wird die Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel (Health-Claims-Verordnung). Die Zulassung zu der Gerichtsverhandlung gegen die Health-Claims-Verordnung ist für den NEM e.V. ein bedeutender Schritt. Das Urteil des EuGH wird mit Spannung erwartet.

Die Health-Claims-Verordnung gilt seit dem 1. Juli 2007. Danach unterliegen nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben detaillierten Anforderungen. Zurzeit sind lediglich 222 Angaben zugelassen. Lebensmittelhersteller dürfen seit dem 14. Dezember 2012 nur noch mit diesen gesundheitsbezogenen Angaben für ihre Produkte werben.

Health Claims werden nur genehmigt, wenn klinische Doppelblindstudien vorliegen wie bei Arzneimitteln. Nahrungsergänzungsmittel sind „konzentrierte“ Lebensmittel, von denen Studien verlangt werden wie bei Arzneimitteln. Das ist Willkür und verhindert die Gesundheit der Verbraucher, da andere wissenschaftliche Forschungsergebnisse von der Behörde eher verboten sind.

Die Kläger – NEM e.V. und Plantavis GmbH – halten dies für unzulässig. „Durch diese Einschränkung wird der Verbraucher an für ihn interessanten Gesundheitsinformationen gehindert“, so Manfred Scheffler, Präsident des NEM e.V.. Darüber hinaus werde durch zahlreiche Verbote der Verordnung in die Grundrechte der Meinungsfreiheit und der Berufsausübungsfreiheit der Lebensmittelunternehmer eingegriffen.

Der NEM e.V. tritt für die Interessen der mittelständischen Industrie- und des mittelständischen Handels sowie kleiner Unternehmen bezüglich diätetischer Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel, ergänzende-bilanzierte Diäten, Medizinprodukte, funktionaler Lebensmittel sowie entsprechender Rohstoffe ein. Zudem schafft und wahrt der Verein Rechtssicherheit für Unternehmen innerhalb der EU hinsichtlich der Nahrungsmittelergänzungsverordnung und entsprechender EU-Richtlinien. Ziel ist, klare, gleichberechtigte und sichere rechtliche Regelungen und Rahmenbedingungen für Industrie und Handel innerhalb der Europäischen Union zu schaffen. Weitere Informationen: www.nem-ev.de

Anne Heussner, primo PR, 069 530 546 50, info@primo-pr.com


Laudert, 14. Oktober 2014. Am 23.10.2014 findet in Luxemburg vor dem Europäischen Gerichtshof die Verhandlung zwischen dem NEM e.V. (Verband mittelständischer europäischer Hersteller und Distributoren von Nahrungsergänzungsmitteln & Gesundheitsprodukten) gemeinsam mit der Plantavis GmbH gegen die Europäische Kommission und die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) statt. Verhandelt wird die Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel (Health-Claims-Verordnung). Die Zulassung zu der Gerichtsverhandlung gegen die Health-Claims-Verordnung ist für den NEM e.V. ein bedeutender Schritt. Das Urteil des EuGH wird mit Spannung erwartet.

Die Health-Claims-Verordnung gilt seit dem 1. Juli 2007. Danach unterliegen nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben detaillierten Anforderungen. Zurzeit sind lediglich 222 Angaben zugelassen. Lebensmittelhersteller dürfen seit dem 14. Dezember 2012 nur noch mit diesen gesundheitsbezogenen Angaben für ihre Produkte werben.

Health Claims werden nur genehmigt, wenn klinische Doppelblindstudien vorliegen wie bei Arzneimitteln. Nahrungsergänzungsmittel sind „konzentrierte“ Lebensmittel, von denen Studien verlangt werden wie bei Arzneimitteln. Das ist Willkür und verhindert die Gesundheit der Verbraucher, da andere wissenschaftliche Forschungsergebnisse von der Behörde eher verboten sind.

Die Kläger – NEM e.V. und Plantavis GmbH – halten dies für unzulässig. „Durch diese Einschränkung wird der Verbraucher an für ihn interessanten Gesundheitsinformationen gehindert“, so Manfred Scheffler, Präsident des NEM e.V.. Darüber hinaus werde durch zahlreiche Verbote der Verordnung in die Grundrechte der Meinungsfreiheit und der Berufsausübungsfreiheit der Lebensmittelunternehmer eingegriffen.

Der NEM e.V. tritt für die Interessen der mittelständischen Industrie- und des mittelständischen Handels sowie kleiner Unternehmen bezüglich diätetischer Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel, ergänzende-bilanzierte Diäten, Medizinprodukte, funktionaler Lebensmittel sowie entsprechender Rohstoffe ein. Zudem schafft und wahrt der Verein Rechtssicherheit für Unternehmen innerhalb der EU hinsichtlich der Nahrungsmittelergänzungsverordnung und entsprechender EU-Richtlinien. Ziel ist, klare, gleichberechtigte und sichere rechtliche Regelungen und Rahmenbedingungen für Industrie und Handel innerhalb der Europäischen Union zu schaffen. Weitere Informationen: www.nem-ev.de

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