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Zur Vorratsdatenspeicherung schreibt der 'Weser-Kurier' (Bremen): Noch ist nichts entschieden!

Datum: Freitag, der 13. Dezember 2013 @ 09:40:30 Thema: Deutsche Politik Infos

Bremen (ots) - Zunächst sieht die Nachricht aus Luxemburg wie eine Sensation aus: Der EU-Generalanwalt erklärt in einem Gutachten für den Europäischen Gerichtshof, dass die EU-Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten gegen Grundrechte verstoße.

Weil das Gericht seiner Argumentation in der Regel folgt, feiern viele Datenschützer und Netzaktivisten das neue Gutachten bereits als Triumph über die staatliche Datensammelwut.

Doch noch ist nichts entschieden.

Wer das Papier genau liest, stellt fest: Grundsätzlich hält der EU-Generalanwalt die Vorratsdatenspeicherung, mit deren Hilfe Straftaten aufgeklärt und terroristische Anschläge verhindert werden sollen, für völlig legitim.

Rechtswidrig sei nur die aktuelle Umsetzung, besonders die Speicherdauer von bis zu zwei Jahren sei unverhältnismäßig lang.

Das bedeutet, Union und SPD könnten die im Koalitionsvertrag vereinbarte Wiedereinführung des Überwachungsinstruments in Deutschland durchsetzen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie zwar im Jahr 2010 gekippt. Aber die Karlsruher Richter gaben zu erkennen, dass es in modifizierter Form mit der Verfassung vereinbar sein könnte.

Aus rein juristischer Sicht spricht demnach nichts dagegen, einen erneuten Versuch zu wagen.

Aber wie sinnvoll ist das eigentlich? Mehrere Studien zeigen, dass Vorratsdatenspeicherung kaum einen messbaren Einfluss auf die Aufklärungsquoten der Strafverfolgungsbehörden hat.

Einen stichhaltigen Beleg für die Zweckmäßigkeit gibt es nach wie vor nicht. Unbestritten ist indes, dass anlassloses Erfassen von Verbindungsdaten einen gravierenden Grundrechtseingriff darstellt.

Die NSA-Spähaffäre hat zudem gezeigt, dass Datensicherheit im digitalen Zeitalter im Grunde eine Illusion ist.

Wenn die Bundesregierung es aber nicht vermag, die Bürger vor Spähangriffen ausländischer Geheimdienste zu schützen, sollte sie von der Vorratsdatenspeicherung besser die Finger lassen.

Sonst nimmt sie dem amerikanischen Geheimdienst am Ende nur die Arbeit ab.

Pressekontakt:

Weser-Kurier
Produzierender Chefredakteur
Telefon: +49(0)421 3671 3200
chefredaktion@Weser-Kurier.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/30479/2620405/weser-kurier-zur-vorratsdatenspeicherung-schreibt-der-weser-kurier-bremen-in-seiner-ausgabe-vom-13 von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.


Bremen (ots) - Zunächst sieht die Nachricht aus Luxemburg wie eine Sensation aus: Der EU-Generalanwalt erklärt in einem Gutachten für den Europäischen Gerichtshof, dass die EU-Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten gegen Grundrechte verstoße.

Weil das Gericht seiner Argumentation in der Regel folgt, feiern viele Datenschützer und Netzaktivisten das neue Gutachten bereits als Triumph über die staatliche Datensammelwut.

Doch noch ist nichts entschieden.

Wer das Papier genau liest, stellt fest: Grundsätzlich hält der EU-Generalanwalt die Vorratsdatenspeicherung, mit deren Hilfe Straftaten aufgeklärt und terroristische Anschläge verhindert werden sollen, für völlig legitim.

Rechtswidrig sei nur die aktuelle Umsetzung, besonders die Speicherdauer von bis zu zwei Jahren sei unverhältnismäßig lang.

Das bedeutet, Union und SPD könnten die im Koalitionsvertrag vereinbarte Wiedereinführung des Überwachungsinstruments in Deutschland durchsetzen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie zwar im Jahr 2010 gekippt. Aber die Karlsruher Richter gaben zu erkennen, dass es in modifizierter Form mit der Verfassung vereinbar sein könnte.

Aus rein juristischer Sicht spricht demnach nichts dagegen, einen erneuten Versuch zu wagen.

Aber wie sinnvoll ist das eigentlich? Mehrere Studien zeigen, dass Vorratsdatenspeicherung kaum einen messbaren Einfluss auf die Aufklärungsquoten der Strafverfolgungsbehörden hat.

Einen stichhaltigen Beleg für die Zweckmäßigkeit gibt es nach wie vor nicht. Unbestritten ist indes, dass anlassloses Erfassen von Verbindungsdaten einen gravierenden Grundrechtseingriff darstellt.

Die NSA-Spähaffäre hat zudem gezeigt, dass Datensicherheit im digitalen Zeitalter im Grunde eine Illusion ist.

Wenn die Bundesregierung es aber nicht vermag, die Bürger vor Spähangriffen ausländischer Geheimdienste zu schützen, sollte sie von der Vorratsdatenspeicherung besser die Finger lassen.

Sonst nimmt sie dem amerikanischen Geheimdienst am Ende nur die Arbeit ab.

Pressekontakt:

Weser-Kurier
Produzierender Chefredakteur
Telefon: +49(0)421 3671 3200
chefredaktion@Weser-Kurier.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/30479/2620405/weser-kurier-zur-vorratsdatenspeicherung-schreibt-der-weser-kurier-bremen-in-seiner-ausgabe-vom-13 von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.






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