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Massenmordverdacht - erst 38 Jahre später ergeht ein Urteil / Die Schande nach Auschwitz - Schwarzfahrer jahrzehntelang härter bestraft als KZ-Aufseher!

Datum: Donnerstag, der 16. Juli 2015 @ 10:03:53 Thema: Deutsche Politik News

Berlin (ots) - Stellen Sie sich vor, ein Verdächtiger, der unter Massenmordverdacht steht, gerät ins Visier der Ermittlungsbehörden und erst 38 Jahre später ergeht ein Urteil, dessen Konsequenzen der Täter nicht mehr zu spüren bekommt, weil er aufgrund seines Alters Milde erwarten kann.

So geschehen im Falle des SS-Unterscharführers Oskar Gröning, der nun zu vier Jahren Haft verurteilt wurde.

Erste Ermittlungen gegen den Buchhalter von Auschwitz, der auch an der Rampe stand, um dort das Gepäck jüdischer Häftlinge zu bewachen, begannen 1977.

Eine direkte Tatbeteiligung konnte ihm damals nicht nachgewiesen werden.

Dieser Nachweis aber war nötig, so hatte es das Bundesverwaltungsgericht in den 60ern festgelegt.

Bei den Gräueltaten derjenigen, die im Gefängnis landeten, handelte es sich dieser Lesart zufolge um persönliche Entgleisungen.

Als ob nicht schon der Dienst im System Auschwitz, das auf Ausbeutung und Vernichtung seiner Insassen zielte, Verbrechen genug gewesen wäre.

Spät, viel zu spät, beim Prozess gegen den Sobibor-Aufseher John Demjanjuk, schwenkte die deutsche Justiz 2011 um.

Nun kann auch jemand wegen Beihilfe zum industriellen Töten angeklagt werden.

Es ist eine Schande für die deutsche Justiz, dass Schwarzfahrer jahrzehntelang härter bestraft wurden als KZ-Aufseher.

Das späte Urteil gegen Gröning kann diese Schande nicht wiedergutmachen.

Pressekontakt:

neues deutschland
Redaktion

Telefon: 030/2978-1715

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/59019/3072521, Autor siehe obiger Artikel.

Veröffentlicht / Zitiert von » PressePortal.de « auf / über http://www.deutsche-politik-news.de - dem Politik News & Info Portal mit aktuellen News und Artikeln!



Berlin (ots) - Stellen Sie sich vor, ein Verdächtiger, der unter Massenmordverdacht steht, gerät ins Visier der Ermittlungsbehörden und erst 38 Jahre später ergeht ein Urteil, dessen Konsequenzen der Täter nicht mehr zu spüren bekommt, weil er aufgrund seines Alters Milde erwarten kann.

So geschehen im Falle des SS-Unterscharführers Oskar Gröning, der nun zu vier Jahren Haft verurteilt wurde.

Erste Ermittlungen gegen den Buchhalter von Auschwitz, der auch an der Rampe stand, um dort das Gepäck jüdischer Häftlinge zu bewachen, begannen 1977.

Eine direkte Tatbeteiligung konnte ihm damals nicht nachgewiesen werden.

Dieser Nachweis aber war nötig, so hatte es das Bundesverwaltungsgericht in den 60ern festgelegt.

Bei den Gräueltaten derjenigen, die im Gefängnis landeten, handelte es sich dieser Lesart zufolge um persönliche Entgleisungen.

Als ob nicht schon der Dienst im System Auschwitz, das auf Ausbeutung und Vernichtung seiner Insassen zielte, Verbrechen genug gewesen wäre.

Spät, viel zu spät, beim Prozess gegen den Sobibor-Aufseher John Demjanjuk, schwenkte die deutsche Justiz 2011 um.

Nun kann auch jemand wegen Beihilfe zum industriellen Töten angeklagt werden.

Es ist eine Schande für die deutsche Justiz, dass Schwarzfahrer jahrzehntelang härter bestraft wurden als KZ-Aufseher.

Das späte Urteil gegen Gröning kann diese Schande nicht wiedergutmachen.

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