Zur Startseite von Deutsche-Politik-News.de



Badische Neueste Nachrichten: In der Schieflage!

Datum: Mittwoch, der 06. Februar 2013 @ 14:10:48 Thema: Deutsche Politik Infos

Karlsruhe (ots) - Es haben schon Bundesländer oder Fraktionen wegen geringerer Dinge in Karlsruhe geklagt als nun Hessen und Bayern.

Dass deren Klage von den Profiteuren des Finanzausgleichs, aber auch von Landesfinanzminister Nils Schmid (SPD) als Wahlkampfgetöse abgetan wird, darf getrost in den Bereich der politischen Folklore verwiesen werden.

Vertraten doch jene, die nun die beiden so heftig schelten, in vergangenen Jahrzehnten ihre Interessen ebenfalls mit Klagen in Karlsruhe - immer wieder ging es auch um den Länderfinanzausgleich, bei dem man sich als zu kurz gekommen sah.

Die derzeitige Debatte bildet aber nicht die sonst üblichen Parteilager ab.

Während der grüne Ministerpräsident Winfried Kretschmann die derzeitige Praxis massiv kritisiert, aber von seinem glücklos agierenden Juniorpartner Nils Schmid gebremst wird und nicht vor das Verfassungsgericht ziehen darf, bekommt Hessens Unions-Ministerpräsident Bouffier Unterstützung von den oppositionellen Grünen.

Die am Geldtropf des Südens hängenden regierenden Ost-Christdemokraten attackieren unterdessen ihre Unions-Kameraden.

Der Wähler vergisst zwar vieles, Karlsruhe aber kaum etwas. Dort wird die Rechtsprechung der vergangenen Jahrzehnte in aller Regel nicht Knall auf Fall verworfen, üblicherweise wird sie vielmehr behutsam weiterentwickelt.

Und wer die vier Urteile der vergangenen 25 Jahre in dieser Sache mal genauer unter die Lupe nimmt, erkennt, dass die Richter den Politikern die Arbeit in dieser Sache nicht abnehmen wollten.

Nur wenn sich einer, wie 2006 die Bundeshauptstadt Berlin, allzu schamlos aus den Finanztöpfen bedienen will, ohne eigene Anstrengungen abzuliefern, dann schiebt Karlsruhe dem einen Riegel vor.

Die anderen Urteile in Sachen Länderfinanzausgleich lassen hingegen einen Tenor erkennen: Der Länderfinanzausgleich muss nach nachvollziehbaren Gesichtspunkten erfolgen, er darf die Zahler nicht über Gebühr schwächen, und die ärmeren Länder haben nicht den Anspruch, aufs völlig gleiche Niveau gehoben zu werden, auf dem sich die finanzstarken Länder befinden.

Und Karlsruhe erlaubt zudem Berechnungsmethoden, die sich nicht alleine an Steuerkraft und Bevölkerungszahlen orientieren. Nach dieser Vorgabe der Richter 1999 haben die Parteien im Konsens die entsprechenden Gesetze gestrickt.

Doch das ganze hochkomplexe System gerät in die Schieflage: Wenn nur noch drei Länder zahlen und alle anderen profitieren, stimmt was nicht.

Wenn sich ärmere Länder Dinge leisten, die sich die anderen verkneifen, dann geht dies ebenfalls nicht in Ordnung.

Dass sich was tun muss, geben ja sogar Finanzminister der Empfängerländer zu - zumindest wenn sie unter sich sind - und vereinbarten eine Reform des Finanzausgleichs und Verhandlungen.

Doch das Ergebnis von Verhandlungen, bei denen drei gegen 13 Bundesländer stehen, ist leicht vorherzusagen. Zumal es den erklärten Willen manches Ministerpräsidenten gibt, kein Jota von der Nehmerposition abzurücken.

Mit fremdem Geld kann man eben gut fröhlich sein. Doch 2019 muss sowieso eine Neuregelung kommen.

Der Zweite Senat wird nicht die Wünsche der Kläger voll erfüllen, aber er wird für diese Reform eine Basis schaffen.

Pressekontakt:

Badische Neueste Nachrichten
Klaus Gaßner
Telefon: +49 (0721) 789-0
redaktion.leitung@bnn.de

Weiter zum Originaltext: http://www.presseportal.de/pm/104277/2410985/badische_neueste_nachrichten/mail


Karlsruhe (ots) - Es haben schon Bundesländer oder Fraktionen wegen geringerer Dinge in Karlsruhe geklagt als nun Hessen und Bayern.

