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RA Horrion: Kreuzungsunfall mit Feuerwehrfahrzeug - Verkehrsrecht Dresden

Datum: Montag, der 30. August 2010 @ 18:37:37 Thema: Deutsche Politik Infos

RA HorrionHaftungsquote 50% für Feuerwehr am Fremdschaden bei Kreuzungsunfall -Verkehrsrecht Dresden

Rechtsgrundsatz Verkehrsrecht Dresden

Kommt es mit Feuerwehrfahrzeug im Einsatz (Blaulicht und Martinshorn) zu Kreuzungsunfall und beträgt die Aufprallgeschwindigkeit des Feuerwehrfahrzeuges noch 30 km/h, besteht Mithaftung der Feuerwehr zu 50% (OLG Brandenburg, Urteil vom 13.07.2010, Az. 2 U 13/09).

Sachverhalt Verkehrsrecht Dresden

Feuerwehrfahrzeug fährt mit Blaulicht und Martinshorn in Kreuzung hinein. Es kommt zum Unfall mit einem an sich bevorrechtigten Fahrzeug. Die Kollisionsgeschwindigkeit des Feuerwehrfahrzeuges wird mit noch 30 km/h ermittelt.

Rechtsgründe Verkehrsrecht Dresden

Einsatzfahrzeuge haben Sonderrechte, §§ 35, 38 StVO. Das Fahrzeug darf aber nur dann in die Kreuzung hineinfahren, wenn sich der Fahrer davon überzeugt hat, dass die anderen Verkehrsteilnehmer ihn wahrgenommen haben und ihr Verhalten auf das Vorrecht des Einsatzfahrzeuges eingerichtet haben. Eine Kollisionsgeschwindigkeit von noch 30 km/h lässt diese Sorgfalt nicht vermuten.

Mein Rechtstipp Verkehrsrecht Dresden

"Sobald ein Einsatzfahrzeug optisch und / oder akustisch wahrgenommen wurde, sollte der Fahrer sich besonders behutsam verhalten. Das Vorrecht des Einsatzfahrzeuges ist zu gewähren", so Rechtsanwalt Ulrich Horrion aus Dresden.

Kanzleiprofil Verkehrsrecht Dresden - Rechtsanwalt Ulrich Horrion

Ich gründete meine Kanzlei 1990 und habe meine Schwerpunktthemen in den Rechtsgebieten
Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht gesetzt.
Wir sind ein dynamisches Team mit erfahrenen und aufgeschlossenen Mitarbeitern.
Ich wurde am 07.05.1957 in Dortmund geboren. Das Studium der Rechtswissenschaft absolvierte ich an der Freien Universität Berlin und an der Ruhr-Universität Bochum. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war ich zunächst zwei Jahre lang als Anwalt im Anstellungsverhältnis tätig.

Philosophie - Verkehrsrecht Dresden

Die Philosophie meiner Kanzlei ist die Rechtsberatung in einem engen persönlichen und vertrauensvollen Verhältnis zum Mandanten. Motivation und Kreativität sind für unsere Tätigkeit wichtige Kriterien. Es ist uns ein besonderes Anliegen, den Mandanten in seiner Lage zeitnah und konstruktiv zu unterstützen, um so ein hohes Maß an Zufriedenheit zu erreichen. Wir sind ständig bemüht, die Qualität unserer Dienstleistung zu verbessern und legen daher großen Wert auf Ihre abschließende Meinung über uns.

Langjährige Berufserfahrung - Verkehrsrecht Dresden

Ich verfüge über eine langjährige Berufserfahrung in der anwaltlichen Tätigkeit, und zwar sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in der Prozessvertretung. In den 19 Berufsjahren wurden zirka 5.000 Mandate abgewickelt; die Erfolgsquote liegt sehr hoch. Dies alles ist ein wichtiger Garant für Ihren Erfolg!

Ständige Weiterbildung - Verkehrsrecht Dresden

Ich halte mich durch ständige Fortbildung in den von mir bearbeiteten Rechtsgebieten auf aktuellem Stand. Dies ist in Anbetracht der ständigen Rechtsentwicklung eine unerlässliche Voraussetzung für die sichere und erfolgreiche Mandatsbetreuung! Ich halte regelmäßig Fachvorträge und veröffentliche Fachbeiträge aus verschiedenen Rechtsgebieten.

Moderne Informationstechnologie - Verkehrsrecht Dresden

Meine Kanzlei ist an der juristischen Datenbank "Juris" mit über einer Million Fundstellen angeschlossen. Auf diese Datenbank greifen auch Gerichte und Behörden zurück. So ist es jederzeit möglich, die aktuelle Rechtsprechung sowie wissenschaftliche Beiträge für die Mandatsbearbeitung abzurufen. Daneben werden verschiedene Fachzeitschriften bezogen. In unserer Kanzlei kommt das moderne juristische Bearbeitungsprogramm RA-micro zum Einsatz. Das Programm ermöglicht eine effektive und kostengünstige Mandatsbearbeitung.

