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Badische Neueste Nachrichten: Ein Reizthema!

Datum: Mittwoch, der 20. März 2013 @ 11:39:52 Thema: Deutsche Politik Infos

Karlsruhe (ots) - Das ist der Idealfall: In einem fairen rechtsstaatlichen Verfahren sucht das Gericht in einem Strafprozess unter Aufbietung vieler Ressourcen die Wahrheit, findet sie auch und dazu noch eine angemessene Strafe, die der Schwere der Schuld auch gerecht wird - oder spricht den Angeklagten frei.

Und wiederum im Idealfall hat das Gericht die notwendige Zeit dafür.

Zur Ehrenrettung der Richter muss gesagt werden: Dies findet in vielen Gerichten Deutschlands so statt - doch diesen Idealfall gibt es immer weniger.

Deutschlands Gerichte sind seit Jahrzehnten einem Massenansturm an immer komplexeren Verfahren ausgesetzt.

Ständig neue Gesetze korrespondieren mit einer steigenden Lust der Deutschen an der Rechthaberei, jeder größere Streit landet vor Gericht.

Die ausufernde Kriminalität vor allem in Großstädten sorgt weiter für Dauerüberforderung.

Schon lange bevor das entsprechende Gesetz einen vorsichtigen Versuch der Kanalisierung darstellte, gab es - zunächst als einen Akt der Notwehr - informelle Absprachen zwischen Gericht, Staatsanwälten und Verteidigern.

Zunächst bei aufwendigen Wirtschaftsstrafsachen, später auch bei allgemeinen Strafsachen gab und gibt es den Versuch, durch ein (nicht immer wahres) Geständnis Prozesse abzukürzen und aufwendige Beweiserhebungen zu verhindern.

Der Preis des Ganzen war die Vernachlässigung der Wahrheitsfindung. Und es kam im Verhältnis zur angeklagten Tat zu Strafen, die nicht nur den BGH-Präsidenten Tolksdorf einst zu der Feststellung veranlassten, man könne sich nur noch wundern, wofür man vor deutschen Gerichten Bewährung bekomme.

Ganz zu schweigen vom Leid der Opfer, das allzu schnell keine Rolle mehr spielt.

Die Richter wiederum sehen sich unter dem Druck ihrer Gerichtspräsidenten, die in der Regel schnelle Urteile und schnell abgearbeitete Verfahren wollen - was gut ist für die Gerichtsbilanz, aber nicht gut für den Rechtsstaat.

Mancher Richter wird nach dem gestrigen Tag den Elfenbeinturm beklagen, aus dem heraus die Richter des Zweiten Senats zu ihrer deutlichen Mahnung an ihre Berufskollegen kamen.

Ob die gewünschte verstärkte Kontrolle durch die Staatsanwaltschaften den Trend zur Absprache bremst? Diese leiden doch genauso an der Überlastung.

Diese Prognose lässt sich wagen: Sowohl der Gesetzgeber wie das Verfassungsgericht werden bald erneut über das Thema beraten müssen.

er Gesetzgeber (Bundesjustizministerin: Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, FDP) hat allerdings die Pflicht, die Gerichte so auszustatten, dass sie den gesetzlichen Pflichten auch genügen können.

Pressekontakt:

Badische Neueste Nachrichten
Klaus Gaßner
Telefon: +49 (0721) 789-0
redaktion.leitung@bnn.de

Weiter zum Originaltext: http://www.presseportal.de/pm/104277/2436540/badische_neueste_nachrichten/mail


Karlsruhe (ots) - Das ist der Idealfall: In einem fairen rechtsstaatlichen Verfahren sucht das Gericht in einem Strafprozess unter Aufbietung vieler Ressourcen die Wahrheit, findet sie auch und dazu noch eine angemessene Strafe, die der Schwere der Schuld auch gerecht wird - oder spricht den Angeklagten frei.

Und wiederum im Idealfall hat das Gericht die notwendige Zeit dafür.

Zur Ehrenrettung der Richter muss gesagt werden: Dies findet in vielen Gerichten Deutschlands so statt - doch diesen Idealfall gibt es immer weniger.

Deutschlands Gerichte sind seit Jahrzehnten einem Massenansturm an immer komplexeren Verfahren ausgesetzt.

Ständig neue Gesetze korrespondieren mit einer steigenden Lust der Deutschen an der Rechthaberei, jeder größere Streit landet vor Gericht.

Die ausufernde Kriminalität vor allem in Großstädten sorgt weiter für Dauerüberforderung.

Schon lange bevor das entsprechende Gesetz einen vorsichtigen Versuch der Kanalisierung darstellte, gab es - zunächst als einen Akt der Notwehr - informelle Absprachen zwischen Gericht, Staatsanwälten und Verteidigern.

Zunächst bei aufwendigen Wirtschaftsstrafsachen, später auch bei allgemeinen Strafsachen gab und gibt es den Versuch, durch ein (nicht immer wahres) Geständnis Prozesse abzukürzen und aufwendige Beweiserhebungen zu verhindern.

Der Preis des Ganzen war die Vernachlässigung der Wahrheitsfindung. Und es kam im Verhältnis zur angeklagten Tat zu Strafen, die nicht nur den BGH-Präsidenten Tolksdorf einst zu der Feststellung veranlassten, man könne sich nur noch wundern, wofür man vor deutschen Gerichten Bewährung bekomme.

Ganz zu schweigen vom Leid der Opfer, das allzu schnell keine Rolle mehr spielt.

Die Richter wiederum sehen sich unter dem Druck ihrer Gerichtspräsidenten, die in der Regel schnelle Urteile und schnell abgearbeitete Verfahren wollen - was gut ist für die Gerichtsbilanz, aber nicht gut für den Rechtsstaat.

Mancher Richter wird nach dem gestrigen Tag den Elfenbeinturm beklagen, aus dem heraus die Richter des Zweiten Senats zu ihrer deutlichen Mahnung an ihre Berufskollegen kamen.

Ob die gewünschte verstärkte Kontrolle durch die Staatsanwaltschaften den Trend zur Absprache bremst? Diese leiden doch genauso an der Überlastung.

Diese Prognose lässt sich wagen: Sowohl der Gesetzgeber wie das Verfassungsgericht werden bald erneut über das Thema beraten müssen.

er Gesetzgeber (Bundesjustizministerin: Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, FDP) hat allerdings die Pflicht, die Gerichte so auszustatten, dass sie den gesetzlichen Pflichten auch genügen können.

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