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Familienpolitik und Bundestagswahl: Was die Parteien für Familien planen!

Datum: Donnerstag, der 12. September 2013 @ 19:47:59 Thema: Deutsche Politik Infos

OpenPr.de: Köln, 12.09.2013 - Die Parteien stellen in ihren Wahlprogrammen familienpolitische Themen in den Fokus der Debatte.

Zuletzt ist der Vorschlag der CDU/CSU zum Ehegattensplitting scharf kritisiert worden. Doch wie sieht es eigentlich mit den anderen Versprechen aus?

Rechtsanwältin Dorothée Linden aus Köln erläutert, was auf Familien zukommt.

CDU/CSU und FDP bleiben an der Macht

Sollte sich die Regierungskoalition erneut durchsetzen, so würde es beim Betreuungsgeld keine Veränderung geben.

Rechtsanwältin Linden rät aber: „Geringverdiener müssen genau prüfen, ob sie Betreuungsgeld beantragen. Denn das Betreuungsgeld kann den Anspruch auf den Kinderzuschlag verdrängen. Auch Hartz-IV-Empfänger müssen sich das Betreuungsgeld anrechnen lassen.“

In Sachen Betreuung plant die CDU/CSU, die bisher bestehende Großelternzeit nach dem Elterngeldgesetz auszuweiten, und berufstätigen Großeltern die Möglichkeit zu geben, ihre Erwerbstätigkeit zu Gunsten der Enkelbetreuung zu unterbrechen.

„Der Rechtsanspruch auf Elternzeit für Großeltern soll erst für Betriebe mit mehr als 15 Beschäftigten gelten. Außerdem soll die jetzt bestehende Elternzeit flexibler als bisher auf verschiedene Altersstufen des Kindes aufgeteilt werden“, so Rechtsanwältin Linden.

Auch im Geldbeutel sollen Familien eine Veränderung spüren: Kindergeld und Kinderzuschlag sollen erhöht werden und die Einführung eines Familiensplittings neben dem Ehegattensplitting das Familieneinkommen stärken.

SPD geht an die Spitze:

Die SPD hat sich klar gegen das Betreuungsgeld ausgesprochen und möchte das Geld lieber in den Ausbau von Kitas und Tagespflege investieren. Statt einer Großelternzeit soll es eine Familienar-beitszeit geben.

Zudem ist der Rechtsanspruch auf die Rückkehr in eine Vollzeitstelle nach familienbedingter Teilzeit vorgesehen.

„Das ermöglicht eine partnerschaftliche Aufteilung der Arbeitszeit ohne einseitige Belastungen der beruflichen Entwicklung eines Partners“, so Linden.

Die SPD möchte den Familien mehr Geld in die Hand geben – geplant ist eine Erhöhung des Kindergeldes um einen Kindergeldzuschlag von bis zu 140 Euro.

Das Ehegattensplitting soll neu strukturiert werden; zukünftig soll ein Partnerschaftstarif gelten, bei dem beide Partner individuell besteuert werden, aber dabei die gegenseitigen Unterhaltsverpflichtungen berücksichtigt werden.

Rechtsanwältin Linden hierzu: „Bei einem Regierungswechsel sollten Partner zukünftig statt der Steuerklassenkombination III/V das sog. Faktorverfahren wählen.

Dadurch fällt die zunächst sehr unterschiedliche Besteuerung zu Lasten des betreuenden Elternteils weg (immer noch meist die Frau) – das schafft einen Anreiz zum Erhalt der finanziellen Selbständigkeit.“

Die kleinen Parteien als Koalitionspartner:

Die Grünen streben die Abschaffung des Betreuungsgeldes sowie den Ausbau der Ganztagsbetreuung an. Ähnlich wie Die Linke machen sie sich für eine Kindergrundsicherung stark, nach der eine Förderung unabhängig vom Einkommen Kindergeld, Kinderzuschlag und steuerliche Kinderfreibeträge ersetzen soll.

Über die Kanzlei:

Die Anwaltskanzlei Linden und Mosel in Köln-Sülz ist auf Familienrecht und Erbrecht spezialisiert. Seit 1992 beraten und vertreten die Rechtsanwältinnen Dorothée Linden und Katharina Mosel, auch Fachanwältin für Familienrecht und Fachanwältin für Erbrecht, auf sämtlichen Gebieten des Familien- und Erbrechts.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Mediation, einem Verfahren außergerichtlicher Konfliktlösung. Seit 2005 bietet die Kanzlei mit ihren beiden Mediatorinnen diese bewährte Form der Streitschlichtung an. Beide Rechtsanwältinnen halten regelmäßig Vorträge zu erb- und familienrechtlichen Themen.

Pressekontakt:

Christine Bonke-Heseler, recht.flott. UG (haftungsbeschränkt), Kleine Brunnenstr. 18, 22765 Ham-burg, Telefon 040 28576992, Fax 040 28576994, , www.recht-flott.de

Über die Agentur:

Gegründet 2011 von Christine Bonke-Heseler und Anna Hoppe, zwei Volljuristinnen mit zehnjähriger Erfahrung in juristischen Onlineredaktionen, steht recht.flott. für Kompetenz bei der Erstellung redaktioneller Inhalte, Grafik, Webdesign, Public Relation, Veranstaltungsservice, Coaching und Training.

Gemeinsam mit einem breiten Netzwerk freier Mitarbeiter und Partnerunternehmen sorgen sie für einen starken Auftritt am Markt.

Zitiert aus: http://www.openpr.de/news/746783/Familienpolitik-und-Bundestagswahl-Was-die-Parteien-fuer-Familien-planen.htmlhttp://www.openpr.de/news/746783/Familienpolitik-und-Bundestagswahl-Was-die-Parteien-fuer-Familien-planen.html von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.


