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Rechtssicher und effektiv für sich werben

Datum: Mittwoch, der 25. August 2010 @ 10:34:15 Thema: Deutsche Politik Infos

Münster, 25. August 2010 - Immer wieder kommt die Frage auf, ob Steuerberater Werbung betreiben dürfen. Hier gilt ein "Ja, aber...". Steuerberatern ist es grundsätzlich erlaubt, für sich zu werben. Das Bundesverfassungsgericht hat klar gemacht, dass das Recht zu Werben zur grundgesetzlich geschützten Berufsfreiheit gehört. Gleichzeitig sind aber auch Regeln zu beachten, um sich im gesetzlich zulässigen Rahmen zu bewegen.

So darf der Steuerberater die fachliche Qualität seiner Konkurrenten nicht in unlauterer Weise pauschal herabsetzen. Die Werbung darf beispielsweise nicht allgemein den Eindruck vermitteln, die angesprochene Zielgruppe hätte ihren bisherigen Steuerberatern zu viel Honorar gezahlt und sie hätte zudem mehr Steuern als notwendig entrichtet.

Vorsicht geboten ist auch bei der Verwendung von Zusatzbezeichnungen. So dürfen z.B. die vom Deutschen Steuerberaterverband (DStV) verliehenen Fachberatertitel nicht neben und im unmittelbaren Zusammenhang mit der Berufsbezeichnung "Steuerberater" geführt werden. Vielmehr müssen sie räumlich deutlich hiervon abgesetzt werden.

Insgesamt bleibt festzuhalten, dass Steuerberater zwar grundsätzlich für sich werben dürfen, hierbei aber "Fallstricke" beachten müssen. Eine wirkungsvolle Form der Werbung ist eine eigene Homepage, wobei auch dabei gesetzliche Vorgaben zu beachten sind, um nicht Gefahr zu laufen, z.B. wegen eines fehlerhaften Impressums abgemahnt zu werden. Hier bietet das Homepage-Angebot von steuerlex24 (www.steuerlex24.de) genau das Richtige: Gut aufbereitete Informationen kombiniert mit rechtssicheren Homepageauftritten, wobei eine Auswahl verschiedenster Webseiten-Designs zur Verfügung steht. Hierüber signalisiert der Steuerberater Kompetenz und schafft einen direkten Kontakt zum Mandanten. Steuerlex24 bietet neben kompletten Homepages auch eigenständig buchbare hochwertige Mandanteninformationen für bereits bestehende Webseiten an.

Über LexisNexis

LexisNexis (www.lexisnexis.de) ist einer der weltweit führenden Anbieter für Informationen und Wissensmanagementlösungen für Wirtschaft und Recht und bietet seine Produkte, darunter die renommierten Onlinedienste Lexis® und Nexis®, einem breiten Spektrum von Berufsgruppen in den Segmenten Unternehmen, Justiz, Anwaltschaft, Regierung und öffentliche Verwaltung, Wirtschaftsprüfern und Universitäten an. Als Unternehmen der Reed Elsevier [NYSE: ENL; NYSE: RUK] betreut LexisNexis mit seinen 13.000 Mitarbeitern Kunden in über 100 Ländern.

Die LexisNexis Deutschland GmbH ist ein führender Lösungsanbieter für Recht, Verwaltung und Wirtschaft. Mit seinen deutschsprachigen Onlinediensten LexisNexis® Recht und LexisNexis® Wirtschaft, dem ZAP Verlag, einem der führenden deutschen juristischen Verlage, vielfältigen CD-Rom- Produkten, dem Anwaltsuchportal anwalt24.de sowie Corporate Publishing erfüllt LexisNexis alle Bedürfnisse der Informationsgesellschaft und liefert maßgeschneiderte Wissenslösungen für Unternehmen, Redaktionen, Anwaltskanzleien, Gerichte und die öffentliche Verwaltung. Die Onlinedienste für Presse-, Wirtschafts- und Rechtsinformationen bieten umfassende und schnelle Informationen zu allen relevanten Recherchethemen mit über 5 Milliarden Dokumenten aus über 32.000 Quellen, darunter aktuelle Firmenprofile, Beteiligungsverhältnisse, Marktstudien, Rechtsnormen, Urteile, Kommentare und umfassende Pressespiegel auf einen Blick. Diese Informationen lassen sich auf einer übersichtlichen, einfach zu bedienenden Benutzeroberfläche einzeln oder verknüpft abrufen. Sitz von LexisNexis Deutschland ist Münster. Das Unternehmen beschäftigt in Deutschland rund 250 Mitarbeiter.

