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Bundestagswahl: Am 1. September endet Antragsfrist für Deutsche im Ausland!

Datum: Mittwoch, der 14. August 2013 @ 00:40:00 Thema: Deutsche Politik Infos

OpenPr.de: Wiesbaden (ots) - Der Bundeswahlleiter macht darauf aufmerksam, dass am 1. September 2013 die Frist für Deutsche im Ausland für die Eintragung in das Wählerverzeichnis endet.

Die Eintragung ins Wählerverzeichnis ist Voraussetzung, um an der Bundestagswahl am 22. September 2013 teilnehmen zu können.

Deutsche, die sich dauerhaft im Ausland aufhalten, keinen Wohnsitz mehr in Deutschland haben und bei der Bundestagswahl 2013 wählen wollen, müssen so schnell wie möglich schriftlich mit einem besonderen Formular ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis ihrer letzten Heimatgemeinde in Deutschland beantragen.

Der Antrag muss bis zum 1. September 2013 bei der Gemeinde eingehen.

OpenPr.de: Wiesbaden (ots) - Der Bundeswahlleiter macht darauf aufmerksam, dass am 1. September 2013 die Frist für Deutsche im Ausland für die Eintragung in das Wählerverzeichnis endet.

Die Eintragung ins Wählerverzeichnis ist Voraussetzung, um an der Bundestagswahl am 22. September 2013 teilnehmen zu können.

Deutsche, die sich dauerhaft im Ausland aufhalten, keinen Wohnsitz mehr in Deutschland haben und bei der Bundestagswahl 2013 wählen wollen, müssen so schnell wie möglich schriftlich mit einem besonderen Formular ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis ihrer letzten Heimatgemeinde in Deutschland beantragen.

Der Antrag muss bis zum 1. September 2013 bei der Gemeinde eingehen.





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