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Badische Neueste Nachrichten: Wenig zu befürchten / Sinnvoller wäre es gewesen, die Veröffentlichungsvorschriften zu verschärfen!

Datum: Freitag, der 21. Februar 2014 @ 23:54:27 Thema: Deutsche Politik Infos

Karlsruhe (ots) - Längst war es nur noch peinlich.

170 Staaten sind mittlerweile der UN-Konvention gegen Korruption beigetreten, nur die üblichen Verdächtigen wie Syrien, Nordkorea, Somalia oder der Sudan weigerten sich bislang, die Übereinkunft zu ratifizieren - und die Bundesrepublik Deutschland, die sich damit in wenig schmeichelhafter Gesellschaft befand.

Denn im Bundestag fand sich keine Mehrheit für ein Gesetz gegen die Bestechung von Abgeordneten, in der letzten Legislaturperiode scheiterte ein erneuter Anlauf am Widerstand der FDP.

Nun sind die Liberalen weg, die Union regiert mit der SPD, alle zusammen gönnen sich gleich zu Beginn ihrer Arbeit eine kräftige Erhöhung der Diäten - und stellen gleichzeitig die Bestechung von Abgeordneten unter Strafe.

Damit kann Deutschland endlich der UN-Konvention beitreten. In der Praxis dürfte sich allerdings wenig ändern.

Auch wenn einzelne Abgeordnete schon die Befürchtung äußern, sie dürften sich jetzt im Vorfeld eines aktuellen Gesetzgebungsverfahrens nicht einmal mehr mit einem damit befassten Lobbyisten oder Verbandsvertreter zu einem Mittagessen treffen, weil dies schon als möglicher Bestechungsversuch ausgelegt werden könnte, haben sie in Wahrheit wenig zu befürchten.

Denn die Strafermittler müssten schon den konkreten und detaillierten Nachweis erbringen, dass der Parlamentarier im Bundestag "im Auftrag oder auf Weisung" eines Dritten gehandelt habe. Das aber wird in der Regel nicht nachzuweisen sein.

So verspricht das Gesetz deutlich mehr als es hält. Zwar ist nun plumpe direkte Korruption nach dem Motto: "Ein Umschlag für eine Stimme" strafbar.

Doch die subtilen Methoden der indirekten Einflussnahme wird auch das neue Antikorruptionsgesetz nicht verhindern können.

Auch in Zukunft dürften fertig ausformulierte Vorschläge für Gesetzentwürfe den Weg von den Hauptstadtrepräsentanzen in die Minister- und Abgeordnetenbüros finden, auch in Zukunft können Parlamentarier lukrative Nebentätigkeiten als Berater, Beiräte oder Aufsichtsräte ausüben.

Und völlig legal bleiben nachträgliche Geschenke oder Parteispenden sowie "bewährte parlamentarische Gepflogenheiten" - eine weit auslegbare Persilscheinformulierung.

Sinnvoller und im Sinne der Transparenz effektiver wäre es gewesen, die Veröffentlichungsvorschriften zu verschärfen.

Weil im Grunde alles bleibt, wie es ist, stellt sich nur noch eine Frage: Warum weigerte sich das Parlament jahrelang mit Händen und Füßen, dieses Gesetz zu verabschieden und nahm es hin, in einem Atemzug mit Syrien, Nordkorea, Somalia und dem Sudan genannt zu werden?

Wenigstens das ist nun vorbei.

Kommentar von Martin Ferber

Pressekontakt:

Badische Neueste Nachrichten
Klaus Gaßner
Telefon: +49 (0721) 789-0
redaktion.leitung@bnn.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/104277/2670848/badische-neueste-nachrichten-wenig-zu-befuerchten-kommentar-von-martin-ferber von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.


Karlsruhe (ots) - Längst war es nur noch peinlich.

170 Staaten sind mittlerweile der UN-Konvention gegen Korruption beigetreten, nur die üblichen Verdächtigen wie Syrien, Nordkorea, Somalia oder der Sudan weigerten sich bislang, die Übereinkunft zu ratifizieren - und die Bundesrepublik Deutschland, die sich damit in wenig schmeichelhafter Gesellschaft befand.

Denn im Bundestag fand sich keine Mehrheit für ein Gesetz gegen die Bestechung von Abgeordneten, in der letzten Legislaturperiode scheiterte ein erneuter Anlauf am Widerstand der FDP.

Nun sind die Liberalen weg, die Union regiert mit der SPD, alle zusammen gönnen sich gleich zu Beginn ihrer Arbeit eine kräftige Erhöhung der Diäten - und stellen gleichzeitig die Bestechung von Abgeordneten unter Strafe.

Damit kann Deutschland endlich der UN-Konvention beitreten. In der Praxis dürfte sich allerdings wenig ändern.

Auch wenn einzelne Abgeordnete schon die Befürchtung äußern, sie dürften sich jetzt im Vorfeld eines aktuellen Gesetzgebungsverfahrens nicht einmal mehr mit einem damit befassten Lobbyisten oder Verbandsvertreter zu einem Mittagessen treffen, weil dies schon als möglicher Bestechungsversuch ausgelegt werden könnte, haben sie in Wahrheit wenig zu befürchten.

Denn die Strafermittler müssten schon den konkreten und detaillierten Nachweis erbringen, dass der Parlamentarier im Bundestag "im Auftrag oder auf Weisung" eines Dritten gehandelt habe. Das aber wird in der Regel nicht nachzuweisen sein.

So verspricht das Gesetz deutlich mehr als es hält. Zwar ist nun plumpe direkte Korruption nach dem Motto: "Ein Umschlag für eine Stimme" strafbar.

Doch die subtilen Methoden der indirekten Einflussnahme wird auch das neue Antikorruptionsgesetz nicht verhindern können.

Auch in Zukunft dürften fertig ausformulierte Vorschläge für Gesetzentwürfe den Weg von den Hauptstadtrepräsentanzen in die Minister- und Abgeordnetenbüros finden, auch in Zukunft können Parlamentarier lukrative Nebentätigkeiten als Berater, Beiräte oder Aufsichtsräte ausüben.

Und völlig legal bleiben nachträgliche Geschenke oder Parteispenden sowie "bewährte parlamentarische Gepflogenheiten" - eine weit auslegbare Persilscheinformulierung.

Sinnvoller und im Sinne der Transparenz effektiver wäre es gewesen, die Veröffentlichungsvorschriften zu verschärfen.

Weil im Grunde alles bleibt, wie es ist, stellt sich nur noch eine Frage: Warum weigerte sich das Parlament jahrelang mit Händen und Füßen, dieses Gesetz zu verabschieden und nahm es hin, in einem Atemzug mit Syrien, Nordkorea, Somalia und dem Sudan genannt zu werden?

Wenigstens das ist nun vorbei.

Kommentar von Martin Ferber

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redaktion.leitung@bnn.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/104277/2670848/badische-neueste-nachrichten-wenig-zu-befuerchten-kommentar-von-martin-ferber von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.






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