Dass deren Klage von den Profiteuren des Finanzausgleichs, aber auch von Landesfinanzminister Nils Schmid (SPD) als Wahlkampfgetöse abgetan wird, darf getrost in den Bereich der politischen Folklore verwiesen werden.

Vertraten doch jene, die nun die beiden so heftig schelten, in vergangenen Jahrzehnten ihre Interessen ebenfalls mit Klagen in Karlsruhe - immer wieder ging es auch um den Länderfinanzausgleich, bei dem man sich als zu kurz gekommen sah.

Die derzeitige Debatte bildet aber nicht die sonst üblichen Parteilager ab.

Während der grüne Ministerpräsident Winfried Kretschmann die derzeitige Praxis massiv kritisiert, aber von seinem glücklos agierenden Juniorpartner Nils Schmid gebremst wird und nicht vor das Verfassungsgericht ziehen darf, bekommt Hessens Unions-Ministerpräsident Bouffier Unterstützung von den oppositionellen Grünen.

Die am Geldtropf des Südens hängenden regierenden Ost-Christdemokraten attackieren unterdessen ihre Unions-Kameraden.

Der Wähler vergisst zwar vieles, Karlsruhe aber kaum etwas. Dort wird die Rechtsprechung der vergangenen Jahrzehnte in aller Regel nicht Knall auf Fall verworfen, üblicherweise wird sie vielmehr behutsam weiterentwickelt.

Und wer die vier Urteile der vergangenen 25 Jahre in dieser Sache mal genauer unter die Lupe nimmt, erkennt, dass die Richter den Politikern die Arbeit in dieser Sache nicht abnehmen wollten.

Nur wenn sich einer, wie 2006 die Bundeshauptstadt Berlin, allzu schamlos aus den Finanztöpfen bedienen will, ohne eigene Anstrengungen abzuliefern, dann schiebt Karlsruhe dem einen Riegel vor.

Die anderen Urteile in Sachen Länderfinanzausgleich lassen hingegen einen Tenor erkennen: Der Länderfinanzausgleich muss nach nachvollziehbaren Gesichtspunkten erfolgen, er darf die Zahler nicht über Gebühr schwächen, und die ärmeren Länder haben nicht den Anspruch, aufs völlig gleiche Niveau gehoben zu werden, auf dem sich die finanzstarken Länder befinden.

Und Karlsruhe erlaubt zudem Berechnungsmethoden, die sich nicht alleine an Steuerkraft und Bevölkerungszahlen orientieren. Nach dieser Vorgabe der Richter 1999 haben die Parteien im Konsens die entsprechenden Gesetze gestrickt.

Doch das ganze hochkomplexe System gerät in die Schieflage: Wenn nur noch drei Länder zahlen und alle anderen profitieren, stimmt was nicht.

Wenn sich ärmere Länder Dinge leisten, die sich die anderen verkneifen, dann geht dies ebenfalls nicht in Ordnung.

Dass sich was tun muss, geben ja sogar Finanzminister der Empfängerländer zu - zumindest wenn sie unter sich sind - und vereinbarten eine Reform des Finanzausgleichs und Verhandlungen.

Doch das Ergebnis von Verhandlungen, bei denen drei gegen 13 Bundesländer stehen, ist leicht vorherzusagen. Zumal es den erklärten Willen manches Ministerpräsidenten gibt, kein Jota von der Nehmerposition abzurücken.

Mit fremdem Geld kann man eben gut fröhlich sein. Doch 2019 muss sowieso eine Neuregelung kommen.

Der Zweite Senat wird nicht die Wünsche der Kläger voll erfüllen, aber er wird für diese Reform eine Basis schaffen.

Pressekontakt:

Badische Neueste Nachrichten
Klaus Gaßner
Telefon: +49 (0721) 789-0
redaktion.leitung@bnn.de

Weiter zum Originaltext: http://www.presseportal.de/pm/104277/2410985/badische_neueste_nachrichten/mail






Dieser Artikel kommt von Deutsche-Politik-News.de: Nachrichten zu Politik, Wirtschaft, Kultur / Deutschland & Welt
https://www.deutsche-politik-news.de

Die URL für diesen Artikel ist:
https://www.deutsche-politik-news.de/modules.php?name=News&file=article&sid=170993