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Weiß: Sozialpartner können Tarifpolitik - staatliche Lohnfestsetzung ist überflüssig!

Datum: Mittwoch, der 18. September 2013 @ 14:20:09 Thema: Deutsche Politik Infos

Berlin (ots) - Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch für das Baugewerbe, die Gebäudereinigung und für Steinmetze neue allgemeinverbindliche Mindestlöhne beschlossen.

Bereits am gestrigen Dienstag haben sich die Tarifparteien auf einen höheren Mindestlohn bei der Zeitarbeit geeinigt.

Hierzu erklärt der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Peter Weiß (CDU):

"Damit setzt die unionsgeführte Bundesregierung faire Mindestlöhne durch und verhindert ein wettbewerbsverzerrendes Lohndumping. Wie im Baugewerbe, bei der Gebäudereinigung und den Steinmetzen brauchen wir jetzt möglichst schnell auch eine allgemeinverbindliche Festsetzung des neuen Mindestlohns bei der Zeitarbeit.

Ohne diese Festsetzung könnten Leiharbeitnehmer und -arbeitnehmerinnen zum Beispiel von osteuropäischen Zeitarbeitsfirmen zu den dort üblichen Tariflöhnen beschäftigt werden.

Mit diesen konkreten Schritten gehen die unionsgeführten Bundesregierungen im Einsatz für faire Löhne weiter voran: Der Mindestlohn im Bauhauptgewerbe war der erste überhaupt, er wurde unter der Kanzlerschaft vonHelmut Kohlvon Bundesarbeitsminister Norbert Blüm 1997 eingeführt. Der Mindestlohn für Steinmetze ist der derzeit dreizehnte.

Heute sind vier Millionen Beschäftigte von diesen Mindestlöhnen geschützt, doppelt so viele wie zum Amtsantritt der christlich-liberalen Koalition vor vier Jahren. In der rot-grünen Regierungszeit herrschte fast Stillstand. Zwischen 1998 und 2005 wurde gerade mal ein Branchen-Mindestlohn neu eingeführt. Alle anderen kamen unter unionsgeführten Bundesregierungen zustande.

Den von Rot-Grün geforderten, staatlich festgesetzten Mindestlohn und die damit verbundene Schwächung von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden lehnen wir entschieden ab. Nur durch Verhandlungen der Tarifpartner sind marktgerechte Löhne gewährleistet. Staatliche Lohnfindung ist nicht notwendig.

Das zeigen die heute im Kabinett beschlossenen allgemeinverbindlichen Mindestlöhne sowie auch der gestern von den Tarifvertragsparteien in der Zeitarbeit vereinbarte Mindestlohn. Sie hilft den Beschäftigten auch nicht. In den meisten Fällen haben Gewerkschaften und Arbeitgeber in den jeweiligen Branchen Abschlüsse teilweise deutlich über dem von Rot-Grün geforderten Satz von 8,50 Euro vereinbart.

Die erfolgreiche Bilanz wollen wir in der kommenden Wahlperiode durch eine weitere Stärkung der Sozialpartnerschaft und praxisnähere Vorschriften für Allgemeinverbindlichkeitserklärungen weiter ausbauen.

Unser Ziel sind möglichst viele auf Tarifverträgen beruhende Branchenmindestlöhne, die in einem hohen Maße ermöglichen, branchenspezifische und regionale Belange zu berücksichtigen, sowie ein allgemeiner tariflicher Mindestlohn dort, wo Branchenregelungen nicht greifen."

Hintergrund:

In der Baubranche und im Gebäudereiniger-Handwerk wurde mit Anschlusstarifverträgen der Mindestlohn erhöht und heute vom Bundeskabinett mit sogenannten branchenspezifischen Mindestlohn-Verordnungen für allgemeinverbindlich erklärt.

Erstmalig hat das Bundeskabinett heute auch eine branchenspezifische Mindestlohn-Verordnung für Steinmetze und Bildhauer beschlossen und damit auch in dieser Branche erstmalig einen Mindestlohn für allgemeinverbindlich erklärt.

In Deutschland gelten jetzt in den folgenden dreizehn Branchen gesetzliche Mindestlöhne zwischen 13,70 Euro und 7,50 Euro (zum Beispiel durch Aufnahme ins Entsendegesetz beziehungsweise durch Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit, Stand September 2013): (1) Abfallwirtschaft, (2) Bauhauptgewerbe (Werker, Maschinenwerker, Fachwerker, Maschinist, Kraftfahrer), (3) Berufliche Aus- und Weiterbildung, (4) Dachdecker, (5) Elektrohandwerk, (6) Gebäudereinigung (Innen- und Unterhaltungsreinigungsarbeiten, Glas- und Fassadenreinigungsarbeiten), (7) Gerüstbauerhandwerk, (8) Maler und Lackierer, (9) Pflegebranche, (10) Sicherheitsdienstleistung, (11) Steinmetze und Bildhauer, (12) Wäschereidienstleistung im Objektkundengeschäft und (13) Zeitarbeit.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/7846/2558856/weiss-sozialpartner-koennen-tarifpolitik-staatliche-lohnfestsetzung-ist-ueberfluessig von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.


