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Allgemeine Zeitung Mainz zur Vorratsdatenspeicherung: Crash programmiert!

Datum: Mittwoch, der 09. April 2014 @ 23:29:10 Thema: Deutsche Politik Infos

Mainz (ots) - Liebesgrüße aus Luxemburg: In der Luft zerrissen hat der Europäische Gerichtshof das EU-Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung.

Jetzt kann in dieser causa erst mal jedes Land machen, was es will. Das zeigt die grundlegende Problematik von Rechtsprechung, bei der oft genug nicht klar ist, wer eigentlich das letzte Wort hat: das oberste nationale Gericht oder die EU-Instanz.

Das Bundesverfassungsgericht reagiert seit langem zurecht höchst sensibel, wenn es um die eigene Souveränität geht.

Wann Karlsruhe sich im Zweifel beugen muss und wann nicht, das ist keineswegs auf allen Feldern eindeutig geregelt. Da ist der Crash programmiert - und das wäre dann ein weiterer Schlag für alle, die das Hohelied des einigen Europa singen.

Heißt alles in allem: Das Prinzip der Subsidiarität muss neue Wertigkeit gewinnen, der Gedanke, dass der Verlust nationaler Entscheidungsbefugnis nur akzeptabel ist, wenn er überragende Vorteile für alle bringt.

Zur Sache selbst, der Vorratsdatenspeicherung, hat das Bundesverfassungsgericht bereits 2010 das Entscheidende gesagt: Der Eingriff ist legal und sinnvoll, wenn die rechtsstaatlichen Schranken exakt definiert sind.

Nun mit dem Luxemburger Wind im Rücken und dem Totschlag-Argument "Sammelwut" auf den Lippen der Vorratsdatenspeicherung vollends den Garaus machen zu wollen, wäre Verrat am Sicherheitsgedanken.

Auch das Stichwort "NSA" ändert daran nichts. Was die NSA getan hat, war Spionage, zumindest ein Affront gegen einen befreundeten Staat, möglicherweise sogar kriminell.

Die Vorratsdatenspeicherung aber soll Kriminalität ja gerade verhindern oder ahnden. Und eine Argumentation auf der intellektuellen Ebene "aber überhaupt, irgendwie" sollten wir uns ersparen.

Pressekontakt:

Allgemeine Zeitung Mainz
Florian Giezewski
Regionalmanager
Telefon: 06131/485817
desk-zentral@vrm.de

Zitiert aus www.presseportal.de/pm/65597/2709015/allg-zeitung-mainz-crash-programmiert-kommentar-zur-vorratsdatenspeicherung von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.


Mainz (ots) - Liebesgrüße aus Luxemburg: In der Luft zerrissen hat der Europäische Gerichtshof das EU-Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung.

Jetzt kann in dieser causa erst mal jedes Land machen, was es will. Das zeigt die grundlegende Problematik von Rechtsprechung, bei der oft genug nicht klar ist, wer eigentlich das letzte Wort hat: das oberste nationale Gericht oder die EU-Instanz.

Das Bundesverfassungsgericht reagiert seit langem zurecht höchst sensibel, wenn es um die eigene Souveränität geht.

Wann Karlsruhe sich im Zweifel beugen muss und wann nicht, das ist keineswegs auf allen Feldern eindeutig geregelt. Da ist der Crash programmiert - und das wäre dann ein weiterer Schlag für alle, die das Hohelied des einigen Europa singen.

Heißt alles in allem: Das Prinzip der Subsidiarität muss neue Wertigkeit gewinnen, der Gedanke, dass der Verlust nationaler Entscheidungsbefugnis nur akzeptabel ist, wenn er überragende Vorteile für alle bringt.

Zur Sache selbst, der Vorratsdatenspeicherung, hat das Bundesverfassungsgericht bereits 2010 das Entscheidende gesagt: Der Eingriff ist legal und sinnvoll, wenn die rechtsstaatlichen Schranken exakt definiert sind.

Nun mit dem Luxemburger Wind im Rücken und dem Totschlag-Argument "Sammelwut" auf den Lippen der Vorratsdatenspeicherung vollends den Garaus machen zu wollen, wäre Verrat am Sicherheitsgedanken.

Auch das Stichwort "NSA" ändert daran nichts. Was die NSA getan hat, war Spionage, zumindest ein Affront gegen einen befreundeten Staat, möglicherweise sogar kriminell.

Die Vorratsdatenspeicherung aber soll Kriminalität ja gerade verhindern oder ahnden. Und eine Argumentation auf der intellektuellen Ebene "aber überhaupt, irgendwie" sollten wir uns ersparen.

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Florian Giezewski
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Telefon: 06131/485817
desk-zentral@vrm.de

Zitiert aus www.presseportal.de/pm/65597/2709015/allg-zeitung-mainz-crash-programmiert-kommentar-zur-vorratsdatenspeicherung von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.






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