LexisNexis Deutschland GmbH
Alexandra Herb
Feldstiege 100
48161
Münster
pr@lexisnexis.de
02533/9300-836
http://lexisnexis.de



Münster, 25. August 2010 - Immer wieder kommt die Frage auf, ob Steuerberater Werbung betreiben dürfen. Hier gilt ein "Ja, aber...". Steuerberatern ist es grundsätzlich erlaubt, für sich zu werben. Das Bundesverfassungsgericht hat klar gemacht, dass das Recht zu Werben zur grundgesetzlich geschützten Berufsfreiheit gehört. Gleichzeitig sind aber auch Regeln zu beachten, um sich im gesetzlich zulässigen Rahmen zu bewegen.

So darf der Steuerberater die fachliche Qualität seiner Konkurrenten nicht in unlauterer Weise pauschal herabsetzen. Die Werbung darf beispielsweise nicht allgemein den Eindruck vermitteln, die angesprochene Zielgruppe hätte ihren bisherigen Steuerberatern zu viel Honorar gezahlt und sie hätte zudem mehr Steuern als notwendig entrichtet.

Vorsicht geboten ist auch bei der Verwendung von Zusatzbezeichnungen. So dürfen z.B. die vom Deutschen Steuerberaterverband (DStV) verliehenen Fachberatertitel nicht neben und im unmittelbaren Zusammenhang mit der Berufsbezeichnung "Steuerberater" geführt werden. Vielmehr müssen sie räumlich deutlich hiervon abgesetzt werden.

Insgesamt bleibt festzuhalten, dass Steuerberater zwar grundsätzlich für sich werben dürfen, hierbei aber "Fallstricke" beachten müssen. Eine wirkungsvolle Form der Werbung ist eine eigene Homepage, wobei auch dabei gesetzliche Vorgaben zu beachten sind, um nicht Gefahr zu laufen, z.B. wegen eines fehlerhaften Impressums abgemahnt zu werden. Hier bietet das Homepage-Angebot von steuerlex24 (www.steuerlex24.de) genau das Richtige: Gut aufbereitete Informationen kombiniert mit rechtssicheren Homepageauftritten, wobei eine Auswahl verschiedenster Webseiten-Designs zur Verfügung steht. Hierüber signalisiert der Steuerberater Kompetenz und schafft einen direkten Kontakt zum Mandanten. Steuerlex24 bietet neben kompletten Homepages auch eigenständig buchbare hochwertige Mandanteninformationen für bereits bestehende Webseiten an.

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LexisNexis (www.lexisnexis.de) ist einer der weltweit führenden Anbieter für Informationen und Wissensmanagementlösungen für Wirtschaft und Recht und bietet seine Produkte, darunter die renommierten Onlinedienste Lexis® und Nexis®, einem breiten Spektrum von Berufsgruppen in den Segmenten Unternehmen, Justiz, Anwaltschaft, Regierung und öffentliche Verwaltung, Wirtschaftsprüfern und Universitäten an. Als Unternehmen der Reed Elsevier [NYSE: ENL; NYSE: RUK] betreut LexisNexis mit seinen 13.000 Mitarbeitern Kunden in über 100 Ländern.

Die LexisNexis Deutschland GmbH ist ein führender Lösungsanbieter für Recht, Verwaltung und Wirtschaft. Mit seinen deutschsprachigen Onlinediensten LexisNexis® Recht und LexisNexis® Wirtschaft, dem ZAP Verlag, einem der führenden deutschen juristischen Verlage, vielfältigen CD-Rom- Produkten, dem Anwaltsuchportal anwalt24.de sowie Corporate Publishing erfüllt LexisNexis alle Bedürfnisse der Informationsgesellschaft und liefert maßgeschneiderte Wissenslösungen für Unternehmen, Redaktionen, Anwaltskanzleien, Gerichte und die öffentliche Verwaltung. Die Onlinedienste für Presse-, Wirtschafts- und Rechtsinformationen bieten umfassende und schnelle Informationen zu allen relevanten Recherchethemen mit über 5 Milliarden Dokumenten aus über 32.000 Quellen, darunter aktuelle Firmenprofile, Beteiligungsverhältnisse, Marktstudien, Rechtsnormen, Urteile, Kommentare und umfassende Pressespiegel auf einen Blick. Diese Informationen lassen sich auf einer übersichtlichen, einfach zu bedienenden Benutzeroberfläche einzeln oder verknüpft abrufen. Sitz von LexisNexis Deutschland ist Münster. Das Unternehmen beschäftigt in Deutschland rund 250 Mitarbeiter.

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