Berlin (ots) - Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch für das Baugewerbe, die Gebäudereinigung und für Steinmetze neue allgemeinverbindliche Mindestlöhne beschlossen.

Bereits am gestrigen Dienstag haben sich die Tarifparteien auf einen höheren Mindestlohn bei der Zeitarbeit geeinigt.

Hierzu erklärt der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Peter Weiß (CDU):

"Damit setzt die unionsgeführte Bundesregierung faire Mindestlöhne durch und verhindert ein wettbewerbsverzerrendes Lohndumping. Wie im Baugewerbe, bei der Gebäudereinigung und den Steinmetzen brauchen wir jetzt möglichst schnell auch eine allgemeinverbindliche Festsetzung des neuen Mindestlohns bei der Zeitarbeit.

Ohne diese Festsetzung könnten Leiharbeitnehmer und -arbeitnehmerinnen zum Beispiel von osteuropäischen Zeitarbeitsfirmen zu den dort üblichen Tariflöhnen beschäftigt werden.

Mit diesen konkreten Schritten gehen die unionsgeführten Bundesregierungen im Einsatz für faire Löhne weiter voran: Der Mindestlohn im Bauhauptgewerbe war der erste überhaupt, er wurde unter der Kanzlerschaft vonHelmut Kohlvon Bundesarbeitsminister Norbert Blüm 1997 eingeführt. Der Mindestlohn für Steinmetze ist der derzeit dreizehnte.

Heute sind vier Millionen Beschäftigte von diesen Mindestlöhnen geschützt, doppelt so viele wie zum Amtsantritt der christlich-liberalen Koalition vor vier Jahren. In der rot-grünen Regierungszeit herrschte fast Stillstand. Zwischen 1998 und 2005 wurde gerade mal ein Branchen-Mindestlohn neu eingeführt. Alle anderen kamen unter unionsgeführten Bundesregierungen zustande.

Den von Rot-Grün geforderten, staatlich festgesetzten Mindestlohn und die damit verbundene Schwächung von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden lehnen wir entschieden ab. Nur durch Verhandlungen der Tarifpartner sind marktgerechte Löhne gewährleistet. Staatliche Lohnfindung ist nicht notwendig.

Das zeigen die heute im Kabinett beschlossenen allgemeinverbindlichen Mindestlöhne sowie auch der gestern von den Tarifvertragsparteien in der Zeitarbeit vereinbarte Mindestlohn. Sie hilft den Beschäftigten auch nicht. In den meisten Fällen haben Gewerkschaften und Arbeitgeber in den jeweiligen Branchen Abschlüsse teilweise deutlich über dem von Rot-Grün geforderten Satz von 8,50 Euro vereinbart.

Die erfolgreiche Bilanz wollen wir in der kommenden Wahlperiode durch eine weitere Stärkung der Sozialpartnerschaft und praxisnähere Vorschriften für Allgemeinverbindlichkeitserklärungen weiter ausbauen.

Unser Ziel sind möglichst viele auf Tarifverträgen beruhende Branchenmindestlöhne, die in einem hohen Maße ermöglichen, branchenspezifische und regionale Belange zu berücksichtigen, sowie ein allgemeiner tariflicher Mindestlohn dort, wo Branchenregelungen nicht greifen."

Hintergrund:

In der Baubranche und im Gebäudereiniger-Handwerk wurde mit Anschlusstarifverträgen der Mindestlohn erhöht und heute vom Bundeskabinett mit sogenannten branchenspezifischen Mindestlohn-Verordnungen für allgemeinverbindlich erklärt.

Erstmalig hat das Bundeskabinett heute auch eine branchenspezifische Mindestlohn-Verordnung für Steinmetze und Bildhauer beschlossen und damit auch in dieser Branche erstmalig einen Mindestlohn für allgemeinverbindlich erklärt.

In Deutschland gelten jetzt in den folgenden dreizehn Branchen gesetzliche Mindestlöhne zwischen 13,70 Euro und 7,50 Euro (zum Beispiel durch Aufnahme ins Entsendegesetz beziehungsweise durch Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit, Stand September 2013): (1) Abfallwirtschaft, (2) Bauhauptgewerbe (Werker, Maschinenwerker, Fachwerker, Maschinist, Kraftfahrer), (3) Berufliche Aus- und Weiterbildung, (4) Dachdecker, (5) Elektrohandwerk, (6) Gebäudereinigung (Innen- und Unterhaltungsreinigungsarbeiten, Glas- und Fassadenreinigungsarbeiten), (7) Gerüstbauerhandwerk, (8) Maler und Lackierer, (9) Pflegebranche, (10) Sicherheitsdienstleistung, (11) Steinmetze und Bildhauer, (12) Wäschereidienstleistung im Objektkundengeschäft und (13) Zeitarbeit.

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Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/7846/2558856/weiss-sozialpartner-koennen-tarifpolitik-staatliche-lohnfestsetzung-ist-ueberfluessig von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.






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