Verkehrsrecht Dresden
Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Radeberger Straße 26
01099 Dresden
0351 / 803 09 40

www.rechtsanwalt-horrion.de

Pressekontakt:
Verkehrsrecht Desden - Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Ulrich Horrion
Radeberger Str. 9
01099
Dresden
info@verkehrsrecht.rechtsanwalt-horrion.de
0351-803 09 40
http://rechtsanwalt-horrion.de



RA HorrionHaftungsquote 50% für Feuerwehr am Fremdschaden bei Kreuzungsunfall -Verkehrsrecht Dresden

Rechtsgrundsatz Verkehrsrecht Dresden

Kommt es mit Feuerwehrfahrzeug im Einsatz (Blaulicht und Martinshorn) zu Kreuzungsunfall und beträgt die Aufprallgeschwindigkeit des Feuerwehrfahrzeuges noch 30 km/h, besteht Mithaftung der Feuerwehr zu 50% (OLG Brandenburg, Urteil vom 13.07.2010, Az. 2 U 13/09).

Sachverhalt Verkehrsrecht Dresden

Feuerwehrfahrzeug fährt mit Blaulicht und Martinshorn in Kreuzung hinein. Es kommt zum Unfall mit einem an sich bevorrechtigten Fahrzeug. Die Kollisionsgeschwindigkeit des Feuerwehrfahrzeuges wird mit noch 30 km/h ermittelt.

Rechtsgründe Verkehrsrecht Dresden

Einsatzfahrzeuge haben Sonderrechte, §§ 35, 38 StVO. Das Fahrzeug darf aber nur dann in die Kreuzung hineinfahren, wenn sich der Fahrer davon überzeugt hat, dass die anderen Verkehrsteilnehmer ihn wahrgenommen haben und ihr Verhalten auf das Vorrecht des Einsatzfahrzeuges eingerichtet haben. Eine Kollisionsgeschwindigkeit von noch 30 km/h lässt diese Sorgfalt nicht vermuten.

Mein Rechtstipp Verkehrsrecht Dresden

"Sobald ein Einsatzfahrzeug optisch und / oder akustisch wahrgenommen wurde, sollte der Fahrer sich besonders behutsam verhalten. Das Vorrecht des Einsatzfahrzeuges ist zu gewähren", so Rechtsanwalt Ulrich Horrion aus Dresden.

Kanzleiprofil Verkehrsrecht Dresden - Rechtsanwalt Ulrich Horrion

Ich gründete meine Kanzlei 1990 und habe meine Schwerpunktthemen in den Rechtsgebieten
Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht gesetzt.
Wir sind ein dynamisches Team mit erfahrenen und aufgeschlossenen Mitarbeitern.
Ich wurde am 07.05.1957 in Dortmund geboren. Das Studium der Rechtswissenschaft absolvierte ich an der Freien Universität Berlin und an der Ruhr-Universität Bochum. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war ich zunächst zwei Jahre lang als Anwalt im Anstellungsverhältnis tätig.

Philosophie - Verkehrsrecht Dresden

Die Philosophie meiner Kanzlei ist die Rechtsberatung in einem engen persönlichen und vertrauensvollen Verhältnis zum Mandanten. Motivation und Kreativität sind für unsere Tätigkeit wichtige Kriterien. Es ist uns ein besonderes Anliegen, den Mandanten in seiner Lage zeitnah und konstruktiv zu unterstützen, um so ein hohes Maß an Zufriedenheit zu erreichen. Wir sind ständig bemüht, die Qualität unserer Dienstleistung zu verbessern und legen daher großen Wert auf Ihre abschließende Meinung über uns.

Langjährige Berufserfahrung - Verkehrsrecht Dresden

Ich verfüge über eine langjährige Berufserfahrung in der anwaltlichen Tätigkeit, und zwar sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in der Prozessvertretung. In den 19 Berufsjahren wurden zirka 5.000 Mandate abgewickelt; die Erfolgsquote liegt sehr hoch. Dies alles ist ein wichtiger Garant für Ihren Erfolg!

Ständige Weiterbildung - Verkehrsrecht Dresden

Ich halte mich durch ständige Fortbildung in den von mir bearbeiteten Rechtsgebieten auf aktuellem Stand. Dies ist in Anbetracht der ständigen Rechtsentwicklung eine unerlässliche Voraussetzung für die sichere und erfolgreiche Mandatsbetreuung! Ich halte regelmäßig Fachvorträge und veröffentliche Fachbeiträge aus verschiedenen Rechtsgebieten.

Moderne Informationstechnologie - Verkehrsrecht Dresden

Meine Kanzlei ist an der juristischen Datenbank "Juris" mit über einer Million Fundstellen angeschlossen. Auf diese Datenbank greifen auch Gerichte und Behörden zurück. So ist es jederzeit möglich, die aktuelle Rechtsprechung sowie wissenschaftliche Beiträge für die Mandatsbearbeitung abzurufen. Daneben werden verschiedene Fachzeitschriften bezogen. In unserer Kanzlei kommt das moderne juristische Bearbeitungsprogramm RA-micro zum Einsatz. Das Programm ermöglicht eine effektive und kostengünstige Mandatsbearbeitung.

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Radeberger Straße 26
01099 Dresden
0351 / 803 09 40

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Ulrich Horrion
Radeberger Str. 9
01099
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