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LegisAudit / Legis / Audit Web-Begrifflichkeit (HH-10/5nf/3mod, Medien-/Pressereport 01/153/2014, Donnerstag, 23.10.2014)!

Datum: Donnerstag, der 23. Oktober 2014 @ 14:52:04 Thema: Deutsche Politik Infos

Die Ratio Legis:

Unter "Ratio des Gesetzes" (lateinisch ratio legis) oder "Ratio einer Norm" verstehen Juristen den zu Grunde liegenden Gedanken einer Rechtsnorm, also den Grund, warum letztlich eine Norm besteht. Dieser Begriff wird somit im Sinne eines (vernünftigen) Argumentes / Motives / Beweggrundes verwendet.

Diese ratio legis stellt somit sowohl in Europa wie auch in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) Ziel und Zweck einer Rechtsvorschrift dar, welche der Gesetzgeber in Form eines gesetzlichen Tatbestands (Lex) definiert. Sie steht in einem Spannungsverhältnis zur lex.

Im Normalfall bedeutet das, dass unbefriedigende Resultate in Einzelfällen in Kauf genommen werden, damit in den meisten Fällen das Regelungsziel erreicht werden kann.

Die Ratio Legis:

Unter "Ratio des Gesetzes" (lateinisch ratio legis) oder "Ratio einer Norm" verstehen Juristen den zu Grunde liegenden Gedanken einer Rechtsnorm, also den Grund, warum letztlich eine Norm besteht. Dieser Begriff wird somit im Sinne eines (vernünftigen) Argumentes / Motives / Beweggrundes verwendet.

Diese ratio legis stellt somit sowohl in Europa wie auch in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) Ziel und Zweck einer Rechtsvorschrift dar, welche der Gesetzgeber in Form eines gesetzlichen Tatbestands (Lex) definiert. Sie steht in einem Spannungsverhältnis zur lex.

Im Normalfall bedeutet das, dass unbefriedigende Resultate in Einzelfällen in Kauf genommen werden, damit in den meisten Fällen das Regelungsziel erreicht werden kann.





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