OpenPr.de: Köln, 12.09.2013 - Die Parteien stellen in ihren Wahlprogrammen familienpolitische Themen in den Fokus der Debatte.

Zuletzt ist der Vorschlag der CDU/CSU zum Ehegattensplitting scharf kritisiert worden. Doch wie sieht es eigentlich mit den anderen Versprechen aus?

Rechtsanwältin Dorothée Linden aus Köln erläutert, was auf Familien zukommt.

CDU/CSU und FDP bleiben an der Macht

Sollte sich die Regierungskoalition erneut durchsetzen, so würde es beim Betreuungsgeld keine Veränderung geben.

Rechtsanwältin Linden rät aber: „Geringverdiener müssen genau prüfen, ob sie Betreuungsgeld beantragen. Denn das Betreuungsgeld kann den Anspruch auf den Kinderzuschlag verdrängen. Auch Hartz-IV-Empfänger müssen sich das Betreuungsgeld anrechnen lassen.“

In Sachen Betreuung plant die CDU/CSU, die bisher bestehende Großelternzeit nach dem Elterngeldgesetz auszuweiten, und berufstätigen Großeltern die Möglichkeit zu geben, ihre Erwerbstätigkeit zu Gunsten der Enkelbetreuung zu unterbrechen.

„Der Rechtsanspruch auf Elternzeit für Großeltern soll erst für Betriebe mit mehr als 15 Beschäftigten gelten. Außerdem soll die jetzt bestehende Elternzeit flexibler als bisher auf verschiedene Altersstufen des Kindes aufgeteilt werden“, so Rechtsanwältin Linden.

Auch im Geldbeutel sollen Familien eine Veränderung spüren: Kindergeld und Kinderzuschlag sollen erhöht werden und die Einführung eines Familiensplittings neben dem Ehegattensplitting das Familieneinkommen stärken.

SPD geht an die Spitze:

Die SPD hat sich klar gegen das Betreuungsgeld ausgesprochen und möchte das Geld lieber in den Ausbau von Kitas und Tagespflege investieren. Statt einer Großelternzeit soll es eine Familienar-beitszeit geben.

Zudem ist der Rechtsanspruch auf die Rückkehr in eine Vollzeitstelle nach familienbedingter Teilzeit vorgesehen.

„Das ermöglicht eine partnerschaftliche Aufteilung der Arbeitszeit ohne einseitige Belastungen der beruflichen Entwicklung eines Partners“, so Linden.

Die SPD möchte den Familien mehr Geld in die Hand geben – geplant ist eine Erhöhung des Kindergeldes um einen Kindergeldzuschlag von bis zu 140 Euro.

Das Ehegattensplitting soll neu strukturiert werden; zukünftig soll ein Partnerschaftstarif gelten, bei dem beide Partner individuell besteuert werden, aber dabei die gegenseitigen Unterhaltsverpflichtungen berücksichtigt werden.

Rechtsanwältin Linden hierzu: „Bei einem Regierungswechsel sollten Partner zukünftig statt der Steuerklassenkombination III/V das sog. Faktorverfahren wählen.

Dadurch fällt die zunächst sehr unterschiedliche Besteuerung zu Lasten des betreuenden Elternteils weg (immer noch meist die Frau) – das schafft einen Anreiz zum Erhalt der finanziellen Selbständigkeit.“

Die kleinen Parteien als Koalitionspartner:

Die Grünen streben die Abschaffung des Betreuungsgeldes sowie den Ausbau der Ganztagsbetreuung an. Ähnlich wie Die Linke machen sie sich für eine Kindergrundsicherung stark, nach der eine Förderung unabhängig vom Einkommen Kindergeld, Kinderzuschlag und steuerliche Kinderfreibeträge ersetzen soll.

Über die Kanzlei:

Die Anwaltskanzlei Linden und Mosel in Köln-Sülz ist auf Familienrecht und Erbrecht spezialisiert. Seit 1992 beraten und vertreten die Rechtsanwältinnen Dorothée Linden und Katharina Mosel, auch Fachanwältin für Familienrecht und Fachanwältin für Erbrecht, auf sämtlichen Gebieten des Familien- und Erbrechts.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Mediation, einem Verfahren außergerichtlicher Konfliktlösung. Seit 2005 bietet die Kanzlei mit ihren beiden Mediatorinnen diese bewährte Form der Streitschlichtung an. Beide Rechtsanwältinnen halten regelmäßig Vorträge zu erb- und familienrechtlichen Themen.

Pressekontakt:

Christine Bonke-Heseler, recht.flott. UG (haftungsbeschränkt), Kleine Brunnenstr. 18, 22765 Ham-burg, Telefon 040 28576992, Fax 040 28576994, , www.recht-flott.de

Über die Agentur:

Gegründet 2011 von Christine Bonke-Heseler und Anna Hoppe, zwei Volljuristinnen mit zehnjähriger Erfahrung in juristischen Onlineredaktionen, steht recht.flott. für Kompetenz bei der Erstellung redaktioneller Inhalte, Grafik, Webdesign, Public Relation, Veranstaltungsservice, Coaching und Training.

Gemeinsam mit einem breiten Netzwerk freier Mitarbeiter und Partnerunternehmen sorgen sie für einen starken Auftritt am Markt.

Zitiert aus: http://www.openpr.de/news/746783/Familienpolitik-und-Bundestagswahl-Was-die-Parteien-fuer-Familien-planen.htmlhttp://www.openpr.de/news/746783/Familienpolitik-und-Bundestagswahl-Was-die-Parteien-fuer-Familien-planen.html von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.






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